Vorlage - RAT/1005/2007  

 
 
Betreff: Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung in der Ortslage Grunewald gemäß § 34 (4) 3 BauGB
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
03.09.2007 
24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
verschiedene_Satz_08_1_Anlagen PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Arbeitskreis Stadtentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 15.03.2007 mit verschiedenen Anträgen zur Aufstellung und Ergänzung von Satzungen nach § 34 (4) BauGB (Innenbereichssatzungen) befasst.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat sich dann am 14.05.2007 mit der Mehrheit der Anträge auseinandergesetzt und entsprechende Beschlüsse gefasst.

 

Nicht abschließend wurde über den Antrag „Oesterbeck / kath. Kirche“ in Grunewald beraten, da von der Verwaltung in der Sitzung zusätzliche Informationen zur ursprünglichen Sitzungsvorlage eingebracht wurden.

 

Vor diesem Hintergrund wird nun erneut der Antrag in den StuV eingebracht und zur Beratung sowie Entscheidung vorgelegt.

 

 

Satzungsergänzung „Grunewald“ nach § 34 (4) 3 BauGB

 

Am südöstlichen Ortsrand von Grunewald liegt eine Fläche, die in Teilen der Katholischen Kirchengemeinde St. Apollinaris, Grunewald 21, bzw. Frau Margret Osterbeck, Kleineledder 1, gehört.

 

Zu diesen Flächen ist bereits 1997 von den Eigentümern ein Antrag auf Einbeziehung in die Innenbereichssatzung „Grunewald“ gestellt worden (siehe Anlage).

 

Der Antrag wurde seinerzeit verwaltungsintern geprüft, den Fachbehörden des RBK zur Stellungnahme vorgelegt und in einem Ortstermin mit der Bezirksregierung besprochen.

 

Auf Grund der Abstimmungsergebnisse wurde seinerzeit kein Verfahren zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung eingeleitet.

 

Der Antrag ruhte seitdem und soll nun gemäß Schreiben vom 21.12.2005 auf Wunsch der Antragsteller erneut bearbeitet und entschieden werden.

 

Die besagten Grundstücke können aus städtebaulichen Gesichtspunkten als Abrundungsflächen im Sinne des § 34 (4) 3 BauGB angesehen werden.

In Bezug auf die Größe (im Verhältnis zum angrenzenden Ortsteil und Satzungsbereich „Grunewald“), die erforderliche städtebauliche Vorprägung der angrenzenden Bereiche und in Bezug auf die Erschließungssituation lässt sich eine Ergänzung der Innenbereichssatzung (mit Auflagen/Festsetzungen) begründen.

 

In der Schutzzone III der Großen Dhünntalsperre sind sogar Bauvorhaben zulässig (zwar genehmigungspflichtig), wenn entsprechende Abwässer fortgeleitet und in einer öffentlichen Abwasseranlage behandelt werden.

 

Von daher ist hier die Entscheidung zu treffen, ob aus städtebaulicher Sicht die Ergänzung der Satzung, und somit die Bebauung von etwa vier Einzelhäusern an dieser Stelle, von Seiten der Stadt unterstützt und damit gewollt ist.

           

Die Einleitung des Verfahrens ist für den Antragsteller auch mit der Übernahme der Kosten für das Ausgleichskonzept verbunden. Der Antragsteller trägt damit auch das finanzielle Risiko (zumindest für das Fachgutachten), wenn kein positiver Abschluss des Verfahrens in seinem Sinne erreicht wird.

 

Vorteil der Satzungsergänzung ist für die Antragsteller die bauliche Ausnutzbarkeit ihrer Grundstücke am südöstlichen Ortsrand von Grunewald.

 

Nachteil allgemein ist die Einbeziehung und der Verbrauch geschützter Landschaftsbestandteile bei weiterem Vordringen in den Außenbereich und in Wasserschutzzonen.

 

Dies gilt es hier gegeneinander abzuwägen.

 

AK Stadtentwicklung

 

Der Arbeitskreis Stadtentwicklung hat in seiner Bewertung und Empfehlung für das weitere Vorgehen keine mehrheitliche Entscheidung getroffen.

Die Entscheidung über die Aufstellung einer Ergänzungssatzung soll im StuV herbeigeführt werden.

 

Zusatzinformation und Vorabstimmung der Verwaltung mit Fachbehörden

 

In der Ausschusssitzung am 14.05.2007 berichtet Herr Beigeordneter Graef von einer Vorabstimmung mit der zuständigen Unteren Landschafts- und Wasserbehörde beim RBK zu der beabsichtigten Satzungsergänzung.

Die Fachbehörden halten demnach eine Satzungsergänzung für möglich, wenn eine gewisse Reduzierung der geplanten Satzungstiefe erfolgt und eine entsprechende Kompensation durchgeführt wird.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Ergebnis der Beratungen bleibt abzuwarten.

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

3.1 Anträge zur Satzungsergänzung Kath. Kirche / Frau Oesterbeck

 

3.2 Stellungnahmen und Vermerke aus dem ersten Abstimmungsverfahren 1998

 

3.3 Luftbild und mögliche Bebauung zur geplanten Satzungsergänzung

 

3.4 Auszug aus der Schutzzonenverordnung „Große Dhünntalsperre“

 

3.5 Mögliche neue Satzungsabgrenzung Grunewald

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 verschiedene_Satz_08_1_Anlagen (1699 KB) PDF-Dokument (988 KB)