Vorlage - RAT/0828/2006  

 
 
Betreff: Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB:
Beschluss zu den Empfehlungen des Arbeitskreises Stadtentwicklung zu acht Satzungsabgrenzungen
Weiterführung des Gesamtverfahrens zu 22 Außenbereichssatzungen
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
20.11.2006 
17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, die Änderungen der Satzungsabgrenzungen für die Satzungsbereiche Nr. 4 Großfrenkhausen, Nr. 5 Lindscheid, Nr. 7 Grünenbäumchen, Nr. 11 Niederrautenbach, Nr. 12 Staelsmühle, Nr. 14 Haarhausen, Nr. 15 Niederhagen und Nr. 16 Hammesrostringhausen nach den Empfehlungen des Arbeitskreises Stadtentwicklung und gemäß der Darstellung der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtspläne als neue Satzungsabgrenzung in die jeweiligen Verfahren aufzunehmen.

 

Der Ausschuss beschließt die Weiterführung des Gesamtverfahrens zu den insgesamt 22 Außenbereichssatzungen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach mehreren Beratungen bzw. auch Verschiebungen des Themas „Außenbereichssatzungen“ in unterschiedlichen StuV-Sitzungen in 2006 hat  zuletzt der StuV inhaltlich am 23.10.2006 darüber beraten.

Im Rahmen dieser Beratungen ergaben sich in Hinblick auf den Beschlussvorschlag Unklarheiten.

 

Zur Klarstellung wird hier noch einmal verdeutlicht, wie die Beratungsfolge war und zu welchen Satzungsabgrenzungen noch Beschlüsse gefasst werden müssen, damit das Gesamtverfahren der 22 Außenbereichssatzungen weitergeführt und abgeschlossen werden kann.

 

Der Arbeitskreis Stadtentwicklung hat am 24.03.2006 verschiedene Ergänzungen und Änderungen zu den im Verfahren befindlichen 22 Satzungsbereichen entwickelt und diese dem StuV zum Beschluss vorgeschlagen.

Ein Großteil der Beschlussvorschläge für die Satzungen wurde im StuV am 15.05.2006 beraten und entsprechend der Ergebnisse aus dem Arbeitskreis Stadtentwicklung beschlossen.

 

Lediglich für acht Satzungsbereiche wurde im Rahmen der o.g. StuV-Sitzung noch ein erweiterter Beratungsbedarf angemeldet.

 

Dies betraf die Satzungen Nr. 4 Großfrenkhausen, Nr. 5 Lindscheid, Nr. 7 Grünenbäumchen, Nr. 11 Niederrautenbach, Nr. 12 Staelsmühle, Nr. 14 Haarhausen, Nr. 15 Niederhagen und Nr. 16 Hammesrostringhausen.

 

Für diese Satzungsbereiche gilt es nun, einen abschließenden Beschluss zu fassen, damit insgesamt das Verfahren zu den 22 Außenbereichssatzungen weitergeführt werden kann.

 

Die übrigen Satzungen und Satzungsabgrenzungen wurden, wie in der Sitzungsvorlage zum StuV am 15.05.2006 vorgeschlagen, mehrheitlich beschlossen und sollen so im Verfahren weitergeführt werden.

 

Zur weiteren Abwägung ist in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage noch in Auszügen eine Stellungnahme des Amtes für Bauverwaltung (ehem. Bauaufsichtsamt) zum Thema „nicht umnutzungsfähige“ Gebäude in Ortsrandlage und zu der erweiterten Abgrenzung „Grünenbäumchen“ beigefügt.

 

Darüber hinaus liegt noch ein Antrag von Herrn Westerfeld, Lindscheid 12, auf Ausdehnung der Satzungsabgrenzung „Lindscheid“ um ein weiteres Gebäude vor.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, die Änderungen der Satzungsabgrenzungen für die Satzungsbereiche Nr. 4 Großfrenkhausen, Nr. 5 Lindscheid, Nr. 7 Grünenbäumchen, Nr. 11 Niederrautenbach, Nr. 12 Staelsmühle, Nr. 14 Haarhausen, Nr. 15 Niederhagen und Nr. 16 Hammesrostringhausen nach den Empfehlungen des Arbeitskreises Stadtentwicklung und gemäß der Darstellung der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtspläne als neue Satzungsabgrenzung in die jeweiligen Verfahren aufzunehmen.

 

Der Ausschuss beschließt die Weiterführung des Gesamtverfahrens zu den insgesamt 22 Außenbereichssatzungen.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1.

Übersichtspläne zu den Abgrenzungen der acht Außenbereichssatzungen mit den im Arbeitskreis Stadtentwicklung empfohlenen Änderungen

 

2.

Bewertung und Stellungnahme des Amtes für Bauverwaltung (ehem. Bauaufsichtsamt) zur grundsätzlichen Einbeziehung „nicht umnutzungsfähiger“ Gebäude in der Ortsrandlage und zu der Satzungsergänzung „Grünenbäumchen“

 

3.

Antrag von Herrn Westerfeld zur erweiterten Ergänzung der Satzungsabgrenzung „Lindscheid“