Vorlage - RAT/0758/2006  

 
 
Betreff: Turnhalle Pestalozzischule Erneuerung des Schwingbodens;
hier: Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
04.09.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
18.09.2006 
13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die Erneuerung des Schwingbodens in der Turnhalle Pestalozzischule mit dem Ziel der baldmöglichen Fertigstellung sofort auszuführen und nach Vorlage der Kostenberechnung die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel bereit zu stellen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Allgemein

 

Im Februar 2006 wurde festgestellt, dass die Dacheindichtung der Halle geschädigt ist und Niederschlagswasser in die Halle eindringt. Auf Grund der hieraus resultierenden Unfallgefahr wurde die Halle für den Sportbetrieb gesperrt.

Mit der Ausführung der Erneuerung der Dacheindichtung wurde im Juli 2006 begonnen. Im Zuge dieser Arbeiten ist es durch einen Ausführungsfehler der beauftragten Dachdeckerfirma in Verbindung mit einem Unwetter zu einem erheblichen Wassereintritt gekommen, wodurch weiteres Wasser in die Halle und in den Schwingboden eingedrungen ist. Sichtbar geschädigt sind die Wandbekleidungen. Darüber hinaus ist Wasser in die Holzkonstruktion des Schwingbodens eingedrungen.

Zur Begutachtung von Schäden am Schwingboden hat am 15.08.2006 ein Ortstermin mit einem vereidigten Sachverständigen stattgefunden. Der Sachverständige hat festgestellt, dass aufgrund des Wassereintritts der Holzboden aufgequollen ist und damit irreparabel geschädigt ist. Der Gutachter hat in seinem Gutachten vom 21.08.2006 eine Erneuerung des Schwingbodens empfohlen. Hieraus folgt eine weitere längerfristige Schließung der Halle.

 

Da aus der Schließung der Halle der Sportbetrieb erheblich beeinträchtigt ist, soll der Schwingboden schnellstmöglich erneuert werden.

 

Unmittelbar nach Vorlage der Aussage des Sachverständigen wurde mit den Grundlagenplanungen für die Erneuerung des Bodens begonnen. Die Entwurfsplanung ist jedoch bis auf den heutigen Tag noch nicht so weit abgeschlossen, dass für die Maßnahme eine Kostenberechnung erstellt werden kann. Zurzeit werden die Kosten auf rd. 50.000 € geschätzt. Das Amt für Gebäudewirtschaft wird die Bearbeitung der Vor- und Entwurfsplanungen darauf abstellen, dass zur Sitzung des Rates am 18.09.2006 die Kostenberechnung als Grundlage der Beschlussfassung vorliegt.

 

Finanzierung

 

Für die Maßnahme stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung, so dass diese außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Finanzierung soll durch die Verschiebung von geplanten Maßnahmen wie folgt vorgenommen werden:

 

1.771.502.0.7.1                      Erneuerung Toranlagen Bauhof Sonne

Veranschlagung und Umsetzung in 2007                               23.000 €

1.130.502.0.9                           Erneuerung Toranlagen Gerätehaus Feuerwehr Eipringhausen

Veranschlagung und Umsetzung in 2007                               15.400 €

1.060.504.0.6              Erneuerung Beleuchtung Rathaus

                                    Verschiebung von Teilleistungen nach 2007                          20.000 €

 

Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahme

 

Die zeitliche Umsetzung der Sanierungsarbeiten ist wie folgt geplant:

Beplanung der Maßnahme                                                     bis       36.KW

Ausschreibungen                                                                    bis       39.KW

Submission                                                                             bis       42.KW

Vergabe                                                                                   bis       46. KW

Baubeginn                                                                               bis       49. KW

Fertigstellung                                                                          bis       03. KW 2007

 

Schadensersatzansprüche

 

Die Umstände, die zur Schädigung des Bodens geführt haben, sind dokumentiert und gutachtlich belegt. Es erscheint unstrittig, dass Schäden am Boden durch Ausführungsmängel des beauftragten Dachdeckerbetriebes verursacht worden sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Verursacher nur für einen geringen Anteil an den entstandenen Schäden regresspflichtig gemacht werden kann, da

·         Altschäden am Boden bereits vorhanden waren

·         die Nutzungsdauer des Schwingbodens nach Aussage des Gutachters max. 30 Jahre beträgt und sich aus der Erstellung der Halle im Jahr 1981 lediglich noch eine Restnutzungsdauer von 5 Jahren ergibt, was den Zeitwert erheblich mindert.