Vorlage - RAT/0822/2006  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation der Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte" für das Jahr 2007
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
13.11.2006 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlagennachweis Jahrmärkte PDF-Dokument
Kalk Jahrmärkte PDF-Dokument
Kalk Kosten Wochenmärkte PDF-Dokument
Kalk Wochenmärkte PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2007 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2007 zu den Kostenrechnenden Einrichtungen “Wochenmärkte” (Produkt 02.02.02) und "Jahrmärkte" (Produkt 02.02.03) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Märkte bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, die Gewerbeordnung und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Märkte abgegolten:

 

·           Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte,

·           Organisation und Durchführung der Markt- und Kirmesveranstaltungen.

 

Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:

 

 

Wochenmärkte:

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes “Wochenmärkte” kann ohne eine Veränderung der ab dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze erreicht werden.

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                       Euro

31.12.2001                                                                                                                  - 6.772

31.12.2002                                                                                                                  - 6.044

31.12.2003                                                                                                                  - 3.676

31.12.2004                                                                                                                  - 1.139

31.12.2005                                                                                                                  -    417

           

Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist der Überschuss des Jahres 2004 in Höhe von 2.538 € spätestens in der Kalkulation 2007 und der Überschuss des Jahres 2005 von 721 € spätestens in der Kalkulation 2008 auszugleichen. Nach Verrechnung der Überschüsse 2004 und 2005 mit den Defiziten der Vorjahre verbleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 417 € (gerundet 420 €), der als Defizitvortrag in der Gebührenkalkulation 2007 berücksichtigt wird.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2007 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Ent­wicklung in 2006 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Die Veranla­gungs­meter bleiben mit 11.500 m unverändert. Gegenüber dem Vorjahr bleiben auch die Kosten- und Erlöspositionen im Wesentlichen unverändert.

 


 

Jahrmärkte:

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" kann unter Beibehaltung der zum 01.01.2003 festgesetzten Gebühren erreicht werden. Ein Vortrag von Überschüssen/Fehlbeträgen aus Vorjahren wird nicht berücksichtigt. Die Gebührenausgleichsrücklage wurde zur Deckung des Fehlbetrages des Jahres 2004 vollständig aufgelöst.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                       Euro 

31.12.2001                                                                                                                  13.815

31.12.2002                                                                                                                    8.416

31.12.2003                                                                                                                    7.955

31.12.2004                                                                                                                    5.601

31.12.2005                                                                                                                 - 4.053

           

Entsprechend den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist das Defizit des Jahres 2004 in Höhe von 2.423 € spätestens in der Kalkulation 2007 und das Defizit des Jahres 2005 von 9.654 € spätestens in der Kalkulation 2008 auszugleichen. Nach Verrechnung des Defizits 2004 durch vollständige Rücklagenentnahme ergibt sich für die Gebührenkalkulation 2007 keine Ausgleichsverpflichtung von Fehlbeträgen aus Vorjahren. Das Defizit des Jahres 2005 konnte nur teilweise durch Verrechnung mit Überschüssen aus Vorjahren gedeckt werden. Daher ergibt sich noch eine Ausgleichsverpflichtung in Höhe von 4.053 €, welche spätestens in der Kalkulation 2008 zu erfüllen ist.

 

Bereits vor der Änderung des Kommunalabgabengesetzes, in der die Ausgleichsverpflichtung der Kostenüber- und Kostenunterdeckungen gesetzlich geregelt wurde, hat die Stadt Wermelskirchen auf freiwilliger Basis die Überschüsse und Defizite nach dem kameralen Ergebnis in Form einer Gebührenausgleichsrücklage geführt. Die Gebührenausgleichsrücklage wurde zur Deckung des Fehlbetrages 2004 vollständig aufgelöst. Daher stehen ab der Kalkulation 2007 keine Mittel zur Senkung des Gebührenbedarfs mehr zur Verfügung.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2007 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Ent­wicklung in 2006 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Der Gebührenbedarf bleibt gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert (+ 1.850 €). Geringeren Ansätzen bei den Personalaufwendungen (-3.000 €), den Abschreibungen (- 1.000 €) und der Verwaltungskostenerstattung (-3.400 €) stehen erhöhte Erstattungen für Leistungen des Betriebshofes (+ 4.500 €) und höhere Straßenreinigungskosten (+ 1.000 €) gegenüber. Bei der Inneren Verrechnung mussten die Leistungen des Betriebshofes für die Verkehrssicherung um 2.500 € auf 27.300 € sowohl auf der Kostenseite als auch auf der Erlösseite auf Grund der Erfahrungen aus den Vorjahren angepasst werden. Auf den Gebührenbedarf hat dies keine Auswirkung, da die Leistungen für Verkehrssicherungsmaßnahmen durch die Innere Verrechnung vom Produkt 02.03.02 - Verkehrsregelung und -lenkung - gedeckt werden.

 

Die Veranlagungsmeter haben sich gegenüber der Kalkulation 2006 nicht verändert. Die kalkulatorische Miete wurde auf Grund aktueller Informationen des Gutachterausschusses des Rheinisch-Bergischen Kreises angepasst.

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2005 wurden den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2005 wird auf diese Berichte verwiesen.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

·         Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 „Wochenmärkte“ (Anlage 1)

·         Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 „Jahrmärkte“ (Anlage 2)

·         Ermittlung der kalkulatorischen Kosten „Wochenmärkte“ (Anlage 3)

·         Ermittlung der kalkulatorischen Kosten „Jahrmärkte“ (Anlage 4)

·         Abschlussergebnis 2005 „Wochenmärkte“ (Anlage 5)

·         Abschlussergebnis 2005 „Jahrmärkte“ (Anlage 6)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagennachweis Jahrmärkte (21 KB) PDF-Dokument (8 KB)    
Anlage 2 2 Kalk Jahrmärkte (37 KB) PDF-Dokument (12 KB)    
Anlage 3 3 Kalk Kosten Wochenmärkte (19 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Anlage 4 4 Kalk Wochenmärkte (28 KB) PDF-Dokument (10 KB)