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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Entgelteordnung bis auf weiteres unverändert zu belassen. Sachverhalt: Zum 01.01.2006 ist die
Entgelteordnung geändert worden. Die wesentlichen
Änderungen dieser Entgelteordnung waren: - es gibt keinen kostenfreien Tarif
mehr - Tarif A beinhaltet die früheren Tarife 0 und A - Tarif B ist der Veranstaltungstarif; die Werte sind niedriger als im alten Tarif C; er entspricht dem alten Tarif B - Tarif C gilt nur für Sonderveranstaltungen - Auswärtige zahlen immer den Tarif C zzgl. 25 % - Die Kosten des Klavierstimmens sind zusätzlich zum Entgelt zu bezahlen. Mehreinnahmen wurden erwartet durch den Wegfall des Tarifs 0; alle bisher kostenfreien Veranstaltungen werden nun nach dem Niedrigtarif A abgerechnet. Mindereinnahmen ergeben sich aus kommerziellen Veranstaltungen, die früher nach Tarif C (alt) abgerechnet wurden, neuerdings nach Tarif B berechnet werden. Dies bedeutet eine Senkung dieser Entgelte um ein Drittel. Nach mehr als einem Jahr Erfahrung mit der neuen Entgelteordnung kann die Verwaltung feststellen, dass die Handhabung leichter und transparenter geworden ist. Die alten nicht nachvollziehbaren Sonderregelungen sind komplett abgeschafft. Für alle Nutzer der städtischen Räume gelten die gleichen Voraussetzungen. Unter diesem Aspekt hat sich die Änderung schon deutlich bewährt. Auch die Einnahmen zeigen, dass die festgelegten Tarife marktgerecht sind. Die Einnahmen 2006 liegen insgesamt 15,65 % oder rund 5.000 € höher als 2005:
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Entgelteordnung bis auf weiteres unverändert zu belassen. |
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