Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Sachverhalt: Sitzung des StuV am 23.10.2006 (Beschlussvorlage RAT/0779/2006) Frau Schmid und Herr Haase vom Büro Reicher Haase Architekten haben in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 23.10.2006 ihre ersten Vorüberlegungen zur Umgestaltung des Marktes vorgestellt. Dabei zeigte sich, dass die Entscheidung, ob das unter Denkmalschutz stehende Kioskgebäude erhalten werden soll oder nicht, von zentraler Bedeutung für die weitere Planung ist. Der Ausschuss hat daher entschieden, diesen Tagesordnungspunkt nach ausführlicher Beratung in den Fraktionen Anfang dieses Jahres erneut zu behandeln. Hierbei soll vorab entschieden werden, ob die weitere Planung mit oder ohne Kiosk fortgeführt wird. Neue Aspekte zum Thema
Denkmalschutz Herr Kieseler (Amt für Gebäudewirtschaft, Untere Denkmalbehörde) hat anlässlich der politischen Diskussion um Erhalt oder Abriss des Kioskgebäudes am 28.11.2006 einen Gesprächstermin anberaumt, an dem Herr Dr. Stürmer (Rheinisches Amt für Denkmalpflege), Herr Haase (Reicher-Haase Architekten) und Herr Röthling (Stadt Wermelskirchen, Planungsamt) teilnahmen. Bei dem Gespräch ging es vorrangig um die Frage, ob der Denkmalschutz für das Kioskgebäude und die umgebende Außenanlage aufgehoben werden kann. Dabei war zu klären, ob die hierfür notwendigen stadtbaugeschichtlichen Gründe vorliegen. Nach ausführlicher Darstellung der historischen, derzeitigen und künftig geplanten Situation des Platzes stellten Herr Kieseler und Herr Dr. Stürmer übereinstimmend fest, dass in diesem Fall stadtbaugeschichtliche Gründe vorliegen, die einen Abriss der Kioskanlage begründen würden. Die Untere Denkmalbehörde wird dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege daher kurzfristig ihre begründete Entscheidung zum Verfahren gemäß § 1 (3) Denkmalschutzgesetz (DSchG) zur Benehmensherstellung gemäß § 21.4 DSchG vorlegen. Ein ausführlicher Vermerk zu
dem vorgenannten Gesprächstermin einschließlich zugehöriger Anlagen ist dieser
Vorlage beigefügt. Entscheidung hinsichtlich des
weiteren Vorgehens Um den Planungsprozess „Umgestaltung Markt“ fortführen zu können, ist eine Entscheidung hinsichtlich des weiteren Umgangs mit dem Kioskgebäude sinnvoll. Um die diesbezügliche Diskussion offen zu halten, verzichtet die Verwaltung bewusst auf einen Beschlussvorschlag. Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Anlage/n: Gesprächsvermerk 28.11.2006 (Denkmalschutz Kioskgebäude) einschließlich zugehöriger Anlagen 1 - 5
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