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Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Betriebsleitung über das Förderprojekt „Integrales Konzept zur Umsetzung des § 45 Landesbauordnung für die kreisangehörigen Städte und Gemeinde des Rheinisch-Bergischen Kreises“ zur Kenntnis. Sachverhalt: Veranlassung und Bedeutung des Vorhabens: Wie schon in der Vergangenheit mündlich berichtet, beabsichtigen der Rheinisch-Bergische Kreis und seine acht kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Rösrath und Wermelskirchen) eine einheitliche Vorgehensweise bei der Unterstützung ihrer Bürger im Zusammenhang mit der gesetzlich geforderten Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen. Gemäß § 45 Landesbauordnung NW müssen bis zum Jahr 2015 auf etwa 50.000 Grundstücken im Kreisgebiet ( ca. 278.500 Einwohner sind betroffen!) Dichtheitsprüfungen an den privaten Entwässerungsanlagen (Grundleitungen) durchgeführt werden. Die Zuständigkeit zur Umsetzung dieser Rechtsvorschrift liegt bei den jeweils betroffenen Bauaufsichtsbehörden im Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises und damit vom Grundsatz nicht bei den Abwasserbetrieben. Gleichwohl bestehen aber auch Verbindungen zum Wasserrecht, wie z.B. bei der Fremdwasserproblematik in öffentlichen Kanälen und Kläranlagen sowie bei der Versickerung von ungeklärten Abwässern ins Grundwasser. Insofern sehen sich hier auch die Abwasserbetriebe und die Untere Wasserbehörde in der Pflicht. Die abwasserbeseitigungspflichtigen Städte und Gemeinden haben in den letzten Jahren auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben (Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Selbstüberwachungsverordnung) große finanzielle Anstrengungen unternommen, ihre Kanalisationsnetze baulich dem Stand der Technik anzupassen. Dieser Prozess ist dynamisch, so dass auch zukünftig erhebliche Mittel für die Sanierung der öffentlichen Kanalnetze aufgewandt werden müssen. Um einem nachhaltigen Grundwasser- und Gewässerschutz gerecht zu werden, müssen aber auch die umfangreichen privaten Abwassernetze (einschl. Zuleitungen in die öffentlichen Netze) den Anforderungen entsprechen. Zur Sicherstellung der Funktionalität schreibt der Gesetzgeber deshalb folgerichtig auch die Dichtheitsprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen vor. Dass dies im Baurecht erfolgte, hat Vor- und Nachteile, stellt aber die grundsätzliche Notwendigkeit nicht in Frage. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen hat zu dem Thema
eine Information für Grundstückseigentümer „Hausanschluss dicht?
Instandhaltung von Grundleitungen und Anschlusskanälen“ veröffentlicht.
Diese steht auch im Internet unter http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/boden/pdf/hausanschluss.pdf
zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der unzweifelhaft ähnlichen
Anforderungen an öffentliche und private Abwasseranlagen sind die
Voraussetzungen für einen ganzheitlichen Prozessansatz gegeben. Die Umsetzung dieses ganzheitlichen Ansatzes gestaltet sich
schwierig, weil
Zur Klärung dieser diffusen Interessenlage streben die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden ein einheitliches Vorgehen an. Damit soll sowohl im
polischen Raum als auch bei den betroffenen Bürgern ein größeres Verständnis
und somit auch eine bessere Akzeptanz erreicht werden. Zu Unterstützung und Begleitung des Vorhabens wurde eine Projektförderung beim MUNLV beantragt und von dort auch bewilligt. Die Projektbezeichnung lautet: „Integrales Konzept zur Umsetzung des § 45 Landesbauordnung für die kreisangehörigen Städte und Gemeinde des Rheinisch-Bergischen Kreises“ In dem Projekt war es sinnvoll, die Erfahrung und Kompetenz der Projektpartner zu nutzen, Aufgaben zu bündeln und Qualitätsstandards zu vereinheitlichen. Auch sollten alle Betroffenen beteiligt werden, um die unterschiedlichen Anforderungsprofile zusammenzuführen und einer weiterer Bürokratisierung entgegen zu wirken. Dies ist durch die Teilnahme der Kommunal- und Abwasserberatung (KuA) NRW, der Unteren Bauaufsichtsbehörden, der kommunalen Abwasserbetriebe, der Unteren- und Oberen Wasserbehörde, sowie der Kreishandwerkerschaft Rheinberg/Leverkusen als Bindeglied zwischen Behörden und Handwerk, mehr als gelungen. Projektziele
Projektstand Projektziel 1: Der Fragenkatalog zur Unterrichtung der Grundstückseigentümer liegt im Entwurf vor. Dieser wird über eine in Aufstellung befindliche Internetseite durch den RBK zur Verfügung gestellt. Die KuA wird die Internetseite aus technischer Sicht entwerfen. Über eine extern beauftragte Fachfirma erfolgt die Aufbereitung der Inhalte für das Internet, die bürgerfreundliche Gestaltung und das Implementieren in den Internetauftritt des RBK. Vorabzug der Startseite: Projektziel 2: Der Anforderungskatalog an Sachkundige liegt im Entwurf vor und wird zurzeit von der KuA und der Kreishandwerkerschaft ausformuliert. Projektziel 3: In Abstimmung mit der Kreishandwerkerschaft werden die personenbezogenen Schulungen mit einer Prüfung abschließen. Die Schulungen sollen beim Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft GmbH (BEW) in Essen stattfinden, da hier eine geeignete Teststrecke zur Verfügung steht. Projektziel 4: Die Gewichtung der Einflussgrößen für einen einheitlichen Zielkatalog wurde aufgestellt. Nach verschiedensten Terminen bei den einzelnen Gemeinden und Betrieben zur Aufnahme und Abstimmung der GIS-Daten, soll mit Leichlingen und Wermelskirchen zunächst eine beispielhafte Prioritätenliste aus den aufgenommenen Daten erarbeitet werden. Projektziel 5: Information und Einbindung folgender Institutionen:
Projektplanung Der Abschluss des Projektes war bis Ende 2006 geplant. Aufgrund der vielschichtigen Fragestellungen und Sachverhalte, sowie der Einbindung vieler Betroffenen, hat sich das Projekt als zeitaufwändiger ergeben, als prognostiziert. Die Fertigstellung wird sich daher in das Frühjahr 2007 verschieben. Die endgültigen Ergebnisse wird die Betriebsleitung dem Betriebsausschuss dann vorstellen.
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