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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt nach § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung die Neufassung der Dienstanweisung über die Vertretungsbefugnisse der Dienstkräfte der Stadt Wermelskirchen zur Kenntnis. Die Dienstanweisung wird mit Wirkung vom 01.03.2007 vom Bürgermeister in Kraft gesetzt. Eine Ausfertigung der Dienstanweisung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Sachverhalt: Die Dienstanweisung über die Vertretungsbefugnisse der Dienstkräfte der Stadt Wermelskirchen ist überarbeitet worden. Der Entwurf der Neufassung ist als Anlage beigefügt. Grund hierfür sind Änderungen
Die gegenüber der bisherigen Fassung der Dienstanweisung geänderten Passagen sind fett und kursiv dargestellt. Nach § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung ist die Dienstanweisung dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben. Anlage/n: Dienstanweisung über die Vertretungsbefugnisse der Dienstkräfte der Stadt Wermelskirchen
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