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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die Erneuerung des Schwingbodens in der Turnhalle Pestalozzischule mit dem Ziel der baldmöglichen Fertigstellung sofort auszuführen und nach Vorlage der Kostenberechnung die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel bereit zu stellen. Sachverhalt: Allgemein Im Februar 2006 wurde festgestellt, dass die Dacheindichtung der Halle geschädigt ist und Niederschlagswasser in die Halle eindringt. Auf Grund der hieraus resultierenden Unfallgefahr wurde die Halle für den Sportbetrieb gesperrt. Mit der Ausführung der Erneuerung der Dacheindichtung wurde im Juli 2006 begonnen. Im Zuge dieser Arbeiten ist es durch einen Ausführungsfehler der beauftragten Dachdeckerfirma in Verbindung mit einem Unwetter zu einem erheblichen Wassereintritt gekommen, wodurch weiteres Wasser in die Halle und in den Schwingboden eingedrungen ist. Sichtbar geschädigt sind die Wandbekleidungen. Darüber hinaus ist Wasser in die Holzkonstruktion des Schwingbodens eingedrungen. Zur Begutachtung von Schäden am Schwingboden hat am 15.08.2006 ein Ortstermin mit einem vereidigten Sachverständigen stattgefunden. Der Sachverständige hat festgestellt, dass aufgrund des Wassereintritts der Holzboden aufgequollen ist und damit irreparabel geschädigt ist. Der Gutachter hat in seinem Gutachten vom 21.08.2006 eine Erneuerung des Schwingbodens empfohlen. Hieraus folgt eine weitere längerfristige Schließung der Halle. Da aus der Schließung der Halle der Sportbetrieb erheblich beeinträchtigt ist, soll der Schwingboden schnellstmöglich erneuert werden. Unmittelbar nach Vorlage der Aussage des Sachverständigen wurde mit den Grundlagenplanungen für die Erneuerung des Bodens begonnen. Die Entwurfsplanung ist jedoch bis auf den heutigen Tag noch nicht so weit abgeschlossen, dass für die Maßnahme eine Kostenberechnung erstellt werden kann. Zurzeit werden die Kosten auf rd. 50.000 € geschätzt. Das Amt für Gebäudewirtschaft wird die Bearbeitung der Vor- und Entwurfsplanungen darauf abstellen, dass zur Sitzung des Rates am 18.09.2006 die Kostenberechnung als Grundlage der Beschlussfassung vorliegt. Finanzierung Für die Maßnahme stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, so dass diese außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Finanzierung soll durch die Verschiebung von geplanten Maßnahmen wie folgt vorgenommen werden: 1.771.502.0.7.1
Erneuerung Toranlagen Bauhof Sonne Veranschlagung und Umsetzung in 2007 23.000
€ 1.130.502.0.9
Erneuerung Toranlagen Gerätehaus Feuerwehr
Eipringhausen Veranschlagung
und Umsetzung in 2007 15.400
€ 1.060.504.0.6 Erneuerung Beleuchtung Rathaus Verschiebung
von Teilleistungen nach 2007 20.000
€ Zeitplan zur Umsetzung der
Maßnahme Die zeitliche Umsetzung der Sanierungsarbeiten ist wie folgt geplant: Beplanung der Maßnahme bis 36.KW Ausschreibungen bis 39.KW Submission bis 42.KW Vergabe bis 46. KW Baubeginn bis 49. KW Fertigstellung bis 03. KW 2007 Schadensersatzansprüche Die Umstände, die zur Schädigung des Bodens geführt haben, sind dokumentiert und gutachtlich belegt. Es erscheint unstrittig, dass Schäden am Boden durch Ausführungsmängel des beauftragten Dachdeckerbetriebes verursacht worden sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Verursacher nur für einen geringen Anteil an den entstandenen Schäden regresspflichtig gemacht werden kann, da · Altschäden am Boden bereits vorhanden waren · die Nutzungsdauer des Schwingbodens nach Aussage des Gutachters max. 30 Jahre beträgt und sich aus der Erstellung der Halle im Jahr 1981 lediglich noch eine Restnutzungsdauer von 5 Jahren ergibt, was den Zeitwert erheblich mindert. |
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