Vorlage - RAT/0963/2007  

 
 
Betreff: Fahrtkostensituation ortsfremder Schülerinnen und Schüler, die eine weiterführende Schule in Wermelskirchen besuchen (Anregungen und Beschwerden der Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums Wermelskirchen gem. § 24 GO NW)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Beteiligt:Kämmerei/Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Voß, Andreas   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
22.05.2007 
Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
10.09.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss beschließt auf der Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung NW (GO NW),

 

a)         den von der Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums Wermelskirchen formulierten Anregungen und Beschwerden im Rahmen der Fahrtkostenproblematik für Schülerinnen und Schüler, die nicht in Wermelskirchen wohnen, aber eine weiterführende Schule in Wermelskirchen besuchen, nicht stattzugeben

 

und

 

b)         verweist die Anregungen und Beschwerden der Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums Wermelskirchen zur  weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.         Ausgangssituation

 

Die Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums Wermelskirchen hat, stellvertretend für Eltern Bergisch Borner Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium in Wermelskirchen besuchen, eine schriftliche „Eingabe an den Rat der Stadt Wermelskirchen“ m. d. B. gerichtet, die bekannte Fahrtkostenproblematik zu lösen. Diese „Eingabe“ ist der Sitzungsvorlage in Kopie beigefügt.

 

Der Vorgang ist im Sinne des § 24 der Gemeindeordnung NW (GO NW) als Anregung bzw. Beschwerde anzusehen. Gemäß § 24 (1) GO NW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksregierung zu wenden. Das Recht beschränkt sich dabei nicht auf Bürger oder Einwohner der Gemeinde, sondern schließt alle natürlichen Personen und Personengemeinschaften ein, also auch Bürger und Einwohner anderer Gemeinden.

 

Lt. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen ist der Haupt- und Finanzausschuss als zuständiges Gremium für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden bestimmt.

 

Werden die Zuständigkeiten eines entscheidungsbefugten Ausschusses bestimmt (im vorliegenden Fall die des Schulausschusses), so sind die Anregungen oder Beschwerden vorab diesem Gremium zuzuleiten, das diese inhaltlich prüft. Sofern der Fachausschuss (hier Schulausschuss) den Anregungen und Beschwerden stattgibt, erfolgt eine Information im Haupt- und Finanzausschuss. Andernfalls überweist das Gremium die Anregungen und Beschwerden an den Haupt- und Finanzausschuss. Dieser kann nach Beratung die Angelegenheit zur Überprüfung an die zur Entscheidung berechtigte Stelle  (hier Schulausschuss) zurückverweisen und Empfehlungen aussprechen, an die diese Stelle nicht gebunden ist.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine Beratung der Fahrtkostenproblematik auf der Grundlage der vorliegenden Anregungen und Beschwerden der Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums Wermelskirchen im Schulausschuss erforderlich.

 

2.         Welche Problematik liegt vor?

 

Rund 95 Schülerinnen und Schüler, die nicht in Wermelskirchen wohnen (z. B. in Remscheid-Bergisch Born), besuchen weiterführende Schulen in Wermelskirchen. Um zur jeweiligen Schule in Wermelskirchen zu gelangen, haben die Stadtwerke Remscheid diesen Schülerinnen und Schülern seit rund 4 Jahren sogenannte ÜT-Tickets zum SchülerTicket zu einem Monatspreis in Höhe von rd. 24 € ausgehändigt. Die Stadt Wermelskirchen muss diesen Ticketpreis auf der Grundlage der Schülerfahrtkostenverordnung in gleicher Höhe bezuschussen (ca. 14,50 € monatlich), wie es die Stadt Remscheid getan hätte, wenn eine Schule im Wohnort Remscheid besucht worden wäre.

 

Lt. Mitteilung der Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums (s. a. „Eingabe an den Rat der Stadt“) haben die Stadtwerke Remscheid diese bisher ausgegebenen ÜT-Tickets zum SchülerTicket mit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2006/2007 eingezogen und alternativ nur noch sogenannte StarterTickets zu einem monatlichen Gesamtpreis in Höhe von 45,40 € angeboten. Diese Vorgehensweise ist erforderlich - so die Stadtwerke Remscheid - da im Bereich der Stadt Wermelskirchen ein SchülerTicket, welches Voraussetzung für die Abgabe der ÜT-Tickets ist, nicht angeboten wird.

 

Da die Stadt Wermelskirchen die entstehenden Mehrkosten auf der Grundlage der Schülerfahrtkostenverordnung nicht berücksichtigen darf, müssen die betroffenen Eltern die Mehrkosten in Höhe von rd. 20 € monatlich selber tragen.

 

Mit dieser Zusatzbelastung sind die Eltern nicht einverstanden und bitten über die Schulpflegschaft um die Freistellung von den monatlichen Mehrkosten. Die Eltern weisen insbesondere darauf hin, dass die Stadt Wermelskirchen für die in Wermelskirchen lebenden Schüler/innen einen Ticketpreis in Höhe von 35,10 € monatlich berücksichtigt, bei Schülern aus Remscheid wegen der Schülerfahrtkostenverordnung aber nur rd. 24 € (in RS gültiger Ticketpreis) berücksichtigen darf. Darüber hinaus weisen die Eltern auf die schwer nachzuvollziehende Situation hin, dass Schüler/innen aus Wermelskirchen, die Schulen in Remscheid besuchen, das ÜT-Ticket zum Preis von rd. 24 € erhalten, da für alle Schulen in Remscheid das SchülerTicket gilt, Remscheider Schüler auf Wermelskirchener Schulen aber zukünftig 45,40 € zahlen müssen. Auch wird von den Eltern festgestellt, dass die günstigen Beförderungskosten mit ein Kriterium für die Wahl der Schule in Wermelskirchen gewesen ist.

 

3.         Warum ist diese Problematik entstanden?

 

Die unter Ziffer 1. dargestellte Problematik ist entstanden, weil die Stadtwerke Remscheid seit rd. 4 Jahren ÜT-Tickets zum SchülerTicket an Schülerinnen und Schüler z. B. aus Bergisch Born, die eine weiterführende Schule in Wermelskirchen besuchen, abgeben, ohne das die Voraussetzungen in Wermelskirchen (Einführung eines SchülerTickets) vorgelegen haben.

 

Ein SchülerTicket ist in Wermelskirchen bisher nicht eingeführt worden, da - lt. Ergebnis von durchgeführten Bedarfsabfragen (2003 und 2006) - jeweils eine große Mehrheit der betroffenen Eltern an den weiterführenden Schulen in Wermelskirchen eine SchülerTicket-Einführung nicht gewünscht hat.

 

Die Voraussetzungen für die Abgabe von ÜT-Tickets durch die Stadtwerke Remscheid haben demnach nie vorgelegen. Aufgefallen ist diese Problematik erstmalig im Jahr 2006 im Rahmen von Fahrscheinkontrollen durch die RVK.

 

Obwohl die Stadt Wermelskirchen die fehlerhafte Ausgabe, den aktuellen Einzug der ÜT-Tickets und die damit  verbundene Kostenerhöhung nicht zu verantworten hat, verlangen die betroffenen Eltern von der Stadt - als Schulträger - eine Lösung der Problematik.

 

4.         Bisherige Maßnahmen und Ergebnisse

 

Der Schulausschuss hat sich im Rahmen der „Bedarfsabfrage SchülerTicket“ mit der Thematik bereits in seinen Sitzungen am 22.06.2006 und 08.11.2006 befasst.

 

Im Rahmen der entsprechenden Beschlüsse hat sich die Verwaltung gegen Ende 2006 nochmals schriftlich mit dem VRS (der RVK) und den Stadtwerke Remscheid in Verbindung gesetzt und darum gebeten, den Schülerinnen und Schülern, die nicht in Wermelskirchen wohnen (z. B. in Bergisch Born), aber eine der weiterführenden Schulen in Wermelskirchen besuchen, die bisher ausgegebenen - ermäßigten - Beförderungstickets auch zukünftig zur Verfügung zu stellen.

 

In diesem Zusammenhang liegt der Verwaltung eine eindeutige Stellungnahme des VRS (RVK) vor, wonach der VRS nochmals bestätigt, dass das SchülerTicket nur an Schulen ausgegeben werden kann, für die ein entsprechender Beschluss gefasst worden ist.

 

Die betroffenen Elternvertreter des Gymnasiums sind in einem Gespräch am 25.01.2007 über den gesamten Sachverhalt nochmals in Kenntnis gesetzt worden.

 

5.         Abschließende Bewertung

 

Die Stadt Wermelskirchen kann

 

a)                  die fehlerhafte Ausgabe der ÜT-Tickets durch die Stadtwerke Remscheid,

b)                  den aktuellen Einzug der ÜT-Tickets durch die Stadtwerke Remscheid,

c)                  die damit verbundene Kostenerhöhung für die betroffenen Eltern durch die Stadtwerke Remscheid,

d)                  die mehrheitliche Ablehnung des SchülerTickets in Wermelskirchen durch die betroffenen Eltern und

 

somit die fehlenden Grundvoraussetzungen für die von den Eltern gewünschte Abgabe von ermäßigten Beförderungstickets nicht beeinflussen.

 

Der Hinweis der Eltern auf sich ergebende ungleiche Kostenübernahmen für den Transport von in Wermelskirchen lebenden Schülerinnen und Schülern und den Transport von Schülerinnen und Schülern, die nicht in Wermelskirchen leben, ist richtig, ergibt sich aber aus der Anwendung der geltenden Rechtslage.

Bei der Schülerfahrtkostenverordnung, auf deren Grundlage alle Kostenübernahmen im Bereich der Schülerfahrtkosten abgewickelt werden, handelt es sich um eine Landesverordnung, die auch nicht von der Stadt Wermelskirchen beeinflusst oder verändert werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund kann den von der Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums Wermelskirchen für die Bergisch Borner Eltern im Sinne des § 24 der Gemeindeordnung NW (GO NW) formulierten Anregungen und Beschwerden nicht stattgegeben werden.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift