Vorlage - RAT/0942/2007  

 
 
Betreff: Umbenennung des Hauses Eich 61
Status:öffentlich  
Federführend:Bauverwaltungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
23.04.2007 
21. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, das Haus „Eich 61 „ wie folgt umzubenennen:

 

„Jahnstraße 22“

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit der Fertigstellung des Schwanenplatzes ist die Erreichbarkeit des Hauses „Eich 61“ durch Fahrzeuge von der Straße Eich nicht mehr gegeben. Vielmehr ist das Haus jetzt über die Jahnstraße anzufahren.

 

Die Lagebezeichnung eines Hauses ist für seine Auffindbarkeit, vor allem durch Rettungsfahrzeuge und für die Polizei, von besonderer Bedeutung.

 

Daher ist es erforderlich, dass das Haus „Eich 61“ eine neue Lagebezeichnung erhält.

 

Die Eigentümer wurden mit Schreiben vom 04.12.2006 über die beabsichtigte Umbenennung informiert. Mit Schreiben vom 13.12.2006 beantragten die Eigentümer/Mieter daraufhin eine Umbenennung ihres Hauses in „Am Schwanenplatz 1“. Nach Meinung der Eigentümer/Mieter sollte die neu gebaute Straße einen eigenen Namen erhalten.

 

Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 18.01.2007 den Antrag gestellt, entsprechend dem Wunsch der Bewohner des Hauses „Eich 61“, eine Umbenennung in „Am Schwanenplatz 1“ vorzunehmen. Dieser wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 12.02.2007 eingebracht.  

 

Der Antrag ist seitens der Verwaltung geprüft worden. Die durch den Umbau des Schwanenplatzes neu entstandene Straße mit einer Länge von ca. 70 m ist relativ kurz. Über die Straße wird lediglich das Haus Eich 61 erschlossen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten werden auch zukünftig keine weiteren Häuser über diese Straße erreichbar sein müssen. Es wird von Seiten der Verwaltung keine Notwendigkeit gesehen, für ein einzelnes Wohngebäude einen neuen Straßennamen zu vergeben.

 

Zudem müsste, um den Antrag der CDU-Fraktion entsprechen zu können, ein förmliches Widmungsverfahren durchgeführt werden, welches aus arbeitsökonomischer Sicht für die Benennung eines einzelnen Wohnhauses unverhältnismäßig wäre.

 

Es wird daher vorgeschlagen, lediglich eine Umbenennung des Hauses  „Eich 61“ in

 

„Jahnstraße 22“

 

vorzunehmen.

Anlage:

Anlage:

Lageplan