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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, bei der H.-Stelle 1.561.952.0.0 „Dachsanierung Sporthalle Am Schwanen“ überplanmäßig 20.000 € für die Schadensbeseitigung (s. Sachverhalt) während der Dachsanierung der Sporthalle „Am Schwanen“ bereit zu stellen. Eine Deckung dieser Haushaltsmittel kann durch Einsparungen bei der H.-Stelle 1.210.954.1.6 „Erneuerung Heizungsanlage GS Tente“ erfolgen. Sachverhalt: Bei den Dachsanierungsarbeiten an der Sporthalle „Am Schwanen“ gab es direkt zu Beginn aufgrund eines Hagelschadens an der alten Dachabdichtung einen großen Wassereintritt in die Halle und damit auch in die Schwingbodenkonstruktion des Hallenbodens. Während der laufenden Dachsanierungsarbeiten ist es dann trotz Sicherungsmaßnahmen wiederholt zu weiteren Wassereintritten ins Gebäude gekommen. Im Zusammenhang mit den Wassereinbrüchen wurde jeweils ein Gutachter für Dächer und für Fußböden für gutachterliche Stellungnahmen beauftragt. Um den Hallenboden durch das unter der Konstruktion stehende Wasser nicht irreparabel zu beschädigen waren sofort Trocknungsmaßnahmen an dem Boden erforderlich. Dies wurde auch von dem beauftragten Gutachter für Fußböden bei einer Ortsbesichtigung und Begutachtung des Hallenbodens empfohlen. Des Weiteren sind Trocknungsmaßnahmen des Bodens in den Umkleiden und im Sportlergang zur Schadensminimierung sofort erforderlich gewesen, wie auch durch den beauftragten Gutachter empfohlen. Die Trocknungsmaßnahmen wurden aufgrund der Dringlichkeit vorab mündlich beauftragt. Im Zusammenhang mit den Wasserschäden sind im Anschluss an die Trocknungsarbeiten Bauabschlussreinigungen im Gebäudeinneren erforderlich geworden. Zur Beauftragung und Abrechnung der im Rahmen der Wasserschäden erforderlichen Maßnahmen stehen bei der Dachsanierungsmaßnahme keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung (Haushaltsansatz 2006 insgesamt 186.000 €). Nach Zusammenstellung aller aus heutiger Sicht anfallenden Kosten sind zusätzliche Haushaltsmittel bei der Haushaltsstelle 1.561.952.0.0 in Höhe von 20.000 € erforderlich, die sich wie folgt zusammensetzen: Trocknungsmaßnahmen rd. 17.400 € Gutachter rd. 2.000 € Bauabschlussreinigung nach Wasserschäden rd. 600 € Eine Deckung dieser Mittel kann durch Einsparungen bei der H.-Stelle 1.210.954.1.6 „Erneuerung Heizungsanlage GS Tente“ erfolgen. Es wird derzeit mit den Versicherungen des Auftragnehmers wie auch der Stadt Wermelskirchen geprüft, ob die im Zusammenhang mit den Wasserschäden entstehenden Kosten durch Versicherungsleistungen erstattet werden; dieses Verfahren dauert noch an. Die bereits vor dem Schadensereignis geplante Bodensanierung soll bei einem Kostenaufwand von 145.000 € in 2007 erfolgen.
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