Vorlage - RAT/0756/2006  

 
 
Betreff: Stadtsanierung
hier: Projekt "Untere Eich" - Mitteilung über Mehrausgaben gem. § 29 GemHVO
Projekt "Burger Straße/Schwanen/Kurze STraße" - Mitteilung über Minderausgaben gem.
§ 29 GemHVO
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Anhörung
04.09.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
18.09.2006 
13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei der Haushaltsstelle 1.615.963.1.0  - Projekt „Untere Eich“

                                                           

von       600.000,00 €

                                                            um       110.000,00 €

                                                            auf       710.000,00 €,

 

und die Minderung des Gesamtausgabebedarfes bei der Haushaltsstelle 1.615.967.1.0 Projekt „Burger Straße / Schwanen / Kurze Straße“

                                                           

von       946.000,00 €

                                                            um       136.000,00 €

                                                            auf       810.000,00 €

 

gemäß § 29 GemHVO zur Kenntnis.

 

Die Deckung der Mehrkosten von 110.000 € bei der Haushaltsstelle 1.615.963.1.0 Projekt „Untere Eich“ erfolgt über die Einsparungen bei der Haushaltsstelle 1.615.967.1.0 Projekt „Burger Straße / Schwanen / Kurze Straße“.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 29 GemHVO ist der Rat der Stadt zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 %, sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

 

Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei dem Stadtsanierungsprojekt „Untere Eich“ nach aktueller Rechnungsstellung überschritten und beim Stadtsanierungsprojekt „Burger Straße / Schwanen / Kurze Straße“ unterschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO erfolgt.

 

Beschreibung der Maßnahmen

 

Zum generellen Sachverhalt wird auf die Vorlage RAT / 0344 / 2005 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.2.2005 verwiesen. Hier erfolgte die Vergabe der Bauleistungen für beide Maßnahmen an eine Baufirma.

 

Der Gesamtausgabebedarf aufgrund des Submissionsergebnisses belief sich für beide Maßnahmen auf insgesamt 1.546.000,00 € und zwar aufgeteilt auf die Haushaltsstellen

 

1.615.963.1.0 Projekt „Untere Eich“ mit                                             600.000,00 €

1.615.967.1.0 Projekt „Burger Straße / Schwanen /

                       Kurze Straße“ mit                                                        946.000,00 €

 

Summe:                                                                                           1.546.000,00 €.

 

Zwischenzeitlich sind beide Maßnahmen fertig gestellt. Die Schlussrechnungen werden derzeit vom bauleitenden Ingenieurbüro geprüft. Aufgrund des Rechnungsergebnisses stellt sich der Gesamtausgabebedarf nun wie folgt dar:

 

1.615.963.1.0 Projekt „Untere Eich“ mit                                             710.000,00 €

1.615.967.1.0 Projekt „Burger Straße / Schwanen /

                       Kurze Straße“ mit                                                        810.000,00 €

 

Summe:                                                                                           1.520.000,00 €.

 

Die Minderung des Gesamtausgabebedarfes um 26.000,00 € konnte im Wesentlichen durch die teilweise Wiederverwendung der bestehenden Frostschutz- und Schottertragschichten erreicht werden.

 

Die Verschiebung untereinander ergab sich durch eine andere Aufteilung der Abschnitte zu Beginn der Bauphase.

 

Die Deckung der Mehrkosten von 110.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.615.963.1.0 Projekt „Untere Eich“ erfolgt über Einsparungen bei der Haushaltsstelle 1.615.967.1.0 Projekt „Burger Straße / Schwanen / Kurze Straße“

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE: 1.615.963.1.0/1.615.967.1.0

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

710.000,-/810.000,-

EUR

600.000,-/946.000,-

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

(siehe Sachverhalt)

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift