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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zu den Schäden durch den Orkan „Kyrill“ im Stadtwald mit den finanziellen Auswirkungen hinsichtlich NKF – Haushaltsrecht zur Kenntnis. Sachverhalt: Am 18./19.01.2007 wurde Nord-West-Deutschland von einem Orkan mit Wind-geschwindigkeiten bis zu 140 Std./km heimgesucht. Dadurch entstanden Schäden in den betroffenen Wäldern in einem bisher nicht gekannten Ausmaße. Auch der Stadtforst Wermelskirchen mit 630 ha Gesamtwaldfläche wurde schwer betroffen. Im Stadtforst Wermelskirchen wurden ca. 30.000 Bäume vom Sturm entwurzelt oder abgebrochen. Dies entspricht einer Holzmenge von ca. 10.000 bis 12.000 Festmetern. Zum Vergleich: der normale jährliche Hiebsatz im Stadtforst umfasst 3.600 Festmeter. Hauptsächlich betroffen waren mittelalte und alte Fichtenbestände (60–130 Jahre) mit einem Anteil von ca. 10.000 Festmetern. Die Gesamtschadensfläche beträgt ca. 25 ha. Diese erheblichen Zerstörungen im Stadtforst haben natürlich auch sowohl waldbauliche und finanzielle Auswirkungen wie auch Konsequenzen auf die Naherholung. Die durch den Sturm zusätzlich (im Vergleich zum Normal Holz Einschlag) entstehenden Kosten und Mindererlöse gliedern sich wie folgt: 1. bis ca. Ende 2007 (Abschluss der Aufarbeitungsarbeiten) - Gefahrenbeseitigung an Straßen, Gebäuden, Forst- und Wanderwegen ca. 25.000,00 € - Räumung und Instandsetzung der Forst- und Wanderwege ca. 15.000,00 € - Mehrkosten für die Aufarbeitung des Sturmholzes (Gefahrenzulagen) ca. 50.000,00 € - Wertverlust des Holzes durch Bruch, Splitter- Spannungsrisse ca. 60.000,00 € Gesamt ca. 150.000,00 € 2. bis ca. 2012 - Räumung der Kahlflächen für die Wieder- aufforstung (Wurzelteller zurückklappen, mulchen, häckseln etc.) ca. 30.000,00 € - Wiederaufforstung ca. 70.000,00 € - Pflege und Schutz der Aufforstungen ca. 25.000,00 € Gesamt ca. 125.000,00 € 3. bis ca. 2030 - erhebliche Zuwachs- und damit Wertverluste durch den Wegfall der mittelalten und alten Bestände, dadurch Minderung des Hiebsatzes, weniger Holzeinschlag und damit weniger Verkaufserlöse in den nächsten 25 Jahren ca. 625.000,00 €
Dem gegenüber stehen die Mehreinnahmen durch den überplanmäßigen Holzverkauf. Diese Mehreinnahmen liegen bei ca. 245.000,00 € Inwieweit Fördermittel des Landes bereitgestellt und in Anspruch genommen werden könnten ist zurzeit noch völlig unklar.
Zusammenfassend kann der entstandene Schaden wie folgt ge- schätzt werden: Mehrkosten gesamt bis 2030 ca. 900.000,00 € abzüglich der Mehreinnahmen durch erhöhten Holzverkauf ca. 245.000,00
€ Schadenssumme von ca. 655.000,00 € In dieser Summe ist der bilanzmäßige Wertverlust (NKF) und ein evtl. Preisverfall beim Holz nicht einkalkuliert. 4. Waldbauliche und forstliche Auswirkungen Das im Forsteinrichtungswerk der Stadt Wermelskirchen von der Landesanstalt für Ökologie, Landschaftspflege und Forstplanung festgelegte waldbauliche Ziel „Schaffung und Erhaltung stabiler und gleichaltriger und damit ökonomisch und ökologisch wertvoller Wälder“ ist zunächst in weite Ferne gerückt. Durch die Wiederaufforstung der Sturmflächen werden mehr gleichaltrige Waldbestände entstehen. Das Ziel, stufige Mischbestände unterschiedlicher Baumarten zu schaffen, lässt sich hier erst in Generationen verwirklichen. Der Arbeitsschwerpunkt in den nächsten Jahren wird in der Wiederaufforstung und der Pflege dieser Anpflanzungen liegen. Der normale Holzeinschlag wird reduziert werden müssen (Ausgleich des Hiebsatzes/Nachhaltigkeitsprinzip gem. Bundeswaldgesetz). 5. Ökologische Auswirkungen Die Funktionen des Waldes wie z.B. Sauerstoffproduktion, Grundwasserfilter und –speicherung, Kleinklima und Naherholung sind eingeschränkt, da junge Bäume (Aufforstung) nicht die gleiche hohe ökologische Funktion wie Altbestände haben. 6. Auswirkungen auf die Naherholung Zurzeit ist das Waldbetretungsrecht noch eingeschränkt durch das bestehende Gefahrenpotenzial an den Waldwegen (umgekippte Bäume, angebrochene Kronen). Die Wegequalität und damit die Begehbarkeit der Wald- und Wanderwege sind und werden durch Holzeinschlag und Rückearbeiten stark beeinträchtigt. Viele Wanderwegemarkierungen sind nicht mehr vorhanden; der bestehende Reitweg im Bereich Eipringhausen ist zum größten Teil noch versperrt. 7. Vorgehensweise und zeitlich geplanter Ablauf bei der Schadensbeseitigung - Zunächst Beseitigung aller Gefahrenpunkte an öffentlichen Straßen, Gebäuden und den Forst- und Wanderwegen. - Freiräumen der Forst- und Wanderwege um Naherholung und Holzabfuhr zu ermöglichen. - Schnellstmögliche Aufarbeitung des Fichtenholzes, um einen Befall mit Borkenkäfern im Frühjahr zu verhindern. - Bereitstellung von Holzlagerplätzen zur Konservierung wertvollen Stammholzes durch maschinelles entrinden. - Aufarbeitung der beschädigten Laubhölzer (auch Bereitstellung von Brennholz) - Instandsetzung der Forst- und Wanderwege (Erdarbeiten) - Flächenvorbereitung zur Wiederaufforstung - Wiederaufforstung, Pflege und Schutz dieser Aufforstungen 8. Momentaner Stand der Arbeiten Aus Gründen der Aktualität wird der Stand der Arbeiten bei der Sitzung mündlich bekanntgegeben. Stellungnahme der Kämmerei: Im NKF-Haushalt 2007 bzw. später wirkt sich die Abwicklung/der Schaden nach dem Sturm wie folgt aus: Haushaltsjahr 2007 – alles voraussichtlich, da Schätzungen: - Aufwand im Teilergebnisplan des Produktes 013.003.001 Wald-, Forst-, Landwirtschaft und Naherholung - weil Wertverlust gegenüber Eröffnungsbilanz (außerplanmäßige Abschreibung incl. 60.000 € Wertverlust Holz s. 1.) 300.000,00 € - Zahlungswirksamer Aufwand s. 1. (25.000,00, 15.000,00 und 50.000,00 €) 90.000,00 €
- Mindererträge durch Zuwachsverluste (625.000 € : 25 Jahre) 25.000,00 € 415.000,00 €
demgegenüber Erträge 2007 aus überplanmäßigem Holzverkauf 245.000,00 € Netto-Mehraufwand 2007 170.000,00 € in Haushaltsjahren danach: 24 Jahre a’ 25.000,00 € jährliche Mindererträge durch Zuwachsverluste 600.000,00 € ab 2008 – 2012 Aufwand s. Seite 2 insgesamt 125.000,00 € Zur finanziellen Abwicklung ist festzustellen, dass der zahlungswirksame Mehraufwand, s. o., von 90.000,00 € in 2007 durch überplanmäßige Erträge von, s. o., 245.000,00 € abgedeckt ist. Der Wertverlust von 300.000,00 € wird 2007 im Rahmen des Jahresabschlusses berücksichtigt (außerplanmäßige Abschreibung). Von der Verwaltung wird geprüft, inwieweit beim Jahresabschluss für den Aufwand in künftigen Haushaltsjahren eine Rückstellung zu bilden ist. Anlage/n:
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