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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr
2007 zur Kenntnis und beschließt die Straßenreinigungsgebühren ab dem
01.01.2007 wie folgt: Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter 2,49
€ (bisher 2,35 €), nur Winterdienst je lfd. Meter 1,52
€ (bisher 1,20 €). Die Gebührenänderung ist in der neu zur Beschlussfassung vorgesehenen
Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren zu
berücksichtigen. Sachverhalt: Die
Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das
Haushaltsjahr 2007 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Kehrdienst"
(Produkt 12.05.01) und "Winterdienst" (Produkt 12.05.02) vor. Rechtsgrundlage für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren
bilden das Straßenreinigungsgesetz NW in Verbindung mit dem KAG NW sowie die
Straßenreinigungssatzung der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende
Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2007
ausgeglichen gestaltet. Im Rahmen der
Straßenreinigung werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: · Reinigung
der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der
geschlossenen Ortslage, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen nur der
Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden
Grundstückseigentümern übertragen ist. · Winterwartung
auf den Fahrbahnen und Gehwegen, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden
Grundstückseigentümern übertragen ist. Kehrdienst Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes kann durch eine Gebührensenkung von derzeit 1,15 € je laufendem Meter auf 0,97 € je laufendem Meter erreicht werden. Die
Gebührenausgleichsrücklage wurde im Jahr 2002 vollständig aufgelöst. Entsprechend dem
Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren
auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen
werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche
Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der
vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro
31.12.2002 -4.636 31.12.2003 -17.478 31.12.2004 -
41.766 31.12.2005 -
16.100 Das noch verbliebene Defizit des
Jahres 2002 in Höhe von 4.636 € kann, wie in der Kalkulation 2005
eingeplant, durch den Überschuss 2005 ausgeglichen werden. Auch das Defizit des
Jahres 2003 (12.841 €) wurde nach der Verrechnung des Teilüberschusses
aus 2005 vollständig gedeckt. Nach Verrechnung des noch verbleibenden Überschusses
des Jahres 2005 mit einem Teil-Defizit aus 2004, verbleibt ein Betrag in Höhe
von 16.100 € aus 2004, der spätestens in der Kalkulation 2007
auszugleichen ist. Ein Teilbetrag hiervon wurde bereits in der Kalkulation 2006
berücksichtigt, sodass die verbleibenden 3.300 € in die Kalkulation 2007
eingestellt wurden. Alle Aufwands- und Ertragspositionen
der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2007
sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2006
geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Gegenüber der
Gebührenkalkulation 2006 ergeben sich folgende wesentliche Änderungen: · Bei den
Unternehmerkosten werden statt 118.000 € im Vorjahr jetzt nur noch
105.000 € veranschlagt. Seit der Neuausschreibung und Neuvergabe der
Gehwegreinigung im Jahre 2005 können die Unternehmerkosten stetig gesenkt
werden (in 2005 = 120.000 €, in 2006 = 118.000 und in 2007 = 105.000
€). · In der
Gebührenkalkulation 2007 istr nur noch teilweise der Vortrag eines Defizits aus
dem Jahr 2003 (gesamt = 16.100 €) in Höhe von 3.300 € zu berücksichtigen;
12.800 € wurden bereits in der Kalkulation 2006 vorgetragen. · Die Veranlagungsmeter erhöhen sich um 6.000 Meter. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ab dem Jahr 2007 einige Straßen im gesamten Stadtgebiet nach erfolgter Widmung in die Veranlagung des Kehrdienstes aufgenommen werden können. Winterdienst Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes kann nur durch eine Gebührensteigerung von derzeit 1,20 € je laufendem Meter auf 1,52 € je laufendem Meter erreicht werden. Eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ist nicht möglich, da diese nach vollständiger Entnahme im Jahr 2002 aufgelöst wurde. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro
31.12.2002 -31.321 31.12.2003 -13.599 31.12.2004 -
64.220 31.12.2005 -113.138 Nach Verrechnung der Defizite und
Überschüsse der Vorjahre verbleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 113.138 €,
der noch zu decken ist. Das verbleibende Defizit aus dem Jahre 2004 (64.220
€) ist in der Kalkulation 2007 auszugleichen und wurde auch entsprechend
berücksichtigt. Das Defizit aus dem Jahre 2005
(48.918 €) ist spätestens in der Kalkulation 2008 auszugleichen. Alle Aufwands- und
Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der
Gebührenkalkulation 2007 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und
der Entwicklung in 2006 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden
vorgenommen. Gegenüber der
Gebührenkalkulation 2006 ergibt sich eine Erhöhung der Unternehmerkosten von 130.000
€ auf 160.000 €. Die Unternehmerkosten haben sich in den Jahren von
2003 bis 2005 nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis von 91.000 € auf
195.000 € erhöht. Auch im Haushaltsjahr
2006 zeichnet sich eine deutliche Überschreitung des Haushaltansatzes
für die Unternehmerkosten ab. Dieses ist im Wesentlichen auf die
außergewöhnlich strengen, mit viel Schnee verbundenen Winter 2004/2005 und
2005/2006 zurückzuführen, insbesondere der letzte dauerte bis Anfang April. Hiermit
konnte zum Zeitpunkt der Kalkulation nicht gerechnet werden. Mit einer
Veränderung der Abrechnungsmethode mit dem Unternehmer ab 2006 wurden bereits maximale
Einsparungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Mit einer Erhöhung des Ansatzes von
130.000 € auf 160.000 € ist den Erfahrungen der vergangenen
zwei Winter Rechnung getragen worden. Da aber nicht von einem weiteren solch extrem
langen Winter auszugehen ist, ist der Ansatz für 2007 als eine Angleichung an
das betriebswirtschaftliche Ergebnis realistisch. Sämtliche Aufwendungen
und Erträge, die im Zusammenhang mit dem Betriebshof stehen, werden seit dem
Jahr 2003 im Produkt 01.07.01 (bisher UA 771.0) zusammengefasst. Durch diese
Zentralisierung ist ein besserer Überblick des Ressourcenverbrauchs des
Betriebshofes gegeben. Die Inneren Verrechnungen für Leistungen des
Betriebshofes werden ebenfalls zentral vom Produkt 01.07.01 in die betreffenden
Produkte gebucht. Sie wurde für das Jahr 2007 an den Durchschnitt der
Arbeitsstunden für den Winterdienst der letzten drei Jahre und an die aktuellen
Personal- und Sachkosten des Betriebshofes angepasst und enthält auch die
Kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen sowie Aufwendungen für die Gebrauchsgegenstände.
Die Inneren Verrechnungen des Betriebshofes erhöhen sich daher in 2007 um ca.
43.000 € gegenüber 2006. Im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements ab 2007 werden bei den Personalkosten die Pensions- und
Beihilferückstellungen für aktive Beamte erstmalig berücksichtigt. Dies wirkt
sich ebenfalls auf die Verwaltungskostenerstattung aus.
Der erhöhte Vortrag
des Fehlbetrages resultiert aus dem Defizit des Jahres 2004. Er soll spätestens
in der Kalkulation 2007 ausgeglichen werden. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt
in einer gesonderten Beschlussvorlage in dieser Sitzung. In der
Beschlussvorlage ist über die neue „Satzung über die Straßenreinigung und
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom XX.XX.2006“ zu
beschließen. Die Berichte zur
Betriebsabrechnung 2005 wurden den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt.
Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2005 wird auf diese
Berichte verwiesen. Anlage/n: ● Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 (Anlage 1) ● Abschlussergebnis 2005 „Kehrdienst“ (Anlage 2) ● Abschlussergebnis 2005 „Winterdienst“ (Anlage 3)
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