Vorlage - RAT/0931/2007  

 
 
Betreff: Ausbau Schwanenplatz
hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu)
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
19.03.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
26.03.2007 
17. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei dem Auftragssachkonto

I 09012601 (vorher Haushaltsstelle 1.615.9601.9) „Umbau Schwanenplatz“

und dem Auftragssachkonto I 02023731 (vorher Haushaltsstelle 1.731.960.0.8)

„Kirmesanteil Schwanenplatz“

 

                                                                        von                              1.798.000,00 €

 

                                                                        um                                  190.000,00 €

 

                                                                        auf                               1.988.000,00 €

 

gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) zur Kenntnis.

 

Die Mehrkosten in Höhe von rd. 190.000 € wurden in 2006 kassenwirksam.

Sie sind im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Unterabschnittes 615 durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei anderen Maßnahmen gedeckt worden.

 

Der Rat der Stadt beschließt, beim Auftrag I 02023731 „Kirmesanteil Schwanenplatz“ Auszahlungen von 44.000 € außerplanmäßig bereit zustellen. Als Deckung steht der Auftrag I 09012601 „Umbau Schwanenplatz“ zur Verfügung.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Allgemeines

 

Nach § 29 GemHVO (bisheriger Fassung und entsprechender Dienstanweisung) sowie § 24 Abs. 2 GemHVO (neue Fassung) ist der Rat der Stadt zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes/Finanzplanes nicht nur geringfügig erhöhen werden.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaß­nahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

 

Die vorgenannten Wertgrenzen werden beim Ausbau des Schwanenplatzes nach aktueller Kostenberechnung auf Basis der vorliegenden Nachträge und bekannten Änderungen überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO erfolgt.

 

Beschreibung der Maßnahme:

 

Die Maßnahme und die Planunterlagen zum „Umbau Schwanenplatz“ wurden mehrmalig im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in 2004 vorgestellt.

Der Baubeschluss erfolgte durch den Rat der Stadt am 12.07.2004.

Die Baumaßnahme wurde erstmalig im Herbst 2004 ausgeschrieben. Die Ausschreibung wurde darauf folgend aufgehoben.

Die Baumaßnahme wurde nach Durchführung einer zweiten Ausschreibung am 04.07.05 im Rat der Stadt vergeben (RAT/0438/2005).

 

Die Bauarbeiten für diese Maßnahme begannen im September 2005. Aufgrund der unterschiedlichen Bauleistungen wurden die Arbeiten (Lose) an verschiedene Baufirmen vergeben. Aufgrund der witterungsbedingten Verzögerungen (Winter 2005/2006) und verschiedenen technischen Veränderungen bzw. Anpassungen erhöhten sich die Baukosten.

Hierzu erfolgte daraufhin eine Information gemäß § 29 GemHVO im Rat der Stadt am 19.06.2006 (RAT/0700/2006) mit einem Gesamtausgabebedarf (GAB) von 1.798.000,00 €.

 

Die Baumaßnahme wurde im Sommer 2006 abgeschlossen (Kirmes ab 24.08.2006).

Einige wenige Nacharbeiten sowie die Bepflanzung wurden noch nach der Kirmes im Herbst 2006 durchgeführt.

 

Folgende Ausgaben für das Projekt wurden bis zum 31.12.2006 getätigt

 

In 2004                                                                90.544,55 €

In 2005                                                              100.000,68 €

In 2006                                                            1.638.009,85 €

                                                                        1.828.555,08 €

 

Hierin enthalten sind Ausgaben in 2006 von 107.179,48 € für den „Kirmesanteil Schwanenplatz“

 

Folgende Ausgaben für das Projekt werden noch in 2007 erwartet

 

Schlussrechnung Dohrmann                             30.853,16 €

Schlussrechnung Strabag                                  98.680,94 €

Schlussrechnung Kutsch                                     2.473,73 €

Umklemmarbeiten BEW                                        5.000,00 €           

Sonstiges                                                             22.437,09 €

                                                                           159.444,92 €

 

Diese 160.000 € entsprechen der Haushaltsanmeldung für 2007.

 

Der GAB erhöht sich somit gegenüber der letzten § 29er–Mitteilung vom 19.06.2006 von 

 

Projekt Schwanenplatz                                   1.698.000,00 €

Kirmesanteil am Schwanenplatz                       100.000,00 €

                                                                        1.798.000,00 €

 

um

 

Projekt Schwanenplatz                                      146.000,00 €

Kirmesanteil am Schwanenplatz                         44.000,00 €

Mehrbedarf                                                         190.000,00 €

 

auf

 

Projekt Schwanenplatz                                   1.844.000,00 €

Kirmesanteil am Schwanenplatz                       144.000,00 €

                                                                        1.988.000,00 €

 

Der bisherige Gesamtausgabe­bedarf von 1.798.000 € wird um 190.000 €

und damit um 10,6 % überschritten.

 

Der Mehrbedarf setzt sich wie folgt zusammen:

 

·         Oberflächenbehandlung Betonwände (Spitzen, Scharieren)                            29.000,00 €

·         Technische Änderungen/Anpassungen (Tiefbau)                                             12.000,00 €

·         Technische Änderungen (Elektroarbeiten)                                                        24.000,00 €

·         Technische Änderungen und Mehrleistungen (Schlosserarbeiten)                  15.000,00 €

·         Höhere Entsorgungskosten des Bodens                                                                      10.000,00 €

·         Stillstandskosten                                                                                                  8.000,00 €

·         Anpassung des Ing.-Honorars bzw. Umplanungsaufwand                               15.000,00 €

·         Zusätzl. Vermessung; Bodengutachten; Rechtsberatung                                  5.000,00 €

·         Bepflanzung                                                                                                       30.000,00 €

·         Mehrmassen (Tiefbau, Pflaster)                                                                        24.000,00 €

·         Mehrmassen (Leitungsbau)                                                                               10.000,00 €

·         Mehrmassen (Kabelarbeiten)                                                                              8.000,00 €

 

Gesamt:                                                                                                                 190.000,00 €

 

 

Ein Großteil der Mehrausgaben sind inhaltlich bereits in der § 29er–Mitteilung vom 19.06.2006 benannt. Zum damaligen Zeitpunkt (Mai 2006) handelte es sich bei den Kostenangaben zu den Mehrausgaben um Schätzkosten (siehe Vorlage RAT/0700/2006).

Nach der Realisierung und der Aufstellung der tatsächlichen Massen und deren Prüfung ergeben sich jetzt Endsummen. 

 

Neben den vorgehend begründeten Mehrkosten ergaben sich in der technischen Realisierung u.a. auch Mehrmassen gegenüber der Ausschreibung.

Als Beispiel wird hier die Fläche hinter den Stützmauern bei den beiden Häusern (Hotel und Imbiss) aufgeführt, hier wurde aufgrund der Abstimmung mit den Eigentümern Natursteinpflaster verlegt.

 

In der Gesamtheit führen die technischen Änderungen und deren Kosten dann auch zu einer Anpassung des Ingenieurhonorars und zu einem gewissen Umplanungsaufwand.

 

Die Mehrkosten in Höhe von 190.000 € wurden in 2006 kassenwirksam.

Sie sind im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des Unterabschnittes 615 durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei anderen Maßnahmen gedeckt worden.

 

Die genannten Kosten sind erst Ende 2006 bekannt geworden.

Über die voraussichtlichen Mehrkosten hat die Verwaltung bereits am 20.11.2006 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr informiert.

 

Die in 2007 für das Auftragssachkonto I 02023731 „Kirmesanteil Schwanenplatz“ benötigten Mittel von 37.000 € (144.000 € – 107.000 €) müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Als Deckung steht das Auftragssachkonto  I 09012601 „Umbau Schwanenplatz“ zur Verfügung.

 

 

Stellungnahme der Kämmerei:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen sind im Sachverhalt dargestellt. Der bisherige Gesamtausgabe­bedarf von 1.798.000 € wird um 190.000 € überschritten. Diesen Mehrausgaben stehen keine Mehreinnahmen durch zusätzliche Beiträge bzw. höhere Landeszuweisungen gegenüber und sind somit zusätzlich zu finanzieren. Hierdurch verändert sich der auf Seite 90 des Erläuterungsheftes zum Haushalt 2007 aufgeführte Zuschussbedarf für alle Innenstadtmaßnahmen von 4.401.000 auf 4.591.000 €

 

Es ist für die weiteren Innenstadt-Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass der vorgesehene Kostenrahmen eingehalten wird. Andernfalls müssen ggf. die Standards angepasst werden, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

I 09012601 01000 7852000

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

1.988.000

EUR

1.798.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

Siehe Sachverhalt

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift