![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2007 zur Kenntnis. Der Rat beschließt a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2007 wie folgt: Krankentransportwagen (KTW je Transport) 119,00 € (bisher: 136,00 €) Rettungstransportwagen (RTW je Einsatz) 283,00 € (bisher: 338,00 €) Notarztwagen (NEF je Einsatz) 227,00 € (bisher: 268,00 €) Notarzt (je Einsatz) 78,00 € (unverändert) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert) b) die 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der 5. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die
Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 zu der Kostenrechnenden Einrichtung
"Rettungsdienst" (Produkt 02.09.01) vor. Rechtsgrundlage für
die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst,
das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen und die
Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die
Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgeglichen gestaltet sein. Im Rahmen des
Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren
abgegolten: · Krankentransport, · Notfallrettung
und Notfalltransport, · notärztliche
Versorgung. Eine Kostendeckung
im Rettungsdienst kann unter Senkung der ab dem 01.01.2004
festgesetzten Gebührensätze erreicht werden. Die
Gebührentarife für den Rettungsdienst sind nach einvernehmlichen Verhandlungen
mit den Krankenkassenverbänden ab dem 01.01.2007 auf der
Basis der Gebührenkalkulation 2007 wie folgt festzulegen:
Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind
Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen
sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages
ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt
Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro 31.12.2001 -77.142 31.12.2001 -39.245 31.12.2003 -1.371 31.12.2004 126.555 31.12.2005 274.100 Gemäß den
Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist der Überschuss des Jahres 2004 in
Höhe von 127.926 € spätestens in der Kalkulation 2007 auszugleichen. Ein
Teilbetrag in Höhe von 31.500 € wurde bereits in der Kalkulation 2006 zum
Ausgleich eines Defizits verwendet. Nach dem Ausgleich eines Defizits aus
Vorjahren verbleibt noch ein auszugleichender Überschuss für das Jahr 2007 in
Höhe von 95.055 €. Diesem wird mit einem Einsatz von 105.000 €
ausreichend Rechnung getragen. Der Überschuss des Jahres 2005 von 147.546
€ ist spätestens in der Kalkulation 2008 auszugleichen. Alle Aufwands- und
Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der
Gebührenkalkulation 2007 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse
und der Entwicklung in 2006 geprüft und
entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Größere Abweichungen gegenüber
dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen: · Die Personalaufwendungen steigen um 20.970 € gegenüber 2006. Mit der Einführung von NKF wurden die Personalaufwendungen sämtlicher Mitarbeiter gemäß ihren Arbeitszeitanteilen an den Produkten neu zugeordnet (bislang erfolgte die Zuordnung zu Unterabschnitten). Hierbei wurden erstmalig die Tätigkeiten des Ordnungsamtes für das Rettungswesen berücksichtigt. Diese Berücksichtigung macht den wesentlichen Teil der Steigerung der Personalaufwendungen aus. · Die Position „Bewirtschaftung Grundstücke“ entfällt. Neu aufgenommen wird die Innere Verrechnung „Gebäudewirtschaft“. Die Bewirtschaftung der Grundstücke/Gebäude erfolgt nunmehr zentral durch das Amt für Gebäudewirtschaft. Im Wege einer Verrechnung werden die Aufwendungen für den Rettungsdienst diesem „in Rechnung gestellt“. Erstmalig enthalten sind hier zusätzlich die Personal- und Sachaufwendungen der Mitarbeiter des Amtes für Gebäudewirtschaft. · Die Aufwendungen für Fahrzeuge steigen um 6.000 € gegenüber dem Vorjahr. Ursache hierfür ist zum einen der ganzjährige Einsatz des zweiten KTW, zum anderen die steigenden Kosten in der Fahrzeughaltung (vor allem Benzinkosten). · Die Kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um 9.500 €. Ab dem Jahr 2007 wird erstmalig die Abschreibung des in 2006 neu beschafften zweiten KTW berücksichtigt. Somit erhöhen sich die Kalkulatorischen Kosten entsprechend. · Die Gebührenkalkulation 2007 sieht den Ausgleich eines Überschusses aus Vorjahren in Höhe von 105.000 € vor. Dies führt zu einer Reduzierung des Gebührenbedarfes. · Die Einsatzzahlen für den KTW, RTW und NEF wurden entsprechend der Entwicklung der vergangenen Jahre erhöht. Die beiden zuletzt genannten Punkte führen zu einer Gebührensenkung gegenüber dem Vorjahr. Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2007 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Dabei wurde die Besetzung des zweiten KTW gemäß der Vereinbarung mit der Kreisverwaltung berücksichtigt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:
Entsprechend dem
Besprechungsergebnis mit den Krankenkassenverbänden zu den
Gebührenkalkulationen 2002 und 2004 wurden auch bei der Gebührenkalkulation
2007 Fehleinsätze berücksichtigt. Die Gebührenausfälle für 90 Fehleinsätze sind
aus dem Allgemeinen Haushalt der Stadt zu tragen (24.300 €). Im Entwurf des
Teilergebnisplanes „02.09.01 Rettungsdienst“ wird ein
Zuschussbedarf in Höhe von 250.050 € ausgewiesen. Durch die
Umsetzung von Ergebnissen, resultierend aus aktuellen Verhandlungen mit den
Krankenkassenverbänden, welche erst nach der Aufstellung des
Haushaltsplanentwurfs stattgefunden haben, wird sich der Zuschussbedarf um
weitere 150.000 € auf 400.050 € erhöhen. Im endgültigen
Haushaltsplan werden Benutzungsentgelte in Höhe von 1.310.000 €
(Kalkulation: 1.308.010 €) veranschlagt. Dieser Zuschussbedarf ergibt
sich aus Abweichungen zwischen Kalkulation und Ergebnisrechnung und setzt sich
zunächst aus folgenden Positionen zusammen:
Der verbleibende Zuschussbedarf setzt sich wie folgt
zusammen:
Personalaufwendungen Im Sinne des NKF sind im Teilergebnisplan nicht wie bisher
die Ausgaben, sondern die Aufwendungen veranschlagt. Als zusätzliche
Bestandteile beinhalten diese insbesondere die Zuführungen zu Pensions- und
Beihilferückstellungen der aktiven Beamten. Daher fallen die
Personalaufwendungen des Jahres 2007 deutlich höher aus als die
Personalausgaben des Jahres 2006. Für das „fahrende Personal“ werden in
Abstimmung mit den Krankenkassenverbänden für die Gebührenkalkulation nicht die
tatsächlichen Personalkosten berücksichtigt, sondern es wird eine
Personalkostenpauschale pro Funktionsstelle ermittelt. Hieraus entsteht bereits
eine Abweichung zwischen Haushaltsveranschlagung und Kalkulation. Aufgrund der
Einführung des NKF wurde, wegen der oben angegebenen Berücksichtigung des
Aufwandes für Pensions- und Beihilferückstellungen für die Kalkulation 2007
eine entsprechend höhere Pauschale für das „fahrende Personal“
ermittelt. Die Zulässigkeit wurde aber zunächst von den Krankenkassen angezweifelt, zumal die Anerkennung eine Auswirkung auf Rettungsdienstgebühren anderer Kommunen haben würde. Auf Grund der Tragweite dieser Anerkennung haben die Krankenkassen darum gebeten, weitere Stellungnahmen sowie Urteile beizubringen, die die Rechtmäßigkeit untermauern. Gleichzeitig wurde vereinbart, die bisherige Pauschale beizubehalten. Wenn die Krankenkassen der Argumentation der Verwaltung folgen, haben diese zugesagt, den dann entstandenen Verlustvortrag aus dem Jahr 2007 anzuerkennen und die Berücksichtigung der erhöhten Pauschale in künftigen Kalkulationen mitzutragen. Die bereits beschriebene Abweichung bei den Personalaufwendungen zwischen Haushaltsveranschlagung und Kalkulation wird durch Berücksichtigung der „alten“ Pauschale noch verstärkt. Dies führt zu der oben erwähnten Erhöhung des Zuschussbedarfes um 150.000 €. Abschreibungen Bei den
Abschreibungen auf Sachanlagen handelt es sich um die bilanziellen
Abschreibungen auf der Basis, der für die Eröffnungsbilanz ermittelten
vorsichtig geschätzten Zeitwerte. Die Abschreibungen für die Gebäude sind in
der Inneren Verrechung der Gebäudewirtschaft enthalten, da alle städtischen
Gebäude dem Produkt „Kaufmännische Gebäudewirtschaft“ zugeordnet
sind. Für die Gebührenkalkulation ist es weiterhin erforderlich, die bisherigen
Anlagennachweise (inkl. der Gebäude) zu führen, um hieraus nicht nur die
Kalkulatorischen Abschreibungen, sondern auf die Kalkulatorischen Zinsen zu
berechnen. Die Kalkulatorischen Abschreibungen werden auf der Basis von
Wiederbeschaffungswerten ermittelt. Es ist grundsätzlich zwischen den
bilanziellen und den kalkulatorischen Abschreibungen zu unterscheiden. Zudem ist hier
berücksichtigt, dass die Anschaffungskosten für den im Jahr 2007 eingeplanten
KTW durch die Krankenkassenverbände nicht in voller Höhe anerkannt werden. Die
Abschreibungen sind entsprechend geringer. Innere
Verrechnung - Gebäudewirtschaft Bei den
Inneren Verrechnung der Gebäudewirtschaft werden für die Gebührenkalkulation
die Abschreibungen bzw. Auflösungen für die Gebäude abgezogen, da sie bereits
in den Kalkulatorischen Abschreibungen enthalten sind. Innere Verrechnung - Verwaltungskostenerstattung Die
Verwaltungskostenerstattung wird mit 12,8 % der Bruttopersonalaufwendungen
berechnet. Die zu berücksichtigende Verwaltungskostenerstattung reduziert sich
gegenüber der Haushaltsplanung um 18.500 €. Zinsen Nach dem KAG
zählt auch die angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals zu den
ansatzfähigen Kosten. Die Kalkulatorischen Zinsen werden aus dem
Anlagennachweis der Kostenrechnenden Einrichtung ermittelt und berücksichtigen
erhaltene Zuweisungen zinsmindernd. Im Städtischen Haushalt dagegen wird der
tatsächliche Zinsaufwand für in Anspruch genommenes Kapital beim Produkt
„Allgemeine Finanzwirtschaft“ veranschlagt. Gebühren Kreisleitstelle Die im
Haushaltsplan 2007 veranschlagten Gebühreneinnahmen enthalten 158.000 €
für die Inanspruchnahme der Kreisleitstelle. Bei den Gebühreneinnahmen für die
Kreisleitstelle und den Ausgaben für die Kreisleitstelle handelt es sich um
betriebsfremde Aufwendungen und Erträge. Diese werden für den Kreis erhoben und
an diesen weitergeleitet. Eine Berücksichtigung in der Gebührenkalkulation
findet nicht statt. Die Berichte zur
Betriebsabrechnung 2005 wurden den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt.
Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2005 wird auf diese
Berichte verwiesen. Anlage/n: ● Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 (Anlage 1) ● Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2) ● Abschlussergebnis 2005 (Anlage 3) ● Entwurf der 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 (Anlage 4)
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |