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Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die ersten Planungsüberlegungen für die Umgestaltung Markt zur Kenntnis. Nach Beratung in den Fraktionssitzungen wird dieses Thema erneut im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr behandelt. Sachverhalt: Zeitschiene Masterplan Die Realisierung der Masterplan-Projekte stellt sich aus heutiger Sicht wie folgt dar: 2006 Fertigstellung Umbau Kölner Straße 2007/08 Umbau Bügeleisen und Telegrafenstraße 2008/09 Umbau Kreuzungsbereich Lochesplatz und Obere Eich 2009 Umbau Obere Remscheider Straße (2. und 3. Bauabschnitt) 2010 Umbau Markt mit Teilfläche Berliner Straße Es ist vorgesehen, für die Projekte „Obere Remscheider Straße (2. und 3. BA)“ und „Markt mit Teilfläche Berliner Straße“ möglichst frühzeitig einen gemeinsamen Städtebauförderungsantrag zu stellen, um die Erfolgsaussichten hinsichtlich der Bewilligung von Fördermitteln zu verbessern. Für die Abgabe des Förderantrags wird zurzeit Mitte/Ende 2007 anvisiert. Um hinreichend Zeit für eine ausführliche Diskussion in Politik und Öffentlichkeit zu haben, wurde die ARGE Kostulski-Reicher-Schittek Mitte dieses Jahres mit der Erstellung erster Entwurfsüberlegungen (Varianten) für den Bereich Markt beauftragt. Historie Markt und heutiger
Zustand Alte Fotografien zeigen, dass der Markt bis in die 30er Jahre des vorigen Jahrhunderts eine durchgehende, „schiefe Ebene“ aufwies. Prägende Elemente des Platzes bildeten ein Baumstandort („Friedenseiche“) sowie ein Brunnen. Zirka 1945 wurde der Markt mit der Errichtung des inzwischen unter Denkmalschutz stehenden Kiosk-Gebäudes komplett umgestaltet. Die Höhenunterschiede des Platzes werden nun überwiegend durch die zum Kiosk gehörende Maueranlage aufgefangen. Kiosk und Maueranlage bilden derzeit eine Insel inmitten des vom motorisierten Verkehr geprägten Marktes. Aufenthaltsqualitäten auf dem Platz existieren nicht; für Fußgänger bildet insbesondere die Maueranlage einen Riegel, der diagonale Querungen des Platzes verhindert. Fußwegebeziehungen finden daher vorrangig am äußeren Platzrand statt. Planungsvorgaben Markt Verkehrskonzept: Das im Jahr 2003 vom Rat der Stadt beschlossene Verkehrskonzept für die Wermelskirchener Innenstadt sieht vor, die Befahrbarkeit des unteren Marktbereiches aufzugeben. Der Verkehr aus Richtung Stockhauser Straße zur Berliner Straße soll künftig oberhalb des Kiosks im Zweirichtungsverkehr (abknickende Vorfahrt) geführt werden. Fahrzeuge aus Richtung Kölner Straße müssen entsprechend die Vorfahrt beachten. Außerdem soll die Obere Remscheider Straße nach dem Verkehrskonzept vom Markt abgebunden werden. Gestaltungskonzept: Das ebenfalls 2003 beschlossene Gestaltungskonzept enthält vorrangig Kriterien für die Umgestaltung von Straßenräumen (Materialauswahl, Gestaltungsprinzipien wie z.B. Gehbänder, Straßenmöblierung). Für die Umgestaltung von Platzbereichen (Schwanenplatz, Markt und Loches-Platz) sollen im Rahmen der jeweiligen Planungen Gestaltungsprinzipien entwickelt werden, die sich unter Berücksichtigung von Art, Lage und geplanter Nutzung des Platzes gegebenenfalls an die Gestaltungskriterien der Straßenumbaumaßnahmen anlehnen oder aus diesen entwickelt werden. Während beim Umbau des etwas abseits gelegenen Schwanenplatzes eine eigene Form- und Materialsprache gewählt wurde, sollte die Umgestaltung des zentral gelegenen Marktes in enger Anlehnung an die Gestaltungskriterien für hochwertige Straßenumbaumaßnahmen erfolgen. Sowohl für die Fußgänger als auch den motorisierten Verkehr sollte jedoch bei Betreten bzw. Befahren des Marktbereiches die Sondersituation „Platz“ sofort klar erkennbar werden: Fußläufige und befahrbare Bereiche sollten in gleichem bzw. ähnlichem Material ausgeführt werden. Zum einen wird hierdurch der komplette Bereich des Marktes wieder als Platz erkennbar, zum andern wird verdeutlicht, dass die Fußgänger hier Vorrang haben sollen (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich), der motorisierte Verkehr fühlt sich lediglich „geduldet“. Denkmalschutz: Vor Beauftragung der ARGE zur Erstellung erster Planungsüberlegungen fand eine Vorabstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde und der zuständigen Gutachterbehörde (Rheinisches Amt für Denkmalpflege) statt. Seitens der vorgenannten Behörden wird die Planungsüberlegung, dem Markt seine historische Topografie („schiefe“ Ebene) zurückzugeben, grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wird jedoch auch der Erhalt des denkmalgeschützten Kioskgebäudes gefordert, die zugehörigen Außenanlagen (einschl. Mauern) können dagegen entfallen. Im Rahmen der Planungen zur Umgestaltung des Markts soll seitens der ARGE geprüft werden, ob die vorgenannten Kriterien in Übereinstimmung zu bringen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Straßenfläche im oberen Bereich des Marktes bei Wiederherstellung der historischen Topografie ein Gefälle zum Platz hin bekäme (also entgegengesetzt zum heutigen Gefälle), entsprechend würde das Niveau um das Kioskgebäude abgesenkt. Durch die Umbauplanungen muss gewährleistet werden, dass das Gebäude in den Platz integriert wird und entsprechende Außenanlagen zugewiesen bekommt. Es wurde vereinbart, dass die ARGE als Vorentwurfs-Variante auch eine Lösung ohne Kiosk erarbeitet. Seitens der Denkmalbehörde wurde jedoch ausdrücklich betont, dass dies keine Zustimmung für einen Abriss des Gebäudes bedeute. Nutzungen Markt Wie stark der Markt zum heutigen Zeitpunkt durch den motorisierten Verkehr geprägt wird, lässt sich an folgender Auflistung ablesen, die die prozentualen Nutzungen des Marktes wiedergibt: Straßenflächen: 60 % (Flächen asphaltiert) Gehwegflächen: 25 % (verhältnismäßig schmale Flächen; überwiegend Betonstein) Stellplätze: 7 % (4 x Schrägparken) Grünanlage: 5 % (Außenbereich Kiosk einschl. Maueranlage; kaum zugänglich) Bebauung: 3 % (Grundfläche Kiosk) Die Flächen für Fußgänger, die heute immerhin noch ein Viertel der Gesamtfläche bilden, bestehen nahezu ausschließlich aus verhältnismäßig schmalen Gehwegbereichen ohne Aufenthaltsqualitäten. Sie dienen nicht dem Verweilen, sondern lediglich dem schnellen Überqueren bzw. Verlassen des Platzes. Aufgabe der Planung muss daher sein, den Fußgängern nicht nur Gehwege, sondern auch wieder Aufenthaltsflächen anzubieten. Im Rahmen der ersten Entwurfsüberlegungen sollen daher neben dem planerischen Umgang mit der Topografie und der Entwicklung von Gestaltungskriterien vor allem auch unterschiedliche Nutzungsüberlegungen (z.B. Ruhebereiche mit Bänken, Grün im Stadtbild, Brunnenanlage, Fläche für Außengastronomie oder kleine Märkte) einbezogen werden. Entwurfsvorgaben (Zusammenfassung) - Berücksichtigung der Vorgaben des Verkehrskonzeptes - Erhalt des denkmalgeschützten Kioskgebäudes (als Variante auch ohne Kiosk) - Wiederherstellung der historischen Topografie („schiefe“ Ebene) - Entwicklung von Nutzungskonzeptionen - Entwicklung von Aufenthaltsbereichen - Entwicklung einer Gestaltungskonzeption (im Rahmen des späteren Entwurfs) - Darstellung der ersten Entwurfsüberlegungen in Varianten als Diskussionsgrundlage Vorstellung erster
Planungsüberlegungen Die ARGE entwickelt auf der Grundlage der oben genannten Vorgaben zurzeit erste Planungsüberlegungen in Varianten. Diese werden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 23.10.2006 vorgestellt und erläutert. Den Fraktionen wird in der Sitzung je ein Exemplar der Vorentwurfsvarianten für die weitere Beratung in den Fraktionssitzungen zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, in einer der nächsten StuV-Sitzungen einen Beschluss zu fassen, auf welcher Grundlage die ARGE mit der Erstellung eines Entwurfs für die Umgestaltung des Marktes fortfahren soll. |
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