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Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei der Haushaltsstelle 1.615.963.1.0 - Projekt „Untere Eich“
von 600.000,00 € um 110.000,00 € auf 710.000,00 €, und die Minderung des Gesamtausgabebedarfes bei der Haushaltsstelle 1.615.967.1.0 Projekt „Burger Straße / Schwanen / Kurze Straße“
von 946.000,00 € um 136.000,00 € auf 810.000,00 € gemäß § 29 GemHVO zur Kenntnis. Die Deckung der Mehrkosten von 110.000 € bei der
Haushaltsstelle 1.615.963.1.0 Projekt „Untere Eich“ erfolgt über die
Einsparungen bei der Haushaltsstelle 1.615.967.1.0 Projekt „Burger Straße /
Schwanen / Kurze Straße“. Sachverhalt: Nach § 29 GemHVO ist der Rat der Stadt zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 %, sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei dem Stadtsanierungsprojekt „Untere Eich“ nach aktueller Rechnungsstellung überschritten und beim Stadtsanierungsprojekt „Burger Straße / Schwanen / Kurze Straße“ unterschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO erfolgt. Beschreibung der Maßnahmen Zum generellen Sachverhalt wird auf die Vorlage RAT / 0344 / 2005 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.2.2005 verwiesen. Hier erfolgte die Vergabe der Bauleistungen für beide Maßnahmen an eine Baufirma. Der Gesamtausgabebedarf aufgrund des Submissionsergebnisses belief sich für beide Maßnahmen auf insgesamt 1.546.000,00 € und zwar aufgeteilt auf die Haushaltsstellen 1.615.963.1.0 Projekt „Untere Eich“ mit 600.000,00 € 1.615.967.1.0 Projekt „Burger Straße / Schwanen / Kurze Straße“ mit 946.000,00 € Summe: 1.546.000,00 €. Zwischenzeitlich sind beide Maßnahmen fertig gestellt. Die Schlussrechnungen werden derzeit vom bauleitenden Ingenieurbüro geprüft. Aufgrund des Rechnungsergebnisses stellt sich der Gesamtausgabebedarf nun wie folgt dar: 1.615.963.1.0 Projekt „Untere Eich“ mit 710.000,00 € 1.615.967.1.0 Projekt „Burger Straße / Schwanen /
Kurze Straße“ mit 810.000,00
€ Summe: 1.520.000,00 €. Die Minderung des Gesamtausgabebedarfes um 26.000,00 € konnte im Wesentlichen durch die teilweise Wiederverwendung der bestehenden Frostschutz- und Schottertragschichten erreicht werden. Die Verschiebung untereinander ergab sich durch eine andere Aufteilung der Abschnitte zu Beginn der Bauphase. Die Deckung der Mehrkosten von 110.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.615.963.1.0 Projekt „Untere Eich“ erfolgt über Einsparungen bei der Haushaltsstelle 1.615.967.1.0 Projekt „Burger Straße / Schwanen / Kurze Straße“
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