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Beschlussvorschlag: Der Rat stimmt der Erhöhung des Haushaltsansatzes bei der Haushaltsstelle 1.670.510.0.6 „Unterhaltung Straßenbeleuchtung“
von 220.000,00 € um 57.000,00 € auf 277.000,00 € und der Erhöhung des Haushaltsansatzes bei der Haushaltsstelle 1.670.570.0.4 „Stromkosten Straßenbeleuchtung“
von 69.000,00 € um 10.000,00 € auf 79.000,00 € zu. Die Deckung der Mehrkosten von insgesamt 67.000,00 € erfolgt über Einsparungen bei der Haushaltsstelle 1.900.832.0.9 „Kreisumlage“. Sachverhalt: Erhebliche überplanmäßige Ausgaben bedürfen entsprechend Satz 4 des § 82 (1) GO NW (alt) der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt. Diese alte Regelung der GO ist hier gemäß Übergangsregelung noch anzuwenden, weil die neue Regelung nur unter NKF angewendet werden darf. Haushaltsstelle 1.670.510.0.6 „Unterhaltung
Straßenbeleuchtung“ Neben den normalen Wartungs- und Unterhaltungskosten hat die Stadt Wermelskirchen entsprechend § 6 Abs. 1 und 2 des neuen Straßenbeleuchtungsvertrages mit der BEW Kapitalkosten für die Abschreibung und Verzinsung an die BEW zu zahlen. Bei der Anmeldung zum Haushaltsjahr 2006 wurden für diesen jetzt erstmalig anstehenden Tatbestand versehentlich keine Mittel angemeldet. Deshalb müssen sie jetzt überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die im Haushaltsjahr 2006 hierfür fälligen Ausgaben für das Jahr 2005 betragen gemäß vorliegender Berechnung 56.973,26 €. Bisheriger Ansatz für Wartung und Unterhaltung 220.000,00 € Abschreibung und Verzinsung 57.000,00 € Gesamtausgaben 277.000,00 € Haushaltsstelle 1.670.570.0.4 „Stromkosten
Straßenbeleuchtung“ Aufgrund der Abrechnung für das Jahr 2005 wurden seitens der BEW die Abschlagszahlungen für das lfd. Jahr erhöht. Die Abschlagszahlungen betragen nunmehr 6.400,00 € monatlich zzgl. der Nachzahlung für das Jahr 2005 von 1.222,22 €. Dies ergibt Gesamtausgaben für 2006 von 78.022,22 €. Bisheriger Ansatz für Stromkosten 69.000,00 € Zusätzlicher Bedarf in 2006
10.000,00 € Gesamtausgaben 78.000,00 € Die Deckung der Mehrkosten von insgesamt 67.000,00 €
erfolgt über Einsparungen bei der Haushaltsstelle 1.900.832.0.9
„Kreisumlage“.
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