Vorlage - RAT/0887/2007  

 
 
Betreff: Kanal- und Grundstücksanschlusssanierung im Bereich der Telegrafenstraße und dem Kreuzungsbereich "Bügeleisen"
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Tesche, Stefan  Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
21.02.2007 
9. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt die Sanierung der öffentlichen Kanalisation und der privaten Grundstücksanschlüsse in der Telegrafenstraße und im Kreuzungsbereich „Bügeleisen“ auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Untersuchungsergebnisse und der daraus entwickelten Sanierungsplanung. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der von der Stadt Wermelskirchen durchgeführten Innenstadtplanungen erfolgt als nächstes Projekt der Ausbau der Telegrafenstraße und des Kreuzungsbereiches „Bügeleisen“. Diese Baumaßnahme beinhaltet wie bei den bisherigen Maßnahmen auch die Kanalsanierung der öffentlichen Abwasseranlagen und privaten Hausanschlüsse sowie den Straßenausbau.

 

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen hat die Inspektion des öffentlichen Kanalnetzes einschließlich der privaten Hausanschlüsse im öffentlichen Bereich in den neu zu gestaltenden Straßen- und Platzbereichen als Grundlage für die Sanierungsarbeiten durchgeführt. Die Untersuchungen in dem jetzt anstehenden Ausbaubereich sowie die Planung der erforderlichen Maßnahmen sind abgeschlossen. Aufgrund der vorgefundenen Schäden sind Teile der öffentlichen wie auch privaten Abwasseranlagen zwingend zu sanieren und zu erneuern.

 

Die Kanalsanierung ist im Vorfeld der jetzt anstehenden Straßenbaumaßnahmen durchzuführen und wird mit diesen gemeinsam ausgeschrieben. Die wesentlichen Argumente für die gemeinsame Maßnahmendurchführung sind, dass

 

¨     die Sanierung hierdurch erheblich günstiger durchgeführt werden kann. Bei einem direkten Kostenvergleich liegen die Sanierungskosten für Hausanschlussleitungen bei der vorgeschlagenen gemeinsamen Vergabe  nur bei der Hälfte gegenüber einer einzelnen Sanierung und dass

¨     hierdurch eine langfristige Sanierungssicherheit gegeben ist. Hydraulische Überlastungen wie auch bauliche Schäden, welche zu einer kurzfristigen und aufwändigen Maßnahme in den neu erstellen Oberflächen führen würden, werden somit vermieden.

 

Die Planung des Gesamtobjektes wurde angelehnt an die Vergabe der Innenstadtplanung an das gleiche Ingenieurbüro vergeben.

Die Bürgerinformation zum Straßenbau und zur Kanalsanierung erfolgte am 04.04.2006. Hier wurden die betroffenen Eigentümer über die vorgesehenen Maßnahmen umfassend informiert. Zusätzlich führte das Ingenieurbüro gemeinsam mit dem Kanalbetrieb bei jedem Gebäude eine Hausanschlusszuordnung vor Ort durch. Die hieraus ermittelten Ergebnisse, wie auch der Rücklauf von Daten der Eigentümer über Ihre private Grundstücksentwässerung aufgrund eines weiteren Informationsschreibens des SAW, sind in die Sanierungsplanung eingeflossen.

In diesem Zusammenhang wurden die Eigentümer auch darüber informiert, dass der Sanierungsaufwand der privaten Grundstücksanschlussleitungen im öffentlichen Bereich dem SAW entsprechend der Abwasserbeseitigungssatzung in der tatsächlich geleisteten Höhe zu ersetzen ist.

 

Die technische Erläuterung ist dem nachfolgenden Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zu entnehmen.

 

Auf dem Auftragssachkonto I 53127005 01000 7852000, Sanierung Kanäle Innenstadt, und auf dem Produktsachkonto 061.001.001 01000 5279901, Bau von Kanalhausanschlüssen, stehen für die geplante Maßnahme ausreichende Mittel zur Verfügung.

 

In der Anlage ist vereinbarungsgemäß lediglich ein Übersichtslageplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung der kompletten Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung. Zusätzliche Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.

 

Kanalsanierung Telegrafenstraße und „Bügeleisen“
in Wermelskirchen  - Zentrum

ERLÄUTERUNGSBERICHT (Kurzfassung)

 

 

Veranlassung und Aufgabenstellung

 

Die Stadt Wermelskirchen, Tiefbauamt und Städtischer Abwasserbetrieb, planen die Umgestaltung der öffentlichen Straßen und Plätze in der Innenstadt. Die bisher als Durchgangsstraßen genutzten Hauptverkehrswege der Stadt sollen, nachdem die „B 51neu“ fertig gestellt ist, so umgestaltet werden, dass die Innenstadt Wermelskirchen wieder die ihr zustehende Attraktivität erfährt. Als siebter Schritt ist die Straßenbaumaßnahme Telegrafenstraße zwischen der Kreuzung Loches-Platz und Thomas-Mann-Straße einschließlich der sogenannten Kreuzung „Bügeleisen“ geplant.

Zur Vorbereitung der Baumaßnahme wurden durch den städtischen Abwasserbetrieb Kanal-TV-Untersuchungen beauftragt, die im August 2004 ausgeführt und dokumentiert wurden.  Die  festgestellten Schäden sind Anlass zur Aufstellung dieser Planung.

 

 

Örtliche Verhältnisse

 

Derzeitige Nutzung und Topographie des Baugeländes

Die Telegrafentraße ist Hauptgeschäftsstraße. In der Regel werden die Gebäude im Erdgeschoss als Laden oder Verkaufsfläche genutzt. In den darüber liegenden Etagen ist die Wohnnutzung überwiegend.

Die hier überplanten Entwässerungskanäle dienen der Ableitung von häuslichem und gewerblichem Schmutzwasser sowie dem Regenwasser.  

 

Bevölkerungsverhältnisse und Abwasseranfall

Die anliegende Bebauung weist eine innenstadttypische hohe Dichte mit rd. 4-5 geschossigen Gebäuden auf. Die Schmutzwasserableitung wurde im Rahmen der durch ein Ingenieurbüro aufgestellten Generalentwässerungsplanung erfasst und der Abwasseranfall ermittelt.

 

Bestehende Abwasseranlagen

Der zu überplanende Bereich wird derzeit über Kanäle DN 250 HDPE bis Ei-Profil 500/750 aus Beton entwässert. Detailliert sind die einzelnen Haltungen im August 2004 untersucht worden. Das Ergebnis der Untersuchung ist, dass die bestehenden Kanäle, sowohl Hauptkanäle als auch Anschlusskanäle Schäden wie Risse, Scherben, Undichtigkeiten, Hindernisse, Lageabweichungen aufweisen.

Aufgrund der vorgefundenen Schäden in der ca. 60 bis 70 Jahre alten Kanalisation ist eine umfangreiche Sanierung der öffentlichen wie auch privaten Abwasseranlagen zwingend notwendig. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgt die Sanierung aller vorgefundenen Schäden, wodurch ein langfristiger, störungsfreier Betrieb gewährleistet ist und die zukünftige Beeinträchtigung der neuen Straßendecke durch Kanalunterhaltungsmaßnahmen minimiert wird.

 

Bezüglich der Erneuerung von Hausanschlusskanälen ist Kriterium die Zustandsklasse 2. Diese ist gegeben, wenn z.B. Muffenversätze von 1,5 cm gegeben sind. Darüber hinaus werden die Anschlussleitungen erneuert, wenn Rohrbrüche und Schäden gegeben sind,  die einer Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610, spätestens am 31.12.2015 nicht standhalten.

 

Entwässerungsverfahren

 

Die Grundstücke werden im Mischverfahren entwässert.

 

 

Ergebnis der Planung, Variantenuntersuchung, Vorzugsvariante

 

Im Rahmen der Planung wurden auf Grundlage der erforderlichen baulichen Sanierung sowie der Rahmenbedingungen für die Sanierung von Kanälen die unten dargelegten Änderungen an den bestehenden Kanälen festgelegt.

 

Varianten in der Trassenführung der Kanäle ergeben sich aufgrund der  bestehenden Anschlusskanäle nicht. Im Rahmen der Sanierung werden jedoch insgesamt 181 m „Altkanäle“ außer Betrieb genommen und daran angeschlossenen Einleitungen verlegt.

 

Varianten im Entwässerungsverfahren lassen sich nicht entwickeln. Aufgrund des hohen Befestigungsgrades und der Belastung des Regenwassers durch den innerstädtischen Straßenverkehr kommt als Versickerungsverfahren nur die Versickerung über die belebte Bodenzone infrage. Entsprechende, hierfür nutzbare Flächen stehen jedoch nicht zur Verfügung.        

Insgesamt sind 869 m öffentliche Kanalisation  in dem auszubauenden Bereich vorhanden und untersucht worden. Die hierbei erstellte Dokumentation des bestehenden Zustandes ist Grundlage für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen.

Die Sanierung umfasst folgende Maßnahmen:

 

-          Sanierung von rd. 310 m Mischwasserkanal DN 200 bis Ei 500/750 mittels sogenannter Schlauchinliner

-          Neubau von ca. 15 m Kanal DN 400 zur Sanierung eines Unterbogens

-          Erstellung eines Schachtbauwerkes

-          Rückbau bzw. Stilllegung von 181 m „Altkanal“ DN 200 bis 500

-          Sanierung von rd. 51 m Mischwasserkanal DN 300 mittels sogenannter Kurzrohrinliner

Insgesamt befinden sich im Ausbaubereich 103 private Hausanschlüsse, die alle mittels Satellitenkamera vom Hauptkanal aus untersucht wurden. Die Auswertung der Untersuchungsberichte zeigt für 59 Grundstücksanschlüsse mit einer Länge von rd. 396 m im öffentlichen Bereich Sanierungsbedarf.

Hiervon können 2 Stück (rd. 15 m) aufgrund des vorgefundenen Schadensbildes im Schlauchinlinerverfahren unterirdisch saniert werden.

Bei 57 Grundstücksanschlüssen (rd. 381 m) erfolgt die Sanierung durch Neubau in offener Baugrube.

Die Maßnahme umfasst auch die ergänzende Untersuchung und Stilllegung von nicht zuzuordnenden Kanälen.

 

Zeit- und Kostenplanung

 

Zeit- und Ablaufplanung

Die Arbeiten sollen im Zuge der Arbeiten zum Umbau der Telegrafenstraße und des „Bügeleisens“ durchgeführt werden. Der Baubeginn der Gesamtmaßnahme ist im Mai 2007, die Fertigstellung im Juli 2008 geplant.

 

Voraussichtliche Kosten

Für die geplante Kanalsanierung ergeben sich gemäß Kostenberechnung  Baukosten in Höhe von insgesamt

 

brutto ca. 206.000 € öffentliche Kanalsanierung

 

und

 

brutto ca. 250.000 € private Grundstücksanschlussleitungen.

 

Im Wirtschaftsplan sind zusätzlich noch die Ingenieurleistungen, die Kanaluntersuchung sowie die Bestandsunterlagen zu berücksichtigen.

 

 

Verzeichnis der Pläne

 

Plannummer               Abschnitt                                 Maßstab

123-12LHA001.1         Telegrafenstraße West           1:250/100

123-12LHA001.2         Mitte / Brückenweg                 1:250/100

123-12LHA001.3         Bügeleisen                              1:250/100

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

I 53127005 0100 7852000 /

061.001.001 01000 5279901

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

260.000 / 315.000

EUR

378.000 / 607.000 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift