Vorlage - RAT/0755/2006  

 
 
Betreff: Unterhaltung/Stromkosten Straßenbeleuchtung
hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 82 (1) GO NW (alt)
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Anhörung
04.09.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
18.09.2006 
13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt der Erhöhung des Haushaltsansatzes bei der Haushaltsstelle 1.670.510.0.6 „Unterhaltung Straßenbeleuchtung“

                                                           

von       220.000,00 €

                                                            um         57.000,00 €

                                                            auf       277.000,00 €

 

und der Erhöhung des Haushaltsansatzes bei der Haushaltsstelle 1.670.570.0.4 „Stromkosten Straßenbeleuchtung“

                                                           

von         69.000,00 €

                                                            um         10.000,00 €

                                                            auf         79.000,00 €

 

zu.

 

Die Deckung der Mehrkosten von insgesamt 67.000,00 € erfolgt über Einsparungen bei der Haushaltsstelle 1.900.832.0.9 „Kreisumlage“.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Erhebliche überplanmäßige Ausgaben bedürfen entsprechend Satz 4 des § 82 (1) GO NW (alt) der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt. Diese alte Regelung der GO ist hier gemäß Übergangsregelung noch anzuwenden, weil die neue Regelung nur unter NKF angewendet werden darf.

 

Haushaltsstelle 1.670.510.0.6 „Unterhaltung Straßenbeleuchtung“

Neben den normalen Wartungs- und Unterhaltungskosten hat die Stadt Wermelskirchen entsprechend § 6 Abs. 1 und 2 des neuen Straßenbeleuchtungsvertrages mit der BEW Kapitalkosten für die Abschreibung und Verzinsung an die BEW zu zahlen.

 

Bei der Anmeldung zum Haushaltsjahr 2006 wurden für diesen jetzt erstmalig anstehenden Tatbestand versehentlich keine Mittel angemeldet. Deshalb müssen sie jetzt überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die im Haushaltsjahr 2006 hierfür fälligen Ausgaben für das Jahr 2005 betragen gemäß vorliegender Berechnung 56.973,26 €.

 

Bisheriger Ansatz für Wartung und Unterhaltung                               220.000,00 €

Abschreibung und Verzinsung                                                              57.000,00 €

Gesamtausgaben                                                                               277.000,00 €

 

Haushaltsstelle 1.670.570.0.4 „Stromkosten Straßenbeleuchtung“

 

Aufgrund der Abrechnung für das Jahr 2005 wurden seitens der BEW die Abschlagszahlungen für das lfd. Jahr erhöht. Die Abschlagszahlungen betragen nunmehr 6.400,00 € monatlich zzgl. der Nachzahlung für das Jahr 2005 von 1.222,22 €. Dies ergibt Gesamtausgaben für 2006 von 78.022,22 €.

 

Bisheriger Ansatz für Stromkosten                                                      69.000,00 €

Zusätzlicher Bedarf in 2006                                                                 10.000,00 €

Gesamtausgaben                                                                                 78.000,00 €

 

 

Die Deckung der Mehrkosten von insgesamt 67.000,00 € erfolgt über Einsparungen bei der Haushaltsstelle 1.900.832.0.9 „Kreisumlage“.

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE: 1.670.510.0.6/1.670.570.0.4

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

277.000,-/79.000,-

EUR

220.000,-/69.000,-

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

(siehe Sachverhalt!)

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift