Vorlage - RAT/0113/2003  

 
 
Betreff: Bolzflächen im Ostviertel
Status:öffentlich  
Verfasser:Ludwig-Schieffers
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Dmitrijev, Silvia
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
20.05.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Prüfungsergebnis der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.09.2002 wurde unter TOP 11 von Seiten der Verwaltung über die alternativen Bolzflächen im Ostviertel informiert. Als alternative Bolzflächen für den weggefallenen Bolzplatz carpe diem stehen der Bolzplatz im Gelände des Kreiskinderheims nach Absprache mit Herrn Jäckle für Kinder und Jugendliche zur Verfügung.

 

Darüber hinaus kann der Bolzplatz in der Beltener Strasse genutzt werden.

 

Herr Lentz hatte in der o.g. Sitzung die Verwaltung beauftragt mit der Firma Steinco zu verhandeln, ob auf dem großzügigen Außengelände die Möglichkeit zur Installation eines Bolzplatzes gegeben ist.

Herr Rhese hatte dem Jugendamt zugetragen, dass ein Grundstück Goethestrasse / Ecke Mozartstrasse auch als evtl. Bolzfläche geeignet sei und das Jugendamt um Prüfung gebeten.

 

Prüfungsergebnis:

Außengelände der Firma Steinco – seit 07.11.2002 stand das Jugendamt in vierwöchigem Rhythmus mit dem Geschäftsführer Herrn von Stein in Verbindung, ob es möglich sei einen Teil des Außengeländes als Bolzfläche an die Stadt Wermelskirchen zu verpachten. Herr von Stein zeigte sich grundsätzlich gesprächsbereit und an dem Vorschlag interessiert. Im April diesen Jahres teilte Herr von Stein jedoch mit, dass die Fläche von der Firma zur Erweiterung selbst benötigt wird und das zur Zeit schon Umgestaltungsarbeiten begonnen haben.

 

Gelände Mozartstrasse/Ecke Goethestrasse – mit Unterstützung des Vorsitzenden des Seniorenbeirates - Herrn Löhmer - konnte ermittelt werden, dass nur noch eine Dame der Erbengemeinschaft des Grundstückes lebt und das an eine Veräußerung sowie eine Verpachtung durch die nachfolgenden Erben nicht gedacht ist, da auf dieser Fläche mittelfristig selbst gebaut werden soll.

 

Leider bleibt festzustellen, dass der Prüfauftrag der beiden genannten Flächen ohne den gewünschten Erfolg geblieben ist und keine Freiflächen im Ostviertel für einen neuen Bolzplatz zur Verfügung stehen und somit auf die bestehenden Bolzplätze im Ostviertel verwiesen werden muß.

 

 


 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift