Vorlage - RAT/0762/2006  

 
 
Betreff: Ausbau der L101" OD Stumpf"
Baubeschluss der städtischen Nebenanlagen
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
11.09.2006 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Bau des südlichen Gehweges, die Errichtung von Parkplatzflächen und der Beleuchtungsanlagen im Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme „Ausbau der Ortsdurchfahrt Stumpf“ anhand der in der Sitzung vorgestellten und näher erläuterten Planunterlagen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Landesbetrieb Strassen NRW, Niederlassung Gummersbach, ist Straßenbaulastträger der Landstraße L101.

Aufgrund des jetzigen Straßenzustandes, sowie der in  großen Teilen fehlenden Nebenanlagen, beabsichtigt der Landesbetrieb die Ortsdurchfahrt Stumpf (OD Stumpf) in 2007  auszubauen.

Die Planung der Ortsdurchfahrt wurde bereits am 21.02.2005 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr durch den Landesbetrieb vorgestellt.

 

Weiterhin fand am 07.04.2005 die letzte Bürgerinformationsveranstaltung im Foyer der Mehrzweckhalle Dabringhausen statt. Im September oder Oktober diesen Jahres beabsichtigt der Landesbetrieb eine weitere Bürgerinfo durchzuführen. Hierbei möchte er über eine kleinere Planänderung (Lage der Bushaltestelle) und über den Stand des Grunderwerbes informieren.

 

Die Ausbaukosten der Fahrbahn sowie des nördlichen Geh- und Radweges werden vom Land getragen. Die Ausbaukosten des südlichen Gehweges und die Errichtung von Parkplatzflächen, sowie die Veränderung der Straßenbeleuchtung sind von der Stadt zu tragen.

Die Kosten für die genannten Nebenanlagen betragen rund 200.000 € und für die Beleuchtung ca. 60.000 €.

An den Kosten werden die Bürger der Ortsdurchfahrt nach § 8 KAG beteiligt.

Der Verteilungsschlüssel beträgt bei den Nebenanlagen 50% und bei der Beleuchtung 10%.

 

Da momentan noch keine Angabe über die Beitragskostenberechnung (Angabe in €/m² Grundstücksfläche) vorliegt ist beabsichtigt, diese Kosten in der kommenden Bürgerinfo mitzuteilen.

 

Das beauftragte Planungsbüro des Landesbetriebes stellt in der Sitzung den jetzigen Planungsstand vor.

 

Die erforderlichen Mittel sind für den Haushalt 2007 angemeldet und werden im Rahmen des Haushaltsbeschlusses durch den Rat der Stadt Wermelskirchen zur Verfügung gestellt.

 

Nach Auskunft des Landesbetriebes werden die Arbeiten, vorausgesetzt die Grunderwerbsverhandlungen sind bis dahin abgeschlossen, im Frühjahr beginnen. Die Bauzeit beträgt ca. 18 Monate.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

260.000

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

x

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

Siehe Haushaltsanmeldung 2007

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift