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Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss beschließt die abwassertechnische Erschließung von folgenden, bislang noch nicht angeschlossenen Einzelgrundstücken: „ Neuenhaus 29, Osminghausen 9, Remscheider Straße 49“. Dies erfolgt auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne. Der Betriebsausschuss beauftragt die Betriebsleitung, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst in der vorgeschlagenen Zeitschiene durchzuführen. Sachverhalt: Das aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept sieht die Kanalisation von diversen Einzelmaßnahmen für das Jahr 2007 vor. Hierbei handelt es sich um Grundstücke, für die der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) abwasserbeseitigungspflichtig ist. Dies ist grundsätzlich im Innenbereich der Fall. Im Außenbereich dort, wo der unverhältnismäßig hohe öffentliche Aufwand zur Übernahme des Abwassers nicht nachgewiesen werden kann. Für drei bisher noch nicht angeschlossene Einzelgrundstücke wurde dieses Jahr die Planung an das Ingenieurbüro Gohl vergeben. Die Entwurfsplanung liegt jetzt vor. Nach Beratung und Beschlussfassung im Betriebsausschuss erfolgen die weiteren Planungsschritte. Genehmigungsverfahren sind nicht erforderlich. Die Ausschreibung erfolgt gemeinsam mit den schon im Betriebsausschuss vom 22.2.2006 (RAT/0615/2006) für das Jahr 2007 geplanten Maßnahmen. Es ist eine gemeinsame Vergabe und anschließende sukzessive Bauausführung in diesem Jahr vorgesehen. Die technischen Erläuterungen sind dem nachfolgenden Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zu entnehmen. In der Anlage ist für jede Einzelmaßnahme ein Lageplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung der kompletten Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung. Weitere Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.
ERLÄUTERUNGSBERICHT
(Kurzfassung) 1
Veranlassung und
Aufgabenstellung
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW)
beabsichtigt zur Erfüllung seiner Abwasserbeseitigungspflicht verschiedene
Grundstücke im Stadtgebiet Wermelskirchen gemäß dem beschlossenen
Abwasserbeseitigungskonzept erstmalig zu kanalisieren. Es ist geplant, folgende drei
Grundstücke an die bestehende Kanalisation anzuschließen und das anfallende
Schmutzwasser der Abwasserbehandlungsanlage zuzuführen. Abschnitt Straße und Hausnummer Gesamtausgabebedarf im Wirtschaftsplan 1 Osminghausen 9 15.000,- € 2 Neuenhaus 29 47.000,- € 3 Remscheider Straße 49 35.000,- € 2
Örtliche
Verhältnisse
Die Lage der einzelnen Vorhaben im Stadtgebiet ist
den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. Aufgrund der örtlichen Erkundungen werden die
Grundstücke im Planungsabschnitt zu Wohnzwecken und im Fall Neuenhaus 29 als
Maschinenbaubetrieb genutzt. Die hier geplanten Entwässerungskanäle dienen
ausschließlich der Ableitung von häuslichem Schmutzwasser. Auf Nachfrage bei
dem Maschinenbaubetrieb in Neuenhaus 29 fallen keine Produktionsabwässer an. Die Baufelder weisen insgesamt wechselndes Gefälle
auf. Im Einzelnen ist dies den beigefügten Lageplänen zu entnehmen. Erfahrungsgemäß ist von Böden der Bodenklasse 3-7 und
ggf. auftretendem Schichtenwasser auszugehen. Weiterhin wird mit PAK
(teerhaltiges Material) nicht gerechnet. Zurzeit geht die Planung davon aus, dass kein
drückendes Grundwasser ansteht und keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz vor
Dränagewasser aus dem Kanalgraben zu ergreifen sind. 2.1
Bestehende und
geplante Anlagen Dritter
Versorgungsleitungen wurden durch entsprechende
Anfragen bei den Versorgungsträgern ermittelt. Die Auskünfte sind in die
Planung eingearbeitet. In Teilbereichen lässt sich ein Konflikt mit den
bestehenden Leitungen nicht vermeiden. Die Ausführungsplanung wird der BEW zur
Verfügung und zur Kenntnis vorgelegt werden, um die erforderlichen Maßnahmen im
Einzelnen zu besprechen. Aufgrund von Erfahrungen in ausgeführten Baumaßnahmen
sollten zur Trassensicherung Suchschachtungen ausgeführt werden. 2.2
Gewerbe- und
Industriebetriebe, bedeutende Direkt- oder Indirekteinleiter
Es ist ein Maschinenbaubetrieb betroffen. Direkt- oder Indirekteinleiter sind nicht bekannt. Das Niederschlagswasser ist örtlich zu versickern
oder abzuleiten. Die erforderlichen Einleitungserlaubnisse sind vom jeweiligen
Grundstückseigentümer zu beantragen. 2.3
Vorfluterverhältnisse
Zur Ableitung des Schmutzwassers von jeweiligen
Grundstücken dient die bestehende Schmutz- oder die Mischwasserkanalisation.
Diese sind hydraulisch ausreichend dimensioniert. 3
Technische
Grundlagen
Die Planung basiert auf den aktuellen technischen
Regelwerken und Arbeitsblättern und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten. Die Grundstücke werden im Trennverfahren entwässert.
Für die Privatgrundstücke ist satzungsgemäß die Übernahme des häuslichen
Schmutzwassers vorgesehen. Die Entsorgung des auf den Grundstücken anfallenden
Niederschlagswassers ist wie bisher auf den Grundstücken zu besorgen und liegt
im Verantwortungsbereich des jeweiligen Grundstückseigentümers. 4
Ergebnis der
Planung
Aufgrund der jeweils vorhandenen Topografie und
örtlichen Verhältnisse erfolgt die Abwasserableitung entweder über
Freispiegelkanäle oder im Drucksystem. Die
Entwässerungskanäle im Freigefälle sollen mit einer regulären Tiefenlage von
rd. 2,30 m verlegt werden. Als Material wird Steinzeug DIN EN
295 verwendet. In Einzelfällen kann sich aufgrund
der Geländestruktur, der Lage von Versorgungsleitungen oder ev. auch der Lage
einzelner Häuser eine andere Tiefenlage mit abweichenden Kosten ergeben. Die Druckleitungen sollen zur
frostfreien Verlegung mit einer Mindestüberdeckung von 1,00m hergestellt
werden. Im Falle von Kreuzungen mit Versorgungsleitungen sind diese unter den
Frischwasserleitungen durchzuführen. 4.1
Kontroll- und
Spülschächte
Die Schachtbauwerke sollen aus
Betonfertigteilen EN 1917 in Verbindung mit DIN V 4034 hergestellt werden. Die
Abdeckungen sind mit Belüftungen zu versehen. Am Ende von Druckleitungen sollen
Endschächte nach ATV Arbeitsblatt A 157 erstellt werden. Hierdurch wird das
Austreten, Ausgasen und Verwirbeln von H2S und die damit verbundene
Geruchsbildung vermindert. 4.2
Anschlusskanäle
Verfahrensvariante :
Schmutzwasserableitung – Freispiegelkanäle Die Anschlusskanäle der
Grundstücksentwässerung sollen aus Steinzeugrohren DIN EN 295 hergestellt
werden. Aus Gründen der erforderlichen regelmäßigen Prüfung von
Grundstücksentwässerungsanlagen sollten die Anschlusskanäle an Übergabeschächte
angeschlossen werden. Verfahrensvariante : Drucksystem mit
Abwasserhebung Die Hausanschlussleitungen des
Drucksystems bestehen aus Druckleitungsrohren PEHD-PE 80, PN 12,5, DA 50*4,6 mm
gemäß DIN 8074/75 und sind an der Grundstücksgrenze mit einem Absperrschieber
DN 50 für Wartungszwecke zu sichern. 5
Ergebnis der
Planung für die einzelnen Abschnitte
5.1
Abschnitt Nr. 1 :
Osminghausen 9
Da die vorhandene Sohlhöhe des Vorflutkanals höher
liegt als das anzuschließende Grundstück, ist die Schmutzwasserableitung im
Drucksystem geplant. Das
Schmutzwasser wird über eine ca. 35 lange Druckleitung in einen
Druckentspannungsschacht geführt und von dort mit einer 2,5m langen DN 200
Kanalisation zur bestehenden Schmutzwasserkanalisation DN 200 GFK (Schacht S16)
geleitet. Die hydraulische Auslegung der Druckleitung ist mit Fa. Jung (Pumpen)
abgestimmt. Für die Ableitung des Schmutzwassers ist eine Druckleitung PEHD-PE
80, PN 12,5, DA 50*4,6 mm gemäß DIN 8074/75 erforderlich. Die voraussichtlichen Baukosten für
die geplanten Entwässerungskanäle betragen (ohne Sonstiges und
Stundenlohnarbeiten) rd. 12.566,40 € einschließlich zurzeit 19 % MwSt. 5.2
Abschnitt Nr. 2 :
Neuenhaus 29
Aufgrund der vorhandenen Topografie kommt für diesen
Abschnitt die Freispiegelleitung in Frage. Dabei wird berücksichtigt, dass sich
zwischen den Häusern 33 und 37 eine Baulücke mit ca. 32 m Straßenfront
befindet. Das Schmutzwasser wird über
eine ca. 68,00 lange Sammelleitung zur vorhandenen Vorflut
(Mischwasserkanalisation DN 300- Schacht 3) geleitet. Die voraussichtlichen Baukosten für
die geplanten Entwässerungskanäle betragen (ohne Sonstiges und
Stundenlohnarbeiten) rd. 38.675,00 € einschließlich zurzeit 19 % MwSt. 5.3
Abschnitt Nr. 3
: Remscheider Straße 49
Da die vorhandene Sohlhöhe des Vorflutkanals höher
liegt als die anzuschließenden Grundstücke, ist die Schmutzwasserableitung im
Drucksystem geplant. Das Schmutzwassers wird über
eine ca. 50,00 lange Druckleitung in einen Druckentspannungsschacht geführt und
von dort mit einer 2,5m langen Übergabeleitung DN 200 zur bestehenden
Mischwasserkanalisation DN 300 Stz geleitet. Der Anschluss soll über einen
Reparaturabzweig erfolgen. Die
hydraulische Auslegung der Druckleitungen ist mit Fa. Jung abgestimmt .Für die
Ableitung des Schmutzwassers ist eine Druckleitung PEHD-PE 80, PN 12,5, DA
50*4,6 mm gemäß DIN 8074/75 gewählt worden. Die voraussichtlichen Baukosten für
die geplanten Entwässerungskanäle betragen (ohne Sonstiges und
Stundenlohnarbeiten) rd. 14.886,90 €. einschließlich zurzeit 19 % MwSt. 6
Kostenplanung
6.1
Voraussichtliche
Kosten
Die voraussichtlichen Baukosten für
die geplanten Entwässerungskanäle betragen (inkl. Sonstiges und
Stundenlohnarbeiten von ca. 5.000, 00 €) rd. 71.100, 00 €
einschließlich zurzeit 19 % MwSt. Nicht enthalten sind Kosten für die
Entsorgung kontaminierten Bodenaushubs, Altlasten, Verlegung von
Versorgungsleitungen, Hindernisse durch historische Einbauten,
Bodenverbesserungsmaßnahmen, Gebühren, Grunderwerb. Weiterhin sind noch die Aufwendungen
für Vermessung, Bodengutachten, Bestandspläne und Planungsleistungen zu
berücksichtigen. Der im Wirtschaftsplan eingestellte
Gesamtausgabebedarf in Höhe von insgesamt 97.000,- € zur Umsetzung der
drei Maßnahmen ist nach aktuellem Stand ausreichend. Verzeichnis der Pläne Kanallageplan Abschnitt Maßstab 017L001 Osminghausen 9 1 : 250 017L002 Neuenhaus 29 1 : 250 017L003 Remscheider
Straße 49 1 : 250
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