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Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfs bei dem Auftrag I 09012608 (vorher Haushaltsstelle 1.615.968.1.7) Projekt “Telegrafenstraße“ von 1.900.000 € um 290.000 € auf 2.190.000 € und bei dem Auftrag I 09012610 (vorher Haushaltsstelle 1.615.960.2.7) Projekt “Kreuzung Bügeleisen“ von 736.000 € um 132.000 € auf 868.000 € gem. § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu) zur Kenntnis. Der Rat der Stadt nimmt weiterhin zur Kenntnis, die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung (VE) von 290.000 € bei dem Auftrag I 09012608 und die Verpflichtungsermächtigung von 132.000 € bei dem Auftrag I 09012610 bereitzustellen. Dieses erfolgt durch Einsparungen der VE bei den Aufträgen I 12111010 “Ausbau Neuenhaus 53-67 mit 126.000 € und I 12112006 Straßenbau B-Plan 41 Unterpohlhausen mit 296.000 €. Sachverhalt: Nach § 29 GemHVO (bisheriger Fassung und entsprechender Dienstanweisung) sowie § 24 Abs. 2 GemHVO (neue Fassung) ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden. Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der ”Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)” und in den ”Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling” festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO (alt) gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Die
vorgenannten Wertgrenzen werden bei den beiden Straßenbaumaßnahmen Projekt
“Telegrafenstraße” und Projekt “Kreuzung Bügeleisen”
auf jeden Fall überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Beschreibung der Maßnahme und Begründung
für die Erhöhung:
Zur Erläuterung wird auf die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 12.06.06 (RAT/0713/2006) verwiesen. In dieser Sitzung wurde die Planung umfassend erläutert, gleichzeitig erfolgte der Ausbaubeschluss. Die Baumaßnahme wurde den Anwohnern in der Bürgerversammlung am 04.04.2006 vorgestellt. Da im November (HuF/Haushalt) die an das Ingenieurbüro in Auftrag gegebene Überprüfung aller Kosten noch nicht abgeschlossen war, erfolgt die Angabe der konkreten Ergebnisse jetzt in Form dieser Mitteilung gemäß § 29 GemHVO (alt). Der Antrag auf Städtebauförderung wurde im Herbst 2006 gestellt. Eine Antragsbewilligung würde im Regelfall aber erst im Juni/Juli 2007 durch den Fördergeber (Bezirksregierung) erfolgen. Da die Stadt Wermelskirchen mit der Maßnahme früher beginnen will, wurde im Herbst 2006 auch der Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt. Die Landesregierung hat inzwischen kurzfristig die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gegeben, so dass diese Sitzungsvorlage als Tischvorlage erstellt wurde. Die Kostenberechnung des planenden Ingenieurbüros beinhaltet den jetzigen Planungsstand gemäß Ausbaubeschluss vom 12.06.2007 einschließlich der nachfolgenden genannten Projekterweiterungen. Aufstellung der Ausbaukosten für beide Maßnahmen Baukosten 2.730.000 € Möblierung 58.000 € Bepflanzung 30.000 € Beleuchtung 70.000 € Planung, Vermessung 170.000 € --------------- Gesamtsumme 3.058.000 € Die genannten Straßen die zum Ausbau vorgesehen sind, unterteilen sich auf folgende Aufträge: I 09012608 Projekt “Telegrafenstraße“ I 09012610 Projekt “Kreuzung Bügeleisen“ Derzeit zur Verfügung stehende Mittel (Gesamtausgabebedarf GAB): Auftrag I 09012608 GAB 1.900.000 € Auftrag I 09012610 GAB 736.000 € ------------------------ Summe GAB 2.636.000 € In der Veranschlagung zur Haushaltsanmeldung von 2007 wurden folgende Projekterweiterungen und Mehrkosten nicht berücksichtigt: a) Wegeanlage und konstruktive Maßnahme im Bereich der Grünfläche Bügeleisen. Baukosten ca. 48.000 € b) Treppenkonstruktion und Nebenfläche im Bereich Ecke Carl-Leverkus-Straße Baukosten ca. 25.000 € c) Mehrwertsteuererhöhung (Ansatz rd. 2,6 %) Mehrkosten ca. 68.000 € d) Konjunkturelle Kostenerhöhung (Seit Herbst 2006 überdurchschnittliche Steigerung der Baupreise um rd. 10,7 % ) Mehrkosten ca. 281.000 € Diese v.g. Punkte waren in der Haushaltsanmeldung für 2007 nicht enthalten, da sie zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht geplant bzw. nicht berücksichtigt waren. Sie ergeben zwar Mehrkosten aber gleichwohl werden die Bereiche im Rahmen der Städtebauförderung gefördert. Es ergibt sich somit ein neuer GAB von 3.058.000 € der sich wie folgt aufteilt: Auftrag I 09012608 GAB 2.190.000 € Auftrag I 09012610 GAB 868.000 € Die im Haushaltsplan angesetzten Mittel der genannten Aufträge sind gemäß der Kostenberechnung nicht ausreichend. Wenn die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, können die weiteren Planungsschritte durchgeführt werden (Aufstellen der Ausschreibungsunterlagen, Veröffentlichung, Submission und Auswertung). Es ist beabsichtigt die Ausschreibung im April und die Vergabe im Rat der Stadt am 11.06.2007 durchzuführen. Der Baubeginn ist daraufhin für Juli/August 2007 geplant. Projektstand:
Gemäß
den Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beträgt die
Kostensicherheit der Stufe IV +/- 20 %. Die
Mehrausgaben führen zu einer Abweichung von 16,01 %. Belastung der StadtGemäß der jetzigen Kostenberechnung betragen die Gesamtbaukosten 3.058.000 €. Die Netto-Gesamtbelastung errechnet sich aus den Gesamtbaukosten abzüglich der Anliegerbeiträge und den Fördergeldern. Die Anlieger werden für die Straßenbaumaßnahme nach § 8 KAG (Kommunales Abgabengesetz / Hauptgeschäftsstraße ) veranlagt, dieses bedeutet, das 60 % (Gehwege, Parkstreifen) bzw. 40 % (Fahrbahn, Beleuchtung) der umlagefähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind. Die Förderung im Rahmen der Städtebauförderung beträgt, gemäß den jetzigen geplanten Ausbauflächen 971.000 €. Der Fördersatz beträgt 75 €/m², wobei Parkplätze nicht gefördert werden. Die Förderung des Landes erhöht sich aufgrund der leichten Planänderung nur geringfügig. Deckung
der Mehrausgaben Die Mehrausgaben in Höhe von 422.000 € werden in 2008 fällig. Hierzu ist eine Deckung über eine eingeplante VE (Verpflichtungsermächtigung) in 2007 erforderlich. Die zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen (VE) von 422.000 € können im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bei den Aufträgen I 09012608 Projekt “Telegrafenstraße“ mit 290.000 € und I 09012610 Projekt “Kreuzung Bügeleisen“ mit 132.000 € bereitgestellt werden. Dieses erfolgt durch Einsparungen der VE bei den Aufträgen I 12111010 “Ausbau Neuenhaus 53-67“ mit 126.000 € und I 12112006 “Straßenbau B-Plan 41 Unterpohlhausen“ mit 296.000 €. Diese beiden Maßnahmen verschieben sich in der Planung und in der Ausführung nach 2008/2009 und werden im nächsten Haushalt neu veranschlagt. Stellungnahme der Kämmerei Zum wiederholten Male treten bei Maßnahmen der Innenstadt Mehrausgaben auf. Seitens des Kämmerers bzw. der Kämmerei wurde wiederholt bei Kostensteigerungen zu anderen Maßnahmen darauf hingewiesen, dass die Gesamtbelastung aus allen Innenstadtmaßnahmen abzüglich der Einzahlungen (Einnahmen) – Fördermittel des Landes, KAG-Anliegerbeiträge - sich in einem finanzierbaren Umfange bewegen muss. Um dies verfolgen zu können und auch transparent zu machen, hat die Kämmerei in den letzten Jahren in den Erläuterungsheften zu den Haushalten in Zusammenarbeit mit dem Baudezernat Aufstellungen aufgenommen, aus denen die Gesamtauszahlungen (Ausgaben) und die gesamten Fördermittel und Anliegerbeiträge hervorgehen. Gleichzeitig wird die Entwicklung der Nettobelastung gegenüber dem Vorjahr dargestellt (siehe Seite 90 des Erläuterungsheftes zum Haushalt 2007). Jede Kostensteigerung führt letztlich in der Nettobelastung zu einer erhöhten langfristigen Kreditaufnahme, die wiederum mit dem Schuldendienst den städtischen Haushalt belastet. Die Zinsen sind Aufwand. Sie belasten das Ergebnis des Gesamtergebnisplanes. Außerdem lösen Sie, ebenso wie der Tilgungsaufwand, einen erhöhten Auszahlungsbedarf aus und belasten hier die Liquidität der Stadt. Es ist nicht nur die Aufgabe von Stadtkämmerer und Kämmerei, die Entwicklung der Verschuldung und der daraus resultierenden Belastungen für den Haushalt sorgfältig zu verfolgen und so gering wie möglich zu halten. Auch der Landrat als Kommunale Aufsichtsbehörde und die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen beobachten die Entwicklung genau und kommen hier ggf. zu entsprechenden Feststellungen bzw. Verfügungen. Als Stadtkämmerer kann ich nur dem angeführten, erhöhten Gesamtausgabebedarf unter dem Vorbehalt zustimmen, dass die Nettomehrbelastung an anderen Positionen im investiven Bereich des Haushaltes innerhalb des Baudezernates und hier insbesondere im Bereich der Innenstadtmaßnahmen bzw. anderer Straßenbaumaßnahmen eingespart wird. Dabei kann von mir eine evtl. vorgesehene Kompensierung durch das Verschiebungen von Straßenbaumaßnahmen nur dann akzeptiert werden, wenn es sich um längerfristige Zurückstellungen handelt. Hierauf werde ich bei der Aufstellung des Haushaltes 2008 mein Augenmerk richten und dies für die Mittelanmeldungen für den von mir zu verantwortenden Entwurf des Haushaltes entsprechend einfordern.
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