Vorlage - RAT/0876/2007  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf Nr. 44 "Herrlinghausen / Kolfhausen"
Hier: Änderung des Planentwurfes
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
12.02.2007 
19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt das vorgelegte Baukonzept zur Kenntnis und stimmt einer entsprechenden Planänderung und Anpassung in der weiteren Bearbeitung des FNP und des BP Nr. 44 „Herrlinghausen/Kolfhausen zu.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Für den Siedlungsbereich Herrlinghausen wurde ein neues Baukonzept für Grundstücke im Anschluss an das Baufeld „Herrlinghauser Hang“ bei der Stadt als Bauvoranfrage eingereicht.(Anlage 2)

 

Da dieses Konzept zwar im Ansatz den ursprünglichen Planungszielen entspricht, im Randbereich und im Umfang der inneren Erschließung aber eine Erweiterung darstellt, soll die Planung dem Ausschuss vorgestellt werden.

Ziel ist dabei, das Einvernehmen mit der Planung herzustellen und das erweiterte Konzept als Grundlage für die weitere Bauleitplanung an dieser Stelle zu beschließen.

 

Wie aus den in der Anlage beigefügten Plänen zu erkennen ist, liegt der überwiegende Teil der geplanten Bebauung innerhalb der bisherigen Grenzen des Flächennutzungs- und des alten Bebauungsplanentwurfes.

 

Lediglich die östlich abschließende Bebauung von drei 1-geschossigen Einfamilienhäusern liegt außerhalb der bisherigen Grenzziehung des FNP und des B-Planentwurfes. (Anlage 4 und 5) Die Fläche liegt nicht im Landschaftsschutz.

Bedingt durch die inzwischen errichteten Gebäude am „Herrlinghauser Hang“ kann faktisch von einer Verschiebung der hinteren Bauflucht nach Osten gesprochen werden, so dass eine gewisse Überschreitung der bislang getroffenen planerischen Abgrenzung städtebaulich begründet werden kann.

 

Dennoch liegen die drei Einzelhäuser  planungsrechtlich im Außenbereich und können vorab nur als sonstige Vorhaben im Einzelfall nach § 35 (2) BauGB zugelassen werden.

Dies setzt voraus, dass keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Darüber hinaus sind entsprechende Kompensationsmaßnahmen im Hinblick auf den Eingriff in den Naturhaushalt nachzuweisen und umzusetzen.

 

Die übrige geplante Bebauung richtet sich nach den Kriterien des § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) in Verbindung mit einem entsprechenden Erschließungsvertrag zu der Errichtung der erforderlichen öffentlichen Straßen- und Wegeflächen.

 

Die weitere planerische Anpassung würde mit der Überarbeitung und Fortführung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanentwurfes zum BP Nr. 44 „Herrlinghausen/Kolfhausen“ erfolgen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt das vorgelegte Baukonzept zur Kenntnis und stimmt einer entsprechenden Planänderung und Anpassung in der weiteren Bearbeitung des FNP und des BP Nr. 44 „Herrlinghausen/Kolfhausen zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1          Übersichtsplan auf FNP Auszug 1:5000

 

2          Antrag zur Bauvoranfrage

 

3          Auszug alter B-Planentwurf / FNP

 

4          Darstellung der Grenzüberschreitung

 

5          Darstellung der neuen Planung im B-Planentwurf