Vorlage - RAT/0778/2006  

 
 
Betreff: Umbaumaßnahmen Telegrafenstraße und Bügeleisen;
Antrag auf vorzeitigen, förderunschädlichen Baubeginn
Status:öffentlich  
Verfasser:Bernd Röthling
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
23.10.2006 
16. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
30.10.2006 
14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für die Umbaumaßnahmen Telegrafenstraße und Bügeleisen bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf vorzeitigen, förderunschädlichen Baubeginn zu stellen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Baubeschluss / Mittelbereitstellung / Städtebauförderantrag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 12.06.2006 den Ausbaubeschluss für das Projekt „Bügeleisen / Telegrafenstraße / Kreuzung Loches-Platz / Obere Eich“ gefasst.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 19.06.2006 beschlossen, in den Haushaltsjahren 2007 bis 2009 die notwendigen Mittel für das Projekt einzuplanen.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat daraufhin am 29.06.2006 einen Städtebauförderantrag für das Projekt „Bügeleisen / Telegrafenstraße / Kreuzung Loches-Platz / Obere Eich“ bei der Bezirksregierung Köln gestellt.

 

Ein entsprechender Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung Köln ist bislang nicht eingegangen.

 

 

Landeshaushalt / Fördersituation / Auswirkung auf die Kommunen

 

Auf Grund der angespannten Haushaltslage des Landes ist zu befürchten, dass die zeitliche Differenz zwischen der Realisierung einzelner Maßnahmen und der Auszahlung von Fördermitteln künftig noch größer wird.

 

Dies zeigt sich bereits an der Fördersituation für Projekte, die im Jahr 2006 realisiert werden sollen. Obwohl bereits zwei Drittel des Jahres vergangen sind, wurden bislang landesweit noch keine Bewilligungsbescheide für neue Maßnahmen in 2006 erteilt. Betroffen davon ist auch das Projekt Kölner Straße. Ohne den im März 2006 genehmigten Antrag auf vorzeitigen Baubeginn hätte der Umbau der Kölner Straße in diesem Jahr nicht realisiert werden können.

 

Nach Auskunft des zuständigen Dezernenten bei der Bezirksregierung ist für das Jahr 2007 ähnliches zu erwarten (= Bewilligungsbescheide für das laufende Jahr frühestens im Spätsommer). Die jeweilige Maßnahme darf jedoch erst nach Zugang des Bewilligungsbescheids ausgeschrieben werden. Ein Baubeginn noch im laufenden Jahr unter Berücksichtigung des weitestgehend störungsfreien Weihnachtsgeschäfts wird somit sehr unwahrscheinlich.

 

Hinzu kommt, dass durch die Verlagerung der Städtebaufördermittel in den originären Landeshaushalt die bislang relativ problemlose Übertragung der bewilligten Mittel ins Folgejahr nicht mehr möglich sein wird. Nicht abgerufene Fördermittel entfallen künftig oder werden noch im laufenden Jahr an andere Kommunen verteilt.

 

 

Zeitschiene Masterplan

 

Der anvisierte Zeitplan der Masterplan-Projekte stellt sich aus heutiger Sicht wie folgt dar:

 

2006                Fertigstellung Umbau Kölner Straße

2007/08           Umbau Bügeleisen und Telegrafenstraße

2008/09           Umbau Kreuzungsbereich Lochesplatz und Obere Eich

2009                Umbau Obere Remscheider Straße (2. und 3. Bauabschnitt)

2010                Umbau Markt mit Teilfläche Berliner Straße  

 

 

Antrag auf vorzeitigen, förderunschädlichen Baubeginn

 

Die Zeitschiene des Masterplans sieht vor, als nächstes Teilprojekt die Telegrafenstraße und den Kreuzungsbereich Bügeleisen umzubauen (2007/08). Um dieses Projekt unter Berücksichtigung der Winterperiode im geplanten Zeitraum realisieren zu können, ist ein Baubeginn im Frühling 2007 notwendig, die entsprechende Ausschreibung sollte somit spätestens Anfang 2007 erfolgen.

 

Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn bis Ende dieses Jahres

 

-           ein entsprechender Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung vorliegt (was sehr unwahrscheinlich ist; siehe oben), oder

 

-           eine „Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns gem. Nr. 1.31 VVG zu § 44 LHO“ zugelassen wird (wie dies bereits bei dem Projekt „Kölner Straße“ geschehen ist).

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, aufgrund der Dringlichkeit (à notwendiger Baubeginn im Frühjahr 2007) bei der Bezirksregierung Köln kurzfristig einen Antrag auf vorzeitigen, förderunschädlichen Baubeginn für das Teilprojekt „Telegrafenstraße / Bügeleisen“ zu stellen.

 

 

Auswirkungen des vorzeitigen, förderunschädlichen Baubeginns

 

Mit der Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch die Bezirksregierung ist noch keine Bewilligung von Fördermitteln verbunden. Im schlimmsten Fall könnte dies bedeuten, dass die Stadt die Maßnahmen durchführt, aber letztlich keine Fördermittel erhält. Dies ist aufgrund des abgestimmten integrierten Handlungskonzeptes (Masterplan) zwar sehr unwahrscheinlich, aber auch nicht gänzlich auszuschließen.

 

Wartet die Stadt dagegen mit der Realisierung der einzelnen Maßnahmen bis die jeweiligen Bewilligungsbescheide vorliegen, macht sie sich zeitlich vollständig von der Verteilung der Fördermittel abhängig. Dies könnte die Umsetzung der Masterplan-Projekte einschließlich der erwünschten Synergieeffekte jedoch um Jahre verzögern.

 

Mit einem vorzeitigen, förderunschädlichen Baubeginn tritt die Stadt zwar verstärkt in die Vorfinanzierung der jeweiligen Maßnahmen, gleichzeitig entstehen daraus jedoch hinsichtlich der Fördermittel auch gewisse Vorteile. Können andere Kommunen, die wegen der späten Bewilligungsbescheide beantragte Maßnahmen nicht mehr im laufenden Jahr realisieren können, ihre Fördergelder nicht abrufen, so können diese Mittel von der Bezirksregierung umverteilt werden. Nutznießer sind in diesem Falle diejenigen Kommunen, die in Vorleistung getreten sind, und somit kurzfristig Fördermittel abrufen können.

 

Von dieser Situation hat die Stadt Wermelskirchen bereits in der Vergangenheit profitieren können: Ende letzten Jahres konnten kurzfristig 200.000 € Fördermittel für das Projekt „Untere Eich / Schwanen“ abgerufen werden, die eine andere Kommune zurückgeben musste. Diese Mittel hätten der Stadt Wermelskirchen eigentlich erst 2007 zugestanden.

 

Aufgrund der Verlagerung der Städtebaufördermittel in den originären Landeshaushalt im kommenden Jahr ist zu erwarten, dass sich die Anzahl der Kommunen, die bewilligte Fördermittel nicht fristgerecht abrufen können, noch zunehmen wird.

 

 

Fazit

 

Unter Berücksichtigung der vorherigen Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, kurzfristig einen Antrag auf vorzeitigen, förderunschädlichen Baubeginn für das Teilprojekt „Telegrafenstraße / Bügeleisen“ bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift