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Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei dem Auftragssachkonto I 12112007 (vorher Haushaltsstelle 1.639.966.1.8) „Ausbau Oberwinkelhausen“ Von 620.000,00 € um 385.000,00 € auf 1.005.000,00 € gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) zur Kenntnis. Dazu kommen Mehrausgaben gemäß Aufstellung von 65.000 € (siehe Sachverhalt). Die Mehrausgaben in Höhe von 385.000,00 € werden in 2007 und 2008 kassenwirksam. Sie können im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Produktgruppe / Produkt durch Minderausgaben in 2007 von 237.000 € und der Verpflichtungsermächtigung von 148.000 € bei dem Auftrag I 12111012 (Im Rosenacker) zunächst gedeckt werden. (Deckung endgültig in Höhe von 90 % über Beiträge im Rahmen des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes) Der Rat der Stadt beschließt folgende
Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NW überplanmäßig/außerplanmäßig
bereitzustellen: a) 42.000 € überplanmäßig bei der Sanierung Bachdurchlass bei Produkt 012.002.001. Deckung durch Minderausgaben beim gleichen Produkt bzw. beim Produkt 012.001.002 b) 13.000 € außerplanmäßig bei der Teichsanierung bei Produkt 013.002.001 Deckung durch Minderausgaben beim Produkt 012.001.002 Sachverhalt: Allgemeines Nach § 29 GemHVO (bisheriger Fassung und entsprechender Dienstanweisung) sowie § 24 Abs. 2 GemHVO (neue Fassung) ist der Rat der Stadt zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes/Finanzplanes nicht nur geringfügig erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Die
vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Straßenbaumaßnahme
„Oberwinkelhausen“ auf jeden Fall überschritten, so dass hiermit
die dann vorgeschriebene Beschreibung der Maßnahme und Begründung
der Mehrkosten:
Zur Erläuterung wird zusätzlich auf die Vorlage RAT/0672/2006 in der
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 15.05.2006
verwiesen. Die Baumaßnahme wurde den Anwohnern in der 1. Bürgerinformation am 13.01.2005
und in der 2. am 14.03.2006 vorgestellt. Der Gesamtausgabebedarf für die
Anmeldung des Haushaltsplanes 2006 lag bei 620.000,00 € einschließlich
Beleuchtung, Ingenieurkosten Vermessung und sonstigen Nebenleistungen. Nach der Fertigstellung der Ausführungsplanung fand im November 2006 die
öffentliche Ausschreibung für dieses Projekt statt. Hierbei zeigte sich, dass
die Baukosten höher sind als die in der Planung und der entsprechenden
Haushaltsanmeldung. Nach Prüfung der hierfür tragenden Gründe ergeben sich Mehrkosten
gegenüber der Entwurfsplanung (Haushaltsanmeldung). Die Mehrkosten sind wie folgt in vier Hauptgruppen gegliedert:
Im Einzelnen: Zu 1)
Bei der
Kostenschätzung des Ingenieurbüros für den Straßenbau wurde der
Berechnungsfaktor €/m² Straßenfläche zu gering angesetzt. Unter
Berücksichtigung eines realistischen Wertes hätten die Baukosten um ca. 120.000
€ höher liegen müssen. Zu 2) Die erste Planung sah eine technisch einfache Straßenentwässerung mit Abführung des Niederschlagswassers der öffentlichen Verkehrsflächen über die freie Schulter der Straßenränder in die teilweise vorhandenen Wegeseitengräben vor. Diese ursprünglich vorgesehene Variante kann aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse und den ungünstigen topografischen Gegebenheiten nicht in vollem Umfang realisiert werden. So muss statt der ortsnahen Entwässerung das Regenwasser über lange Regenwasserkanäle in außerhalb des Baugebietes vorzusehende Sickermulden geleitet werden. Es ergeben sich Mehrkosten von ca. 177.000 €. Zu 3) Die unter Punkt 2 genannten Sickermulden wurde in ihrer Lage mit der für die Genehmigung zuständigen UWB und ULB des Rheinisch-Bergischen Kreises abgestimmt. Der Notüberlauf der östlich gelegenen Mulde mündet in einen unterhalb liegenden, vorhandenen Teich. Im gemeinsamen Ortstermin wurde mit allen Beteiligten entschieden, den Teich im Zuge der Maßnahme naturnah zu sanieren und den unterhalb der Mulde gelegenen Durchlass aufgrund des maroden Zustandes ebenfalls zu erneuern. Ergänzend hat die Genehmigungsbehörde gefordert, den vorhandenen Bachlauf in seine ursprüngliche Lage zurückzuverlegen. Zurzeit fließt dieser in den Teich. Bedingt durch die Undichtigkeit der Teichanlage und des abgängigen Durchlasses, ist bereits ein Teil des Wirtschaftsweges abgerutscht und musste provisorisch gesichert werden. Die in enger Abstimmung mit den Fachabteilungen des Rheinisch-Bergischen Kreises erarbeiteten Lösungen verursachen Kostenmehrungen von ca. 65.000 €. Diese Kosten sind (nach jetziger Prüfung) nicht notwendiger Bestandteil des Straßenausbaus und somit nicht erschließungsbeitragsfähig. Zu 4) Die Angebotspreise des Mindestbieters liegen ca. 10 % über dem Niveau der in Ansatz gebrachten Preise früherer Maßnahmen. Diese Tendenz zeigt sich auch bei Ausschreibungen anderer Kommunen und anderer Maßnahmen der Stadt. Die Kostensteigerung hierdurch liegt bei ca. 88.000 €. Hinweis zu Punkt 1 Aufgrund der mangelhaften Ingenieurleistungen
(hier: Kostenkontrolle) hat die Stadtverwaltung bereits die Konsequenz gezogen
und den gültigen Ingenieurvertrag gekündigt. Für die begleitende Bauleitung
wird in Folge dessen eine neue Ingenieuranfrage durchgeführt. Eine mögliche
Regressforderung gegenüber dem Ingenieurbüro wurde bereits geprüft. Ein Schaden
kann nicht nachgewiesen werden, da es sich bei den Mehrkosten um „Sowieso-Kosten“
handelt. Zusammenfassung der
Mehrkosten: 1. Fehlerhafte Kostenschätzung ca. 120.000 € 2. Planungsänderung Straßenentwässerung ca. 177.000 € 3. Zusätzliche Leistungen ca. 65.000 € 4. Konjunkturbedingte Kostenerhöhung ca. 88.000 € Summe ca. 450.000 € Die Bauausgaben der Mehrkosten verteilen sich wie folgt: 2007 302.000 € 2008 148.000 € Die Beiträge verteilen sich entsprechend wie folgt: 2007 213.000 € 2008 133.000 € Gesamtausgabebedarf der Maßnahme : Grunderwerb ca. 16.000,- € Vermessung ca. 15.000,- € PIanungskosten ca. 65.000,- € Baukosten ca. 890.000,- € Bauleitung ca. 20.000,- € Beleuchtung ca. 46.000,- € Begrünung ca. 10.000,- € Verkehrseinrichtungen ca. 2.000,- € Notar, Entschädigungen ca. 5.000,- € Rundung 1.000,- € Summe (incl. Aufwand) 1.070.000,- € Auf Grund der geschilderten Situation ergeben sich folgende Mehrkosten, die hiermit gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) bekannt gegeben werden: Gesamtausgabebedarf neu (incl. Aufwand): 1.070.000,00 € Gesamtausgabebedarf alt: 620.000,00 € Mehrbedarf: 450.000,00
€ Vom Gesamtausgabebedarf sind ca. 1.005.000 € erschließungsbeitragsfähig.
Entsprechend der Mehrkosten erhöhen sich auch die Einnahmen durch die
Umlage dieser beitragsfähigen Erschließungskosten. Die Gesamteinnahmen liegen
nach jetzigem Stand bei ca. 905.000 € (90 % der
erschließungsbeitragsfähigen Kosten gemäß BauGB). Die Mehrausgaben in Höhe von 450.000,00 € werden im Rahmen der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit wie folgt gedeckt: §
Kosten
beitragsfähig (Punkt 1,2 und 4) ca. 385.000
€ Auftrag I 1211 1012 „Ausbau Im Rosenacker“. Davon
237.000 € kassenwirksam in 2007 und 148.000 € als
Verpflichtungsermächtigung 2008. Die Maßnahme „Im Rosenacker“ wird
sich aufgrund des Planungsstandes in das Jahr 2008 verschieben. Die notwendige
Anpassung kann hierfür im Rahmen der Haushaltsplanung 2008 erfolgen. §
Bachdurchlass
(nicht beitragsfähig) ca.
42.000 € Diese Leistung gehört
aufgrund der Produktbeschreibung zum Produkt 012.002.001 –
Verkehrsanlagen (Unterhaltung von Brücken). Hier muss ein neues Produktsachkonto
eingerichtet werden. Die Deckung erfolgt durch das Auftragssachkonto I 1211
1012 „Ausbau Im Rosenacker“ mit Kassenwirksamkeit 2007 und dem
Produktsachkonto 012.002.001 01000 5221001 Sanierung von Brücken §
Teichsanierung
(nicht beitragsfähig) ca.
13.000 € Diese Leistung gehört
zum Produkt 013.002.001 - Natur und Landschaft, Gewässer. Hier muss ein
neues Konto gebildet werden. Die Deckung erfolgt über außerplanmäßig bereit
gestellte Mittel vom Produkt 0012.001.002 (Unterhaltung
von öffentlichen Verkehrsflächen). §
Wirtschaftsweg
(nicht beitragsfähig) ca.
10.000 € Produktsachkonto
012.001.002 01000 5221007 Unterhaltung von Wirtschaftswegen. Für
2007 stehen 5.000 € zur Verfügung. Die Deckung erfolgt im Rahmen der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Produktes 0012.001.002 (Unterhaltung
von öffentlichen Verkehrsflächen). Bei den Positionen - Bachdurchlass - Teichsanierung - Wirtschaftsweg handelt es sich um Aufwand und nicht um investive
Auszahlungen.
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