Vorlage - RAT/1009/2007  

 
 
Betreff: Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2009
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10/063-00
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Ältestenrat Vorberatung
Wahlausschuss Vorberatung
28.04.2008 
Sitzung des Wahlausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Wahlbezirke  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss beschließt gemäß § 4 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes mit Wirkung ab der Kommunalwahl 2009 die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke entsprechend der Darstellung im Sachverhalt der vorgelegten Beschlussvorlage.

 

Eine Ausfertigung der Wahlbezirkseinteilung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ferner nimmt der Wahlausschuss die vom Bürgermeister gem. § 5 des Kommunalwahlgesetzes vorgesehene Stimmbezirkseinteilung zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 4 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes  (KWahlG) teilt der Wahlausschuss spätestens 8 Monate vor Ablauf der Wahlperiode das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter nach § 3 Abs. 2 in Wahlbezirken zu wählen sind.

 

Nach § 3 Abs. 2 KWahlG sind für die Stadt Wermelskirchen aufgrund der Bevölkerungszahl von 36.906 Einwohnern insgesamt 44 Ratsmitglieder, davon 22 direkt in Wahlbezirken, zu wählen.

 

Ebenfalls nach § 3 Abs. 2 KWahlG können die Gemeinden und Kreise bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern; die Zahl von 20 Vertretern darf nicht unterschritten werden.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.09.2007 durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 4 verringert, davon 2 in Wahlbezirken. Diese Satzung tritt zur Kommunalwahl 2009 in Kraft.

 

Demzufolge ist mit Wirkung zur Kommunalwahl 2009 die Zahl der Wahlbezirke von bisher 22 auf 20 zu reduzieren.

 

Bei der Einteilung des Wahlgebietes sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

-          zulässige Abweichungen je Wahlbezirk um 25 v.H. nach oben und unten (§ 4 Abs. 2 KWahlG – in der Fassung der Änderung vom 09.10.2007),

-          Wahrung der räumlichen Zusammenhänge (§ 4 Abs. 2 KWahlG),

-          die Bezirkseinteilung nach § 39 GO (§ 4 Abs. 2 KWahlG),

-          der aus Anlass der kommunalen Neugliederung geschlossene Vertrag über die Einteilung der Kommunalwahlbezirke in den Ortsteilen Dabringhausen und Dhünn, 

-          absehbare Veränderungen (z.B. durch Neubaugebiete), da die Wahlbezirkseinteilung für alle anstehenden Wahlen gelten soll.

 

Maßgeblich ist die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen (LDS) halbjährlich fortgeschriebene Bevölkerungszahl, die 18 Monate vor Ablauf der Wahlperiode veröffentlicht worden ist. Für die Kommunalwahlen 2009 sind die Bevölkerungszahlen nach dem Stand vom 30. Juni 2007. Da diese bisher noch nicht veröffentlicht ist, geht die folgende Berechnung hilfsweise von der Fortschreibung der Stadt Wermelskirchen aus.

 

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben hat die Verwaltung folgenden Vorschlag zur Neueinteilung der Kommunalwahlbezirke vorbereitet. Zu berücksichtigen sind hierbei folgende Kriterien:

 

1.       Einwohnerzahl

 

Die Einwohnerzahl der Stadt Wermelskirchen (nur Einwohner mit Hauptwohnsitz) betrug zum 01.06.2006 = 36.906 (eigene Fortschreibung). Die zulässige Höchst- und Mindestzahl der Wahlbezirke stellt sich auf der Grundlage dieser Einwohnerzahl folgendermaßen dar:

 

Anzahl

Wahlbezirke

Einwohner pro Wahlbezirk

Durchschnitt

Höchstzahl

Mindestzahl

22 (derzeit)

1.678

2.098

1.259

20

1.845

2.306

1.384

19

1.942

2.428

1.457

 

             

2.             Gebietsänderungsvertrag

 

Der Gebietsänderungsvertrag vom 05.04.1974 zwischen der Stadt Wermelskirchen und den Gemeinden Dabringhausen und Dhünn enthält keine Regelung zur Bildung von Wahlbezirken. Es ist jedoch ein Ergänzungsvertrag zum Gebietsänderungsvertrag geschlossen worden, der folgende Regelungen enthält:

 

§ 1: (…) Die Ortschaft Wermelskirchen-Dabringhausen bildet mindestens vier Wahlbezirke, die Ortschaft Wermelskirchen-Dhünn mindestens zwei Wahlbezirke.

 

§ 3: Sollte die Zahl der Wahlberechtigten in einem der Wahlbezirke in den Ortschaften Wermelskirchen-Dabringhausen und Wermelskirchen-Dhünn zu gering sein, so ist der Wahlbezirk so abzugrenzen, dass die Mehrheit der ansässigen Wahlberechtigten der jeweiligen Ortschaft angehört.

 

Hierzu ist folgendes auszuführen:

 

Gem. § 7 des Gebietsänderungsvertrages bildeten die bisherigen Gemeinden Dhünn und Dabringhausen Ortschaften im Sinne des § 13 der seinerzeitigen Gemeindeordnung. Diese Vorschrift existiert nicht mehr. Nach § 39 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung kann das Gemeindegebiet in Bezirke (= Ortschaften) eingeteilt werden. Eine solche Einteilung muss jedoch von der Hauptsatzung abgedeckt sein und bedingt eine Reihe von weiteren Konsequenzen (entweder Bildung von Bezirksausschüssen oder Wahl von Ortsvorstehern).

 

Eine solche Bildung von Bezirken ist jedoch in der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen nicht vorgesehen und war offensichtlich auch nicht gewollt.

 

Die Mindestgröße der Wahlbezirke richtet sich nicht nach der Zahl der Wahlberechtigten, sondern nach der Zahl der Einwohner (gem. § 21 GO NW ist Einwohner, wer in der Gemeinde wohnt).

 

Aus diesen Gründen folgt nach Auffassung der Verwaltung, dass die Regelungen des Zusatzvertrages zum Gebietsänderungsvertrag nicht mehr anwendbar sind, da sich die diesem zugrunde liegenden Rechtsvorschriften grundlegend geändert haben. Eine Reduzierung der Anzahl der Wahlbezirke kann also auch die Bereiche Dhünn und Dabringhausen einbeziehen.

 


 

 

                        Vorschläge

 

Basierend auf den vorstehenden Äußerungen wird im Folgenden ein Vorschlag zur Reduzierung der Wahlbezirke um 2 von bisher 22 auf künftig 20 dargestellt.

 

Reduzierung von Wahlbezirken

Wahlbezirk

Einwohner

Abw. D. 20
abs.

Abw. D. 20
%

1

1.822

-23

-1,26

2

1.495

-350

-18,98

3

1.522

-323

-17,52

4

1.630

-215

-11,67

5

1.449

-396

-21,48

6

1.752

-93

-5,06

7

1.722

-123

-6,68

8

1.863

18

0,96

9

1.930

85

4,59

10

2.015

170

9,20

11

1.926

81

4,37

12

1.946

101

5,46

13

2.067

222

12,01

14

1.657

-188

-10,20

15

1.498

-347

-18,82

16

1.432

-413

-22,40

17

1.329

-516

-27,98

18

1.452

-393

-21,31

19

1.462

-383

-20,77

20

1.505

-340

-18,44

21

1.817

-28

-1,53

22

1.615

-230

-12,48

Gesamt

36.906

 

 

 

 

 

 

Durchschnitt bei 20 Wahlbezirken

1.845

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenlegung 2 - 6 zu 4 Wahlbezirken

7.848

Ew.gesamt = Durchschnitt:

1.962

 

 

 

 

Zusammenlegung 17 - 20 zu 3 Wahlbezirken

5.748

Ew.gesamt = Durchschnitt:

1.916

 

Aus den vorstehenden Zahlen entwickelt sich der Vorschlag, die bisherigen fünf Wahlbezirke 2 – 6, deren Einwohnerzahlen jeweils z.T. deutlich unter der durchschnittlichen Einwohnerzahl liegen, zu zukünftig vier Wahlbezirken zusammen zu legen und die bisherigen vier Wahlbezirke 17 – 20, deren Einwohnerzahlen jeweils deutlich unter der durchschnittlichen Einwohnerzahl liegen zu zukünftig drei Wahlbezirken zusammen zu legen.

 

Es handelt sich um die folgenden Wahlbezirke in den folgenden Wahllokalen:

 

1. Vorschlag:

 

Wahlbezirk

Wahllokal

2

Wirtsmühle

3

Hauptschule

4

Heisterbusch

5

Gaststätte Hochstein

6

Haus Vogelsang

 

2. Vorschlag:

 

Wahlbezirk

Wahllokal

17

Mehrzweckhalle Dabringhausen

18

Mehrzweckhalle Dabringhausen

19

GS Dabringhausen

20

Katholisches Vereinshaus

Gaststätte Fritz

 

Umsetzung:

 

Zu Vorschlag 1:

 

Der Wahlbezirk 3 wird aufgelöst und den Wahlbezirken 2, 4, 5 und 6 zugeordnet. Für den bisherigen Wahlbezirk 3 wird auch künftig kein eigener Stimmbezirk gebildet, da die Wahllokale der neu strukturierten Wahlbezirke 2, 4, 5 und 6 für die jeweiligen Wahlbezirke gut erreichbar sind. Folgende Straßen sollten folgenden Wahlbezirken zugeordnet werden:

 

Zum Wahlbezirk 2

 

Straße

Einwohner

Adolf-Flöring-Straße

206

Goethestraße

212

Richard-Wagner-Straße

65

Wilhelm-Idel-Straße

118

Gesamt

601

Bisher WB 2

1.495

Neu WB 2

2.096

Durchschnitt

1.845

Abweichung absolut

251

Abweichung %

13,6

 


Zum Wahlbezirk 4

 

Straße

Einwohner

Beltener Straße

254

Am Wasserturm

13

Gesamt

267

Bisher WB 4

1.630

Neu WB 4

1.897

Durchschnitt

1.845

Abweichung absolut

52

Abweichung %

2,8

 

 

 

Zum Wahlbezirk 5

 

Straße

Einwohner

Berliner Straße (teilw.)

427

Bisher WB 5

1.449

Neu WB 5

1.876

Durchschnitt

1.845

Abweichung absolut

31

Abweichung %

1,7

 

 

 

Zum Wahlbezirk 6

 

Straße

Einwohner

Weyersbusch

14

Wirtsmühler Straße

213

Gesamt

227

Bisher WB 6

1.752

Neu WB 6

1.979

Durchschnitt

1.845

Abweichung absolut

134

Abweichung %

7,3

 

 

 

Zu Vorschlag 2:

 

Der Wahlbezirk 20 wird aufgelöst und den Wahlbezirken 17 und 19 zugeordnet. Die Stimmbezirke 20/2 und 20/1 bleiben erhalten. Hierbei wird der bisherige Stimmbezirk 20/1 dem Wahlbezirk 19, der bisherige Stimmbezirk 20/2 dem Wahlbezirk 17 zugeordnet. Zur Kompensation wird die Straße „Gartenfeld“ vom bisherigen Wahlbezirk 17 künftig dem Wahlbezirk 18 und die Ortschaft „Emminghausen“ vom bisherigen Wahlbezirk 19 künftig ebenfalls dem Wahlbezirk 18 zugeordnet. Folgende Straßen sollten folgenden Wahlbezirken zugeordnet werden:

 

 


Zum Wahlbezirk 19:

 

Straße

Einwohner

Am Stumpf

27

Große Ledder

24

Großfrenkhausen

58

Grunewald

202

Irlenweg

103

Kleine Ledder

4

Kleinfrenkhausen

19

Kleinklev

2

Linde

33

Rölscheid

67

Stumpf

218

Tannenbaum

13

Wenschebach

41

Gesamt

811

./. Emminghausen

 197

Gesamt

614

Bisher WB 19

1.462

Neu WB 19

2.076

Durchschnitt

1.845

Abweichung absolut

231

Abweichung %

12,5

 

Zum Wahlbezirk 17:

 

Straße

Einwohner

Dortenhof

59

Engerfeld

63

Forthausen

87

Grünenbäumchen

47

Haussels

29

Hundheim

22

Ketzberg

138

Ketzberger Höhe

57

Käfringhausen

107

Lindscheid

49

Loosenau

3

Schaffeld

14

Schlagbaum

17

Sondern

2

Gesamt

694

./. Gartenfeld

244

Gesamt

450

Bisher WB 17

1.329

Neu WB 17

1.779

Durchschnitt

1.845

Abweichung absolut

- 66

Abweichung %

- 3,6

Zum Wahlbezirk 18:

 

 

Straße

Einwohner

Emminghausen

 197

Gartenfeld

244

Gesamt

441

Bisher WB 18

1.452

Neu WB 18

1.893

Durchschnitt

1.845

Abweichung absolut

48

Abweichung %

2,6

 

Die Aufteilung der Wahlbezirke stellt sich nach der Neuordnung wie folgt dar:

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Vertrag mit der Gemeinde Dabringhausen

Wahlbezirkseinteilung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wahlbezirke (278 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift