Vorlage - RAT/0890/2007  

 
 
Betreff: Umgestaltung Markt;
Entscheidung über die weitere Vorgehensweise
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
12.02.2007 
19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Sitzung des StuV am 23.10.2006   (Beschlussvorlage RAT/0779/2006)

 

Frau Schmid und Herr Haase vom Büro Reicher Haase Architekten haben in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 23.10.2006 ihre ersten Vorüberlegungen zur Umgestaltung des Marktes vorgestellt. Dabei zeigte sich, dass die Entscheidung, ob das unter Denkmalschutz stehende Kioskgebäude erhalten werden soll oder nicht, von zentraler Bedeutung für die weitere Planung ist.

 

Der Ausschuss hat daher entschieden, diesen Tagesordnungspunkt nach ausführlicher Beratung in den Fraktionen Anfang dieses Jahres erneut zu behandeln. Hierbei soll vorab entschieden werden, ob die weitere Planung mit oder ohne Kiosk fortgeführt wird.

 

 

Neue Aspekte zum Thema Denkmalschutz

 

Herr Kieseler (Amt für Gebäudewirtschaft, Untere Denkmalbehörde) hat anlässlich der politischen Diskussion um Erhalt oder Abriss des Kioskgebäudes am 28.11.2006 einen Gesprächstermin anberaumt, an dem Herr Dr. Stürmer (Rheinisches Amt für Denkmalpflege), Herr Haase (Reicher-Haase Architekten) und Herr Röthling (Stadt Wermelskirchen, Planungsamt) teilnahmen.

 

Bei dem Gespräch ging es vorrangig um die Frage, ob der Denkmalschutz für das Kioskgebäude und die umgebende Außenanlage aufgehoben werden kann. Dabei war zu klären, ob die hierfür notwendigen stadtbaugeschichtlichen Gründe vorliegen.

Nach ausführlicher Darstellung der historischen, derzeitigen und künftig geplanten Situation des Platzes stellten Herr Kieseler und Herr Dr. Stürmer übereinstimmend fest, dass in diesem Fall stadtbaugeschichtliche Gründe vorliegen, die einen Abriss der Kioskanlage begründen würden.

 

Die Untere Denkmalbehörde wird dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege daher kurzfristig ihre begründete Entscheidung zum Verfahren gemäß § 1 (3) Denkmalschutzgesetz (DSchG) zur Benehmensherstellung gemäß § 21.4 DSchG vorlegen.

 

Ein ausführlicher Vermerk zu dem vorgenannten Gesprächstermin einschließlich zugehöriger Anlagen ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 

Entscheidung hinsichtlich des weiteren Vorgehens

 

Um den Planungsprozess „Umgestaltung Markt“ fortführen zu können, ist eine Entscheidung hinsichtlich des weiteren Umgangs mit dem Kioskgebäude sinnvoll.

 

Um die diesbezügliche Diskussion offen zu halten, verzichtet die Verwaltung bewusst auf einen Beschlussvorschlag. Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Gesprächsvermerk 28.11.2006  (Denkmalschutz Kioskgebäude)

einschließlich zugehöriger Anlagen 1 - 5

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift