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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für das Projekt „Markt / Obere Remscheider Straße“ fristgerecht einen Städtebauförderantrag bei der Bezirksregierung Köln zu stellen. Sachverhalt: Bisheriges Beratungsergebnis In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 23.10.2006 wurden die ersten Planungsüberlegungen des Büros Reicher-Haase-Architekten zur Umgestaltung des Marktes vorgestellt. Ein Beschluss wurde nicht gefasst, da zunächst Beratungen in den Fraktionen hinsichtlich des planerischen Umgangs mit dem Kioskgebäude durchgeführt werden sollten. In seiner Sitzung am 12.02.2007 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschlossen, die Planung des Bereichs Markt ohne die Kioskanlage weiterzuführen. In gleicher Sitzung wurde ein Antrag der Fraktionen Bürgerforum, FDP, UWG und WNK UWG eingebracht, die im Rahmen des Verkehrskonzeptes im Jahr 2003 beschlossene Verkehrsführung im Bereich Markt, Obere Remscheider Straße und Taubengasse zu überdenken. Die Behandlung dieses Antrags wurde in den StuV-Sitzungen am 12.03.2007 und 23.04.2007 jeweils auf Grund bestehenden Beratungsbedarfs verschoben. In seiner Sitzung am 14.05.2007 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr letztlich beschlossen, dass die künftige Verkehrsführung im Bereich Markt, Obere Remscheider Straße und Taubengasse entsprechend des 2003 beschlossenen Verkehrskonzepts erfolgen soll.
Erstellung von
Entwurfsunterlagen Seit der Entscheidung über die Verkehrsführung am 14.05.2007 arbeiten die beauftragten Planungsbüros (Markt: Reicher-Haase-Architekten / Obere Remscheider Straße: Planungsgruppe MWM) mit Hochdruck an der Erstellung von Planunterlagen für den anstehenden Städtebauförderantrag (siehe unten). Auf Grund der Komplexität des Projektes, insbesondere der schwierigen Topografie des Marktbereiches, ist mit Fertigstellung dieser Unterlagen voraussichtlich erst Ende Juni dieses Jahres zu rechnen. Städtebauförderantrag Auf Grund der Haushaltssituation des Landes sowie anstehender neuer Kriterien für die Verteilung der Bundesmittel im Bereich Städtebauförderung zeichnet sich ab, dass die Bewilligung von Fördermitteln zunehmend schwieriger wird. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, zum einen Förderanträge möglichst früh zu stellen, zum andern einzelne Umbaumaßnahmen zu einem Projekt mit gemeinsamem Förderantrag zusammen zu fassen. Dieses Vorgehen wurde bereits im Rahmen der politischen Diskussion zum Umbau Telegrafenstraße (Vorlage zur StuV-Sitzung am 20.03.2006; Drucksache-Nr. RAT/0633/2006) erläutert. Eine telefonische Rückfrage bei der Bezirksregierung Köln hat bestätigt, dass es sinnvoll ist, den Förderantrag für das Projekt „Markt / Obere Remscheider Straße“ noch in diesem Jahr zu stellen (Abgabefrist: 30.Juni). Neben den o.g. Gründen weist dieses Vorgehen noch einen weiteren Vorteil auf. Die Bezirksregierung kann Fördermittel für ein Projekt erst dann bewilligen, wenn die entsprechenden Mittel im Landeshaushalt vorgesehen sind. Die entsprechenden Haushaltsberatungen finden jedoch erst Anfang des auf die Abgabefrist für Förderanträge (Ende Juni) folgenden Jahres statt. Die Bewilligungen können daher in der Regel erst ein Jahr nach Abgabe des Förderantrags erfolgen. Falls die Umgestaltung des Bereichs „Markt / Obere Remscheider Straße“ bereits im Frühjahr 2009 mit dem Umbau der Oberen Remscheider Straße begonnen werden soll, ist ein Förderantrag im Juni 2008 bereits zu spät. Daher müsste wiederum ein Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden. Die Nachteile dieses Vorgehens haben sich bereits beim Projekt „Bügeleisen / Telegrafenstraße“ gezeigt: Die Stadt Wermelskirchen hat am 31.10.2006 bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt. Die entsprechende Genehmigung wurde mit Schreiben vom 27.03.2007 erst fünf Monate später erteilt, da zunächst die Besprechungen zum Landeshaushalt im Frühjahr dieses Jahres abgewartet werden mussten. Die ursprünglich für Januar 2007 vorgesehene Ausschreibung der Baumaßnahmen konnte daher erst im April 2007 durchgeführt werden, wodurch sich auch der Baubeginn um ca. drei Monate verschiebt. Notwendige Unterlagen für den Städtebauförderantrag Neben den üblichen Planunterlagen, textlichen Erläuterungen und Kostenermittlungen (Gesamtkosten, förderfähigen Kosten und Berechnung der beantragten Fördermittel) ist im Förderantrag durch entsprechende Beschlüsse der zuständigen Gremien nachzuweisen, dass die Stadt das Projekt durchführen will (Baubeschluss) und finanziell in der Lage ist, das Projekt zu realisieren (Beschluss zur Mittelbereitstellung). a) Baubeschluss Ein Baubeschluss kann zurzeit nicht gefasst werden, da eine detaillierte Diskussion bislang weder im politischen Bereich noch in der Öffentlichkeit geführt werden konnte. Es ist daher vorgesehen, die Öffentlichkeit unmittelbar nach den Sommerferien in Form einer Bürgerversammlung zu beteiligen und die politische Beratung im September (StuV 03.09. / Rat 17.09.) durchzuführen. Der anschließende Baubeschluss wird der Bezirksregierung nachgereicht. b) Beschluss zur Mittelbereitstellung Die beauftragten Planungsbüros werden bis zur Ratssitzung eine erste Kostenschätzung erarbeiten. Auf dieser Grundlage werden die notwendigen Mittel für die betreffenden Produktsachkonten (Markt: 09012614 01000 7852000 und Obere Remscheider Straße: 09012605 01000 7852000) und die Verteilung über die entsprechenden Haushaltsjahre ermittelt. Für den Beschluss zur
Mittelbereitstellung wird eine separate Verwaltungsvorlage gefertigt. Auf Grund
des engen Zeitrahmens wird diese Vorlage entweder nachgesendet oder als
Tischvorlage verteilt. |
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