Vorlage - RAT/0792/2006  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2007 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" sowie 20. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Beteiligt:Bauverwaltungsamt
Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.11.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2006 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Abschluss 7500  
KALK Friedhof PDF-Dokument
KalkKosten 750 PDF-Dokument
Satzung610 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ zur Kenntnis und beschließt

 

a) die Gebühren für das Beerdigungswesen entsprechend dem Gebührentarif zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen ab dem 01.01.2007 zu ändern sowie

b) die 20. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 20. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2007 für die Kostenrechnende Einrichtung "Friedhöfe” (Produkt 13.04.01) vor.

Rechtsgrundlage  für die Berechnung der Gebühren für das Bestattungswesen bilden das Kommu­nalabgabengesetz NW (KAG NW) sowie die Friedhofsordnung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen­.

Im Rahmen des Bestattungswesens werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren  abgegolten:

·      Vorhaltung und Verwaltung von Grabstätten,

·      Anlegung und Pflege der Friedhöfe einschl. Gebäude und Einrichtungen,

·      Durchführen von Bestattungen.

Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunalabgaben­gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2007 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich der Gebührenkalkulation kann nur unter Erhöhung der Gebührensätze bei der Kostenstelle „Bestattungen“ erreicht werden. Die Gebührenausgleichsrücklage ist nach vollständiger Entnahme im Jahr 2003 aufgelöst.

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostennüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

Bestand                                                                                                                                 Euro  

31.12.2001                                                                                                                        179.998

31.12.2002                                                                                                                        108.333

31.12.2003                                                                                                                       - 15.028

31.12.2004                                                                                                                       - 59.448

31.12.2005                                                                                                                     - 109.173

 

Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist das Defizit des Jahres 2004 in Höhe von 44.420 € spätestens in der Kalkulation 2007 und das Defizit des Jahres 2005 von 49.725 € spätestens in der Kalkulation 2008 auszugleichen. In der Gebührenkalkulation 2007 ist das Defizit des Jahres 2004 in Höhe von 44.400 € als Vortrag berücksichtigt.

Alle Aufwendungen und Erträge der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2006 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Gebühreneinnahmen wurden auf der Basis des Durchschnitts der Ergebnisse der Vorjahre kalkuliert.

Der Gebührenbedarf sinkt gegenüber dem Vorjahr (751.400 €) um 13.500 € auf 737.900 €.


 

Wesentliche Abweichungen ergeben sich gegenüber der Gebührenkalkulation 2006 bei folgenden Aufwendungen und Erträgen:

 

·       Die Personalaufwendungen sinken durch das Ausscheiden eines gewerblichen Mitarbeiters und Umorganisation innerhalb dieses Bereiches um 15.200 €.

·       Die Kosten für die Unterhaltung der Friedhöfe sinken von 80.000 € auf 70.000 €.

·       Die Positionen Unterhaltung Gebäude und Anlagen sowie die Bewirtschaftungskosten werden durch die Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) zentral in den Produkten „Infrastrukturelle Gebäudewirtschaft“ und „Kaufmännische Gebäudewirtschaft“ veranschlagt und im Wege der Inneren Verrechnung „Gebäudewirtschaft“ dem Produkt „Friedhöfe“ zugeordnet.

·       Gegenüber dem Vorjahr berücksichtigt die Gebührenkalkulation die Deckung eines Fehlbetrages aus Vorjahren (Fehlbetrag aus 2004) in Höhe von 44.400 €.

 

Die Innere Verrechnung für den Parkanteil der Friedhöfe (Öffentliches Grün), die aus dem Produkt „Öffentliches Grün“ getragen wird, errechnet sich mit 15 % an dem Aufwand, der auf die Kostenstelle “Graberwerb” entfällt.

Neben den Abweichungen bei den o.a. Aufwendungen und Erträgen erfolgte eine genaue Analyse der Betriebsabrechnung 2005. Aufgrund dieser Analyse werden bei der diesjährigen Gebührenkalkulation die Verteilungsschlüssel der beiden Kostenstellen „Graberwerb“ und „Bestattungen“ angepasst. So entsteht gegenüber dem Vorjahr eine Verschiebung zwischen diesen beiden Kostenstellen.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates in seiner Sitzung am 30.10.2006 wird durch die Neufassung der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen (Drucksache-Nr. RAT/0774/2006) den Bürgern die Möglichkeit angeboten, auf dem Waldfriedhof Baumbestattungen durchführen zu lassen. Bei den Baumgrabstätten handelt es sich um Urnengrabstätten in einer besonderen Lage mit Gemeinschaftscharakter. Die Asche Verstorbener wird in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich des Baumes beigesetzt. Die Grabpflege findet ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung statt und wird auf das notwendigste Maß beschränkt, um ein möglichst naturnahes Umfeld zu erhalten. Die Friedhofsverwaltung kennzeichnet den Baum und bringt auf Wunsch eine Metallplatte an, die mit Namen und Sterbedatum versehen wird. Das Nutzungsrecht wird nach der neuen Friedhofssatzung auf 30 Jahre verliehen und kann auf Wunsch verlängert werden.

 

Gebühren der Kostenstelle „Graberwerb“

 

Die Gebühren bei der Kostenstelle „Graberwerb“ bleiben auch unter Berücksichtigung des Defizitvortrages aus dem Jahr 2004 in Höhe von 44.400 € gegenüber dem Vorjahr konstant.

 

Die erstmalige Kalkulation für den Graberwerb bei der Baumbestattung ergibt eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 1.167 €.


 

Gebühren der Kostenstelle „Bestattungen“

 

Die Gebühren der Kostenstelle „Bestattungen“ unterteilen sich in die Gebühren für Bestattungen, die Gebühren für die Benutzung der Trauer- und Leichenhallen sowie in die Gebühren für die Grabeinrichtung auf dem Waldfriedhof. Die Bestattungsgebühren wurden letztmalig 1999 angepasst. 1999 wurden die Bestattungsgebühren gegenüber dem Jahr 1998 wie folgt gesenkt:

 

Bestattungen

1999

1998

Veränderung

Personen ab 6 Jahre

644,23 €

797,62 €

- 19 %

Personen bis 5 Jahre

322,11 €

746,49 €

- 57 %

Urnen

163,61 €

189,18 €

- 14 %

 

Die Gebühren für die Grabeinrichtung auf dem Waldfriedhof wurden ebenfalls analog zu den Bestattungsgebühren im Jahr 1999 um 8 bis 27 % je nach Grabstätte gesenkt. Seit 1999 fand keine Anpassung mehr statt.

 

Die Gebühren für die Benutzung der Trauer- und Leichenhallen sind seit über 1999 hinaus nicht mehr angepasst worden.

 

Vor diesem Hintergrund war es erforderlich, die Kostenstruktur innerhalb der Kostenstelle „Bestattungen“ genauer zu untersuchen. Die Kostenverteilung innerhalb der Kostenstelle „Bestattungen“ wird erstmalig mit Hilfe von aus der Betriebsabrechnung abgeleiteten Verteilungsschlüsseln auf die einzelnen Gebühren vorgenommen. Hieraus ergibt sich der folgende Gebührenbedarf:

 

 

Gebührenbedarf

Bestattungen

187.530 €

Benutzung Trauer- und Leichenhallen

80.740 €

Grabeinrichtung Waldfriedhof

7.900 €

 

a) Bestattungen

Nach Durchführung einer Äquivalenzziffernkalkulation ergeben sich folgende kostendeckende Bestattungsgebühren:

 

Bestattungen

Gebühr

2007

Gebühr

2006

Veränderung

Personen ab 6 Jahre

705 €

644 €

+ 9 %

Personen bis 5 Jahre

200 €

322 €

- 38 %

Urnen

176 €

163 €

+ 8 %

Baumbestattung

353 €

 

neu ab 2007

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Gebühr für die Bestattung von Personen bis 5 Jahre nicht kostendeckend ist. Auf die Kostendeckung wird aufgrund der besonderen Härte für die betroffenen Familien und der geringen Fallzahl (in 2005 2 Bestattungen) verzichtet. Die kostendeckende Gebühr würde 353 € betragen.


 

b) Benutzung der Trauer- und Leichenhallen

Die Betriebsabrechnungen der Vorjahre wiesen bei der Kostenstelle regelmäßige Unterdeckungen in Höhe von bis zu 28.400 € (in 2005) aus. Erstmals werden im Rahmen dieser Kalkulation die Kosten anhand der Flächen auf die Trauer- und Leichenhallen verteilt. Ausgehend vom Gebührenbedarf von 80.740 € der Kostenstelle „Trauer- und Leichenhallen“ werden anteilig der hierfür vorgehaltenen Flächen 80 % den Trauerhallen und 20 % den Leichenhallen zugeordnet. Nach einer einfachen Divisionskalkulation, bei der der Gebührenbedarf durch die voraussichtliche Inanspruchnahme dividiert wird, ergeben sich für 2007 folgende kostendeckende Gebühren:

 

 

%-Anteil

Gebührenbedarf 80.740 €

Inanspruchnahme

Gebühr 2007

Trauerhallen

80

64.592 €

280

231 €

Leichenhallen

20

16.148 €

240

67 €

 

Es ist darauf hinzuweiden, dass die Inanspruchnahme der Leichenhallen infolge eines verstärkten und kostengünstigeren Angebotes durch die Bestattungsunternehmen rückläufig ist. Um diesen Trend entgegenzuwirken, wird der Gebührenbedarf wie bereits erwähnt erstmalig anhand der vorgehaltenen Flächen verteilt und dient letztendlich einer verursachungsgerechteren Zuordnung. Die Benutzung der Leichenhalle ohne Kühlung wird mit der hälftigen Gebühr berechnet. Im Vergleich zum Vorjahr entwickeln sich die Gebühren wie folgt:

 

Benutzung

Gebühr

2007

Gebühr

2006

Veränderung

Trauerhallen

231,00 €

140,00 €

+ 65 %

Leichenhallen

67,00 €

140,00 €

- 52 %

Leichenhallen ohne Kühlung

33,50 €

70,00 €

- 52 %

 

c) Gebühren für die Grabeinrichtung auf dem Waldfriedhof

Nach der Senkung der Gebühren für die Grabeinrichtung auf dem Waldfriedhof im Jahr 1999 erfolgt für das Jahr 2007 eine Anpassung. Zu den anfallenden Personalkosten werden Materialeinzelkosten, Materialgemeinkosten (Zuschlag von 10 % auf die Materialeinzelkosten) sowie die Pflegekosten für die Rasenreihengräber und Baumgrabstätten berücksichtigt. Neben den gegenüber 1999 gestiegenen Personalkosten fließen auch die höheren Materialkosten (Platten, Kies, Zement) in die Kalkulation ein. Die Gebühren für die Grabeinrichtung auf dem Waldfriedhof ändern sich nach der Anpassung wie folgt:

 

 

Gebühr

2007

Gebühr

2006

Veränderung

Einzelgrab

161 €

142 €

+ 13 %

Doppelgrab

233 €

207 €

+ 13 %

Dreiergrab

306 €

256 €

+ 20 %

Kindergrab

65 €

54 €

+ 20 %

Urnengrab

68 €

56 €

+ 21 %

Zweitbelegung

50 €

50 €

unverändert

Baumgrabstätte

180 €

 

neu ab 2007

Rasenreihengrab

423 €

580 €

- 27 %

 


 

d) Gebühren für Ausgrabungen, Eingrabungen und Umbettungen

Die Gebühren für Eingrabungen entsprechen der jeweiligen Bestattungsgebühr. Die Gebühren für Ausgraben berechnen sich anhand der jeweiligen Bestattungsgebühr zuzüglich eines Personalkostenzuschlages für

 

Personen bis 5 Jahre und Personen ab 6 Jahre         600 € (3 Arbeiter á 8 Stunden á 25 €)

Urnen                                                                              50 €  (2 Stunden á 25 €)

 

Die Gebühren für Umbettungen entsprechen der doppelten Bestattungsgebühr zuzüglich des oben aufgeführten Personalkostenzuschlages. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Gebührenentwicklung:

 

 

Gebühr

2007

Gebühr

2006

Veränderung

Eingrabungen

 

 

 

-   Personen ab 6 Jahre

705 €

644 €

+ 9 %

-   Personen bis 5 Jahre

200 €

322 €

- 38 %

-   Urnen

176 €

163 €

+ 8 %

-   Baumbestattung

353 €

 

neu ab 2007

 

 

 

 

Ausgrabungen

 

 

 

-   Personen ab 6 Jahre

1.305 €

1.257 €

+ 4 %

-   Personen bis 5 Jahre

800 €

935 €

- 14 %

-   Urnen

226 €

163 €

+ 39 %

-   Baumbestattung

403 €

 

neu ab 2007

 

 

 

 

Umbettungen

 

 

 

-   Personen ab 6 Jahre

2.010 €

1.902 €

+ 6 %

-   Personen bis 5 Jahre

1.000 €

1.257 €

- 20 %

-   Urnen

402 €

327 €

+ 23 %

-   Baumbestattung

756 €

 

neu ab 2007

 

 

Gebühren zur Errichtung von Grabmälern und für die Zulassung zur Ausführung gewerblicher Arbeiten

 

Auch bei den Verwaltungsgebühren zur Errichtung von Grabmälern und für die Zulassung zur Ausführung gewerblicher Arbeiten ist nach den Jahren eine Anpassung aufgrund der gestiegenen Personalkosten erforderlich. Die Verwaltungsgebühren berechnen sich anhand des Personalaufwandes für die Verwaltungs- und Kontrolltätigkeiten der Friedhofsverwaltung. Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

 

 

Gebühr

2007

Gebühr

2006

Veränderung

Liegeplatten

38 €

33 €

+ 15 %

Stehende Grabzeichen

114 €

102 €

+ 12 %

Einfassungen

38 €

33 €

+ 15 %

Zulassung gewerblicher Arbeiten

19 €

15 €

+ 27 %

 


 

Im Teilergebnisplan „13.04.01 Friedhöfe“ wird ein Zuschussbedarf in Höhe von 103.380 € ausgewiesen. Durch die Einführung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) weichen die Ansätze des Teilergebnisplanes im Vergleich zum kameralen Haushalt der Vorjahre von den Ansätzen der Gebührenkalkulation erheblich ab. Die nachfolgenden Ausführungen dienen der Erläuterung der abweichenden Ansätze:

 

Ertrag/Aufwand

Gebühren-kalkulation

Teilergebnisplan

Abweichung

Zuweisungen Ehrenfriedhöfe

0 €

2.700 €

2.700 €

Auflösung Sonderposten

0 €

2.410 €

2.410 €

Gebühren aus Graberwerb

506.130 €

320.000 €

- 186.130 €

Personalaufwendungen

406.300 €

407.800 e

1.500 €

Unterhaltung Ehrenfriedhöfe

0 €

2.600 €

2.600 €

Abschreibungen auf Sachanlagen

117.000 €

98.000 €

- 19.000 €

Innere Verrechnung Gebäudewirtschaft

61.000 €

80.600 €

19.600 €

Kalkulatorische Zinsen

38.000 €

0 €

- 38.000 €

Deckung Fehlbetrag Vorjahre

44.400 €

0 €

- 44.400 €

 

·       Die Zuweisungen Ehrenfriedhöfe sind betriebsfremde Erträge, die über die neutrale Rechnung aus dem Gebührenhaushalt auszusondern sind.

·       Bei der Auflösung Sonderposten handelt es sich um die ertragswirksame Auflösung erhaltener Zuweisungen für investive Maßnahmen. Zuweisungen für investive Maßnahmen sind nach dem NKF über die Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagengutes ertragswirksam aufzulösen. Im Gebührenhaushalt werden die Zuweisungen im Anlagennachweis berücksichtigt und mindern die Kalkulatorischen Zinsen.

·       Die Differenz bei den Gebühren für den Graberwerb resultiert aus der Umstellung auf das NKF. Beim Graberwerb werden Nutzungsrechte über einen Zeitraum von 25 bis 30 Jahren verliehen. Nach dem NKF sind die Einnahmen periodengenau auf diesen Zeitraum aufzuteilen und als Rechnungsabgrenzung auszuweisen. Im Gebührenrecht dagegen soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die Kosten der Einrichtung einer Rechnungsperiode decken. Das heißt, dass im Gebührenrecht die Erlöse, die in einer Rechnungsperiode anfallen, auch dieser Rechnungsperiode zuzuordnen sind.

·       Bei den Personalaufwendungen werden 1.500 € als betriebsfremde Arbeitsleistungen für die Unterhaltung der Ehrenfriedhöfe aus der Gebührenkalkulation ausgegliedert.

·       Die Unterhaltung der Ehrenfriedhöfe wird als betriebsfremder Aufwand nicht in der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

·       Bei den Abschreibungen auf Sachanlagen handelt es sich um die bilanziellen Abschreibungen auf der Basis, der für die Eröffnungsbilanz ermittelten vorsichtig geschätzten Zeitwerte. Die Abschreibungen für die Gebäude sind in der Inneren Verrechnung der Gebäudewirtschaft enthalten, da alle städtischen Gebäude dem Produkt „Kaufmännische Gebäudewirtschaft“ zugeordnet sind. Für die Gebührenkalkulation ist es weiterhin erforderlich, die bisherigen Anlagennachweise (incl. der Gebäude) zu führen, um hieraus nicht nur die Kalkulatorischen Abschreibungen, sondern auch die Kalkulatorischen Zinsen zu berechnen. Die Kalkulatorischen Abschreibungen werden auf der Basis von Wiederbeschaffungswerten ermittelt. Es ist grundsätzlich zwischen den bilanziellen und den kalkulatorischen Abschreibungen zu unterscheiden.

·       Bei der Inneren Verrechnung der Gebäudewirtschaft werden für die Gebührenkalkulation die Abschreibungen für die Gebäude abgezogen, da sie bereits in den Kalkulatorischen Abschreibungen enthalten sind.

·       Nach dem KAG zählt auch die angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals zu den ansatzfähigen Kosten. Die Kalkulatorischen Zinsen werden aus dem Anlagennachweis der Kostenrechnenden Einrichtung ermittelt und berücksichtigen erhaltene Zuweisungen zinsmindernd. Im Städtischen Haushalt dagegen wird der tatsächliche Zinsaufwand für in Anspruch genommenes Kapital beim Produkt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ veranschlagt.

·       Entsprechend dem KAG sollen Kostenunterdeckungen innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Dieser Vorschrift entsprechend wird das Defizit des Jahres 2004 in der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2005 wurden den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2005 wird auf diese Berichte verwiesen.

 

 

Anlagen:

·       Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 (Anlage 1)

·       Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2)

·       20. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen in der Stadt Wermelskirchen (Anlage 3)

·       Abschlussergebnis 2005 (Anlage 4)

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abschluss 7500 (669 KB)      
Anlage 2 2 KALK Friedhof (114 KB) PDF-Dokument (68 KB)    
Anlage 3 3 KalkKosten 750 (179 KB) PDF-Dokument (27 KB)    
Anlage 4 4 Satzung610 (34 KB) PDF-Dokument (9 KB)