Vorlage - RAT/0847/2006  

 
 
Betreff: a) Übertragung von Aufgaben der Rechnungsprüfungsausschüsse/ Verbandsversammlungen des VHS-Zweckverbandes und des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land an das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wermelskirchen zur Testierung der Eröffnungsbilanzen 2007

b) Übertragung von Aufgaben zur Prüfung der Jahresabschlüsse des VHS-Zweckverbandes und des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land an das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2006 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Aufgaben der Rechnungsprüfungsausschüsse zur Testierung der Eröffnungsbilanz 2007 des VHS-Zweckverbandes Bergisch Land und des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land auf das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wermelskirchen zu übertragen.

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses des VHS-Zweckverbandes Bergisch Land nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements auf das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wermelskirchen im jährlich wechselnden Turnus (ab 2008) zu übertragen. Der Beschluss ergeht unter der Voraussetzung, dass der Rat der Stadt Leichlingen dem dortigen Rechnungsprüfungsamt ebenfalls die Prüfung des Jahresabschlusses im jährlich wechselnden Turnus (ab 2007) überträgt.

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements auf das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wermelskirchen im jährlich wechselnden Turnus (ab 2007) zu übertragen. Der Beschluss ergeht unter der Voraussetzung, dass der Rat der Stadt Radevormwald dem dortigen Rechnungsprüfungsamt ebenfalls die Prüfung des Jahresabschlusses im jährlich wechselnden Turnus (ab 2008) überträgt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Durch Umstellung der Haushaltsführung des VHS-Zweckverbandes und des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land vom kameralen auf das doppische Rechnungswesen wird die einmalige Aufstellung einer Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 notwendig. Die Eröffnungsbilanz muss gemäß § 92 Abs. 5 GO NRW (neue Fassung) vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (testiert) werden.

 

Hinsichtlich der Prüfung der Jahresrechnung haben sich die Rechnungsprüfungsausschüsse/ Verbandsversammlungen in der Vergangenheit durch       

  • Beschluss der Räte der Städte Leichlingen und Wermelskirchen aus dem Jahre 1983 für den VHS-Zweckverband der jeweiligen Rechnungsprüfungsämter der Städte Leichlingen und Wermelskirchen (im jährlichen Wechsel) und       

  • durch Beschluss der Räte der Städte Radevormwald und Wermelskirchen aus dem Jahre 1985 für den Zweckverband für das Berufskolleg Bergisch Land der jeweiligen Rechnungsprüfungsämter der Städte Radevormwald und Wermelskirchen (im jährlichen Wechsel) bedient.

 

Zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist es erforderlich, die Aufträge an die Rechnungsprüfungsämter durch die Stadträte neu zu fassen.

 

Das beinhaltet

 

·         die gesonderte Prüfung der Eröffnungsbilanzen 2007 der beiden Zweckverbände (einmalige Prüfungsaufgabe) durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wermelskirchen        

·         die Prüfungen der Jahresabschlüsse des VHS-Zweckverbandes Bergisch Land nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements durch die beiden Rechnungsprüfungsämter der Städte Leichlingen (ab 2007) und Wermelskirchen (ab 2008) im jährlichen Wechsel (laufende Prüfungsaufgabe)           

·         die Prüfungen der Jahresabschlüsse des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements durch die beiden Rechnungsprüfungsämter der Städte Radevormwald (ab 2008) und Wermelskirchen (ab 2007) im jährlichen Wechsel (laufende Prüfungsaufgabe).

 

Das Rechnungsprüfungsamt Wermelskirchen wird die Prüfung der Eröffnungsbilanzen gegen Kostenerstattung (veranschlagt sind jeweils 6.000 EUR in den Haushaltsentwürfen 2007 der Zweckverbände) übernehmen. Ebenso erfolgen die Prüfungen der Jahresrechnungen der Zweckverbände durch die Rechnungsprüfungsämter gegen Erstattung der Kosten.

 

Alternativ wäre die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers möglich, die Stundensätze der Wirtschaftsprüfer liegen jedoch deutlich über den veranschlagten Stundensätzen der Rechnungsprüfungsämter.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Erstattungen der Zweckverbände für die Aufwendungen des Rechnungsprüfungsamtes

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift