Sachverhalt:
Zur Erläuterung wird auf die Vorlage „RAT/0714/2006“ der
Sitzung des Betriebsausschusses am 14.06.06 (TOP 7) verwiesen. In dieser
Sitzung hatte der Betriebsausschuss den Baubeschluss zur Abwasseranlage gefasst
und der Vorfinanzierung der Kosten für den Ausbau der Kreisstraße zugestimmt.
Gleichzeitig erfolgte die Zustimmung zu den damit verbundenen Mehrausgaben
gemäß § 13 (2) der Betriebssatzung. Die dieser Regelung zugrunde liegende
öffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis war zwar in der Vorlage
beschrieben, konnte jedoch nicht beschlossen werden, weil sie nicht rechtzeitig
vorlag. Deshalb muss dieser Teilbeschluss hiermit nachgeholt werden.
Die mit dem Kreis abgestimmte Vereinbarung ist nachfolgend
beigefügt. Sie entspricht den Erläuterungen in der o.g. Vorlage, so dass diese
hier nicht wiederholt werden müssen. Lediglich im Bereich der
Verwaltungskostenpauschale hat nochmals eine Nachverhandlung stattgefunden mit
dem Ergebnis, dass diese von 1,5 % auf 2,2 % angehoben wurde. Damit konnte
jetzt eine für beide Seiten wirtschaftliche Lösung gefunden werden.
Die Betriebsleitung schlägt vor, der nachfolgenden
Vereinbarung zuzustimmen.
Anlage
zu Drucksachen Nr. 605/0056
V e r e i n b a r u n g
zwischen
dem
Rheinisch-Bergischen Kreis, vertreten durch den Landrat
nachstehend Kreis genannt
und
der Stadt Wermelskirchen, vertreten durch den BürgermeisterStädtischen Abwasserbetrieb
Wermelskirchen
nachstehend Stadt SAW genannt
wird folgende Vereinbarung geschlossen.
Vereinbarungsgliederung
1. Gegenstand
der Vereinbarung
2. Leistung desr
StadtSAW
3. Leistungen
des Kreises
4. Bautechnische
Abwicklung
5. Finanzielle
Abwicklung
6. Änderungen und Ergänzungen
7. Anzahl der Ausfertigungen
1. Gegenstand der Vereinbarung
Derie
StadtSAW verlegt möchteim Jahre 2004 in inder/ der
Kreisstraße(n) 15 in Emminghausen, im Stadtgebiet
Wermelskirchen, einen Schmutzwasserkanal Schmutzwasserkanal verlegen. Die
Stadt Wermelskirchen plant gleichzeitig die Erneuerung der Gemeindestraßen in
der Ortslage Emminghausen.
Die Wiederherstellung des Straßenoberbaus im Bereich
der Kanaltrasse und der sonstigen durch den Kanalbau betroffenen Straßenflächen
der Kreisstraße 15 erfolgt auf der Grundlage der
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen
in Verkehrsflächen (ZTVA-StB)
Der Kreis beabsichtigt im
Rahmen dieser Kanalbaumaßnahme die Erneuerung des Straßenoberbaus
sowie die Sanierung der Entwässerungseinrichtungen zwischen ca. Station 1,000
(Bauanfang) und ca. Station 1,650 (Bauende). Gleichzeitig
soll die Fahrbahn entsprechend
den künftigen Bedürfnissen verbreitert werden.in einem Bauabschnitt
(en).
Nach Verfüllung des
Kanalgrabens soll die Wiederherstellung der Fahrbahndecke in diesem Bereich
erfolgen.
Die Wiederherstellung der
Kanaltrasse und der sonstigen durch den Kanalbau betroffenen Straßenflächen
erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsgrundlage, den Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in
Verkehrsflächen – ZTV – A, in der zur Zeit gültigen Fassung, zulasten der Stadt.
Aufgrund der Langen Liegezeit der/den Kreisstraße(n), wäre die
Straßendecke insgesamt kurzfristig zu sanieren.
Es ist daher vorgesehen, im
Zuge der Wiederherstellung der Straßenflächen nach der Kanalbaumaßnahme, bei
gleichzeitiger Verbreiterung auf das Standardmaß der Kreisstraßen (5,00 m
Fahrbahn, 0,50 m befestigter Seitenstreifen der zum Ausweichen überfahren
werden kann) auch die übrigen Flächen mit einer neuen bituminösen Decke zu
versehen. Die Kosten für die Sanierung der Flächen, die nicht durch die
Kanalbaumaßnahme der Stadt in Anspruch genommen wurden bzw. durch die Stadt in gesamter Breite wiederherzustellen sind, trägt
der Kreis.Die Vereinbarung regelt die Maßnahmendurchführung
und die sich daraus resultierenden Leistungen des SAWr Stadt
und des Kreises.
2. Leistungen desr
StadtSAW
Derie
Stadt SAW ist für die
Planung des Schmutzwasserkanals sowie
des Regenwasserkanals in der K 15 zuständig. Die Planungen werden mit
dem Kreis abgestimmt. Die Bauarbeiten für den Kanalbau sowie für
den Straßenbau werden gemeinsam mittels Öffentlicher Ausschreibung
an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgt nach
Zustimmung durch den Kreis durch den SAWie Stadt.
Die Projektleitung, einschließlich
Teilleistungen aus den Leistungsphasen 7 und 8 HOAI, sowie die Koordination der
Arbeiten aller Projektbeteiligter erfolgt durch den SAW.ie Stadt
Der SAW beauftragt alle erforderlichen Ingenieurleistungen soweit sie nicht
durch den Kreis beauftragt werden.
Der Grunderwerb für die
Regenwassereinleitung mit Regenrückhaltebecken, die Herstellung eines Gehweges
und die Straße erfolgt durch den SAW.
DDie Herstellung eventueller
eventueller Gehwege im
Rahmen der Straßenbaumaßnahme sowie die ggf. erforderliche
Kostenteilung regelt der SAW mit der Stadt Wermelskirchen.
Die bauliche
Koordination, einschl. der Beteiligungsregelung für die Wiederherstellung
des Straßenoberbaus obliegt dem SAW.
Der Beteiligungsregelung muss seitens des Kreises zugestimmt werden.
beauftragt in ihrem Namen die
Ausschreibung und die Herstellung der Fahrbahndecke in dem gesamten Bereich des
Bauabschnittes der Kanalbaumaßnahme.
3. Leistungen des Kreises
Der Kreis übernimmt die BaukKosten für die Erneuerung des Straßenoberbaus
der K 15,
evtl. die Erneuerung des Straßenunterbaus, soweit nicht der Grabenbereich
betroffen ist, und sowie die
Kosten für die der Verbreiterung auf den Fahrbahnflächen, die
nicht durch die Kanalbaumaßnahme unmittelbar oder mittelbar in Anspruch
genommen wder Fahrbahnflächen. Der Kreis
beauftragt alle erforderlichen Ingenieurleistungen für den Straßen- und
Kanalbau (Regenwasserkanal) an der K 15, soweit sie nicht durch den SAW
beauftragt werden. Die Kosten für die Ingenieurleistungen (Kreisstraße, Gehweg,
Regenwasserkanal, Eingriffsermittlung und -bewertung) werden dann, soweit sie
nicht durch den SAW beauftragt wurden, nach Abschluss der Maßnahme entsprechend
der jeweiligen Baukosten auf den Kreis und den SAW verteilt bzw.
gegengerechnet.orden sind.
r StadtBaukostenanteil
des Kreises an der vorgesehen Baumaßnahme beträgt
nach einer Kostenschätzung ca. 520.000,- € . Abgerechnet wird auf der Grundlage gemeinsam
gefertigter Aufmasse nach Verfüllung des
Kanalgrabens.
4. Bautechnische Abwicklung
Derie
Stadt SAW hat die
Ingenieurleistungen erforderlichen Planungs-, Ausschreibungs- und
Bauleistungen und überwacht die Ausführungfür den Gehweg und die
Kanalbauarbeiten (Schmutzwasserkanal sowie anteilig für den
Regenwasserkanal) beauftragt. Der Kreis beauftragt die Ingenieurleistungen für
den Straßenbau, für die Eingriffsermittlung und -bewertung, sowie anteilig für
den Regenwasserkanal. Die Planungen werden
gegenseitig abgestimmt. Die Verlegung des Regenwasserkanals
und des Schmutzwasserkanals erfolgen soweit möglich in einem gemeinsamen, als
Stufengraben angelegten Graben.
Der SAW ist bis zur Abnahme für die
Durchführung der Maßnahme zuständig. Die Abnahme der Bauarbeiten erfolgt durch
den SAWie Stadt und den Kreis, mit
Beteiligung des Ingenieurbüros.
Die Überwachung der
Gewährleistung obliegt dem SAWr Stadt
und dem Kreis gemeinsam. Die Überwachung der Beseitigung
von Gewährleistungsmängeln liegt in der Zuständigkeit des SAWr Stadt. Kosten
Dritter (Kamerabefahrung, Griffigkeitsmessungen usw.) die im Rahmen der Abnahme
und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für die Kreisstraße entstehen,
trägt der Kreis (Griffigkeitsmessungen usw.) bzw. werden im Verhältnis der
angeschlossene Flächen (Regenwasserkanal) aufgeteilt.
Für die Verlegung der Ver- und
Entsorgungsleitungen in der Kreisstraße sind Nutzungsverträge bzw.
vergleichbare vertragliche Vereinbarungen erforderlich. In diesen
Verträgen/Vereinbarungen werden Regelungen zur Kostenbeteiligung für
Straßenaufbruch und -wiederherstellung getroffen. Der Abschluss der
Verträge/Vereinbarungen obliegt dem Kreis, wobei sich der SAW um entsprechende
Antragsstellung kümmert. Der SAW stellt für seine Leitungen ebenfalls einen
Antrag.
Als Bestandsunterlagen sind die Aufmasse vorzulegen, in denen
die Straßenstationierung, die Fahrbahnbreiten mit
Nebenanlagen und der Straßenaufbau dargestellt sind,
welcher der SAW dem Kreis nach Abschluss der Maßnahme zur Verfügung stellt.
. Als Grundlage für die Ausführung
dienen die Planungsunterlagen für den Kanalbau des Ing.- Büro Kocks Consult
GmbH, Bonn. Die Abnahme der Bauleistung
sowie die Überwachung der Gewährleistung er folgen durch
den Kreis und die Stadt gemeinsam.
Die Stadt prüft die Abschlags- bzw. Schlussrechnung und
überlässt dem Kreis eine sachlich und rechnerisch
richtige sowie fachtechnisch geprüfte Rechnung in 2-facher
Ausfertigung auf der Grundlage der gemeinsam erstellten Aufmasse.
5. Finanzielle Abwicklung
Der SAW trägt:
- die Kosten für die Planung und den Bau des
Schmutzwasserkanals,
- die Kosten für die Planung und Bau des Gehweges,
- die Kosten für den ggf. erforderlichen Grunderwerb
einschließlich aller Nebenkosten,
- die Kosten des Stufengrabens einschließlich der
Wiederherstellung des Straßenunter- und oberbaus (ohne Asphaltbetondecke)
unter Berücksichtigung des Anteils des Kreises für den Regenwasserkanal,
sowie seitliche Anschlussleitungen und der Verbreiterungen für Schächte,
- die Kosten für die Ver- und Entsorgungsleitungen,
unter Beachtung der unter Nr. 4 angesprochenen Verträge/Vereinbarungen,
bzw. regelt mit den Ver- und Entsorgungsleitungsträgern die
Kostenübernahme,
- anteilig die Kosten der Planung und den Bau der
Regenwasserleitung in der Kreisstraße,
- anteilig die Kosten der Regenwassereinleitung mit
Regenrückhaltebecken einschl. des erforderlichen Grunderwerbs,
- anteilig die Kosten für die Eingriffsermittlung,
Eingriffsbewertung und des Ausgleichs des Eingriffs in Natur und
Landschaft gemäß Landschaftsgesetz.
- die Kosten für die Planung der Kreisstraße,
- die Kosten für die Asphaltbetondecke,
gemäß
derzeitigem Planungsstand, die Kosten des Grunderwerbs für Teilflächen aus den
Flurstücken, Gemarkung
Dabringhausen, Flur 14, Flurstücke 17,
39,189
- die Kosten für die erforderliche Erneuerung des
Bachdurchlasses,
- die Kosten für die Straßeneinläufe mit
Anschlussleitungen in der Kreisstraße,
- anteilig die Kosten für die Planung und Bau des
Regenwasserkanals und der Einleitung mit Regenrückhaltebecken
einschließlich des erforderlichen Grunderwerbs,
- anteilig die Kosten für den Straßenbau unter
Berücksichtigung der Beteiligungsregelung für die
Wiederherstellung des Straßenoberbaus,
- anteilig die Kosten für die Eingriffsermittlung,
Eingriffsbewertung und des Ausgleichs des Eingriffs in Natur und
Landschaft gemäß Landschaftsgesetz.
Die Ingenieurleistungen
des SAW, sowie der Verwaltungsaufwand für die
Projektleitung wird mit einer Verwaltungspauschalen
von 2,2 % der anteilig auf den Kreis entfallenden Baukosten vergütet.
Als Verteilungsschlüssel für die
Kosten am Regenwasserkanal und der Einleitung mit Regenrückhaltebecken gelten
die jeweils zur Entwässerung angeschlossenen Fahrbahn- und Gehwegflächen.
Die Unterhaltung des
Regenwasserkanals sowie des Regenrückhaltebeckens wird durch den SAW übernommen.
Der Kreis leistet für die Unterhaltung des Straßenentwässerungskanals sowie des
Regenrückhaltebeckens einen einmaligen Kostenbeitrag. Der Kostenbeitrag
errechnet sich gemäß Anlage 1. Mit dem Kostenbeitrag sind sämtliche Forderungen
des SAW an den Kreis abgegolten die sich aus der Unterhaltung des
Regenwasserkanals, der betrieblichen Unterhaltung der Einläufe, einschließlich
der Zuleitungen zum Kanal, ergeben, soweit der zugrunde liegende
Unterhaltungsaufwand sich nicht durch gesetzliche Änderungen oder durch
Änderungen in den Allgemeinen Regeln der Technik erheblich verändert.
Änderungen der Kosten werden als erheblich betrachtet, bei Abweichungen von den
zugrundegelegten Kosten in Höhe ±
20 %. Eine Erneuerung des Regenwasserkanals oder des Regenrückhaltebeckens von
Grund auf ist im v. g. Kostenbeitrag nicht enthalten. In beiden Fällen bedarf
es einer neuen Vereinbarung. Der Kreis zahlt den Kostenbeitrag für die
Unterhaltung des Regenwasserkanals und des Regenrückhaltebeckens nach Abschluss
der Bauarbeiten und innerhalb von 6 Wochen nach Eingang einer detaillierten
Kostenaufstellung.
Die Kosten für eine
ggf. erforderliche umweltgerechte Nachrüstung der Einleitung, sowie
Anpassungskosten am Regenwasserkanal, die bei späteren Unterhaltungs-,
Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten an der Kreisstraße entstehen,
werden im Verhältnis der angeschlossenen Flächen durch den SAW und den Kreis
getragen.
Der SAW ist für die Reinigung der
Straßenabläufe im Zuge der Kreisstraße zuständig. Im Gegenzug kann der SAW die
Straßenabläufe für die Einleitung von Oberflächenwasser der Gehwege mitnutzen,
ohne Beteiligung an den Baukosten für die Straßenabläufe und
Anschlussleitungen.
Derie
Stadt SAW übernimmt den
Zahlungsverkehr mit der bauausführenden Firma. Der Kreis
erstattet dem SAWr Stadt die anteiligen
Kosten.
Derie StadtSAW ist berechtigt, kann entsprechend
dem Baufortschritt, unter Darlegung der naheliegenden zu
erwartenden Kosten, Abschlagszahlungen
vom Kreis zu verlangenanfordern. Nach
Abschluss der Maßnahme erhält der Kreis eine Schlussabrechnung mit einer 2-fachen
Ausfertigung der sachlich, rechnerisch und
fachtechnisch geprüften Rechnung einschließlich
der 1-fachen Ausfertigung der Mengenermittlung, Aufmasse und
eines Bestandsplans des Regenwasserkanals mit Nebenanlagen in Bezug auf die
Kreisstraße.Der Anforderung von
Abschlagszahlungen sind Rechnungsunterlagen entsprechend Ziff. 4 zugrunde zu
legen.
Der Kreis verpflichtet sich zur
Erstattung der Kosten innerhalb von 4 Wochen nach Anforderung und Vorlage der Nachweise.
, nach Vorlage
der geprüften Rechnungsunterlagen die rechtmäßig angeforderten Beträge
innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu
überweisen, soweit keine gegenteiligen Auffassungen über den Leistungsumfang
bestehen.
Eine Verzinsung der
durch denie
Stadt SAW vorgeleisteten
Zahlungen wird ausgeschlossen.
6. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen zu
dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Bestätigung.
Ergänzend zu
dieser Vereinbarung wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen,
der die Verlegung des
Schmutzwasserkanals in der Kreisstraße gestattet.
7
. Anzahl der Ausfertigungen
Diese Vereinbarung wird zweifach
ausgefertigt. Jeder Beteiligte erhält eine Ausfertigung.
Bergisch Gladbach, den 2830.041.2004 Wermelskirchen, den
Rheinisch-Bergischer Kreis Der BürgermeisterStädtischer Abwasserbetrieb
Rolf Menzel Eric
Weik
Landrat Bürgermeister
Thomas Merten Dietlinde
Ritter
Bereichsleiter Verwaltungsleiterin