Vorlage - RAT/0809/2006  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2007 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.11.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2006 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kalkulation 2007 Rettungsdienst PDF-Dokument
Anlagennachweis Rettungsdienst PDF-Dokument
Abschluss Rettungsdienst 2005  
Satzungsänderung 2007 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2007 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)  die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2007 wie folgt:

 

 

     Krankentransportwagen (KTW je Transport)                    119,00 €          (bisher: 136,00 €)

     Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz)                      283,00 €          (bisher: 338,00 €)

     Notarztwagen (NEF je Einsatz)                                         227,00 €          (bisher: 268,00 €)

     Notarzt (je Einsatz)                                                                          78,00 €          (unverändert)

     KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)          1,50 €          (unverändert)

 

 

b)  die 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt          Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 5. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 zu der Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Produkt 02.09.01) vor.

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst, das Kommunalabgaben­gesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgaben­gesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungs­gebühren abgegolten:

·     Krankentransport,

·     Notfallrettung und Notfalltransport,

·     notärztliche Versorgung.

Eine Kostendeckung im Rettungsdienst kann unter Senkung der ab dem 01.01.2004 festgesetzten Gebührensätze erreicht werden.

Die Gebührentarife für den Rettungsdienst sind nach einvernehmlichen Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden ab dem 01.01.2007 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2007 wie folgt festzulegen:

 

KTW

119 €

RTW

283 €

NEF

227 €

Arzt

78 €

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro

31.12.2001                                                                                                                        -77.142

31.12.2001                                                                                                                        -39.245

31.12.2003                                                                                                                          -1.371

31.12.2004                                                                                                                        126.555

31.12.2005                                                                                                                        274.100

 

 

Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist der Überschuss des Jahres 2004 in Höhe von 127.926 € spätestens in der Kalkulation 2007 auszugleichen. Ein Teilbetrag in Höhe von 31.500 € wurde bereits in der Kalkulation 2006 zum Ausgleich eines Defizits verwendet. Nach dem Ausgleich eines Defizits aus Vorjahren verbleibt noch ein auszugleichender Überschuss für das Jahr 2007 in Höhe von 95.055 €. Diesem wird mit einem Einsatz von 105.000 € ausreichend Rechnung getragen. Der Überschuss des Jahres 2005 von 147.546 € ist spätestens in der Kalkulation 2008 auszugleichen.

Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2007 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Entwicklung in 2006 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Größere Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:

·        Die Personalaufwendungen steigen um 20.970 € gegenüber 2006. Mit der Einführung von NKF wurden die Personalaufwendungen sämtlicher Mitarbeiter gemäß ihren Arbeitszeitanteilen an den Produkten neu zugeordnet (bislang erfolgte die Zuordnung zu Unterabschnitten). Hierbei wurden erstmalig die Tätigkeiten des Ordnungsamtes für das Rettungswesen berücksichtigt. Diese Berücksichtigung macht den wesentlichen Teil der Steigerung der Personalaufwendungen aus.

·        Die Position „Bewirtschaftung Grundstücke“ entfällt. Neu aufgenommen wird die Innere Verrechnung „Gebäudewirtschaft“. Die Bewirtschaftung der Grundstücke/Gebäude erfolgt nunmehr zentral durch das Amt für Gebäudewirtschaft. Im Wege einer Verrechnung werden die Aufwendungen für den Rettungsdienst diesem „in Rechnung gestellt“. Erstmalig enthalten sind hier zusätzlich die Personal- und Sachaufwendungen der Mitarbeiter des Amtes für Gebäudewirtschaft.

·        Die Aufwendungen für Fahrzeuge steigen um 6.000 € gegenüber dem Vorjahr. Ur­sache hierfür ist zum einen der ganzjährige Einsatz des zweiten KTW, zum anderen die steigenden Kosten in der Fahrzeughaltung (vor allem Benzinkosten).

 

·        Die Kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 9.500 €. Ab dem Jahr 2007 wird erstmalig die Abschreibung des in 2006 neu beschafften zweiten KTW berücksichtigt. Somit erhöhen sich die Kalkulatorischen Kosten entsprechend.

 

·        Die Gebührenkalkulation 2007 sieht den Ausgleich eines Überschusses aus Vorjahren in Höhe von 105.000 € vor.  Dies führt zu einer Reduzierung des Gebührenbedarfes.

·        Die Einsatzzahlen für den KTW, RTW und NEF wurden entsprechend der Entwicklung      der vergangenen Jahre erhöht.

Die beiden zuletzt genannten Punkte führen zu einer Gebührensenkung gegenüber dem Vorjahr.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2007 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Dabei wurde die Besetzung des zweiten KTW gemäß der Vereinbarung mit der Kreisverwaltung berücksichtigt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

KTW

RTW

NEF

Arzt

2000

1.183

1.457

1.054

770

2001

1.151

1.579

1.108

732

2002

1.415

1.660

1.147

773

2003

1.387

1.714

1.171

752

2004

1.632

1.758

1.290

801

2005

1.632

1.650

1.130

1.276

Plan 2006

1.870

1.670

1.150

1.300

Plan 2007

zzgl. Fehleinsätze

Kalkulation 2007

1.870

      

1.870

1.770

     70

1.840

1.300

     20

1.320

1.300

 

1.300

 

Entsprechend dem Besprechungsergebnis mit den Krankenkassen­verbänden zu den Gebührenkalkulationen 2002 und 2004 wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2007 Fehleinsätze berücksichtigt. Die Gebührenausfälle für 90 Fehleinsätze sind aus dem Allge­meinen Haushalt der Stadt zu tragen (24.300 €).

Im Entwurf des Teilergebnisplanes „02.09.01 Rettungsdienst“ wird ein Zuschussbedarf in Höhe von 250.050 € ausgewiesen. Durch die Umsetzung von Ergebnissen, resultierend aus aktuellen Verhandlungen mit den Kranken­kassenverbänden, welche erst nach der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs stattgefunden haben, wird sich der Zuschussbedarf um weitere 150.000 € auf 400.050 € erhöhen. Im endgültigen Haushaltsplan werden Benutzungsentgelte in Höhe von 1.310.000 € (Kalkulation: 1.308.010 €) veranschlagt. Dieser Zuschussbedarf ergibt sich aus Abweichungen zwischen Kalkulation und Ergebnisrechnung und setzt sich zunächst aus folgenden Positionen zusammen:

 

Zuschussbedarf

- 400.050 €

Differenz Benutzungsentgelte (Rundung)

- 1.990 €

Deckung aus Überschüssen

+ 105.000 €

Fehleinsätze vom Allgemeinen Haushalt zu tragen

+ 24.300 €

Verbleibt

-272.740 €

 

Der verbleibende Zuschussbedarf setzt sich wie folgt zusammen:

 

Bezeichnung

Teilergebnisplan

Kalkulation

Abweichung

Personalaufwendungen

1.139.600 €

873.470 €

+ 266.130 €

Abschreibungen auf Sachanlagen

57.600 €

56.000 €

+ 1.600 €

Innere Verrechnung Gebäudewirtschaft

36.000 €

35.990 €

+ 10 €

Verwaltungskostenerstattung

130.400 €

111.900 €

+ 18.500 €

Zinsen

0 €

13.500 €

- 13.500 €

Verbleibt

 

 

0 €

 

Personalaufwendungen

Im Sinne des NKF sind im Teilergebnisplan nicht wie bisher die Ausgaben, sondern die Aufwendungen veranschlagt. Als zusätzliche Bestandteile beinhalten diese insbesondere die Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen der aktiven Beamten. Daher fallen die Personalaufwendungen des Jahres 2007 deutlich höher aus als die Personalausgaben des Jahres 2006.

 

Für das „fahrende Personal“ werden in Abstimmung mit den Krankenkassenverbänden für die Gebührenkalkulation nicht die tatsächlichen Personalkosten berücksichtigt, sondern es wird eine Personalkostenpauschale pro Funktionsstelle ermittelt. Hieraus entsteht bereits eine Abweichung zwischen Haushaltsveranschlagung und Kalkulation. Aufgrund der Einführung des NKF wurde, wegen der oben angegebenen Berücksichtigung des Aufwandes für Pensions- und Beihilferückstellungen für die Kalkulation 2007 eine entsprechend höhere Pauschale für das „fahrende Personal“ ermittelt.

 

Die Zulässigkeit wurde aber zunächst von den Krankenkassen angezweifelt, zumal die Anerkennung eine Auswirkung auf Rettungsdienstgebühren anderer Kommunen haben würde. Auf Grund der Tragweite dieser Anerkennung haben die Krankenkassen darum gebeten, weitere Stellungnahmen sowie Urteile beizubringen, die die Rechtmäßigkeit untermauern. Gleichzeitig wurde vereinbart, die bisherige Pauschale beizubehalten. Wenn die Krankenkassen der Argumentation der Verwaltung folgen, haben diese zugesagt, den dann entstandenen Verlustvortrag aus dem Jahr 2007 anzuerkennen und die Berücksichtigung der erhöhten Pauschale in künftigen Kalkulationen mitzutragen.

 

Die bereits beschriebene Abweichung bei den Personalaufwendungen zwischen Haushaltsveranschlagung und Kalkulation wird durch Berücksichtigung der „alten“ Pauschale noch verstärkt. Dies führt zu der oben erwähnten Erhöhung des Zuschussbedarfes um 150.000 €.

 

 

Abschreibungen

Bei den Abschreibungen auf Sachanlagen handelt es sich um die bilanziellen Abschreibungen auf der Basis, der für die Eröffnungsbilanz ermittelten vorsichtig geschätzten Zeitwerte. Die Abschreibungen für die Gebäude sind in der Inneren Verrechung der Gebäudewirtschaft enthalten, da alle städtischen Gebäude dem Produkt „Kaufmännische Gebäudewirtschaft“ zugeordnet sind. Für die Gebührenkalkulation ist es weiterhin erforderlich, die bisherigen Anlagennachweise (inkl. der Gebäude) zu führen, um hieraus nicht nur die Kalkulatorischen Abschreibungen, sondern auf die Kalkulatorischen Zinsen zu berechnen. Die Kalkulatorischen Abschreibungen werden auf der Basis von Wiederbeschaffungswerten ermittelt. Es ist grundsätzlich zwischen den bilanziellen und den kalkulatorischen Abschreibungen zu unterscheiden.

Zudem ist hier berücksichtigt, dass die Anschaffungskosten für den im Jahr 2007 eingeplanten KTW durch die Krankenkassenverbände nicht in voller Höhe anerkannt werden. Die Abschreibungen sind entsprechend geringer.

Innere Verrechnung - Gebäudewirtschaft

Bei den Inneren Verrechnung der Gebäudewirtschaft werden für die Gebührenkalkulation die Abschreibungen bzw. Auflösungen für die Gebäude abgezogen, da sie bereits in den Kalkulatorischen Abschreibungen enthalten sind.

Innere Verrechnung - Verwaltungskostenerstattung

Die Verwaltungskostenerstattung wird mit 12,8 % der Bruttopersonalaufwendungen berechnet. Die zu berücksichtigende Verwaltungskostenerstattung reduziert sich gegenüber der Haushaltsplanung um 18.500 €.

Zinsen

Nach dem KAG zählt auch die angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals zu den ansatzfähigen Kosten. Die Kalkulatorischen Zinsen werden aus dem Anlagennachweis der Kostenrechnenden Einrichtung ermittelt und berücksichtigen erhaltene Zuweisungen zinsmindernd. Im Städtischen Haushalt dagegen wird der tatsächliche Zinsaufwand für in Anspruch genommenes Kapital beim Produkt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ veranschlagt.

 

Gebühren Kreisleitstelle

Die im Haushaltsplan 2007 veranschlagten Gebühreneinnahmen enthalten 158.000 € für die Inanspruchnahme der Kreisleitstelle. Bei den Gebühreneinnahmen für die Kreisleitstelle und den Ausgaben für die Kreisleitstelle handelt es sich um betriebsfremde Aufwendungen und Erträge. Diese werden für den Kreis erhoben und an diesen weitergeleitet. Eine Berücksichtigung in der Gebührenkalkulation findet nicht statt.

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2005 wurden den Fraktionen bereits zur Ver­fügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2005 wird auf diese Berichte verwiesen.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

          Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 (Anlage 1)

          Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2)

          Abschlussergebnis 2005 (Anlage 3)

          Entwurf der 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der          Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 (Anlage 4)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation 2007 Rettungsdienst (64 KB) PDF-Dokument (24 KB)    
Anlage 2 2 Anlagennachweis Rettungsdienst (51 KB) PDF-Dokument (17 KB)    
Anlage 3 3 Abschluss Rettungsdienst 2005 (510 KB)      
Anlage 4 4 Satzungsänderung 2007 (27 KB) PDF-Dokument (8 KB)