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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, die Aufgaben der Rechnungsprüfungsausschüsse zur Testierung der Eröffnungsbilanz 2007 des VHS-Zweckverbandes Bergisch Land und des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land auf das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wermelskirchen zu übertragen. Der Rat der Stadt beschließt, die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses des VHS-Zweckverbandes Bergisch Land nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements auf das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wermelskirchen im jährlich wechselnden Turnus (ab 2008) zu übertragen. Der Beschluss ergeht unter der Voraussetzung, dass der Rat der Stadt Leichlingen dem dortigen Rechnungsprüfungsamt ebenfalls die Prüfung des Jahresabschlusses im jährlich wechselnden Turnus (ab 2007) überträgt. Der
Rat der Stadt beschließt, die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung
des Jahresabschlusses des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land
nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements auf das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wermelskirchen im jährlich wechselnden Turnus
(ab 2007) zu übertragen. Der Beschluss ergeht unter der Voraussetzung, dass der
Rat der Stadt Radevormwald dem dortigen Rechnungsprüfungsamt ebenfalls die
Prüfung des Jahresabschlusses im jährlich wechselnden Turnus (ab 2008) überträgt Sachverhalt: Durch Umstellung der Haushaltsführung des VHS-Zweckverbandes und des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land vom kameralen auf das doppische Rechnungswesen wird die einmalige Aufstellung einer Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 notwendig. Die Eröffnungsbilanz muss gemäß § 92 Abs. 5 GO NRW (neue Fassung) vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft (testiert) werden. Hinsichtlich
der Prüfung der Jahresrechnung haben sich die Rechnungsprüfungsausschüsse/
Verbandsversammlungen in der Vergangenheit durch
Zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist es erforderlich, die Aufträge an die Rechnungsprüfungsämter durch die Stadträte neu zu fassen. Das beinhaltet ·
die gesonderte Prüfung der Eröffnungsbilanzen
2007 der beiden Zweckverbände (einmalige Prüfungsaufgabe) durch das Rechnungsprüfungsamt
der Stadt Wermelskirchen ·
die Prüfungen der Jahresabschlüsse des
VHS-Zweckverbandes Bergisch Land nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements durch die beiden Rechnungsprüfungsämter der Städte
Leichlingen (ab 2007) und Wermelskirchen (ab 2008) im jährlichen Wechsel
(laufende Prüfungsaufgabe) · die Prüfungen der Jahresabschlüsse des Zweckverbandes für das Berufskolleg Bergisch Land nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements durch die beiden Rechnungsprüfungsämter der Städte Radevormwald (ab 2008) und Wermelskirchen (ab 2007) im jährlichen Wechsel (laufende Prüfungsaufgabe). Das Rechnungsprüfungsamt Wermelskirchen wird die Prüfung der Eröffnungsbilanzen gegen Kostenerstattung (veranschlagt sind jeweils 6.000 EUR in den Haushaltsentwürfen 2007 der Zweckverbände) übernehmen. Ebenso erfolgen die Prüfungen der Jahresrechnungen der Zweckverbände durch die Rechnungsprüfungsämter gegen Erstattung der Kosten. Alternativ wäre die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers möglich, die Stundensätze der Wirtschaftsprüfer liegen jedoch deutlich über den veranschlagten Stundensätzen der Rechnungsprüfungsämter.
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