Vorlage - RAT/0872/2007  

 
 
Betreff: Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung nach § 15 der Hauptsatzung;
Dienstanweisung über die Vertretungsbefugnisse der Dienstkräfte der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
19.03.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
DA_Vertretungsbefugnisse_Neu PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt nach § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung die Neufassung der Dienstanweisung über die Vertretungsbefugnisse der Dienstkräfte der Stadt Wermelskirchen zur Kenntnis.

 

Die Dienstanweisung wird mit Wirkung vom 01.03.2007 vom Bürgermeister in Kraft gesetzt. Eine Ausfertigung der Dienstanweisung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Dienstanweisung über die Vertretungsbefugnisse der Dienstkräfte der Stadt Wermelskirchen ist überarbeitet worden. Der Entwurf der Neufassung ist als Anlage beigefügt. Grund hierfür sind Änderungen

 

  • in der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen (Grundvermögen)
  • im neu gefassten Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Vorschlagsrecht bei Schulleitungsstellen)
  • im Verwaltungsaufbau (Zusammenlegung von Ämtern)
  • sowie neu gefassten Vertretungsregelungen sowie einer allgemeinen Ermächtigung zum Abschluss von Verpflichtungsgeschäften

 

Die gegenüber der bisherigen Fassung der Dienstanweisung geänderten Passagen sind fett und kursiv dargestellt.

 

Nach § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung ist die Dienstanweisung dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Dienstanweisung über die Vertretungsbefugnisse der Dienstkräfte der Stadt Wermelskirchen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DA_Vertretungsbefugnisse_Neu (37 KB) PDF-Dokument (16 KB)