![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Kunstverein Wermelskirchen e. V. die angemieteten Räume im städtischen Gebäude Markt 9, 42929 Wermelskirchen, bis 31.12.2011 mietzinsfrei zu überlassen; lediglich die Mietnebenkosten sind vom Kunstverein Wermelskirchen e. V. zu erstatten. In den Mietvertrag sind die im Sachverhalt aufgeführten Vertragsbestandteile zu übernehmen. Sachverhalt: Der Kunstverein hatte die mietfreie Überlassung der städtischen Räume Markt 9, 42929 Wermelskirchen, beantragt. Die Verwaltung hatte in der Sitzung des Kulturausschusses am 07.11.2006 die Verlängerung um 2 Jahre vorgeschlagen, um die städtebauliche Neugestaltung des Marktes nicht zu behindern. Nach Beratung im Kulturausschuss wird der Mietvertrag mit dem Kunstverein nunmehr wie beantragt auf 5 Jahre geschlossen. Ergänzend zum Sachverhalt der Vorlage für den 07.11.2006 werden folgende weitere Vertragsbestandteile vereinbart: 1) Die Laufzeit des mietzinsfreien Vertrages endet am 31.12.2011 2) Der Vermieter (die Stadt Wermelskirchen) kann ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs vollen Kalendermonaten geltend machen, wenn dies aufgrund übergeordneter Gesichtspunkte oder der Verwertbarkeit des Gesamtobjektes und aus städtebaulichen Gründen erforderlich ist. 3) Die Ausübung des Sonderkündigungsrechtes steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Kulturausschuss des Rates der Stadt. 4) Im Kündigungsfall sorgt der Vermieter für angemessene gleichwertige Ersatzräume, die insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit der Räume geeignet sein müssen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||