Vorlage - RAT/0791/2006  

 
 
Betreff: Kooperationsgemeinschaft Arbeit und Soziales Rhein-Berg - K-A-S Rhein-Berg -
hier: Änderung der Vertragsgrundlagen zum 01.01.2007
Status:öffentlich  
Verfasser:Aubel, Hans-Willi
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
09.11.2006 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.11.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2006 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen nimmt die Ausführungen der Verwaltung und nachstehenden Text aus der beigefügten Vorlage für den Kreistag (Drucksachennummer 7/01/0250) zustimmend zur Kenntnis, und zwar:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt,


             a.       einen Auflösungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß                                       §§ 53 ff. SGB X über die           Gründung und Ausgestaltung einer Kooperations-                             gemeinschaft gemäß § 44 b           des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)
                      mit Wirkung zum 31.12.2006 und

 

             b.       einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beauftragung zur Erledigung                          von Aufgaben nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) mit                               Wirkung vom 01.01.2007

 

nach beigefügtem Muster, vorbehaltlich der entsprechenden Entscheidungen der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach, der K-A-S Rhein-Berg, der anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden und des Rheinisch-Bergischen Kreises, abzuschließen.“

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rheinisch-Bergische Kreis ist kommunaler bzw. örtlicher Träger der Leistungen nach Sozialgesetzbuch II (SGB II = Grundsicherung für Arbeitssuchende) und XII (SGB XII = Sozialhilfe). Bis zum 31.12.2005 waren in Fortführung der Vereinbarungen zur Umsetzung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) Aufgaben- und Finanzverantwortung auf die kreisangehörigen Kommunen übertragen. Ab 2006 waren die Aufwendungen für die kommunalen Leistungen nach SGB II und XII in den Kreishaushalt zu übernehmen.

 

Um die Aufgaben- und Finanzverantwortung mit der Steuerung beim Rheinisch-Bergischen Kreis zusammenzuführen, müssen die entsprechenden Regelungen neu gestaltet werden. Zunächst erfolgt dies für den Bereich des SGB II.

 

Mit Vertrag vom 29.04.2005 haben die Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach, der Rheinisch-Bergische Kreis und die kreisangehörigen Kommunen die Kooperation Arbeit und Soziales Rhein-Berg (K-A-S Rhein-Berg) zum 01.07.2005 gegründet und ausgestaltet. Dieser Vertrag kann vor dem 31.12.2009 nur einvernehmlich aufgelöst werden.

 

Näheres ist der beigefügten Vorlage der Kreisverwaltung für den Kreistag und seine Ausschüsse zu entnehmen (Anlage 1), die mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmt wurde.

 

Rheinisch-Bergischer Kreis und Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach werden die K-A-S Rhein-Berg fortführen (der entsprechende Vertrag ist der Kreisvorlage als Anlage beigefügt). Die Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach hat mitgeteilt, dass sie mit dem Auflösungsvertrag und dem neuen K-A-S-Vertrag einverstanden ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Auflösungsvertrag für die K-A-S Rhein-Berg (Anlage 2) zuzustimmen, um das geforderte Einvernehmen aller Vertragspartner herzustellen.

 

Zwischen dem Landrat, den Bürgermeistern und der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach  besteht Einvernehmen, dass die dezentral in den kreisangehörigen Kommunen eingerichteten Kundencenter durch die jeweilige kreisangehörige Kommune fortgeführt werden sollen. Diese Beauftragung war bisher Bestandteil des (zur Auflösung vorgeschlagenen) K-A-S-Vertrages und muss nun in gesondertem Vertrag (Anlage 3) geregelt werden. Durch den Vertrag werden die bisherigen Regelungen, u. a. zu Personal und Finanzierung, unverändert fortgeschrieben.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Beauftragungsvertrag zu zustimmen.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

-          Öffentlich-rechtlicher Vertrag

-          Auflösungsvertrag

-          Beauftragungsvertrag