Vorlage - RAT/0894/2007  

 
 
Betreff: Städtische Realschule Sanierung und Umbau der WC Anlagen;
Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
22.02.2007 
Sitzung des Schulausschusses      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.03.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
26.03.2007 
17. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die Sanierung der Toilettenanlagen in der städtischen Realschule und die Änderungen des Grundrisses durchzuführen. Die Mehrausgaben von 41.000 € werden zur Kenntnis genommen.

Der Rat der Stadt stimmt der Aufnahme einer Rückstellung in der Eröffnungsbilanz sowie gem. § 83 GO NW einer außerplanmäßigen Auszahlung im Teilfinanzplan des Produktes Technische Gebäudewirtschaft – Produkt 001.012.001 – in Höhe von jeweils 116.246,17 € zu.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Toilettenanlagen der städtischen Realschule (Baujahr 1971) müssen aufgrund ihres schlechten baulichen Zustandes saniert werden. Die installierte Sanitärtechnik ist veraltet und verursacht hohe Unterhalts- und Betriebskosten. Darüber hinaus muss auch das schlechte Erscheinungsbild der Toilettenanlage verbessert werden, da die Toilettenanlagen auch im Rahmen der regelmäßigen Kulturveranstaltungen in der Aula der Schule genutzt werden.

 

Für die Erneuerung der Sanitärbauteile, Trennwände, die Erstellung von Reparaturanstricharbeiten und die Erneuerung der Decke fallen Kosten in Höhe von 79.000 € an. In diesen Baukosten sind bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Raumstrukturen nicht enthalten.

 

Die Verwaltung schlägt jedoch vor im Zuge der Sanierungsmaßnahme aus Gründen der Nutzung sowie aus pädagogischen Gründen darüber hinaus bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Grundrissstruktur durchzuführen. Diese Maßnahmen beziehen sich auf:

 

·         Den Einbau einer Behindertentoilette, da im gesamten Gebäudekomplex eine solche nicht vorhanden ist. Diese WC-Einheit kann gleichzeitig auch als Lehrertoilette genutzt werden. Darüber hinaus wird hiermit die Forderung erfüllt ein Personal-WC für die Mitarbeiter der Offenen Ganztagsschule nachzuweisen.

·         Die Änderung des Grundrissgefüges als Option, dass auch zu einem späteren Zeitpunkt eine Bewirtschaftung der Toilettenanlagen möglich ist.

·         Erstellung eines Putzmittelraums

·         Tausch der WC-Einheiten Damen/Herren. Hieraus folgt der Wegfall des zurzeit gegebenen schlauchartigen Raumgefüges im Damen-WC und ein deutlich verbesserter Grundrisszuschnitt in beiden WC-Einheiten.

 

Die Kosten für die Durchführung der Sanierungsarbeiten und der genannten Änderungen im Grundrissgefüge belaufen sich auf 120.000 €.

 

Im Vermögenshaushalt 2006 waren für die Sanierung der Toilettenanlage in der Realschule insgesamt                                                                                                   79.000,00 €

veranschlagt.

Hierauf wurden erste Kosten in Höhe von                                                        3.753,83 €

verausgabt.

 

Da es sich um eine Sanierungsmaßnahme handelt, erfolgte im Rahmen des  Jahresabschlusses 2006 keine Mittelübertragung in Form einer Auszahlungsermächtigung gem. § 22 GemHVO.

 

Da sich die Gesamtkosten aufgrund der im Sachverhalt dargestellten Gründe mit der Umplanung auf neu                                                                                            120.000,00 

belaufen, wurde für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 die Aufnahme einer Rückstellung in Höhe von                                                                                               116.246,17 

vom Stadtkämmerer verfügt. Hierdurch entsteht kein Aufwand für 2007.

 

Hierzu ist allerdings weiterhin für den entsprechenden Teilfinanzplan gem. § 23 GO NW eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von                                                      116.246,17 €

 

zu genehmigen, durch die die Liquidität belastet wird.

Aufgrund der Höhe ist die Zustimmung des Rates der Stadt erforderlich. 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

120.000

EUR

-

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift