Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt die der Niederschrift beizufügende „Satzung für den ehrenamtlichen Behindertenbeirat der Stadt Wermelskirchen“. Sachverhalt: Nach mehreren Arbeitsbesprechungen zwischen Vertretern des ehrenamtlichen Behindertenbeirates und der Verwaltung sowie sich anschließenden Beratungen im Behindertenbeirat selbst hat der Sozialausschuss in seiner 11. öffentlichen Sitzung am 29.03.2007 (TOP 6) einstimmig bei einer Enthaltung (CDU) dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. Rat der Stadt empfohlen, die jetzt vorliegende Fassung der Satzung für den ehrenamtlichen Behindertenbeirat zu beschließen. Dieser Empfehlung des Sozialausschusses war eine Abstimmung über die Frage des Stadtverordneten Allendorf (CDU) vorausgegangen, neben dem Vorsitzenden des Sozialausschusses auch dessen Stellvertreter zu den Sitzungen des Behindertenbeirates zu entsenden (Ziff. 2 des Satzungsentwurfs). Dies hat der Fachausschuss bei 1 Gegenstimme (CDU) und 2 Enthaltungen (1 CDU, 1 SPD) mehrheitlich abgelehnt. Ziff. 9 des Satzungsentwurfs erfuhr redaktionelle Veränderungen, die zur jetzt vorliegenden Fassung führten und in die Empfehlung lt. Abs. 1 dieses Sachverhalts mit einbezogen sind. Anlage/n: Entwurf der Satzung des ehrenamtlichen Behindertenbeirates der Stadt Wermelskirchen
*) Es entstehen Kosten für Sitzungsgelder, Ersatz von Verdienstausfall
und Fahrtkostenerstattungen. |
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