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Beschlussvorschlag: Der Betriebsauschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen“ nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2007 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Der Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen“ beschließt, zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung, den Rücklagen einen Betrag in Höhe von 40.000 € zu entnehmen. Sachverhalt: Der Städtische
Abwasserbetrieb Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die
Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2007 für den Gebührenhaushalt
"Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor. Rechtsgrundlagen
für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NW), das
Abwasserabgabengesetz (AbwAG NW), das Landeswassergesetz (LWG NW) sowie die
Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss
der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende
Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das
Land Nordrhein‑Westfalen ausgeglichen gestaltet sein. Im Rahmen der
“Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende
Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: ·
Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes, ·
Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke, · Behandlung
der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband). Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser beträgt
2.896.830 €. Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz
einleitenden Flächen von rd. 2.416.000 qm ergibt sich eine rechnerische Gebühr
in Höhe von 1,20 € pro qm, die der Gebühr des Vorjahres entspricht. Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss
Schmutzwasser beträgt 4.176.500 €. Die Gebühr kann nur durch eine
Rücklagenentnahme in Höhe von 40.000 € (Vorjahr 320.000 €) konstant
gehalten werden. Der Straßenentwässerungsanteil wird ab dem 01.01.2006
gegenüber den Vorjahren, in denen er mit rund 11 % aufgrund eines Gutachtens
der Firma Pecher AG festgesetzt wurde, spitz abgerechnet. Die Berechnung des
Straßenentwässerungsanteiles erfolgt anhand aus der Überfliegung ausgewerteten,
städtischen Straßengrundstücksflächen, die an das Kanalnetz angeschlossen sind.
Der städtische Straßenflächenanteil beträgt nach Auswertung der Ingenieurbüros
682.859 m². Multipliziert mit der kalkulierten Gebühr für Niederschlagswasser
ergibt sich eine Niederschlagswassergebühr für die städtischen Straßen in Höhe
von rund 819.000 €, die aus dem städtischen Haushalt (Produkt 12.01.02 –
Unterhaltung von öffentlichen Verkehrsflächen) zu entrichten ist. Dies
entspricht einem Anteil von 11,6 % am Gesamtgebührenbedarf. Die Gebühren für beide
Teilanschlüsse bleiben gegenüber dem Vorjahr konstant.
Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen
innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb
dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages
ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Der Städtische
Abwasserbetrieb führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro 31.12.2001
1.316.470 31.12.2002
1.233.532 31.12.2003
883.889 31.12.2004 851.109 31.12.2005 554.858 Gemäß den Vorschriften
des Kommunalabgabengesetzes soll das Defizit des Jahres 2004 in Höhe von 39.666
€ spätestens in der Kalkulation 2007 und das Defizit des Jahres 2005 von 300.527
€ spätestens in der Kalkulation 2008 ausgeglichen werden. Nach
Verrechnung der Defizite 2004 und 2005 durch entsprechende Entnahmen aus der
Gebührenausgleichsrücklage sind in den Kalkulationen 2007 und 2008 keine
Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen aus Vorjahren zu berücksichtigen. Alle Aufwendungen
und Erträge der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der
Gebührenkalkulation 2007 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und
der Entwicklung in 2006 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden
vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt 7.073.330 €. Bei nachfolgenden Aufwendungen
ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: ·
Bei der Unterhaltung
Entwässerungsanlagen erfolgt eine Anpassung an das betriebswirtschaftliche
Ergebnis des Jahres 2005. Bedingt durch das stetig wachsende Kanalnetz sowie
der steigenden Anzahl an Pumpwerken sind höhere Mittel gegenüber den Vorjahren
notwendig. ·
Für die Lokalisierung
und Beseitigung von Fremdwasserproblemen werden erstmals für die Planung
und Beseitigung Mittel in Höhe von 10.000 € bereitgestellt. Die
Lokalisierung und Beseitigung von Fremdwasserquellen bezieht sich auf die
öffentlichen und privaten Abwasseranlagen. Dieses Thema gewinnt durch seine
negativen Auswirkungen auf die Kläranlagen eine immer höhere Priorität. ·
Der Ansatz bei den Erstattungen
Betriebskosten wird an das betriebswirtschaftliche Ergebnis der Vorjahre
angepasst und mit 156.000 € in der Kalkulation berücksichtigt. ·
Der Ansatz für die Aktualisierung
der Kanaldatenbank erhöht sich um 16.500 € gegenüber dem Vorjahr. Ein
Abgleich der Kanaldatenbank führte zu vielen Unstimmigkeiten zwischen
Vermessungs-, Befahrungs- und Bestandsdaten. Dies macht in einigen Bereichen
eine örtliche Bestandsaufnahme notwendig. Zugleich sind auch die Einarbeitung
neuer Kanalbaumaßnahmen sowie die Überprüfung bestehender Bereiche
erforderlich. Für entsprechende Vergaben an Ingenieur- und Vermessungsbüros
werden 20.000 € benötigt. · Durch den
Projektabschluss entfallen die Kosten für die Einführung der getrennten
Niederschlagswassergebühr. ·
Die Kosten für die Erhebung
der Benutzungsgebühren belaufen sich voraussichtlich auf 72.000 €. Es
ist beabsichtigt, einen neuen Vertrag über die Erhebung der Benutzungsgebühren
abzuschließen. Dabei wurden in Verhandlungen zwischen der BEW GmbH und den
Gesellschafterkommunen Hückeswagen, Wipperfürth und Wermelskirchen eine
einheitliche Abrechnungsweise festgelegt. Auf die separate Sitzungsvorlage
betreffend des Vertragsabschlusses wird verwiesen. ·
Die Steigerung der Kalkulatorischen
Abschreibungen um 50.000 € (4 %) steht im direkten Zusammenhang mit den
getätigten Investitionen. Bei der Berechnung der Kalkulatorischen
Abschreibungen wird der Bestand des Anlagevermögens zum Stichtag 31.12.2005
zuzüglich der Abschreibungen auf Zugänge für fertig gestellte Maßnahmen des
Jahres 2006 berücksichtigt. ·
Wie die
Kalkulatorischen Abschreibungen stehen auch die Kalkulatorischen Zinsen
im direkten Zusammenhang mit den getätigten Investitionen. Der Kalkulatorische
Zinssatz wird weiterhin mit dem ab dem 01.01.2003 festgelegten Zinssatz von 5,0
% berechnet. Der durchschnittliche Zinssatz aller Darlehen des SAW beträgt 4,85
%. ·
Die Umlage an den
Wupperverband einschließlich Abwasserabgabe für Schmutzwasser sinkt um
50.000 € auf 2.850.000 €. Grundlage der Berechnung bildet der
Entwurf des Wirtschaftsplanes des Wupperverbandes 2007. Die Berechnung basiert
auf den Wertzahlen des Jahres 2006 und auf eine Hochrechnung der
angeschlossenen Einwohner für das Jahr 2007. Die kalkulierte Frischwassermenge beläuft
sich in der Gebührenkalkulation 2007 auf 1.560.000 cbm. Dieser Wert orientiert
sich am tatsächlichen Frischwasserverbrauch des Jahres 2005. Nach dem
betriebswirtschaftlichen Ergebnis verbleiben nach den geplanten
Rücklagenentnahmen für die Jahre 2006 und 2007 und vorbehaltlich des
Betriebsergebnisses 2006 noch rd. 199.000 €, die für Zwecke der Gebührenminderung
im Jahr 2008 eingesetzt werden können. Im Rahmen der
Gebührenkalkulation in den Vorjahren wurde bereits darauf hingewiesen, dass es
aufgrund des geringer werdenden Rücklagenbestandes in den Folgejahren zu
Gebührenerhöhungen kommen wird. Ohne Rücklagenentnahme hätte die Gebühr für den
Teilanschluss Schmutzwasser im Jahr 2007 2,68 € (+ 1,1 %) betragen. Bereits in der Sitzungsvorlage für die Gebührenkalkulation
2002 wurde unter Drucksachen-Nr. II/049/01 ausgeführt, dass langfristig weitere
Erhöhungen notwendig sein werden. Durch die Umsetzung der
Kommunalabwasserverordnung und weiterer Kanalsanierungen werden erhebliche
Investitionen im Kanalbereich getätigt, die zu einer Erhöhung der
Kalkulatorischen Kosten und Betriebskosten führen. Die Berichte zur
Betriebsabrechnung 2005 wurden dem Betriebsausschuss und den Fraktionen bereits
zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen
2005 wird auf diese Berichte verwiesen. Anlage/n: · Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 (Anlage 1) · Anlagennachweis (Anlage 2) · Abschlussergebnis 2005 (Anlage 3) · Ermittlung der Kalkulatorischen Zinsen (Anlage 4)
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