Vorlage - RAT/0838/2006  

 
 
Betreff: Dichtigkeitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 45 Landesbauordnung NRW (BauO NW)
hier: Sachstandsbericht
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Weber, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
22.11.2006 
8. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Betriebsleitung über das Förderprojekt „Integrales Konzept zur Umsetzung des § 45 Landesbauordnung für die kreisangehörigen Städte und Gemeinde des Rheinisch-Bergischen Kreises“ zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Veranlassung und Bedeutung des Vorhabens:

 

Wie schon in der Vergangenheit mündlich berichtet, beabsichtigen der Rheinisch-Bergische Kreis und seine acht kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Rösrath und Wermelskirchen) eine einheitliche Vorgehensweise bei der Unterstützung ihrer Bürger im Zusammenhang mit der gesetzlich geforderten Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen.

 

Gemäß § 45 Landesbauordnung NW müssen bis zum Jahr 2015 auf etwa 50.000 Grundstücken im Kreisgebiet ( ca. 278.500 Einwohner sind betroffen!) Dichtheitsprüfungen an den privaten Entwässerungsanlagen (Grundleitungen) durchgeführt werden. Die Zuständigkeit zur Umsetzung dieser Rechtsvorschrift liegt bei den jeweils betroffenen Bauaufsichtsbehörden im Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises und damit vom Grundsatz nicht bei den Abwasserbetrieben.

 

Gleichwohl bestehen aber auch Verbindungen zum Wasserrecht, wie z.B. bei der Fremdwasserproblematik in öffentlichen Kanälen und Kläranlagen sowie bei der Versickerung von ungeklärten Abwässern ins Grundwasser. Insofern sehen sich hier auch die Abwasserbetriebe und die Untere Wasserbehörde in der Pflicht.

 

Die abwasserbeseitigungspflichtigen Städte und Gemeinden haben in den letzten Jahren auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben (Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz, Selbstüberwachungsverordnung) große finanzielle Anstrengungen unternommen, ihre Kanalisationsnetze baulich dem Stand der Technik anzupassen. Dieser Prozess ist dynamisch, so dass auch zukünftig  erhebliche Mittel für die Sanierung der öffentlichen Kanalnetze aufgewandt werden müssen.

Um einem nachhaltigen Grundwasser- und Gewässerschutz gerecht zu werden, müssen aber auch die umfangreichen privaten Abwassernetze (einschl. Zuleitungen in die öffentlichen Netze) den Anforderungen entsprechen. Zur Sicherstellung der Funktionalität schreibt der Gesetzgeber deshalb folgerichtig auch die Dichtheitsprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen vor. Dass dies im Baurecht erfolgte, hat Vor- und Nachteile, stellt aber die grundsätzliche Notwendigkeit nicht in Frage.

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen hat zu dem Thema eine Information für Grundstückseigentümer „Hausanschluss dicht? Instandhaltung von Grundleitungen und Anschlusskanälen“ veröffentlicht. Diese steht auch im Internet unter http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/boden/pdf/hausanschluss.pdf zur Verfügung.

 

Unter Berücksichtigung der unzweifelhaft ähnlichen Anforderungen an öffentliche und private Abwasseranlagen sind die Voraussetzungen für einen ganzheitlichen Prozessansatz gegeben.

 

 

 

Die Umsetzung dieses ganzheitlichen Ansatzes gestaltet sich schwierig, weil

 

  • der Bürger wegen der unterschiedlichen Rechtsbereiche und Zuständigkeiten verschiedene Ansprechpartner hat und selbst in der Regel keine Kenntnisse besitzt,
  • auch die Fachfirmen Neuland betreten, und
  • die Wirksamkeit der bislang bekannten Maßnahmen zumindest für den Privatbereich zweifelhaft ist.

 

Zur Klärung dieser diffusen Interessenlage streben die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein einheitliches Vorgehen an. Damit soll sowohl im polischen Raum als auch bei den betroffenen Bürgern ein größeres Verständnis und somit auch eine bessere Akzeptanz erreicht werden.

 

Zu Unterstützung und Begleitung des Vorhabens wurde eine Projektförderung beim MUNLV beantragt und von dort auch bewilligt. Die Projektbezeichnung lautet: „Integrales Konzept zur Umsetzung des § 45 Landesbauordnung für die kreisangehörigen Städte und Gemeinde des Rheinisch-Bergischen Kreises“

 

In dem Projekt war es sinnvoll, die Erfahrung und Kompetenz der Projektpartner zu nutzen, Aufgaben zu bündeln und Qualitätsstandards zu vereinheitlichen. Auch sollten alle Betroffenen beteiligt werden, um die unterschiedlichen Anforderungsprofile zusammenzuführen und einer weiterer Bürokratisierung entgegen zu wirken. Dies ist durch die Teilnahme der Kommunal- und Abwasserberatung (KuA) NRW, der Unteren Bauaufsichtsbehörden, der kommunalen Abwasserbetriebe, der Unteren- und Oberen Wasserbehörde, sowie der Kreishandwerkerschaft Rheinberg/Leverkusen als Bindeglied zwischen Behörden und Handwerk, mehr als gelungen.

Projektziele

 

  1. Erarbeitung eines kreisweit abgestimmten Fragekataloges zur Unterrichtung der Grundstückseigentümer.
  2. Für die Durchführung der Dichtheitsprüfung wird ein Anforderungskatalog an die Sachkundigen erarbeitet und kreisweit mit allen Beteiligten abgestimmt.        
    Darüber hinaus werden alle im Kreisgebiet ansässigen interessierten Fachfirmen im Rahmen eines Gespräches über die Notwendigkeit dieses Vorgehens unterrichtet. Es ist ein Sachkundigenverzeichnis geplant, an dem sich alle interessierten Firmen beteiligen können. Die in dieses Verzeichnis eingestellten Firmen garantieren den Kunden einen festgelegten Qualitätsstandard, der durch die Teilnahme an Schulungen sichergestellt werden soll.
  3. Aufbau eines Schulungskonzeptes und exemplarische Durchführung für die Fachfirmen im Kreisgebiet.
  4. Erstellung eines einheitlichen Zielkataloges als Grundlage für eine Prioritätenliste der Bereiche, in denen Dichtheitsprüfungen der Grundstücksentwässerung vorgenommen werden müssen.
  5. Einbindung der Architekten und Bauträger

 

 

Projektstand

 

Projektziel 1:

Der Fragenkatalog zur Unterrichtung der Grundstückseigentümer liegt im Entwurf vor. Dieser wird über eine in Aufstellung befindliche Internetseite durch den RBK zur Verfügung gestellt. Die KuA wird die Internetseite aus technischer Sicht entwerfen. Über eine extern beauftragte Fachfirma erfolgt die Aufbereitung der Inhalte für das Internet, die bürgerfreundliche Gestaltung und das Implementieren in den Internetauftritt des RBK.

 

Vorabzug der Startseite:

 

Projektziel 2:

Der Anforderungskatalog an Sachkundige liegt im Entwurf vor und wird zurzeit von der KuA und der Kreishandwerkerschaft ausformuliert.

 

Projektziel 3:

In Abstimmung mit der Kreishandwerkerschaft werden die personenbezogenen Schulungen mit einer Prüfung abschließen. Die Schulungen sollen beim Bildungszentrum für die Entsorgungs- und Wasserwirtschaft GmbH (BEW) in Essen stattfinden, da hier eine geeignete Teststrecke zur Verfügung steht.

 

Projektziel 4:

Die Gewichtung der Einflussgrößen für einen einheitlichen Zielkatalog wurde aufgestellt. Nach verschiedensten Terminen bei den einzelnen Gemeinden und Betrieben zur Aufnahme und Abstimmung der GIS-Daten, soll mit Leichlingen und Wermelskirchen zunächst eine beispielhafte Prioritätenliste aus den aufgenommenen Daten erarbeitet werden.

 

Projektziel 5:

Information und Einbindung folgender Institutionen:

  1. Haus und Grund Bergisch Gladbach wurde in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft über das Projekt informiert. Auch hier wurde das Projekt positiv aufgenommen. Die privaten Grundstücksentwässerungen sollen beim Hausverkauf gebrauchter Immobilien wie auch beim Neubau verstärkt berücksichtigt werden. Eine Veröffentlichung über das Projekt in der Zeitschrift Haus und Grund ist geplant.
  2. Als neutraler Institution wird der Beratung der Bürger durch die Verbraucherzentrale ein hoher Stellenwert zukommen. Seitens der Verbraucherzentrale besteht hiefür ein großes Interesse. Voraussetzung für deren stärkere Einbindung ist allerdings, dass die Zweigstelle in Bergisch Gladbach erhalten bleibt.
  3. Der Wupperverband wurde über das Projekt informiert und stuft dieses als sehr interessant ein. Die Daten des umfangreichen Geografischen Informationssystems des Wupperverbandes http://fluggs.wupperverband.de/ sowie die Aussagen über Fremdwasserschwerpunkte werden dem Projekt zur Verfügung gestellt.
  4. Der Aggerverband wertet die Fremdwasserbelastung seiner Sonderbauwerke aus und stellt die Daten dem Projekt digital zur Verfügung.
  5. Es fand ein Architektengespräch in Bergisch Gladbach mit etwa 80 – 100 Beteiligten statt, bei dem das Projekt vorgestellt und zur Sensibilisierung der Entwässerungsproblematik im privaten Bereich aufgerufen wurde. Eine solche Veranstaltung soll zukünftig regelmäßig als Informationsprogramm durchgeführt werden.
  6. Die Architekten- und Ingenieurkammer wird durch den RBK und die KuA noch informiert.

 

 

Projektplanung

 

Der Abschluss des Projektes war bis Ende 2006 geplant. Aufgrund der vielschichtigen Fragestellungen und Sachverhalte, sowie der Einbindung vieler Betroffenen, hat sich das Projekt als zeitaufwändiger ergeben, als prognostiziert. Die Fertigstellung wird sich daher in das Frühjahr 2007 verschieben. Die endgültigen Ergebnisse wird die Betriebsleitung dem Betriebsausschuss dann vorstellen.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

Ca. 8.000,-

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten: (soweit bis heute bekannt!)

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift