Vorlage - RAT/1008/2007  

 
 
Betreff: Veränderung der Beschilderung auf der B 51 n im Kreuzungsbereich Grüne Straße
Hier: Antrag der CDU – Fraktion vom 10.04.2007
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
04.06.2007 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
CDU-Beschilderung Braunsberg PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht des Bürgermeisters zum Antrag der CDU – Fraktion vom 10.04.2007 zur Veränderung der Verkehrsbeschilderung im Kreuzungsbereich B 51 n / Grüne Straße zur Kenntnis. Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 10.04.2007 hat die CDU – Fraktion beantragt, dass eine Änderung der Beschilderung im Kreuzungsbereich Grüne Straße / B 51n durchgeführt wird.

Hierbei soll ein zusätzlicher Hinweis auf das Wohngebiet „Braunsberg“ erfolgen.

 

Verkehrstechnische Planung der Beschilderung auf der B 51n

 

Der Landesbetrieb Straßen NRW hat in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde die Beschilderung auf der B 51 n in Anlehnung an vorgegebene Richtlinien für die Ausschilderung durchgeführt.

Im Bereich der verschiedenen Kreuzungen werden in erster Linie die überregionalen Fern- und Nahziele aufgelistet. Gleichzeitig sind auf weißem Untergrund städtische Ziele ausgeschildert.

Um hier eine einheitliche Systematik der innerstädtischen Ziele zu erreichen, sollten so wenig wie möglich, aber hierbei die wichtigen, so wie eindeutige Ziele erfasst werden. Das bedeutet, dass bei einem Kreuzungspunkt (z. B. Grüne Straße) die innerörtlichen Straßenzüge: Grüne Straße und Schwanen hierbei genannt werden. Gleiches gilt bei den Kreuzungen Berliner Straße und Kenkhauser Straße.

Bei den anderen Kreuzungspunkten sind keine Straßenziele, sondern lediglich die Hinweise auf Gewerbegebiete, das innerstädtische Zentrum oder das städtische Krankenhaus (Piktogramm) vorgegeben.

 

Aus dieser Systematik ergibt sich jedoch keine Notwenigkeit einer Beschilderung für das Wohngebiet „Braunsberg“.

 

Das Wohngebiet „Braunsberg“ ist wie einige andere Stadtteilbereiche ausschließlich für Wermelskirchen von besonderer Bedeutung. Andere Wohnquartiere wie beispielsweise das Musikantenviertel oder das neu zu errichtende Baugebiet Hilfringhausen werden bei der Beschilderung auf der B 51n ebenfalls nicht berücksichtigt.

 

Mögliche Beschilderungsvarianten

 

Variante 1

Auf den Hinweistafeln auf der B 51n könnte die Beschilderung „Schwanen“ ersetzt werden durch „Braunsberg“. Das bedeutet, dass ein weißes Schild mit der Aufschrift „Braunsberg“ auf den großen Hinweistafeln den Namen „Schwanen“ überdeckt.

Die Kosten hierbei betragen ca. (4 Schilder a. 150 €) 600 €.

 

Variante 2

Die Beschilderung auf der B 51n wird nicht verändert.

Es wird im Bereich der Grüne Straße /Ecke Braunsberger Straße ein zusätzliches Hinweisschild (schwarze Schrift mit weißem Hintergrund + Pfeil) mit der Aufschrift „Braunsberg“ aufgestellt.

Die Kosten betragen hiefür (Schild+ Mast, Hülse und Fundament) ca. 200 €.

 

Eine Kombination aus den beiden vorgenannten Varianten ist ebenso denkbar.

 

Das Beratungsergebnis im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr bleibt abzuwarten.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 CDU-Beschilderung Braunsberg (88 KB) PDF-Dokument (36 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift