Vorlage - RAT/0770/2006  

 
 
Betreff: Antrag der F.D.P.-Fraktion vom 06.04.2006, eingegangen am 18.04.2006 zur Einrichtung eines Begräbniswaldes
Status:öffentlich  
Verfasser:Ritter, Dietlinde
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Entscheidung
19.10.2006 
Sitzung des Umweltausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss nimmt den Antrag der F.D.P.-Fraktion zur Einrichtung eines Begräbniswaldes zur Kenntnis und beschließt, dass der Bürgermeister die Möglichkeit der alternativen Bestattungsart auf dem Waldfriedhof als Baumbestattung intensiver in der Öffentlichkeit bekannt macht.

 

Damit wird dem Antrag der F.D.P.-Fraktion in den Grundzügen entsprochen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die F.D.P.-Fraktion hat mit Antrag vom 06.04.2006 beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Begräbniswaldes zu prüfen und die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.

 

Alternative Bestattungsform

 

Die Idee und das Konzept des FriedWaldes wurden in der Schweiz entwickelt. Unabhängig von ihrer religiösen Prägung suchen Menschen in Deutschland verstärkt nach gangbaren Alternativen zu traditionellen Bestattungsplätzen und –formen. Seit November 2001 ist es auch in Deutschland möglich, eine so genannte Baumbestattung durchzuführen. Diese alternative Bestattungsart wird bereits in einigen Städten durchgeführt. Der Name FriedWald ist markenrechtlich geschützt. Nach langwierigen Auseinandersetzungen mit den Behörden wurde ab 1999 mit dem Aufbau eines Netzes im Gebiet der Bundesrepublik begonnen.

 

Bei Baumgrabstätten handelt es sich um Urnengrabstätten in einer besonderen Lage mit Gemeinschaftscharakter. Die Asche Verstorbener wird in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich des Baumes beigesetzt. Der Bestattungsbaum wird von jeglicher forstwirtschaftlicher Nutzung ausgeschlossen. Ausgenommen sind notwendige baumpflegerische Maßnahmen. Sollte der Baum jedoch nicht mehr zu erhalten sein, oder durch äußere Einflüsse umstürzen, wird ersatzweise ein neuer Baum gepflanzt.

Die Grabpflege findet ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung statt und wird auf das notwendigste Maß beschränkt, um ein möglichst naturnahes Umfeld zu erhalten. Die Friedhofsverwaltung kennzeichnet den Baum und bringt auf Wunsch eine Metallplatte an, die mit Namen und Sterbedatum versehen wird.

 

Bestattungen auf dem Waldfriedhof

 

Der Waldfriedhof in Wermelskirchen ist mit 15 ha der größte und jüngste Friedhof der Stadt, erste Bestattungen fanden im Jahre 1963 statt. Kennzeichnend für den Waldfriedhof sind die großzügig angelegten Grabflächen auf einem Friedhof, der im Gesamteindruck den Waldcharakter dieses Friedhofes unterstreicht. Der Waldfriedhof wurde weitestgehend in seine natürliche Umgebung einbezogen.

 

Aufgrund der Veränderungen der Grundzüge im Bestattungswesen, der Trend zur Urnenbestattung, Verzicht auf den Nacherwerb von Wahlgräbern u.a. sind die Flächen auf dem Waldfriedhof teilweise nicht in vollem Umfang ausgenutzt. Für neue Bestattungsformen, wie die anonyme Urnenbestattung, die Erdbestattung auf einem Rasenfeld, werden bereits Flächen genutzt. Auch besteht die Möglichkeit, bei einer Erdbestattung, auf einer in Erdniveau angebrachten Grabplatte im Rasenfeld, auf den Verstorbenen hinzuweisen.

 

Baumbestattung in Wermelskirchen

 

Die durch die Medien bekannt gewordenen Bestattungswälder sind auch bei Wermelskirchener Bürgern auf Interesse gestoßen. Daher wurde Anfang des Jahres kurzfristig auf Wunsch der Angehörigen entschieden, eine Baumbestattung auf dem Waldfriedhof durchzuführen. Der Antragsteller beabsichtigte sonst einen Bestattungswald in einer anderen Kommune zu nutzen. Um die neue Bestattungsform ermöglichen zu können, wurde ein Bereich des Waldfriedhofes mit einem für diese Zwecke nutzbaren Baum ausgewählt. Diese Bestattungsart hat bereits mehrfach Zuspruch erfahren.

 

Die für diese Bestattungsart zu entrichtenden Bestattungskosten berechnen sich analog der derzeit  gültigen Gebührensatzung für  den  Graberwerb,  die  Bestattung,  Grabvor-         und  –nachbereitung zuzüglich der Pflegekosten für die Dauer der Nutzungszeit von 30 Jahren.

Die Gebühren werden in der neuen Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 einfließen. Erforderliche Änderungen  der  Friedhofssatzung sind in Vorbereitung (siehe Drs.-Nr.
RAT 0774/2006)

 

Fazit

 

Um den Anliegen von Angehörigen der Verstorbenen individueller entsprechen zu können, hat die Friedhofsverwaltung des Bauverwaltungsamtes Anfang 2006 kurzfristig entschieden, die neue Bestattungsform einzuführen. Auch ist es hierdurch möglich, den Waldfriedhof intensiver auszulasten.

Es besteht daher keine Notwendigkeit, insbesondere den finanziellen Aufwand für einen zusätzlichen Begräbniswald in Wermelskirchen zu tragen.

 

Der Stadt entsteht organisatorisch und finanziell kein Aufwand, der nicht im Rahmen des vorhandenen Personals und der Kostenrechnenden Einrichtung Bestattungswesen erfüllt werden kann.

 

Dem Bürger wird eine zusätzliche Form der Bestattung, die Baumbestattung, als individuelle, naturnahe und stimmungsvolle Ruhestätte angeboten.

 

 

Anlage:

Anlagen:

Antrag der F.D.P.-Fraktion vom 06.04.2006

Fotos der Baumgrabstätte auf dem Waldfriedhof