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Beschlussvorschlag: Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht und den Landschaftspflegerischen Begleitplan für den Bebauungsplan Nr. 50 „Unterstraße“ sowie den Umweltbericht für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr, mögliche, aus der Ausschussberatung hervorgehende umweltrelevante Empfehlungen zu berücksichtigen. Sachverhalt: 1. Anlass Wie bereits in einer der letzten Ausschusssitzungen angekündigt, soll in dieser Sitzung zum ersten Mal ein Umweltbericht vorgestellt werden, der nach der Novellierung des BauGB 2004 zukünftig regelmäßig Bestandteil der Begründung von Bebauungsplänen sein wird (siehe auch RAT/0312/2005). Der vorliegende Umweltbericht erfasst und bewertet die umweltrelevanten Belange des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“. Nach der Beratung des Umweltberichtes im Umweltausschuss werden sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr und der Rat der Stadt mit der Angelegenheit befassen, um den erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 50 und die öffentliche Auslegung einschließlich der 2. Änderung des FNP (Parallelverfahren) zu fassen. 2. Vorgeschichte Beide Bauleitpläne - die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 50 - haben seit 1992 eine wechselhafte Planungsgeschichte hinter sich. Mitte 2002 hat der Bauträger die Fortführung des Planverfahrens mit neuer Entwurfsvariante angeregt. Die notwendigen planungsrechtlichen Beschlüsse fassten der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr bzw. der Rat der Stadt 2003 und 2004. Seit diesem Zeitpunkt werden die Bauleitpläne weiterbearbeitet. Die Erschließungsplanung und zahlreiche Fachgutachten wurden erstellt und lieferten die Grundlage der Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf. Die Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) machte zusätzlich den Umweltbericht im Rahmen der Begründungen erforderlich. 3. Bauleitpläne
Darüber hinaus besteht Planungs- und Erschließungsbedarf im Altbestand. Die weitergehende Beschreibung der Planinhalte ist in der Begründung mit dem Umweltbericht dargestellt. 4.
Die Änderungen des Baugesetzbuches
(BauGB) vom 24. Juni 2004 Während des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 50 „Unterstraße“ und der 2. Änderung des FNP erfolgte die Änderung des Baugesetzbuches. Diese Änderung des BauGB bezieht sich für dieses Planverfahren im Wesentlichen auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht, der den 2.Teil der Begründung darstellen muss. Die im geändertem Gesetz angebotene Möglichkeit, bis zum 21.07.06 die Rechtskraft unter den alten Vorgaben zu erreichen, konnte nicht erfüllt werden, da die fachliche Erarbeitung zum damaligen Zeitpunkt noch keinen abschließenden Stand erreicht hatte. In Abstimmung mit dem Bauträger und der landschaftspflegerischen Fachgutachterin wurde festgestellt, dass das bisherige Verfahren in starkem Maße die Umweltbelange aufgegriffen und bereits ins Verfahren eingestellt hatte, so dass ein Neubeginn aller bisherigen Verfahrensschritte für nicht erforderlich erachtet wurde. Man entschied sich, die notwendigen Begründungen zu den Bauleitplänen um die neu geforderten Umweltberichte zu ergänzen. Die neu eingeführten Bearbeitungsschritte im BauGB 2004 wie die Umweltprüfung mit Umweltbericht und das Monitoring werden im Rahmen der Unterlagen zur Offenlage mit eingestellt. Im Rahmen der Behörden- und Trägerbeteiligung zur Offenlage wird die Anforderung an das Abfragen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) mit gestellt, wobei davon auszugehen ist, dass keine Aspekte vorgetragen werden, die nicht bereits zur frühzeitigen Beteiligung vorgetragen und im Umweltbericht und Planinhalt abgearbeitet wurden. Ein gesonderter Beschluss des Rates der Stadt ist zu dieser Vorgehensweise nicht erforderlich. 5.
Vertragliche Regelung mit dem Bauträger Die durch die Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ mögliche bauliche Entwicklung stellt einen Eingriff nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie dem Baugesetzbuch (BauGB) dar. Dieser Eingriff kann auf Grund der vorgesehenen baulichen Nutzung des Gebietes nicht innerhalb der Fläche des Bebauungsplangebietes ausgeglichen werden. Aus diesem Grund sind vom Vorhabenträger externe Ausgleichsmaßnahmen im Gebiet der Stadt Wermelskirchen umzusetzen, die eine vollständige Kompensation des Eingriffs sicherstellen. Im Zusammenhang mit dem Offenlagebeschluss ist es üblicherweise erforderlich, dass der ökologische Ausgleich konkret benannt wird. In diesem Fall wird das ermittelte Kompensationsdefizit zu einem gewissen Anteil über das Öko-Konto ausgeglichen. Nach Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises hat der Vorhabenträger die Möglichkeit, den verbleibenden Anteil über Maßnahmen oder Festsetzungen des Landschaftsplanes Nr. 2 „Eifgenbachtal“ als externe Ausgleichsmaßnahme umzusetzen. Hierzu muss die Umsetzung jedoch noch weiter konkretisiert und gesichert werden. Alternativ besteht für den Bauträger auch die Möglichkeit, andere Ausgleichsmaßnahmen im Gebiet der Stadt Wermelskirchen zu benennen, umzusetzen und auf Dauer zu erhalten. Aus diesem Grund soll eine vertragliche Vereinbarung mit dem Vorhabenträger geschlossen werden. Die vertragliche Regelung zum Offenlagebeschluss beinhaltet die Zusicherung des Vorhabenträgers, dass das Kompensationsdefizit durch geeignete und rechtlich gesicherte Ausgleichsmaßnahmen vollständig ausgeglichen wird und dass das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 50 „Unterstraße“ erst zum Abschluss (Satzungsbeschluss) gebracht wird, wenn der o.g. Nachweis erbracht wurde. Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag wird Inhalt der Unterlagen zur öffentlichen Auslegung. 6. Beratung
im Umweltausschuss Der Umweltausschuss wird als Fachausschuss über den landschaftspflegerischen Fachbeitrag und den Umweltbericht beraten und gegebenenfalls Empfehlungen für die weitere Beratung des nachfolgenden Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr bzw. den Rat der Stadt geben. Die Landschaftsarchitektin Ilona Haacken aus Solingen wurde von dem Vorhabenträger, der Christian Runkel GmbH & Co KG beauftragt, den landschaftspflegerischen Fachbeitrag und den Umweltbericht zu erstellen. Frau Haacken wird in der Sitzung anwesend sein, um die wesentlichen Inhalte darzustellen und zu erläutern. Anlagen: Anlage 1 Übersichtspläne Anlage 2 Landschaftspflegerischer Begleitplan Bebauungsplan Nr. 50 „Unterstraße“ Anlage 3 Umweltbericht 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Anlage 4 Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 50 „Unterstraße“ Die vorgenannten Anlagen können während der Dienstzeiten im Rathaus (Raum 3.13) eingesehen werden. Anlage/n: |
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