![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von
den fristgemäß erhobenen Einwendungen der UWG-Fraktion vom 16.04.2003 sowie der
Stellungnahme des Bürgermeisters. Der Rat der Stadt beschließt keine
inhaltlichen Ergänzungen der Niederschrift zu Tagesordnungspunkt 13 –
Verkehrs- und Gestaltungskonzept Innenstadt, Vorlage: RAT/0013/2003,
vorzunehmen, jedoch das Abstimmungsergebnis zu Unterpunkt ‚c‘ wie
folgt zu berichtigen: “Der Rat der Stadt fasst
einstimmig bei 2 Enthaltungen (1 CDU, 1 UWG) die Beschlüsse zum
Gestaltungskonzept Innenstadt.” Sachverhalt: Mit Schreiben vom 16.04.2003 hat die UWG-Fraktion, vertreten durch Stadtverordneten Hansen, fristgerecht Einwendungen gegen die Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 13 c “Gestaltungskonzept Innenstadt” geltend gemacht. Auf das beiliegende Schreiben wird verwiesen. Entsprechend
§ 24 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates werden kurze Erklärungen von
Fraktionen oder von einzelnen Ratsmitgliedern zum persönlichen
Abstimmungsverhalten in die Niederschrift aufgenommen, wenn die Aufnahme der
Erklärung ausdrücklich gewünscht wird. Dies gilt auch für relevante
Stellungnahmen der Verwaltung, sofern dies beantragt wird. Nach den
Aufzeichnungen der Mitarbeiter des Hauptamtes ist ein solcher Wunsch im
Sitzungsverlauf von Stadtverordnetem Wilms nicht geäußert worden, so dass eine
Aufnahme in die Niederschrift nicht erfolgte. Aus diesem Grunde empfiehlt die
Verwaltung keine Ergänzung der Niederschrift vorzunehmen. Ergänzend
hat Stadtverordneter Wilms mündlich mitgeteilt, dass das Abstimmungsergebnis zu
Unterpunkt ‚c‘ nicht vollständig protokolliert wurde. Tatsächlich
ist bei dem einstimmigen Beschluss 1 Stimmenthaltung der UWG nicht vermerkt
worden. Hierzu wird eine Berichtigung der Niederschrift empfohlen. Nach § 24
Absatz 4 der Geschäftsordnung entscheidet der Rat der Stadt über Einwendungen
in seiner nächsten Sitzung. Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |