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Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss beschließt die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für den Zeitraum 2006 bis 2011 in der vorgelegten und in der Sitzung näher erläuterten Form. Sachverhalt: Das Landeswassergesetz (LWG) § 53 verpflichtet die Gemeinden, alle erforderlichen Maßnahmen zur öffentlichen Abwasserbeseitigung in einem verbindlichen Konzept festzulegen – dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) -. Das bestehende ABK des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen basiert auf der Fortschreibung aus dem Jahr 2000, vom Rat der Stadt am 23.10.2000 unter Drucksache III/IV/009/00/2 beschlossen für den Zeitraum von 2001 bis 2005. Im Jahr 2003 wurde dieses Konzept nochmals aktualisiert. (Ratsbeschluss 15.12.2003, Drucksache 0299/2003). Die Fortschreibung des ABK steht somit für dieses Jahr an. Gemäß aktuellem LWG vom 03. Mai 2005 sind im ABK für den zu definierenden Ausführungszeitraum von 6 Jahren alle abwassertechnischen Maßnahmen festzulegen, und somit für die Jahre 2006 bis einschließlich 2011 vom Rat der Stadt zu beschließen. Das neu aufgestellte ABK 2006-2011 liegt dieser Vorlage bei. Die gesetzlichen Grundlagen, der Rückblick auf das auslaufende ABK und dessen Umsetzung, die Prioritäten der Fortschreibung mit den sich aus der aktuellen Rechtslage der Abwasserbeseitigung ergebenden Aufgaben und Ziele, sowie der Ausblick auf die nächsten 6 Jahre sind dem Erläuterungsbericht zu entnehmen. Entsprechend § 6 der Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der Abwasserbeseitigungskonzepte liegen dem ABK folgende Daten in Listenform bei:
Mit dem Wupperverband und dem Rheinisch-Bergischen Kreis wurde das ABK abgestimmt. Anregungen und Vorschläge sind eingearbeitet worden. Hierzu zählt insbesondere eine ergänzende Außenbereichsstudie. Diese wurde aufgrund der geforderten höheren Detailgenauigkeit des neuen ABK´s notwendig. Die jetzt vorliegende Fortschreibung des ABK wird bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2007 sowohl im Finanzplan als auch in den Ansätzen berücksichtigt. Die Auswirkungen des ABK´s auf Beiträge und Gebühren werden in der Sitzung so weit wie möglich erläutert. Konkrete und verbindliche Angaben können hierüber allerdings erst mit Vorlage des Wirtschaftsplanes getroffen werden, da für die Beitrags- und Gebührenberechung neben dem ABK weitere wesentliche Faktoren berücksichtigt werden müssen, wie z.B. die Verbandsumlage des Wupperverbandes. Hierzu liegen jedoch noch keine verbindlichen Aussagen vor. Nähere Erläuterungen zu der Umsetzung des alten sowie zu den Grundlagen und Auswirkungen des neuen ABK werden in der Sitzung vorgetragen.
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