Vorlage - RAT/0914/2007  

 
 
Betreff: Änderung der Rahmenregelung zum Sponsoring
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Weidner, Michael
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
19.03.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
26.03.2007 
17. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Änderungen der Rahmenregelung zum Sponsoring zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 19.06.2000 die von der Verwaltung erarbeiteten Rahmenregelungen zum Sponsoring zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Infolge veränderter Rahmenbedingen hat die Verwaltung die bestehenden Regelungen an die geltende Sach- und Rechtslage angepasst. Die Änderungen in den § 4 und 6 beruhen auf

 

·       einem Wechsel der Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung durch den Vollzug der Verwaltungsstrukturreform

·       einer Änderung der Hauptsatzung, die ein geändertes Verfahren für die „Amtlichen Bekanntmachungen“ vorsieht.

 

Aufgrund der geringen Anzahl an Sponsoringaktivitäten sowie aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung ist darüber hinaus der Turnus für die Vorlage des Sponsoringberichtes an den Haupt- und Finanzausschuss von drei auf sechs Monate umgestellt worden.

 

Eine Übersicht der geänderten Regelungen ist als Anlage beigefügt.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

- Synopse -

 

 

§ 4

Kontrolle

 

 

Alte Fassung

 

Neben dem Rechnungsprüfungsamt (14) erhalten das Hauptamt (10) und die Kämmerei in jedem Fall - unabhängig von den in § 3 genannten Wertgrenzen - eine Ausfertigung des Sponsoring-Vertrages.

Der Sponsor-Beauftragte erstellt vierteljährlich einen Bericht über die Sponsoring-Leistungen sowie einen Jahresbericht. Diese sind den vorgenannten Ämtern zuzuleiten. Die Berichte sind dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

Neue Fassung

 

Das Amt 23 als zuständiges Fachamt erhält in jedem Fall – unabhängig von den in § 3 genannten Wertgrenzen – eine Ausfertigung der Sponsoring-Vereinbarung bzw. des Sponsoring-Vertrages.

Der Sponsor-Beauftragte erstellt halbjährlich einen Bericht über die Sponsoring-Leistungen sowie einen Jahresbericht. Diese Berichte sind den Ämtern 14 (Rechnungsprüfungsamt) und 20 (Kämmerei) zuzuleiten. Die Berichte sind dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

 

§ 6

Veröffentlichung von Sponsoring-Leistungen

 

 

Alte Fassung

 

Der Jahresbericht gemäß § 4 über die im Haushaltsjahr insgesamt zu verzeichnenden Sponsoring-Leistungen an die Stadt Wermelskirchen ist im Rahmen einer „Amtlichen Bekanntmachung“ in den im Stadtgebiet erscheinenden Zeitungen zu veröffentlichen.

 

Neue Fassung

 

Der Jahresbericht gemäß § 4 über die im Haushaltsjahr insgesamt zu verzeichnenden Sponsoring-Leistungen an die Stadt Wermelskirchen ist im Rahmen einer „amtlichen Bekanntmachung“ nach den Bestimmungen der Hauptsatzung zu veröffentlichen.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift