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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den in der Sitzungsvorlage dargestellten Sachverhalt und die beigefügten Anlagen Anlage 1 - Bildung von Haushaltsresten/Auszahlungsermächtigungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO – Jahresabschluss 2006 Anlage 2 - Ermächtigungen für den Haushalt 2007 zur Kenntnis und stimmt den hierin vom Stadtkämmerer verfügten einzelnen - Übertragungen/Auszahlungsermächtigungen gem. § 22 GemHVO sowie den - außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 84 GO NW in den Teilfinanzplänen/Teilergebnisplänen zu. Sachverhalt: Die Stadt Wermelskirchen hat zum 01.01.2007 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) für den Städtischen Haushalt eingeführt. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 11.12.2006 die Haushaltssatzung mit NKF-Haushalt für das Jahr 2007 beschlossen. Damit wurde ein kameraler Haushalt letztmalig in 2006 zum 31.12.2006 abgewickelt. Im Zuge der Überleitung von kameralem Haushaltsrecht zum NKF-Haushaltsrecht war beim Jahresabschluss 2006 zu prüfen, inwieweit letztmalig Haushaltsausgabereste gem. § 19 GemHVO (alte Fassung) zu bilden sind. Hierzu ist festzustellen: 1. Es erfolgte eine Abstimmung mit dem örtlichen Rechnungsprüfungsamt, der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale in Iserlohn als Projektbegleiter NKF für die Stadt Wermelskirchen und verschiedenen Städten, die bereits das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt haben oder dieses zum 01.01.2007 einführen. 2. Verschiedene Kommunen haben zum Jahresabschluss 2006 keine Restebildungen mehr vorgenommen. Dies ist überwiegend dann nicht erfolgt, wenn der 1. NKF-Haushalt erst zu Beginn bzw. im Laufe des betroffenen Haushaltsjahres und nicht mehr im Vorjahr verabschiedet wurde und Neuveranschlagungen vorgenommen werden konnten. 3. Dies hat insofern Bedeutung, da die Restebildungen das Rechnungsergebnis des Jahres, in dem sie erfolgen, belasten, d. h., dass die Restebildungen beim Jahresabschluss 2006 das Rechnungsergebnis 2006 bei neuen Haushaltsausgaberestebildungen belasten. Abgänge auf alte Haushaltsausgabereste (aus Vorjahren) hingegen wirken sich verbessernd auf das Rechnungsergebnis aus. 4. Nach eingehender Prüfung und aufgrund dessen, dass der 1. NKF-Haushalt der Stadt Wermelskirchen noch im alten Haushaltsjahr verabschiedet und im November 2006 in den Fachausschüssen und im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde und somit in vielen Fällen die genaue Abwicklung von Haushaltspositionen noch nicht bekannt war, wurden seitens der Kämmerei beim Jahresabschluss Haushaltsausgabereste gebildet. Die Bildung erfolgte jedoch lediglich im Vermögenshaushalt. Gleichzeitig wurden in Höhe dieser Restebildungen Auszahlungsermächtigungen gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) für den Finanzplan verfügt, die bei einer Planfortschreibung zu berücksichtigen wären (s. Anlage 1).
5. Die Übertragung der Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2007 ist gem. § 22 Abs. 4 GemHVO dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu geben. In verschiedenen Kommentierungen ist strittig, ob die entsprechende Liste vom Rat der Stadt zu beschließen ist. Der Stadtkämmerer hat zunächst die Höhe der Auszahlungsermächtigungen verfügt. Die Kämmerei schlägt dem Rat der Stadt Wermelskirchen jedoch eine Beschlussfassung in Form einer zustimmenden Kenntnisnahme vor. Vorab erfolgt die Vorlage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.03.2007. 6. Die Abwicklung der alten Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt einschl. der Neubildung wird von der Kämmerei beim letzten kameralen Jahresabschluss für sinnvoll und erforderlich betrachtet, damit das letzte kamerale Ergebnis u. a. auch die Abgänge auf die alten Haushaltsausgabereste beinhaltet und im Übrigen durch die Bildung von neuen Resten auch eine Vergleichbarkeit zu den Vorjahren darstellt. 7. Im Vermögenshaushalt erfolgte allerdings keine Restebildung bei den Haushaltsstellen, bei denen Sanierungsmaßnahmen eingeplant waren, die nach NKF-Recht nicht investive Auszahlungen, sondern (konsumtive) Aufwendungen darstellen. In diesen Fällen wurde zur erforderlichen Mittelbereitstellung zur Maßnahmenabwicklung folgendes durch den Stadtkämmerer bzw. die Kämmerei veranlasst: a) Bildung von Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz 2007 b) Bewilligung von außerplanmäßigen Auszahlungen im Gesamtfinanzplan bzw. den Teilfinanzplänen.
Hierzu wird auf die beigefügte Liste (Anlage 2, Ziffer 1.) verwiesen. Auch diese wird hiermit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur zustimmenden Kenntnisnahme vorgelegt.
8. Beim Jahresabschluss 2006 erfolgte im Verwaltungshaushalt nach eingehender Prüfung der rechtlichen Vorschriften und Kommentierungen und zuvor beschriebenen Abstimmungen mit Städten und Dritten keine neue Haushaltsausgaberestebildung. Eine solche würde sowohl das Rechnungsergebnis 2006 wie auch das Ergebnis 2007, da hier Aufwand vorliegt, belasten. Abgänge auf Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr 2005 wurden erteilt. Diese verbessern das Rechnungsergebnis 2006. Für die Fälle, in denen eine Restebildung bei kameraler Haushaltsführung normalerweise erfolgt wäre und weitere, im Haushalt 2007 nicht berücksichtigte, Mittel erforderlich sind, wird auch in diesen Fällen (s. Anlage 2, Ziffer 2.) eine Bildung von Rückstellungen in der Eröffnungsbilanz vorgenommen. Außerdem wurden außerplanmäßige Auszahlungen durch den Stadtkämmerer genehmigt.
Es ist zu beachten: ● Sollte im Jahr 2007 eine Planfortschreibung erfolgen, d. h., eine Nachtragshaushaltssatzung aufzustellen sein, wären die Auszahlungsermächtigungen und der zusätzliche Aufwand in den Teilfinanzplänen bzw. in den Teilergebnisplänen gem. den beigefügten Anlagen zu berücksichtigen. ● Soweit sich im Laufe des Jahres 2007 keine Minderauszahlungen in Höhe der Auszahlungsermächtigungen in den Teilfinanzplänen ergeben, wäre ggf. die Finanzierung der nicht gedeckten zusätzlichen Auszahlungen durch (kurzfristige) Kassenkredite vorzunehmen. Bei den investiven Maßnahmen wurde beim Jahresabschluss 2006 in Höhe der gebildeten Haushaltsausgabereste/ der übertragenen Auszahlungsermächtigungen von 980.494,68 € ein Haushaltseinnahmerest (abgerundet auf 980.000 €) gebildet. Hierdurch kann, soweit sich der Bedarf ergibt, die Liquidität gesichert werden, indem die Restfinanzierung von Maßnahmen über langfristige Kreditaufnahmen möglich ist. ● Die Deckung des Mehraufwandes ist im Laufe des Haushaltsjahres 2007 sicherzustellen. Anlage/n: Anlage 1 - Bildung von Haushaltsresten/Auszahlungsermächtigungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO – Jahresabschluss 2006 Anlage 2 - Ermächtigungen für den Haushalt 2007
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