Vorlage - RAT/0818/2006  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2007 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
22.11.2006 
8. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Abschluss Kanal 2005 PDF-Dokument
Kalk Kanal PDF-Dokument
Kalk Zinsen Kanal PDF-Dokument
KalkKosten Kanal PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsauschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen“ nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2007 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

Der Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen“ beschließt, zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung, den Rücklagen einen Betrag in Höhe von 40.000 € zu entnehmen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2007 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor.

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NW), das Landeswassergesetz (LWG NW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgaben­gesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgegli­chen gestaltet sein.

Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

·         Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,

·         Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,

·         Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).

 

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser beträgt 2.896.830 €. Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.416.000 qm ergibt sich eine rechnerische Gebühr in Höhe von 1,20 € pro qm, die der Gebühr des Vorjahres entspricht.

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser beträgt 4.176.500 €. Die Gebühr kann nur durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 40.000 € (Vorjahr 320.000 €) konstant gehalten werden. Der Straßenentwässerungsanteil wird ab dem 01.01.2006 gegenüber den Vorjahren, in denen er mit rund 11 % aufgrund eines Gutachtens der Firma Pecher AG festgesetzt wurde, spitz abgerechnet. Die Berechnung des Straßenentwässerungsanteiles erfolgt anhand aus der Überfliegung ausgewerteten, städtischen Straßengrundstücksflächen, die an das Kanalnetz angeschlossen sind. Der städtische Straßenflächenanteil beträgt nach Auswertung der Ingenieurbüros 682.859 m². Multipliziert mit der kalkulierten Gebühr für Niederschlagswasser ergibt sich eine Niederschlagswassergebühr für die städtischen Straßen in Höhe von rund 819.000 €, die aus dem städtischen Haushalt (Produkt 12.01.02 – Unterhaltung von öffentlichen Verkehrsflächen) zu entrichten ist. Dies entspricht einem Anteil von 11,6 % am Gesamtgebührenbedarf.

Die Gebühren für beide Teilanschlüsse bleiben gegenüber dem Vorjahr konstant.

 

Einsatzart

Gebühren ab 01.01.2006

Gebühren ab 01.01.2007

Veränderung

Teilanschluss Schmutzwasser pro cbm Frischwasser

2,65 €

2,65 €

+ 0,00 €

Teilanschluss Niederschlagswasser pro qm angeschlossene Grundstücksfläche

1,20 €

1,20 €

+ 0,00 €

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Der Städtische Abwasserbetrieb führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

Bestand                                                                                                                                 Euro  

31.12.2001                                                                                                                  1.316.470

31.12.2002                                                                                                                  1.233.532

31.12.2003                                                                                                                     883.889

31.12.2004                                                                                                                        851.109

31.12.2005                                                                                                                        554.858

 

Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes soll das Defizit des Jahres 2004 in Höhe von 39.666 € spätestens in der Kalkulation 2007 und das Defizit des Jahres 2005 von 300.527 € spätestens in der Kalkulation 2008 ausgeglichen werden. Nach Verrechnung der Defizite 2004 und 2005 durch entsprechende Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrücklage sind in den Kalkulationen 2007 und 2008 keine Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen aus Vorjahren zu berücksichtigen.

Alle Aufwendungen und Erträge der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2007 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2006 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt 7.073.330 €. Bei nachfolgenden Aufwendungen ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

·           Bei der Unterhaltung Entwässerungsanlagen erfolgt eine Anpassung an das betriebswirtschaftliche Ergebnis des Jahres 2005. Bedingt durch das stetig wachsende Kanalnetz sowie der steigenden Anzahl an Pumpwerken sind höhere Mittel gegenüber den Vorjahren notwendig.

·           Für die Lokalisierung und Beseitigung von Fremdwasserproblemen werden erstmals für die Planung und Beseitigung Mittel in Höhe von 10.000 € bereitgestellt. Die Lokalisierung und Beseitigung von Fremdwasserquellen bezieht sich auf die öffentlichen und privaten Abwasseranlagen. Dieses Thema gewinnt durch seine negativen Auswirkungen auf die Kläranlagen eine immer höhere Priorität.

·           Der Ansatz bei den Erstattungen Betriebskosten wird an das betriebswirtschaftliche Ergebnis der Vorjahre angepasst und mit 156.000 € in der Kalkulation berücksichtigt.

·           Der Ansatz für die Aktualisierung der Kanaldatenbank erhöht sich um 16.500 € gegenüber dem Vorjahr. Ein Abgleich der Kanaldatenbank führte zu vielen Unstimmigkeiten zwischen Vermessungs-, Befahrungs- und Bestandsdaten. Dies macht in einigen Bereichen eine örtliche Bestandsaufnahme notwendig. Zugleich sind auch die Einarbeitung neuer Kanalbaumaßnahmen sowie die Überprüfung bestehender Bereiche erforderlich. Für entsprechende Vergaben an Ingenieur- und Vermessungsbüros werden 20.000 € benötigt.

·     Durch den Projektabschluss entfallen die Kosten für die Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr.

·           Die Kosten für die Erhebung der Benutzungsgebühren belaufen sich voraussichtlich auf 72.000 €. Es ist beabsichtigt, einen neuen Vertrag über die Erhebung der Benutzungsgebühren abzuschließen. Dabei wurden in Verhandlungen zwischen der BEW GmbH und den Gesellschafterkommunen Hückeswagen, Wipperfürth und Wermelskirchen eine einheitliche Abrechnungsweise festgelegt. Auf die separate Sitzungsvorlage betreffend des Vertragsabschlusses wird verwiesen.

·           Die Steigerung der Kalkulatorischen Abschreibungen um 50.000 € (4 %) steht im direkten Zusammenhang mit den getätigten Investitionen. Bei der Berechnung der Kalkulatorischen Abschreibungen wird der Bestand des Anlagevermögens zum Stichtag 31.12.2005 zuzüglich der Abschreibungen auf Zugänge für fertig gestellte Maßnahmen des Jahres 2006 berücksichtigt.

·           Wie die Kalkulatorischen Abschreibungen stehen auch die Kalkulatorischen Zinsen im direkten Zusammenhang mit den getätigten Investitionen. Der Kalkulatorische Zinssatz wird weiterhin mit dem ab dem 01.01.2003 festgelegten Zinssatz von 5,0 % berechnet. Der durchschnittliche Zinssatz aller Darlehen des SAW beträgt 4,85 %.

·           Die Umlage an den Wupperverband einschließlich Abwasserabgabe für Schmutz­wasser sinkt um 50.000 € auf 2.850.000 €. Grundlage der Berechnung bildet der Entwurf des Wirtschaftsplanes des Wupperverbandes 2007. Die Berechnung basiert auf den Wertzahlen des Jahres 2006 und auf eine Hochrechnung der angeschlossenen Einwohner für das Jahr 2007.

 

Die kalkulierte Frischwassermenge beläuft sich in der Gebührenkalkulation 2007 auf 1.560.000 cbm. Dieser Wert orientiert sich am tatsächlichen Frischwasserverbrauch des Jahres 2005.

Nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis verbleiben nach den geplanten Rücklagenentnahmen für die Jahre 2006 und 2007 und vorbehaltlich des Betriebsergebnisses 2006 noch rd. 199.000 €, die für Zwecke der Gebührenminderung im Jahr 2008 eingesetzt werden können.

Im Rahmen der Gebührenkalkulation in den Vorjahren wurde bereits darauf hingewiesen, dass es aufgrund des geringer werdenden Rücklagenbestandes in den Folgejahren zu Gebührenerhöhungen kommen wird. Ohne Rücklagenentnahme hätte die Gebühr für den Teilanschluss Schmutzwasser im Jahr 2007 2,68 € (+ 1,1 %) betragen.

 

Bereits in der Sitzungsvorlage für die Gebührenkalkulation 2002 wurde unter Drucksachen-Nr. II/049/01 ausgeführt, dass langfristig weitere Erhöhungen notwendig sein werden. Durch die Umsetzung der Kommunalabwasserverordnung und weiterer Kanalsanierungen werden erhebliche Investitionen im Kanalbereich getätigt, die zu einer Erhöhung der Kalkulatorischen Kosten und Betriebskosten führen.

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2005 wurden dem Betriebsausschuss und den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2005 wird auf diese Berichte verwiesen.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

·       Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 (Anlage 1)

·       Anlagennachweis (Anlage 2)

·       Abschlussergebnis 2005 (Anlage 3)

·       Ermittlung der Kalkulatorischen Zinsen (Anlage 4)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abschluss Kanal 2005 (28 KB) PDF-Dokument (12 KB)    
Anlage 2 2 Kalk Kanal (40 KB) PDF-Dokument (12 KB)    
Anlage 3 3 Kalk Zinsen Kanal (25 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 4 4 KalkKosten Kanal (336 KB) PDF-Dokument (309 KB)