Vorlage - RAT/0849/2006  

 
 
Betreff: Gewerbeentwicklung "Ziegelei Hilgen"
1. Beschluss zur Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen gem. § 2 BauGB
2. Erneuter Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 51 mit einer erweiterten Planbereichsabgrenzung und einer geänderten Zielsetzung gem. § 2 BauGB
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
04.12.2006 
18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zurückgestellt   
Rat der Stadt Entscheidung
11.12.2006 
15. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlagen_Vorlage_Ziegelei_2  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

1.

 

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 2 BauGB die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen im Bereich „Ziegelei Hilgen“ mit dem Ziel, hier eine gemischte (M) und gewerbliche Baufläche (G) darzustellen.

Die Aufstellung der 26. Änderung des FNP soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. 51 „Ziegelei Hilgen“ gem. §  8 (3) BauGB erfolgen.

 

2.

 

Der Rat der Stadt erneuert den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB zur Aufstellung des neuen Bebauungsplanes Nr. 51 „Ziegelei Hilgen“ mit dem neuen Planbereich und der geänderten Zielsetzung, hier ein Mischbau- (MI) und Gewerbegebiet (GE) zu entwickeln.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Nachdem seit einigen Jahren das Gelände der ehemaligen Ziegelei Hilgen im Wesentlichen brach liegt, wurden verschiedene Ansätze gemacht, das Betriebsgelände gewerblich zu reaktivieren oder einer neuen Nutzung zuzuführen.

 

Neben der Idee, hier ein Geriatrisches Zentrum (vorh. FNP-Darstellung) entstehen zu lassen, eine Solarsiedlung zu entwickeln oder eine Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe unterzubringen, waren alle Gedankenansätze  letztlich nicht tragfähig, so dass nun ein neuer Ansatz zur Entwicklung und Nutzung des Bereiches besteht.

 

Nicht zuletzt haben sich auch einige Rahmenbedingungen geändert, so dass eine neue städtebauliche Zielsetzung und ein neuer planerischer Ansatz zur Revitalisierung des Ziegeleigeländes begründet ist.

 

Zunächst ist in Bezug auf die Denkmalschutzwürdigkeit der Ziegeleigebäude eine Neubewertung im Sept. 06 durch den Landeskonservator vorgenommen worden.

Demnach ist die Denkmaleigenschaft auf einige wenige Anlageteile reduziert worden. Dies soll noch durch Erteilung eines neuen Eintragungsbescheides bestätigt werden.

Der Denkmalschutz bezieht sich demnach nur noch auf die Ringofenanlagen, den bestehenden Schornstein und die Tonlorenbahn, die in das ehemalige Abgrabungsgelände (Grube) führt.

 

Für die angrenzende ehemalige Bahntrasse der KBS 411 hat sich seit dem Sommer auch eine Veränderung ergeben.

Nachdem die Trasse nicht mehr im Integrierten Gesamtverkehrsplan (IGVP) des Landes aufgenommen worden ist, besteht auch für dieses Areal die Aussicht, eine entsprechende städtische Planung über das Gelände zu legen und andere Planungsziele für diese ehemalige Bahntrasse zu entwickeln.

Aus diesem Grunde hat die Stadt Wermelskirchen einen entsprechenden Antrag zur Freistellung der Trasse von den Bahnbetriebszwecken beim Eisenbahnbundesamt gestellt.

Eine Entscheidung dazu liegt bis heute aber noch nicht vor.

 

Neben diesen geänderten Rahmenbedingungen hat die Stadt Burscheid in den letzten Monaten auch weitgehende Planungsaktivitäten rund um den ehemaligen Bahnhof Hilgen entwickelt und beabsichtigt aus ihrer Sicht, hier in diesem Bereich einen weiteren Mischbau- und Einzelhandelsschwerpunkt zu realisieren.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Burscheid durch eine ergänzende Straßenführung, die teilweise auf Wermelskirchener Gebiet liegt, ihr ÖPNV-Angebot (Bus) in Bezug auf die Streckenführung und die Wendemöglichkeit am Endpunkt optimieren.

 

Die in Teilen veränderten Planungsvoraussetzungen, die Kontakte zur Stadt Burscheid und auch die immer wieder vorhandenen Nachfragen nach zusammenhängenden Gewerbeflächen veranlassen die Stadt Wermelskirchen, nun auch ihrerseits den Gesamtbereich Bahnhof Hilgen / Gelände der Ziegelei / angrenzende Grundstücke planerisch aufzugreifen und ein neues Nutzungskonzept für das Gesamtareal zu entwickeln.

 

Dabei soll der Schwerpunkt der Nutzung im Bereich der Ziegelei und den östlich angrenzenden Flächen gewerblich sein. Auf der ehemaligen Bahntrasse lässt sich eher eine Mischnutzung etablieren, da nördlich angrenzend Wohnbereiche liegen.

 

 

 

 

 

 

 

Unabhängig von den verbesserten Rahmenbedingungen ist der Entwicklungsbereich aber auch nach wie vor problematisch mit der Nähe zu dem Naturschutzgebiet „Ziegeleier Loch“ zu bewerten. Hier gilt es, im Besonderen Lösungen zu entwickeln, die ein verträgliches Nebeneinander gewährleisten.

 

Dennoch, und damit entsprechende planerische Aktivitäten mit der Zielsetzung hier einen Gewerbestandort zu entwickeln, weitergeführt werden können und somit auch die erforderliche landesplanerische Abstimmung dazu erfolgen kann, ist es erforderlich, jetzt die entsprechenden politischen Beschlüsse dazu zu fassen.

 

Aus diesem Grunde ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, der bislang diesen Bereich in Teilen als Sonderbaufläche „S“ mit der Nutzung „Alteneinrichtung“ darstellt.

Ansonsten sind die übrigen Geländebereiche als temporär geschützter Landschaftsbestandteil (ehemalige Bahntrasse), als Wald oder Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Die neue Darstellung soll als „M“ Mischbaufläche bzw „G“ Gewerbe erfolgen (s. Plananlage).

 

In Bezug auf die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes kann auf den alten Beschluss zur Aufstellung des B-Planes „Bahnhof Hilgen“ zurückgegriffen werden.

Hier hatte der Rat der Stadt bereits am 29.09.1994 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit der Zielsetzung, die Trasse der ehemaligen Bahnstrecke KBS 411 als Verkehrstrasse zu sichern, gefasst.

 

Dieses Ziel besteht nun nicht mehr, und von daher ist neben der geänderten städtebaulichen Zielsetzung, hier nun ein Gewerbegebiet zu entwickeln, auch ein erweiterter Planbereich und eine andere Planbezeichnung zu beschließen.

 

Nicht zuletzt ist es durch das geänderte Baugesetzbuch erforderlich, einen entsprechenden neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Die entsprechende Abgrenzung der geplanten 26. Flächennutzungsplanänderung und des neuen Plangebietes zum B-Plan Nr. 51 ist in Übersichtsplänen in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

Darüber hinaus sind auch einige Themenkarten und Sachinformationen zu den allgemeinen und planungsrelevanten Rahmenbedingungen zu dem Plangebiet aus der Anlage zu entnehmen.

 

Beschlussvorschlag

 

1.

 

Der Rat der Stadt beschließt gem. § 2 BauGB die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen im Bereich „Ziegelei Hilgen“ mit dem Ziel, hier eine gemischte (M) und gewerbliche Baufläche (G) darzustellen.

Die Aufstellung der 26. Änderung des FNP soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. 51 „Ziegelei Hilgen“ gem. § 8 (3) BauGB erfolgen.

 

2.

 

Der Rat der Stadt erneuert den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB zur Aufstellung des neuen Bebauungsplanes Nr. 51 „Ziegelei Hilgen“ mit dem neuen Planbereich und der geänderten Zielsetzung, hier ein Mischbau- (MI) und Gewerbegebiet (GE) zu entwickeln.

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1)         Übersichtsplan des FNP-Änderungsbereiches

 

2)         Übersichtsplan über Art und Umfang der FNP-Änderung (alt / neu)

 

3)         Übersichtsplan zum alten Planbereich des BP Nr. 51

 

4)         Übersichtsplan zum neuen Planbereich des BP 51

 

5)         Themenkarten und Sachinformationen zum Planbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlagen_Vorlage_Ziegelei_2 (2449 KB)