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Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei dem Auftragssachkonto I 09012601 (vorher Haushaltsstelle 1.615.9601.9) „Umbau Schwanenplatz“ und dem Auftragssachkonto I 02023731 (vorher Haushaltsstelle 1.731.960.0.8) „Kirmesanteil Schwanenplatz“ von 1.798.000,00 € um 190.000,00 € auf 1.988.000,00 € gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) zur Kenntnis. Die Mehrkosten in Höhe von rd. 190.000 € wurden in 2006 kassenwirksam. Sie sind im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Unterabschnittes 615 durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei anderen Maßnahmen gedeckt worden. Der Rat der Stadt beschließt, beim Auftrag I 02023731 „Kirmesanteil Schwanenplatz“ Auszahlungen von 44.000 € außerplanmäßig bereit zustellen. Als Deckung steht der Auftrag I 09012601 „Umbau Schwanenplatz“ zur Verfügung. Sachverhalt: Allgemeines Nach § 29 GemHVO (bisheriger Fassung und entsprechender Dienstanweisung) sowie § 24 Abs. 2 GemHVO (neue Fassung) ist der Rat der Stadt zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes/Finanzplanes nicht nur geringfügig erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Die
vorgenannten Wertgrenzen werden beim Ausbau des Schwanenplatzes nach aktueller
Kostenberechnung auf Basis der vorliegenden Nachträge und bekannten Änderungen
überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Beschreibung der Maßnahme:
Die Maßnahme und die Planunterlagen zum „Umbau Schwanenplatz“ wurden mehrmalig im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in 2004 vorgestellt. Der Baubeschluss erfolgte durch den Rat der Stadt am 12.07.2004. Die Baumaßnahme wurde erstmalig im Herbst 2004 ausgeschrieben. Die Ausschreibung wurde darauf folgend aufgehoben. Die Baumaßnahme wurde nach Durchführung einer zweiten Ausschreibung am 04.07.05 im Rat der Stadt vergeben (RAT/0438/2005). Die Bauarbeiten für diese Maßnahme begannen im September 2005. Aufgrund der unterschiedlichen Bauleistungen wurden die Arbeiten (Lose) an verschiedene Baufirmen vergeben. Aufgrund der witterungsbedingten Verzögerungen (Winter 2005/2006) und verschiedenen technischen Veränderungen bzw. Anpassungen erhöhten sich die Baukosten. Hierzu erfolgte daraufhin eine Die Baumaßnahme wurde im Sommer 2006 abgeschlossen (Kirmes ab 24.08.2006). Einige wenige Nacharbeiten sowie die Bepflanzung wurden noch nach der Kirmes im Herbst 2006 durchgeführt. Folgende Ausgaben für das Projekt wurden bis zum 31.12.2006 getätigt In 2004 90.544,55 € In 2005 100.000,68 € In 2006 1.638.009,85 € 1.828.555,08 € Hierin enthalten sind Ausgaben in 2006 von 107.179,48 € für den „Kirmesanteil Schwanenplatz“ Folgende Ausgaben für das Projekt werden noch in 2007 erwartet Schlussrechnung Dohrmann 30.853,16 € Schlussrechnung Strabag 98.680,94 € Schlussrechnung Kutsch 2.473,73 € Umklemmarbeiten BEW 5.000,00 € Sonstiges 22.437,09 € 159.444,92 €
Diese 160.000 € entsprechen der Haushaltsanmeldung für 2007. Der GAB erhöht sich somit gegenüber der letzten § 29er–Mitteilung vom 19.06.2006 von Projekt Schwanenplatz 1.698.000,00 € Kirmesanteil am Schwanenplatz 100.000,00 € 1.798.000,00 € um Projekt Schwanenplatz 146.000,00 € Kirmesanteil am Schwanenplatz 44.000,00 € Mehrbedarf 190.000,00 € auf Projekt Schwanenplatz 1.844.000,00 € Kirmesanteil am Schwanenplatz 144.000,00 € 1.988.000,00 € Der bisherige Gesamtausgabebedarf von 1.798.000 € wird um 190.000 € und damit um 10,6 % überschritten. Der Mehrbedarf setzt sich wie folgt zusammen: · Oberflächenbehandlung Betonwände (Spitzen, Scharieren) 29.000,00 € · Technische Änderungen/Anpassungen (Tiefbau) 12.000,00 € · Technische Änderungen (Elektroarbeiten) 24.000,00 € · Technische Änderungen und Mehrleistungen (Schlosserarbeiten) 15.000,00 € · Höhere Entsorgungskosten des Bodens 10.000,00 € · Stillstandskosten 8.000,00 € · Anpassung des Ing.-Honorars bzw. Umplanungsaufwand 15.000,00 € · Zusätzl. Vermessung; Bodengutachten; Rechtsberatung 5.000,00 € · Bepflanzung 30.000,00 € · Mehrmassen (Tiefbau, Pflaster) 24.000,00 € · Mehrmassen (Leitungsbau) 10.000,00 € · Mehrmassen (Kabelarbeiten) 8.000,00 € Gesamt: 190.000,00 € Ein Großteil der Mehrausgaben sind inhaltlich bereits in der § 29er–Mitteilung vom 19.06.2006 benannt. Zum damaligen Zeitpunkt (Mai 2006) handelte es sich bei den Kostenangaben zu den Mehrausgaben um Schätzkosten (siehe Vorlage RAT/0700/2006). Nach der Realisierung und der Aufstellung der tatsächlichen Massen und deren Prüfung ergeben sich jetzt Endsummen. Neben den vorgehend begründeten Mehrkosten ergaben sich in der technischen Realisierung u.a. auch Mehrmassen gegenüber der Ausschreibung. Als Beispiel wird hier die Fläche hinter den Stützmauern bei den beiden Häusern (Hotel und Imbiss) aufgeführt, hier wurde aufgrund der Abstimmung mit den Eigentümern Natursteinpflaster verlegt. In der Gesamtheit führen die technischen Änderungen und deren Kosten dann auch zu einer Anpassung des Ingenieurhonorars und zu einem gewissen Umplanungsaufwand. Die Mehrkosten in Höhe von 190.000 € wurden in 2006 kassenwirksam. Sie sind im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Unterabschnittes 615 durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei anderen Maßnahmen gedeckt worden. Die genannten Kosten sind erst Ende 2006 bekannt geworden. Über die voraussichtlichen Mehrkosten hat die Verwaltung bereits am 20.11.2006 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr informiert. Die in 2007 für das Auftragssachkonto I 02023731 „Kirmesanteil Schwanenplatz“ benötigten Mittel von 37.000 € (144.000 € – 107.000 €) müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Als Deckung steht das Auftragssachkonto I 09012601 „Umbau Schwanenplatz“ zur Verfügung. Stellungnahme der Kämmerei: Die haushaltsmäßigen Auswirkungen sind im Sachverhalt
dargestellt. Der bisherige Gesamtausgabebedarf von 1.798.000 € wird um
190.000 € überschritten. Diesen Mehrausgaben stehen keine Mehreinnahmen
durch zusätzliche Beiträge bzw. höhere Landeszuweisungen gegenüber und sind
somit zusätzlich zu finanzieren. Hierdurch verändert sich der auf Seite 90 des
Erläuterungsheftes zum Haushalt 2007 aufgeführte Zuschussbedarf für alle
Innenstadtmaßnahmen von 4.401.000 auf 4.591.000 € Es ist für die weiteren Innenstadt-Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass der vorgesehene Kostenrahmen eingehalten wird. Andernfalls müssen ggf. die Standards angepasst werden, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
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