Vorlage - RAT/0789/2006  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2007 für die Kostenrechnende Einrichtung "Straßenreinigung"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.11.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2006 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kalkulation 2007 Straßenreinigung PDF-Dokument
Abschluss Winterdienst 2005  
Abschluss Kehrdienst 2005  

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2007 zur Kenntnis und beschließt die Straßenreinigungs­gebühren ab dem 01.01.2007 wie folgt:

 

Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter                           2,49 € (bisher 2,35 €),

nur Winterdienst je lfd. Meter                                      1,52 € (bisher 1,20 €).

 

Die Gebührenänderung ist in der neu zur Beschlussfassung vorgesehenen Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2007 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Kehr­dienst" (Produkt 12.05.01) und "Winter­dienst" (Produkt 12.05.02) vor.

Rechtsgrundlage  für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren bilden das Straßen­reinigungs­gesetz NW in Verbindung mit dem KAG NW sowie die Straßenrei­nigungssatzung der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunal­­abgaben­gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2007 ausgeglichen gestaltet.

Im Rahmen der Straßenreinigung werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren  abgegolten:

·     Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen nur der Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist.

·     Winterwartung­ auf den Fahrbahnen und Gehwegen, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist.

 

Kehrdienst

Der Ausgleich  des  Gebührenhaushaltes  kann durch eine Gebührensenkung von derzeit 1,15 € je laufendem Meter auf 0,97 € je laufendem Meter erreicht werden.

Die Gebührenausgleichsrücklage wurde im Jahr 2002 vollständig aufgelöst.

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

Bestand                                                                                                                                 Euro

31.12.2001                                                                                                                             29.956

31.12.2002                                                                                                                              -4.636

31.12.2003                                                                                                                             -17.478

31.12.2004                                                                                                                            - 41.766

31.12.2005                                                                                                                            - 16.100

 

Das noch verbliebene Defizit des Jahres 2002 in Höhe von 4.636 € kann, wie in der Kalkulation 2005 eingeplant, durch den Überschuss 2005 ausgeglichen werden. Auch das Defizit des Jahres 2003 (12.841 €) wurde nach der Verrechnung des Teilüberschusses aus 2005 vollständig gedeckt. Nach Verrechnung des noch verbleibenden Überschusses des Jahres 2005 mit einem Teil-Defizit aus 2004, verbleibt ein Betrag in Höhe von 16.100 € aus 2004, der spätestens in der Kalkulation 2007 auszugleichen ist. Ein Teilbetrag hiervon wurde bereits in der Kalkulation 2006 berücksichtigt, sodass die verbleibenden 3.300 € in die Kalkulation 2007 eingestellt wurden.

Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2007 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2006 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2006 ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

·        Bei den Unternehmerkosten werden statt 118.000 € im Vorjahr jetzt nur noch 105.000 € veranschlagt. Seit der Neuausschreibung und Neuvergabe der Gehwegreinigung im Jahre 2005 können die Unternehmerkosten stetig gesenkt werden (in 2005 = 120.000 €, in 2006 = 118.000 und in 2007 = 105.000 €).

·        In der Gebührenkalkulation 2007 istr nur noch teilweise der Vortrag eines Defizits aus dem Jahr 2003 (gesamt = 16.100 €) in Höhe von 3.300 € zu berücksichtigen; 12.800 € wurden bereits in der Kalkulation 2006 vorgetragen.

·                Die Veranlagungsmeter erhöhen sich um 6.000 Meter. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ab dem Jahr 2007 einige Straßen im gesamten Stadtgebiet nach erfolgter Widmung in die Veranlagung des Kehrdienstes aufgenommen werden können.

 

Winterdienst

Der Ausgleich  des  Gebührenhaushaltes  kann nur durch eine Gebührensteigerung von derzeit 1,20 € je laufendem Meter auf 1,52 € je laufendem Meter erreicht werden. Eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ist nicht möglich, da diese nach vollständiger Entnahme im Jahr 2002 aufgelöst wurde.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro

31.12.2001                                                                                                                            -25.109

31.12.2002                                                                                                                            -31.321

31.12.2003                                                                                                                            -13.599

31.12.2004                                                                                                                           - 64.220

31.12.2005                                                                                                                          -113.138

 

Nach Verrechnung der Defizite und Überschüsse der Vorjahre verbleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 113.138 €, der noch zu decken ist. Das verbleibende Defizit aus dem Jahre 2004 (64.220 €) ist in der Kalkulation 2007 auszugleichen und wurde auch entsprechend berücksichtigt.

Das Defizit aus dem Jahre 2005 (48.918 €) ist spätestens in der Kalkulation 2008 auszugleichen.

 

 

Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2007 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2006 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

Gegenüber der Gebührenkalkulation 2006 ergibt sich eine Erhöhung der Unternehmerkosten von 130.000 € auf 160.000 €. Die Unternehmerkosten haben sich in den Jahren von 2003 bis 2005 nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis von 91.000 € auf 195.000 € erhöht. Auch im Haushaltsjahr  2006 zeichnet sich eine deutliche Überschreitung des Haushaltansatzes für die Unternehmerkosten ab. Dieses ist im Wesentlichen auf die außergewöhnlich strengen, mit viel Schnee verbundenen Winter 2004/2005 und 2005/2006 zurückzuführen, insbesondere der letzte dauerte bis Anfang April. Hiermit konnte zum Zeitpunkt der Kalkulation nicht gerechnet werden.

Mit einer Veränderung der Abrechnungsmethode mit dem Unternehmer ab 2006 wurden bereits maximale Einsparungs­möglichkeiten ausgeschöpft. Mit einer Erhöhung des Ansatzes von 130.000 € auf 160.000 € ist den Erfahrungen der vergangenen zwei Winter Rechnung getragen worden. Da aber nicht von einem weiteren solch extrem langen Winter auszugehen ist, ist der Ansatz für 2007 als eine Angleichung an das betriebswirtschaftliche Ergebnis realistisch.

Sämtliche Aufwendungen und Erträge, die im Zusammenhang mit dem Betriebshof stehen, werden seit dem Jahr 2003 im Produkt 01.07.01 (bisher UA 771.0) zusammengefasst. Durch diese Zentralisierung ist ein besserer Überblick des Ressourcenverbrauchs des Betriebshofes gegeben. Die Inneren Verrechnungen für Leistungen des Betriebshofes werden ebenfalls zentral vom Produkt 01.07.01 in die betreffenden Produkte gebucht. Sie wurde für das Jahr 2007 an den Durchschnitt der Arbeitsstunden für den Winterdienst der letzten drei Jahre und an die aktuellen Personal- und Sachkosten des Betriebshofes angepasst und enthält auch die Kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen sowie Aufwendungen für die Gebrauchs­gegenstände. Die Inneren Verrechnungen des Betriebshofes erhöhen sich daher in 2007 um ca. 43.000 € gegenüber 2006.

Im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ab 2007 werden bei den Personalkosten die Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Beamte erstmalig berücksichtigt. Dies wirkt sich ebenfalls auf die Verwaltungskostenerstattung aus.

Der erhöhte Vortrag des Fehlbetrages resultiert aus dem Defizit des Jahres 2004. Er soll spätestens in der Kalkulation 2007 ausgeglichen werden.

Die Festsetzung der Gebühren erfolgt in einer gesonderten Beschlussvorlage in dieser Sitzung. In der Beschlussvorlage ist über die neue „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs­gebühren vom XX.XX.2006“ zu beschließen.

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2005 wurden den Fraktionen bereits zur Ver­fügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2005 wird auf diese Berichte verwiesen.

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

          Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 (Anlage 1)

          Abschlussergebnis 2005 „Kehrdienst“ (Anlage 2)

          Abschlussergebnis 2005 „Winterdienst“ (Anlage 3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation 2007 Straßenreinigung (31 KB) PDF-Dokument (9 KB)    
Anlage 2 2 Abschluss Winterdienst 2005 (470 KB)      
Anlage 3 3 Abschluss Kehrdienst 2005 (445 KB)