Vorlage - RAT/0991/2007  

 
 
Betreff: Kanalisation folgender noch nicht angeschlossener Einzelgrundstücke: "Remscheider Straße 49; Osminghausen 9; Neuenhaus 29"
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb Bearbeiter/-in: Tesche, Stefan
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
06.06.2007 
10. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt die abwassertechnische Erschließung von folgenden, bislang noch nicht angeschlossenen Einzelgrundstücken: „ Neuenhaus 29, Osminghausen 9, Remscheider Straße 49“. Dies erfolgt auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne. Der Betriebsausschuss beauftragt die Betriebsleitung, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst in der vorgeschlagenen Zeitschiene durchzuführen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept sieht die Kanalisation von diversen Einzelmaßnahmen für das Jahr 2007 vor.  Hierbei handelt es sich um Grundstücke, für die der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) abwasserbeseitigungspflichtig ist. Dies ist grundsätzlich im Innenbereich der Fall. Im Außenbereich dort, wo der unverhältnismäßig hohe öffentliche Aufwand zur Übernahme des Abwassers nicht nachgewiesen werden kann.

 

Für drei bisher noch nicht angeschlossene Einzelgrundstücke wurde dieses Jahr die Planung an das Ingenieurbüro Gohl vergeben. Die Entwurfsplanung liegt jetzt vor. Nach Beratung und Beschlussfassung im Betriebsausschuss erfolgen die weiteren Planungsschritte. Genehmigungsverfahren sind nicht erforderlich.

 

Die Ausschreibung erfolgt gemeinsam mit den schon  im Betriebsausschuss vom 22.2.2006 (RAT/0615/2006) für das Jahr 2007 geplanten Maßnahmen. Es ist eine gemeinsame Vergabe und anschließende sukzessive Bauausführung in diesem Jahr vorgesehen.

 

Die technischen Erläuterungen sind dem nachfolgenden Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zu entnehmen.

 

In der Anlage ist für jede Einzelmaßnahme ein Lageplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung der kompletten Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung. Weitere Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.

 

 

ERLÄUTERUNGSBERICHT (Kurzfassung)

1           Veranlassung und Aufgabenstellung

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt zur Erfüllung seiner Abwasserbeseitigungspflicht verschiedene Grundstücke im Stadtgebiet Wermelskirchen gemäß dem beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept erstmalig zu kanalisieren.

Es ist geplant, folgende drei Grundstücke an die bestehende Kanalisation anzuschließen und das anfallende Schmutzwasser der Abwasserbehandlungsanlage zuzuführen.

 

Abschnitt      Straße und Hausnummer                                    Gesamtausgabebedarf im

                                                                                       Wirtschaftsplan

 

1                 Osminghausen 9                                                 15.000,- €

2                 Neuenhaus 29                                                      47.000,- €

3                 Remscheider Straße 49                                      35.000,- €

2           Örtliche Verhältnisse

Die Lage der einzelnen Vorhaben im Stadtgebiet ist den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen.

 

Aufgrund der örtlichen Erkundungen werden die Grundstücke im Planungsabschnitt zu Wohnzwecken und im Fall Neuenhaus 29 als Maschinenbaubetrieb genutzt.

 

Die hier geplanten Entwässerungskanäle dienen ausschließlich der Ableitung von häuslichem Schmutzwasser. Auf Nachfrage bei dem Maschinenbaubetrieb in Neuenhaus 29 fallen keine Produktionsabwässer an.

 

Die Baufelder weisen insgesamt wechselndes Gefälle auf. Im Einzelnen ist dies den beigefügten Lageplänen zu entnehmen.

 

Erfahrungsgemäß ist von Böden der Bodenklasse 3-7 und ggf. auftretendem Schichtenwasser auszugehen. Weiterhin wird mit PAK (teerhaltiges Material) nicht gerechnet.

 

Zurzeit geht die Planung davon aus, dass kein drückendes Grundwasser ansteht und keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz vor Dränagewasser aus dem Kanalgraben zu ergreifen sind.

2.1         Bestehende und geplante Anlagen Dritter

Versorgungsleitungen wurden durch entsprechende Anfragen bei den Versorgungsträgern ermittelt. Die Auskünfte sind in die Planung eingearbeitet.

 

In Teilbereichen lässt sich ein Konflikt mit den bestehenden Leitungen nicht vermeiden. Die Ausführungsplanung wird der BEW zur Verfügung und zur Kenntnis vorgelegt werden, um die erforderlichen Maßnahmen im Einzelnen zu besprechen. Aufgrund von Erfahrungen in ausgeführten Baumaßnahmen sollten zur Trassensicherung Suchschachtungen ausgeführt werden.

2.2         Gewerbe- und Industriebetriebe, bedeutende Direkt- oder Indirekteinleiter

Es ist ein Maschinenbaubetrieb betroffen.

 

Direkt- oder Indirekteinleiter sind nicht bekannt.

 

Das Niederschlagswasser ist örtlich zu versickern oder abzuleiten. Die erforderlichen Einleitungserlaubnisse sind vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu beantragen.

2.3         Vorfluterverhältnisse

Zur Ableitung des Schmutzwassers von jeweiligen Grundstücken dient die bestehende Schmutz- oder die Mischwasserkanalisation. Diese sind hydraulisch ausreichend dimensioniert.

3           Technische Grundlagen

Die Planung basiert auf den aktuellen technischen Regelwerken und Arbeitsblättern und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten.

 

Die Grundstücke werden im Trennverfahren entwässert. Für die Privatgrundstücke ist satzungsgemäß die Übernahme des häuslichen Schmutzwassers vorgesehen. Die Entsorgung des auf den Grundstücken anfallenden Niederschlagswassers ist wie bisher auf den Grundstücken zu besorgen und liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Grundstückseigentümers.

                

4           Ergebnis der Planung

Aufgrund der jeweils vorhandenen Topografie und örtlichen Verhältnisse erfolgt die Abwasserableitung entweder über Freispiegelkanäle oder im Drucksystem.

 

Die Entwässerungskanäle im Freigefälle sollen mit einer regulären Tiefenlage von rd. 2,30 m verlegt werden.

 

Als Material wird Steinzeug DIN EN 295 verwendet.

 

In Einzelfällen kann sich aufgrund der Geländestruktur, der Lage von Versorgungsleitungen oder ev. auch der Lage einzelner Häuser eine andere Tiefenlage mit abweichenden Kosten ergeben.

 

Die Druckleitungen sollen zur frostfreien Verlegung mit einer Mindestüberdeckung von 1,00m hergestellt werden. Im Falle von Kreuzungen mit Versorgungsleitungen sind diese unter den Frischwasserleitungen durchzuführen.

4.1         Kontroll- und Spülschächte

Die Schachtbauwerke sollen aus Betonfertigteilen EN 1917 in Verbindung mit DIN V 4034 hergestellt werden. Die Abdeckungen sind mit Belüftungen zu versehen.

 

Am Ende von Druckleitungen sollen Endschächte nach ATV Arbeitsblatt A 157 erstellt werden. Hierdurch wird das Austreten, Ausgasen und Verwirbeln von H2S und die damit verbundene Geruchsbildung vermindert.

4.2         Anschlusskanäle

Verfahrensvariante : Schmutzwasserableitung – Freispiegelkanäle

 

Die Anschlusskanäle der Grundstücksentwässerung sollen aus Steinzeugrohren DIN EN 295 hergestellt werden. Aus Gründen der erforderlichen regelmäßigen Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen sollten die Anschlusskanäle an Übergabeschächte angeschlossen werden.

 

Verfahrensvariante : Drucksystem mit Abwasserhebung

 

Die Hausanschlussleitungen des Drucksystems bestehen aus Druckleitungsrohren PEHD-PE 80, PN 12,5, DA 50*4,6 mm gemäß DIN 8074/75 und sind an der Grundstücksgrenze mit einem Absperrschieber DN 50 für Wartungszwecke zu sichern.

 

5           Ergebnis der Planung für die einzelnen Abschnitte

5.1         Abschnitt Nr. 1 : Osminghausen 9

Da die vorhandene Sohlhöhe des Vorflutkanals höher liegt als das anzuschließende Grundstück, ist die Schmutzwasserableitung im Drucksystem geplant.

 

Das Schmutzwasser wird über eine ca. 35 lange Druckleitung in einen Druckentspannungsschacht geführt und von dort mit einer 2,5m langen DN 200 Kanalisation zur bestehenden Schmutzwasserkanalisation DN 200 GFK (Schacht S16) geleitet.

 

Die hydraulische Auslegung der Druckleitung ist mit Fa. Jung (Pumpen) abgestimmt. Für die Ableitung des Schmutzwassers ist eine Druckleitung PEHD-PE 80, PN 12,5, DA 50*4,6 mm gemäß DIN 8074/75 erforderlich.

 

Die voraussichtlichen Baukosten für die geplanten Entwässerungskanäle betragen (ohne Sonstiges und Stundenlohnarbeiten) rd. 12.566,40 € einschließlich zurzeit 19 % MwSt.

 

5.2         Abschnitt Nr. 2 : Neuenhaus 29

Aufgrund der vorhandenen Topografie kommt für diesen Abschnitt die Freispiegelleitung in Frage. Dabei wird berücksichtigt, dass sich zwischen den Häusern 33 und 37 eine Baulücke mit ca. 32 m Straßenfront befindet.

 

Das Schmutzwasser wird über eine ca. 68,00 lange Sammelleitung zur vorhandenen Vorflut (Mischwasserkanalisation DN 300- Schacht 3) geleitet.

 

Die voraussichtlichen Baukosten für die geplanten Entwässerungskanäle betragen (ohne Sonstiges und Stundenlohnarbeiten) rd. 38.675,00 € einschließlich zurzeit 19 % MwSt.

 

5.3         Abschnitt Nr. 3 :  Remscheider Straße 49

Da die vorhandene Sohlhöhe des Vorflutkanals höher liegt als die anzuschließenden Grundstücke, ist die Schmutzwasserableitung im Drucksystem geplant.

 

Das Schmutzwassers wird über eine ca. 50,00 lange Druckleitung in einen Druckentspannungsschacht geführt und von dort mit einer 2,5m langen Übergabeleitung DN 200 zur bestehenden Mischwasserkanalisation DN 300 Stz geleitet. Der Anschluss soll über einen Reparaturabzweig erfolgen.

 

Die hydraulische Auslegung der Druckleitungen ist mit Fa. Jung abgestimmt .Für die Ableitung des Schmutzwassers ist eine Druckleitung PEHD-PE 80, PN 12,5, DA 50*4,6 mm gemäß DIN 8074/75 gewählt worden.

 

Die voraussichtlichen Baukosten für die geplanten Entwässerungskanäle betragen (ohne Sonstiges und Stundenlohnarbeiten) rd. 14.886,90 €. einschließlich zurzeit 19 % MwSt.

 

6           Kostenplanung

6.1         Voraussichtliche Kosten

Die voraussichtlichen Baukosten für die geplanten Entwässerungskanäle betragen (inkl. Sonstiges und Stundenlohnarbeiten von ca. 5.000, 00 €) rd. 71.100, 00 € einschließlich zurzeit 19 % MwSt.

 

Nicht enthalten sind Kosten für die Entsorgung kontaminierten Bodenaushubs, Altlasten, Verlegung von Versorgungsleitungen, Hindernisse durch historische Einbauten, Bodenverbesserungsmaßnahmen, Gebühren, Grunderwerb.

Weiterhin sind noch die Aufwendungen für Vermessung, Bodengutachten, Bestandspläne und Planungsleistungen zu berücksichtigen.

 

Der im Wirtschaftsplan eingestellte Gesamtausgabebedarf in Höhe von insgesamt 97.000,- € zur Umsetzung der drei Maßnahmen ist nach aktuellem Stand ausreichend.

 

 

 

Verzeichnis der Pläne

 

 

Kanallageplan             Abschnitt                                 Maßstab

 

017L001                      Osminghausen 9                    1 : 250

017L002                      Neuenhaus 29                         1 : 250

017L003                      Remscheider Straße 49         1 : 250

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

verschiedene

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

97.000,-

EUR

97.000,-

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift