Vorlage - RAT/0123/2003  

 
 
Betreff: Beanstandung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt am 31.03.2003
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hermanns, Bettina
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Vorberatung
02.06.2003 
25. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den fristgemäß erhobenen Einwendungen der UWG-Fraktion vom 16.04.2003 sowie der Stellungnahme des Bürgermeisters. Der Rat der Stadt beschließt keine inhaltlichen Ergänzungen der Niederschrift zu Tagesordnungspunkt 13 – Verkehrs- und Gestaltungskonzept Innenstadt, Vorlage: RAT/0013/2003, vorzunehmen, jedoch das Abstimmungsergebnis zu Unterpunkt ‚c‘ wie folgt zu berichtigen:

 

“Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei 2 Enthaltungen (1 CDU, 1 UWG) die Beschlüsse zum Gestaltungskonzept Innenstadt.”

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 16.04.2003 hat die UWG-Fraktion, vertreten durch Stadtverordneten Hansen, fristgerecht Einwendungen gegen die Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 13 c “Gestaltungskonzept Innenstadt” geltend gemacht. Auf das beiliegende Schreiben wird verwiesen.

 

Entsprechend § 24 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates werden kurze Erklärungen von Fraktionen oder von einzelnen Ratsmitgliedern zum persönlichen Abstimmungsverhalten in die Niederschrift aufgenommen, wenn die Aufnahme der Erklärung ausdrücklich gewünscht wird. Dies gilt auch für relevante Stellungnahmen der Verwaltung, sofern dies beantragt wird.

 

Nach den Aufzeichnungen der Mitarbeiter des Hauptamtes ist ein solcher Wunsch im Sitzungsverlauf von Stadtverordnetem Wilms nicht geäußert worden, so dass eine Aufnahme in die Niederschrift nicht erfolgte. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung keine Ergänzung der Niederschrift vorzunehmen.

 

Ergänzend hat Stadtverordneter Wilms mündlich mitgeteilt, dass das Abstimmungsergebnis zu Unterpunkt ‚c‘ nicht vollständig protokolliert wurde. Tatsächlich ist bei dem einstimmigen Beschluss 1 Stimmenthaltung der UWG nicht vermerkt worden. Hierzu wird eine Berichtigung der Niederschrift empfohlen.

 

Nach § 24 Absatz 4 der Geschäftsordnung entscheidet der Rat der Stadt über Einwendungen in seiner nächsten Sitzung.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift