Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss beschließt, dem Rat der Stadt Wermelskirchen zu empfehlen, a) die Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2007/2008 bis 2013/2014 in der vorgelegten Fassung zu beschließen, b) die Verwaltung insbesondere zu beauftragen, die Bildung von Teilstandorten an den Grundschulen Dhünn/Dabringhausen und Hünger/Tente im Planungszeitraum umgehend vorzubereiten und vorzunehmen, sobald sich ein entsprechender Bedarf ergibt und Sachverhalt: Die vorliegende Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum vom Schuljahr 2007/2008 bis zum Schuljahr 2013/2014 ist grundsätzlich von zurückgehenden Schülerzahlen und den Auswirkungen des neuen Schulgesetzes geprägt. Bis zum Schuljahr 2013/2014 wird im Bereich der weiterführenden Schulen insgesamt ein Schülerstand erreicht sein, der mit der Situation im Schuljahr 2000/2001 vergleichbar ist. Im Bereich der Grundschulen wirkt sich der Geburtenrückgang ungleich stärker aus. Hier ist damit zu rechnen, dass bis zum Schuljahr 2013/2014 Schülerzahlen erreicht werden, die unterhalb der Zahlen des Schuljahres 1998/1999 liegen. Zeitversetzt wird sich dieser Rückgang bei den weiterführenden Schulen jedoch erst in der Fortschreibung der Schul-entwicklungsplanung ab dem Schuljahr 2014/2015 auswirken. Grundsätzlich führen diese Faktoren im Planungszeitraum bei allen Schulen zu einer verbesserten Raumsituation und zum Teil zu einem Abbau von provisorischen Übergangslösungen. In Zusammenhang mit freiwerdenden Schulräumen sollte beachtet werden, dass nur dauerhaft nicht mehr benötigte Räumlichkeiten anderen Nutzungen zugeführt werden, da insbesondere im Bereich der weiterführenden Schulen derzeit nicht abschätzbar ist, ob denkbare Veränderungen der Schullandschaft in NRW zukünftig zu einem höheren Raumbedarf führen werden. Im Bereich der erforderlichen Bildung von Teilstandorten an den Grundschulen Dhünn und Dabringhausen sowie Tente und Hünger sollten die entsprechenden Beschlüsse der politischen Gremien die Auflösung der jeweils kleineren Schule und die Angliederung dieser aufgelösten Schule an die jeweils bestehen bleibende - größere - Schule beinhalten. In einem solchen Fall verliert die Schulleitung der aufgelösten Schule ihre Funktion. Die Schulleitung der bestehen bleibenden Schule ändert sich nicht. Bei der Auflösung beider Schulen würden beide Schulleitungen ihre Funktion verlieren und eine komplett neue Schule gegründet werden. Grundsätzlich bleibt im Zusammenhang mit der Bildung von Teilstandorten festzustellen, dass die Stadt Wermelskirchen mit dieser Maßnahme den Bestand der kleinen Schul-standorte sichert und auf Einsparungsmöglichkeiten im Bereich der Schulen, die sich durch die Schließung von Standorten ergeben könnten, verzichtet. Eine Ausfertigung der Schulentwicklungsplanung 2007/2008 bis
2013/2014 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
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