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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Änderung der Friedhofssatzung zur Kenntnis und beschließt die Satzung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen (Friedhofssatzung) in der gültigen Fassung vom …….. Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beigefügt. Sachverhalt: Seit dem 01.09.2003 gilt das neue Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Das Bestattungsgesetz bietet dem Friedhofsträger die Möglichkeit zur Einrichtung eines Begräbniswaldes. Aufgrund von Nachfragen der Wermelskirchener Bürger und des Antrages der F.D.P.-Fraktion vom 06.04.2006 zur Einrichtung eines Begräbniswaldes wurde ermöglicht, Baumbestattungen auf dem Waldfriedhof durchzuführen. Um die neue Bestattungsform umsetzen zu können, wurde auf dem Waldfriedhof ein Baum ausgewählt, in dessen Wurzelbereich die Urnenbeisetzungen stattfinden. Unter Berücksichtigung der Anfragen von Fraktionen bzw. Stadtverordneten und des neuen Bestattungsgesetzes wurde in Teilbereichen die Satzungsänderung u.a. folgendermaßen vorgenommen. § 10 Abs. 2 entfällt Laut Gutachten des
Kreisgesundheitsamtes vom 05.02.2003 bleibt die Ruhefrist auf dem Friedhof
Dabringhausen auch im Bereich C weiterhin bei 25 Jahren. § 12 Abs. 2 u. § 16 Es
wird auf die Möglichkeit der Baumbestattung hingewiesen. § 13 Abs. 1 Da ausreichende Flächen auf allen Friedhöfen vorhanden sind, kann der Erwerb eines Nutzungsrechtes ohne Bestattungsfall vorgenommen werden. Die Einschränkungen entfallen. § 13 Abs. 11 Eine Erstattung bei Grabstättenrückgabe entfällt. § 18 u. § 19 Die Allgemeinen sowie die Besonderen Gestaltungsvorschriften wurden deutlicher differenziert und reduziert. Des Weiteren enthält die Friedhofssatzung redaktionelle Änderungen, welche zum besseren Verständnis einzelner Passagen führen.
Anlage/n: Neufassung: Satzung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen (Friedhofssatzung) vom ……… alte Fassung: Satzung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen
(Friedhofssatzung) vom 15.12.1998
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