Vorlage - RAT/0766/2006  

 
 
Betreff: Abwasserbeseitigungskonzept
hier: Fortschreibung für den Zeitraum 2006 bis 2011
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Beteiligt:Bauverwaltungsamt
Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen  Kämmerei
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Anhörung
13.09.2006 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
18.09.2006 
13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss beschließt die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für den Zeitraum 2006 bis 2011 in der vorgelegten und in der Sitzung näher erläuterten Form.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Das Landeswassergesetz (LWG) § 53 verpflichtet die Gemeinden, alle erforderlichen Maßnahmen zur öffentlichen Abwasserbeseitigung in einem verbindlichen Konzept festzulegen – dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) -. Das bestehende ABK des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen basiert auf der Fortschreibung aus dem Jahr 2000, vom Rat der Stadt am 23.10.2000 unter Drucksache III/IV/009/00/2 beschlossen für den Zeitraum von 2001 bis 2005. Im Jahr 2003 wurde dieses Konzept nochmals aktualisiert. (Ratsbeschluss 15.12.2003, Drucksache 0299/2003). Die Fortschreibung des ABK steht somit für dieses Jahr an.

 

Gemäß aktuellem LWG vom 03. Mai 2005 sind im ABK für den zu definierenden Ausführungszeitraum von 6 Jahren alle abwassertechnischen Maßnahmen festzulegen, und somit für die Jahre 2006 bis einschließlich 2011 vom Rat der Stadt zu beschließen.

 

Das neu aufgestellte ABK 2006-2011 liegt dieser Vorlage bei. Die gesetzlichen Grundlagen, der Rückblick auf das auslaufende ABK und dessen Umsetzung, die Prioritäten der Fortschreibung mit den sich aus der aktuellen Rechtslage der Abwasserbeseitigung ergebenden Aufgaben und Ziele, sowie der Ausblick auf die nächsten 6 Jahre sind dem Erläuterungsbericht zu entnehmen.

 

Entsprechend § 6 der Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der Abwasserbeseitigungskonzepte liegen dem ABK folgende Daten in Listenform bei:

 

  1. Erfassung der Abwassereinleitungen und Angaben zur Abwasserbehandlung
  2. Gesamtzusammenstellung aller notwendigen Baumaßnahmen nach ihrer zeitlichen Abfolge
  3. Gesamtzusammenstellung aller notwendigen Baumaßnahmen in den einzelnen Einzugsbereichen
  4. Übersicht der Einleitungen in die Vorfluter
  5. Umsetzungsstand des ABK in den Jahren 2000 bis 2005

 

Mit dem Wupperverband und dem Rheinisch-Bergischen Kreis wurde das ABK abgestimmt. Anregungen und Vorschläge sind eingearbeitet worden. Hierzu zählt insbesondere eine ergänzende Außenbereichsstudie. Diese wurde aufgrund der geforderten höheren Detailgenauigkeit des neuen ABK´s notwendig.

 

Die jetzt vorliegende Fortschreibung des ABK wird bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2007 sowohl im Finanzplan als auch in den Ansätzen berücksichtigt.

Die Auswirkungen des ABK´s auf Beiträge und Gebühren werden in der Sitzung so weit wie möglich erläutert. Konkrete und verbindliche Angaben können hierüber allerdings erst mit Vorlage des Wirtschaftsplanes getroffen werden, da für die Beitrags- und Gebührenberechung neben dem ABK weitere wesentliche Faktoren berücksichtigt werden müssen, wie z.B. die Verbandsumlage des Wupperverbandes. Hierzu liegen jedoch noch keine verbindlichen Aussagen vor.

 

Nähere Erläuterungen zu der Umsetzung des alten sowie zu den Grundlagen und Auswirkungen des neuen ABK werden in der Sitzung vorgetragen.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

verschiedene

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

Siehe ABK!

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift