Vorlage - RAT/0881/2007  

 
 
Betreff: Kanal- und Straßenausbau der Ortslage Oberwinkelhausen
Hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu)
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
19.03.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   
Rat der Stadt Entscheidung
26.03.2007 
17. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei dem Auftragssachkonto

I 12112007 (vorher Haushaltsstelle 1.639.966.1.8) „Ausbau Oberwinkelhausen“

 

Von 620.000,00 €    um 385.000,00 €   auf 1.005.000,00 €

 

gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) zur Kenntnis. Dazu kommen Mehrausgaben gemäß Aufstellung  von 65.000 € (siehe Sachverhalt).

 

Die Mehrausgaben in Höhe von 385.000,00 € werden in 2007 und 2008 kassenwirksam. Sie können im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Produktgruppe / Produkt durch Minderausgaben in 2007 von 237.000 € und der Verpflichtungsermächtigung von 148.000 € bei dem Auftrag I 12111012 (Im Rosenacker) zunächst gedeckt werden. (Deckung endgültig in Höhe von 90 % über Beiträge im Rahmen des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes)

 

Der Rat der Stadt beschließt folgende Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NW überplanmäßig/außerplanmäßig bereitzustellen:

 

a) 42.000 € überplanmäßig bei der Sanierung Bachdurchlass bei Produkt 012.002.001.

    Deckung durch Minderausgaben beim gleichen Produkt bzw. beim Produkt 012.001.002

 

b) 13.000 € außerplanmäßig bei der Teichsanierung bei Produkt 013.002.001

     Deckung durch Minderausgaben beim Produkt 012.001.002

 

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Allgemeines

 

Nach § 29 GemHVO (bisheriger Fassung und entsprechender Dienstanweisung) sowie § 24 Abs. 2 GemHVO (neue Fassung) ist der Rat der Stadt zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes/Finanzplanes nicht nur geringfügig erhöhen werden.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaß­nahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

 

Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Straßenbaumaßnahme „Oberwinkelhausen“ auf jeden Fall überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO erfolgt.

 

 

Beschreibung der Maßnahme und Begründung der Mehrkosten:

 

Zur Erläuterung wird zusätzlich auf die Vorlage RAT/0672/2006 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 15.05.2006 verwiesen.

Die Baumaßnahme wurde den Anwohnern in der 1. Bürgerinformation am 13.01.2005 und in der 2. am 14.03.2006 vorgestellt.

 

Der Gesamtausgabebedarf für die Anmeldung des Haushaltsplanes 2006 lag bei 620.000,00 € einschließlich Beleuchtung, Ingenieurkosten Vermessung und sonstigen Nebenleistungen.

 

Nach der Fertigstellung der Ausführungsplanung fand im November 2006 die öffentliche Ausschreibung für dieses Projekt statt. Hierbei zeigte sich, dass die Baukosten höher sind als die in der Planung und der entsprechenden Haushaltsanmeldung.

Nach Prüfung der hierfür tragenden Gründe ergeben sich Mehrkosten gegenüber der Entwurfsplanung (Haushaltsanmeldung).

 

Die Mehrkosten sind wie folgt in vier Hauptgruppen gegliedert:

 

  1. Fehlerhafte Kostenschätzung des Ingenieurbüros als Grundlage des Gesamtausgabebedarfes für die Haushaltsanmeldung 2007
  2. Kostenerhöhung durch Planungsänderung der Straßenentwässerung
  3. Zusätzliche Leistungen durch Forderungen der übergeordneten Behörden (ULB, UWB)
  4. Allgemeine konjunkturbedingte Kostensteigerung

 

Im Einzelnen:

 

Zu 1)       Bei der Kostenschätzung des Ingenieurbüros für den Straßenbau wurde der Berechnungsfaktor €/m² Straßenfläche zu gering angesetzt. Unter Berücksichtigung eines realistischen Wertes hätten die Baukosten um ca. 120.000 € höher liegen müssen.

 

 

 

Zu 2)       Die erste Planung sah eine technisch einfache Straßenentwässerung mit Abführung des Niederschlagswassers der öffentlichen Verkehrsflächen über die freie Schulter der Straßenränder in die teilweise vorhandenen Wegeseitengräben vor.

            Diese ursprünglich vorgesehene Variante kann aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse und den ungünstigen topografischen Gegebenheiten nicht in vollem Umfang realisiert werden.

            So muss statt der ortsnahen Entwässerung das Regenwasser über lange Regenwasserkanäle in außerhalb des Baugebietes vorzusehende Sickermulden geleitet werden.

            Es ergeben sich Mehrkosten von ca. 177.000 €.

 

Zu 3)       Die unter Punkt 2 genannten Sickermulden wurde in ihrer Lage mit der für die Genehmigung zuständigen UWB und ULB des Rheinisch-Bergischen Kreises abgestimmt.

Der Notüberlauf der östlich gelegenen Mulde mündet in einen unterhalb liegenden, vorhandenen Teich.

            Im gemeinsamen Ortstermin wurde mit allen Beteiligten entschieden, den Teich im Zuge der Maßnahme naturnah zu sanieren und den unterhalb der Mulde gelegenen Durchlass aufgrund des maroden Zustandes ebenfalls zu erneuern. Ergänzend hat die Genehmigungsbehörde gefordert, den vorhandenen Bachlauf in seine ursprüngliche Lage zurückzuverlegen. Zurzeit fließt dieser in den Teich. Bedingt durch die Undichtigkeit der Teichanlage und des abgängigen Durchlasses, ist bereits ein Teil des Wirtschaftsweges abgerutscht und musste provisorisch gesichert werden. Die in enger Abstimmung mit den Fachabteilungen des Rheinisch-Bergischen Kreises erarbeiteten Lösungen verursachen Kostenmehrungen von ca. 65.000 €. Diese Kosten sind (nach jetziger Prüfung) nicht notwendiger Bestandteil des Straßenausbaus und somit nicht erschließungsbeitragsfähig.

 

Zu 4)       Die Angebotspreise des Mindestbieters liegen ca. 10 % über dem Niveau der in Ansatz gebrachten Preise früherer Maßnahmen. Diese Tendenz zeigt sich auch bei Ausschreibungen anderer Kommunen und anderer Maßnahmen der Stadt.

            Die Kostensteigerung hierdurch liegt bei ca. 88.000 €.

 

Hinweis zu Punkt 1

Aufgrund der mangelhaften Ingenieurleistungen (hier: Kostenkontrolle) hat die Stadtverwaltung bereits die Konsequenz gezogen und den gültigen Ingenieurvertrag gekündigt. Für die begleitende Bauleitung wird in Folge dessen eine neue Ingenieuranfrage durchgeführt. Eine mögliche Regressforderung gegenüber dem Ingenieurbüro wurde bereits geprüft. Ein Schaden kann nicht nachgewiesen werden, da es sich bei den Mehrkosten um „Sowieso-Kosten“ handelt.

 

 

Zusammenfassung der Mehrkosten:

 

1.                  Fehlerhafte Kostenschätzung                                 ca.       120.000 €

2.                  Planungsänderung Straßenentwässerung             ca.       177.000 €

3.                  Zusätzliche Leistungen                                           ca.         65.000 €

4.                  Konjunkturbedingte Kostenerhöhung                      ca.         88.000 €

 

Summe                                                                               ca.       450.000 €

 

Die Bauausgaben der Mehrkosten verteilen sich wie folgt:

2007    302.000 €

2008    148.000 €

 

 

Die Beiträge verteilen sich entsprechend wie folgt:

2007    213.000 €

2008    133.000 €

 

 

Gesamtausgabebedarf der Maßnahme :

 

Grunderwerb                           ca.         16.000,- €

Vermessung                           ca.         15.000,- €

PIanungskosten                      ca.         65.000,- €

Baukosten                               ca.       890.000,- €

Bauleitung                               ca.         20.000,- €

Beleuchtung                            ca.         46.000,- €

Begrünung                              ca.         10.000,- €

Verkehrseinrichtungen            ca.           2.000,- €

Notar, Entschädigungen         ca.           5.000,- €

Rundung                                                 1.000,- €

 

Summe (incl. Aufwand)                1.070.000,- €

 

Auf Grund der geschilderten Situation ergeben sich folgende Mehrkosten, die hiermit gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) bekannt gegeben werden:

 

 

Gesamtausgabebedarf neu (incl. Aufwand):          1.070.000,00 €

 

Gesamtausgabebedarf alt:                                        620.000,00 €

 

Mehrbedarf:                                                                450.000,00 €

 

Vom Gesamtausgabebedarf sind ca. 1.005.000 € erschließungsbeitragsfähig.

 

Entsprechend der Mehrkosten erhöhen sich auch die Einnahmen durch die Umlage dieser beitragsfähigen Erschließungskosten. Die Gesamteinnahmen liegen nach jetzigem Stand bei ca. 905.000 € (90 % der erschließungsbeitragsfähigen Kosten gemäß BauGB).

 

Die Mehrausgaben in Höhe von 450.000,00 € werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit wie folgt gedeckt:

 

§          Kosten beitragsfähig (Punkt 1,2 und 4)      ca. 385.000 €       Auftrag I 1211 1012  „Ausbau Im Rosenacker“. Davon 237.000 € kassenwirksam in 2007 und 148.000 € als Verpflichtungsermächtigung 2008. Die Maßnahme „Im Rosenacker“ wird sich aufgrund des Planungsstandes in das Jahr 2008 verschieben. Die notwendige Anpassung kann hierfür im Rahmen der Haushaltsplanung 2008 erfolgen.

 

§          Bachdurchlass (nicht beitragsfähig)             ca. 42.000 €       Diese Leistung gehört aufgrund der Produktbeschreibung zum Produkt 012.002.001 – Verkehrsanlagen (Unterhaltung von Brücken). Hier muss ein neues Produktsachkonto eingerichtet werden. Die Deckung erfolgt durch das Auftragssachkonto I 1211 1012 „Ausbau Im Rosenacker“ mit Kassenwirksamkeit 2007 und dem Produktsachkonto 012.002.001  01000  5221001 Sanierung von Brücken

 

§          Teichsanierung (nicht beitragsfähig)            ca. 13.000 €       Diese Leistung gehört zum Produkt 013.002.001 - Natur und Landschaft, Gewässer. Hier muss ein neues Konto gebildet werden. Die Deckung erfolgt über außerplanmäßig bereit gestellte Mittel vom Produkt 0012.001.002 (Unterhaltung von öffentlichen Verkehrsflächen).

 

§          Wirtschaftsweg (nicht beitragsfähig)            ca. 10.000 €       Produktsachkonto 012.001.002  01000  5221007 Unterhaltung von Wirtschaftswegen. Für 2007 stehen 5.000 € zur Verfügung. Die Deckung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Produktes 0012.001.002 (Unterhaltung von öffentlichen Verkehrsflächen).

 

Bei den Positionen

- Bachdurchlass

- Teichsanierung

- Wirtschaftsweg

handelt es sich um Aufwand und nicht um investive Auszahlungen.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

I 12112007

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

1.070.000

EUR

620.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

x

Nein

 

 

 

 

 

Siehe Sachverhalt

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift