Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Zielsetzung, eine gewerblich ausgerichtete Outdoor Sport- und Freizeitarena planungsrechtlich zu sichern und im Flächennutzungsplan entsprechend darzustellen. Der Planbereich der Änderung ist der in der Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Eine entsprechende landesplanerische Abstimmung gemäß § 32 (1) Landesplanungsgesetz ist durchzuführen. Sachverhalt: Nachdem bereits in einer ersten Informationsveranstaltung des Bürgermeisters am 04.10.2005 den Bürgern in der Mehrzweckhalle in Dhünn die Projektidee für eine Outdoor Sport- und Freizeitarena vorgestellt worden ist, wurde zwischenzeitlich eine Machbarkeitsstudie sowie ein Masterplan zu dem Projekt erarbeitet. Die Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (RBW), das Landesministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (MWME) sowie die Projektentwicklungsgesellschaft Dhünn mbH beauftragten das Ing. Büro Klenkhart & Partner Consulting ZT Gesellschaft mbH, Innsbruck, mit der Erarbeitung einer entsprechenden Studie. Diese Machbarkeitsstudie sollte im Wesentlichen die schneitechnische Umsetzung bewerten sowie in Form eines Masterplanes die touristischen, gesetzlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen darstellen. Im Ergebnis stellt die Studie heraus, dass die Lage im Raum und die Rahmenbedingungen geeignet sind, eine entsprechende Outdoorarena zu realisieren und wirtschaftlich zu betreiben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. In einer Veranstaltung am 29.01.2007 wurde die Öffentlichkeit erneut in der MZH Dhünn über den wesentlichen Inhalt der Machbarkeitsstudie informiert und das Projekt zur Diskussion gestellt. Letztlich hat sich der Rat der Stadt am 05.02.2007 in einer öffentlichen Sitzung mit der Thematik befasst und beschlossen, dass für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 12.03.2007 ein entsprechender Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit der Zielsetzung, die städtebauliche Entwicklung zur Realisierung einer gewerblich ausgerichteten Outdoor Sport- und Freizeitarena auf der Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie vorzubereiten und im FNP darzustellen, von der Verwaltung vorgelegt wird. Das Projekt basiert darauf, dass Sport und Freizeit verbunden mit körperlicher Fitness und Gesundheit einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert einnehmen und einen wachstumsstarken Markt ausmachen. Grundgedanke des Projekts ist die Entwicklung eines räumlich an einem Standort gebündelten Angebots für verschiedene Einrichtungen und Anlagen, die sich durch Erlebnisvielfalt, Aktualität und Aspekte der Gesundheitsvorsorge gegenseitig ergänzen. Daneben sollen auch Arbeitsplätze geschaffen sowie strukturverbessernde Impulse für die Stadt Wermelskirchen und die Region gegeben werden. Neben den gewerblich betriebenen Sport- und Freizeiteinrichtungen sollen entsprechende gastronomische Einrichtungen das Angebot abrunden. Eine Konkretisierung und
Präzisierung der einzelnen Nutzungsbereiche zu diesem gewerblichen Vorhaben
soll im Rahmen der späteren Wie letztlich die Darstellung im Flächennutzungsplan ausfallen wird, und ob hier flächenhaft eine Sondergebietsdarstellung erfolgen kann oder erforderlich ist, muss im Abstimmungsverfahren mit der Bez. Reg. Köln geklärt werden. In Verbindung mit der Änderung des Flächennutzungsplanes ist dabei zunächst die Abstimmung an die landesplanerischen Ziele gemäß § 32 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bez. Reg. Köln erforderlich. Auf Grund der geplanten überregionalen Bedeutung des Projektes ist vermutlich auch eine Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln erforderlich. Wenn dies notwendig ist, muss bereits in diesem Verfahren nach § 15 Abs. 1 LPlG eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt werden. In dem Umweltbericht sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, welche die Durchführung des Plans auf die Umwelt hat, sowie anderweitige Planungsmöglichkeiten, welche die Ziele und den räumlichen Anwendungsbereich des Plans berücksichtigen, zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Der geplante Änderungsbereich des FNP ist in dem in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtsplan zu ersehen. Die Abgrenzung ist dabei sehr weiträumig erfolgt, so dass Randbereiche (Ortslage Osminghausen) der Outdoorarena mit erfasst sind oder gewisse künftige räumliche Ergänzungen des Projektes ermöglicht werden. Durch die größere Abgrenzung soll die Flexibilität bei einer Weiterentwicklung des Projektes erhöht werden. Die Planbereichsabgrenzung erfasst dabei etwa eine Fläche von 130 ha.
Anlage/n: Übersichtsplan zur Lage im Raum/Stadtgebiet Übersichtsplan zum Planbereich der 29. Änderung des FNP |
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