Vorlage - RAT/0829/2006  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2007 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 10. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995.
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
22.11.2006 
8. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen     
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2006 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kalkulation 2007 Fäkalienabfuhr PDF-Dokument
10 Nachtragssatzung Fäkalienabfuhr 2007 PDF-Dokument
Satzungsänderung 2007 Synopse PDF-Dokument
Abschluss Fäkalienabfuhr 2005  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2007 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)    die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2007 wie folgt:

 

       Sammelgruben (je cbm Frischwasser)                                12,59 €         (bisher 8,78 €)

       Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)                72,11 €         (bisher 58,87 €)

       Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)                                      23,00 €         (unverändert)

 

b)    die Gebühr für Sondereinsätze wird ersatzlos gestrichen,

 

b)    die 10. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 10. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Städtische Abwasserbetrieb legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2007 für den Gebührenhaushalt "Fäkalienabfuhr/-behandlung" vor.

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NW), das Landeswassergesetz (LWG NW), das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

·         Leerung der Grundstücksentwässerungsanlagen,

·         Transport der Grubeninhalte zu einer zugelassenen Ent­sorgungseinrichtung,

·         Behandlung der Fäkalien in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband),

·         Entrichtung Abwasserabgabe an das Land.

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses für die Kostenstelle „Kleinkläranlagen“ hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro 

31.12.2001                                                                                                                       - 84.046

31.12.2002                                                                                                                            8.567

31.12.2003                                                                                                                          60.575

31.12.2004                                                                                                                          51.498

31.12.2005                                                                                                                       - 16.860

 

Entsprechend den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist das Defizit des Jahres 2004 in Höhe von 9.077,31 € spätestens in der Kalkulation 2007 sowie das Defizit des Jahres 2005 in Höhe von 68.357,92 spätestens in der Kalkulation 2008 auszugleichen. Nach Verrechnung der Defizite 2004 und 2005 mit den Überschüssen 2002 und 2003 verbleibt ein Defizit von 16.860 €, das spätestens in der Kalkulation 2008 auszugleichen ist.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses für die Kostenstelle „Feste Gruben“ hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro 

31.12.2001 (Verzicht auf Defizitvortrag)                              18.816                                             0

31.12.2002 (Verzicht auf Defizitvortrag)                              55.285                                             0

31.12.2003 (Verzicht auf Defizitvortrag)                              52.397                                             0

31.12.2004                                                                                                                       - 99.027

31.12.2005                                                                                                                    - 180.021

                                                                                                                                                      

Nachdem in den Gebührenkalkulationen 2004, 2005 und 2006 auf Defizitvorträge aus den Jahren 2001 bis 2003 verzichtet wurde, bestehen bis einschließlich 2006 keine Ausgleichsverpflichtungen. Entsprechend den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist das Defizit des Jahres 2004 von 99.026,59 € spätestens in der Kalkulation 2007 und das Defizit des Jahres 2005 in Höhe von 80.994,42 € spätestens in der Kalkulation 2008 auszugleichen.

 

Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2007 sinken gegenüber  der Kalkulation 2006 um 215.900 € (- 35 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2006 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2006 ergeben sich folgende wesentlichen Änderungen:

 

·       Die Unternehmerkosten sinken gegenüber dem Vorjahr um 135.000 €. Einerseits werden ab dem 01.01.2007 keine Sondereinsätze vom Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen mehr angeboten (Ersparnis rd. 10.000 € brutto). Andererseits wirkt sich hier die weiter zurück gehende Anzahl an Festen Gruben aufgrund von Kanalanschlüssen aus. Darüber hinaus ist die abzufahrende Menge anhand der Ergebnisse der letzten drei Jahre unter Berücksichtigung der im Kalkulationszeitraum vorhandenen Gruben geschätzt worden. Es ist ein Ansatz in Höhe von 227.000 € zu bilden.

 

·       Die Erstattungen an den Städtischen Haushalt werden jährlich überprüft und angepasst. Durch die Neuberechnung der Zeitanteile ergibt sich eine Reduzierung der Personal- und Sachkostenerstattung von 32.400 €.

 

·       Die Verbandsumlage incl. Abwasserabgabe, die an den Wupperverband zu zahlen ist, reduziert sich um 74.000 € auf insgesamt 121.000 €. Für die Vorausleistung 2007 ist auf die tatsächlichen Einwohnerwerte zum 30.06.2005, die dem Wupperverband vom Abwasserbetrieb gemeldet wurden, abzustellen.

 

Die Kostenverteilung auf die Kostenstellen “Sammelgruben” und “Kleinkläranlagen” erfolgt teilweise direkt und teilweise nach Schlüsseln. Der Schlüssel für die Verteilung der Verwaltungs- und Sachkostenerstattung wird nach der Anzahl der Gruben gebildet. Die Verteilung der Personalkosten wurde im Rahmen der Kalkulation 2007 überprüft und angepasst.

 

Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Haushaltsjahr 2007 ausgeglichen. Die kostendeckende Gebühr für die Kleinkläranlagen steigt 2007 um 13,24 € auf 72,11 € (+ 22%). Bis einschließlich 2003 wurde bei den Kleinkläranlagen ein vergleichbarer Gebührensatz erhoben (71,00 €).

 

Bei den Sammelgruben ist der Ausgleich nur durch eine Gebührenerhöhung auf 12,59 € (+ 43 %) zu erreichen. Falls auf den Defizitvortrag aus dem Jahr 2004 in Höhe von 99.026,59 € nicht verzichtet würde, müsste die kostendeckende Gebühr sogar um 8,31 € auf 17,09 € (+95 %) angehoben werden. Die Betriebsleitung schlägt daher vor, wie bereits in der Gebührenkalkulationen 2004 bis 2006, auf den Defizitvortrag bei den „Festen Gruben“ zu verzichten. Der Verzicht auf den Defizitvortrag stellt eine Möglichkeit dar, die im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes zulässig ist. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG besagt, dass Kostenüber­deckungen innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden müssen und Kostenunterdeckungen ausgeglichen werden sollen. Das OVG Münster hat sich in seinem Beschluss vom 30.11.2001 zu dieser Thematik wie folgt geäußert:“ Im Interesse der Gemeinden hat der Gesetzgeber nunmehr festgelegt, dass Fehlbeträge (Unterdeckungen) aus Vorjahren innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden dürfen (sollen), während andererseits im Interesse der Abgabenpflichtigen bestimmt ist, dass Überdeckungen aus Vorjahren nunmehr zwingend innerhalb von drei Jahren auszugleichen sind.”

 

Den Gemeinden steht bei Unterdeckungen somit ein Ermessen zu, den Defizitausgleich innerhalb von drei Jahren vorzunehmen oder gänzlich auf ihn zu verzichten. In diesem Fall schlägt die Betriebsleitung vor, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, auf einen Defizitausgleich zu verzichten.

 

Die kostendeckenden Gebühren stellen sich damit für einen 4-Personen-Haushalt je nach Abwasserentsorgung ab dem Jahr 2007 wie folgt dar:

 

 

Gebühr

cbm /Jahr       je Einwohner

cbm/Jahr        je  Haushalt

jährliche Belastung

Sammelgruben

12,59 €

              40

160

2.014 €

Kleinkläranlagen

72,11 €

0,6 *)

2,4

173 €

Kanalbenutzer Schmutzwasser

2,65 €

              40

160

424 €

*) Quelle: Gutachten “Kosten für die Klärschlammabfuhr aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben NRW”,

                Büro für ökologische Wasserwirtschaft

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, die Gebühr für Sondereinsätze ersatzlos zu streichen. Hierbei handelte es sich um eine Gebühr für die Reinigung von Festen Gruben, damit diese z.B. nach erfolgtem Kanalanschluss als Regenwasserspeicher genutzt werden können. Die Betriebsleitung ist der Auffassung, dass diese Leistungen auch direkt bei privaten Unternehmern nachgefragt und mit diesem abgerechnet werden können. Die Notwendigkeit der Vorhaltung eines öffentlichen Angebotes wird nicht gesehen.

 

Darüber hinaus werden durch die 10. Änderungssatzung einige Regelungen konkretisiert bzw. zugrunde liegende DIN-Vorschriften aktualisiert. Einzelheiten sind der beiliegenden Synopse zu entnehmen.

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2005 wurden dem Betriebsausschuss und den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2005 wird auf diese Berichte verwiesen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

·         Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 „Abwasserbeseitigung Fäkalienabfuhr“ (Anlage 1)

·         Entwurf der 10. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 (Anlage 2)

·         Abschlussergebnis 2005 (Anlage 3)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation 2007 Fäkalienabfuhr (36 KB) PDF-Dokument (12 KB)    
Anlage 2 2 10 Nachtragssatzung Fäkalienabfuhr 2007 (31 KB) PDF-Dokument (10 KB)    
Anlage 4 3 Satzungsänderung 2007 Synopse (56 KB) PDF-Dokument (25 KB)    
Anlage 3 4 Abschluss Fäkalienabfuhr 2005 (507 KB)