Beschlussvorschlag: Der Wahlausschuss beschließt gemäß §
4 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes mit Wirkung ab der Kommunalwahl 2009 die
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke entsprechend der Darstellung im
Sachverhalt der vorgelegten Beschlussvorlage. Eine Ausfertigung der
Wahlbezirkseinteilung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Ferner nimmt der Wahlausschuss die
vom Bürgermeister gem. § 5 des Kommunalwahlgesetzes vorgesehene
Stimmbezirkseinteilung zur Kenntnis. Sachverhalt: Nach § 4 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) teilt der Wahlausschuss spätestens 8
Monate vor Ablauf der Wahlperiode das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein,
wie Vertreter nach § 3 Abs. 2 in Wahlbezirken zu wählen sind. Nach § 3 Abs. 2 KWahlG sind für die Stadt Wermelskirchen
aufgrund der Bevölkerungszahl von 36.906 Einwohnern insgesamt 44
Ratsmitglieder, davon 22 direkt in Wahlbezirken, zu wählen. Ebenfalls nach § 3 Abs. 2 KWahlG können die Gemeinden und
Kreise bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode durch Satzung
die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zur
Hälfte in Wahlbezirken, verringern; die Zahl von 20 Vertretern darf nicht
unterschritten werden. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.09.2007 durch
Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 4 verringert, davon 2 in
Wahlbezirken. Diese Satzung tritt zur Kommunalwahl 2009 in Kraft. Demzufolge ist mit Wirkung zur Kommunalwahl 2009 die Zahl
der Wahlbezirke von bisher 22 auf 20 zu reduzieren. Bei der Einteilung des Wahlgebietes sind folgende Kriterien
zu berücksichtigen: -
zulässige
Abweichungen je Wahlbezirk um 25 v.H. nach oben und unten (§ 4 Abs. 2
KWahlG – in der Fassung der Änderung vom 09.10.2007), -
Wahrung
der räumlichen Zusammenhänge (§ 4 Abs. 2 KWahlG), -
die
Bezirkseinteilung nach § 39 GO (§ 4 Abs. 2 KWahlG), -
der
aus Anlass der kommunalen Neugliederung geschlossene Vertrag über die
Einteilung der Kommunalwahlbezirke in den Ortsteilen Dabringhausen und
Dhünn, -
absehbare
Veränderungen (z.B. durch Neubaugebiete), da die Wahlbezirkseinteilung für alle
anstehenden Wahlen gelten soll. Maßgeblich ist die vom Landesamt für Datenverarbeitung und
Statistik Nordrhein-Westfalen (LDS) halbjährlich fortgeschriebene
Bevölkerungszahl, die 18 Monate vor Ablauf der Wahlperiode veröffentlicht
worden ist. Für die Kommunalwahlen 2009 sind die Bevölkerungszahlen nach dem Stand
vom 30. Juni 2007. Da diese bisher noch nicht veröffentlicht ist, geht die
folgende Berechnung hilfsweise von der Fortschreibung der Stadt Wermelskirchen
aus. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben hat die Verwaltung
folgenden Vorschlag zur Neueinteilung der Kommunalwahlbezirke vorbereitet. Zu
berücksichtigen sind hierbei folgende Kriterien: 1. Einwohnerzahl Die Einwohnerzahl der Stadt
Wermelskirchen (nur Einwohner mit Hauptwohnsitz) betrug zum 01.06.2006 = 36.906
(eigene Fortschreibung). Die zulässige Höchst- und Mindestzahl der Wahlbezirke
stellt sich auf der Grundlage dieser Einwohnerzahl folgendermaßen dar:
2.
Gebietsänderungsvertrag Der Gebietsänderungsvertrag vom
05.04.1974 zwischen der Stadt Wermelskirchen und den Gemeinden Dabringhausen
und Dhünn enthält keine Regelung zur Bildung von Wahlbezirken. Es ist jedoch
ein Ergänzungsvertrag zum Gebietsänderungsvertrag geschlossen worden, der
folgende Regelungen enthält: § 1: (…) Die Ortschaft
Wermelskirchen-Dabringhausen bildet mindestens vier Wahlbezirke, die Ortschaft
Wermelskirchen-Dhünn mindestens zwei Wahlbezirke. § 3: Sollte die Zahl der
Wahlberechtigten in einem der Wahlbezirke in den Ortschaften Wermelskirchen-Dabringhausen
und Wermelskirchen-Dhünn zu gering sein, so ist der Wahlbezirk so abzugrenzen,
dass die Mehrheit der ansässigen Wahlberechtigten der jeweiligen Ortschaft
angehört. Hierzu ist folgendes auszuführen: Gem. § 7 des Gebietsänderungsvertrages
bildeten die bisherigen Gemeinden Dhünn und Dabringhausen Ortschaften im Sinne
des § 13 der seinerzeitigen Gemeindeordnung. Diese Vorschrift existiert nicht
mehr. Nach § 39 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen
Fassung kann das Gemeindegebiet in Bezirke (= Ortschaften) eingeteilt werden.
Eine solche Einteilung muss jedoch von der Hauptsatzung abgedeckt sein und
bedingt eine Reihe von weiteren Konsequenzen (entweder Bildung von
Bezirksausschüssen oder Wahl von Ortsvorstehern). Eine solche Bildung von Bezirken ist
jedoch in der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen nicht vorgesehen und war
offensichtlich auch nicht gewollt. Die Mindestgröße der Wahlbezirke
richtet sich nicht nach der Zahl der Wahlberechtigten, sondern nach der Zahl
der Einwohner (gem. § 21 GO NW ist Einwohner, wer in der Gemeinde wohnt). Aus diesen Gründen folgt nach
Auffassung der Verwaltung, dass die Regelungen des Zusatzvertrages zum
Gebietsänderungsvertrag nicht mehr anwendbar sind, da sich die diesem zugrunde
liegenden Rechtsvorschriften grundlegend geändert haben. Eine Reduzierung der
Anzahl der Wahlbezirke kann also auch die Bereiche Dhünn und Dabringhausen
einbeziehen. Vorschläge Basierend auf den vorstehenden
Äußerungen wird im Folgenden ein Vorschlag zur Reduzierung der Wahlbezirke um 2
von bisher 22 auf künftig 20 dargestellt.
Aus den vorstehenden Zahlen
entwickelt sich der Vorschlag, die bisherigen fünf Wahlbezirke 2 – 6,
deren Einwohnerzahlen jeweils z.T. deutlich unter der durchschnittlichen
Einwohnerzahl liegen, zu zukünftig vier Wahlbezirken zusammen zu legen und die
bisherigen vier Wahlbezirke 17 – 20, deren Einwohnerzahlen jeweils
deutlich unter der durchschnittlichen Einwohnerzahl liegen zu zukünftig drei
Wahlbezirken zusammen zu legen. Es handelt sich um die folgenden
Wahlbezirke in den folgenden Wahllokalen: 1. Vorschlag:
2. Vorschlag:
Umsetzung: Zu Vorschlag 1: Der Wahlbezirk 3 wird aufgelöst und
den Wahlbezirken 2, 4, 5 und 6 zugeordnet. Für den bisherigen Wahlbezirk 3 wird
auch künftig kein eigener Stimmbezirk gebildet, da die Wahllokale der neu
strukturierten Wahlbezirke 2, 4, 5 und 6 für die jeweiligen Wahlbezirke gut
erreichbar sind. Folgende Straßen sollten folgenden Wahlbezirken zugeordnet werden: Zum Wahlbezirk 2
Zum Wahlbezirk 4
Zum Wahlbezirk 5
Zum Wahlbezirk 6
Zu Vorschlag 2: Der Wahlbezirk 20 wird aufgelöst und den Wahlbezirken 17 und
19 zugeordnet. Die Stimmbezirke 20/2 und 20/1 bleiben erhalten. Hierbei wird
der bisherige Stimmbezirk 20/1 dem Wahlbezirk 19, der bisherige Stimmbezirk
20/2 dem Wahlbezirk 17 zugeordnet. Zur Kompensation wird die Straße
„Gartenfeld“ vom bisherigen Wahlbezirk 17 künftig dem Wahlbezirk 18
und die Ortschaft „Emminghausen“ vom bisherigen Wahlbezirk 19
künftig ebenfalls dem Wahlbezirk 18 zugeordnet. Folgende Straßen sollten
folgenden Wahlbezirken zugeordnet werden: Zum Wahlbezirk 19:
Zum Wahlbezirk 17:
Zum Wahlbezirk 18:
Die Aufteilung der Wahlbezirke stellt sich nach der
Neuordnung wie folgt dar: Anlage/n: Vertrag mit der Gemeinde Dabringhausen Wahlbezirkseinteilung
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