Vorlage - RAT/1012/2007  

 
 
Betreff: Projekt „“Telegrafenstraße“ und Projekt „“Bügeleisen“
Hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 Abs. 2 GemHVO (neu)
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
11.06.2007 
18. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei dem Auftrag

I 09012608 Projekt “Telegrafenstraße“ (vorher HaushaItsstelle 1.615.968.1.7)

von 2.190.000 €   um 330.000 € auf 2.520.000 €

 

und bei dem Auftrag

 

I 09012610 Projekt “Kreuzung Bügeleisen“ (vorher HaushaItsstelle 1.615.960.2.7)

von 868.000 €   um 67.000 € auf 935.000 €

 

gemäß § 29 GemHVO (alt) - § 24 bs. 2 GemHVO (neu) zur Kenntnis.

 

Die Mehrausgaben in Höhe von 330.000 € und 67.000 € werden mit 114.000 € in 2007 und mit 283.000 € in 2008 fällig.

Die Deckung der Mehrausgaben ist aus dem Sachverhalt ersichtlich.

 

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 29 GemHVO (bisheriger Fassung und entsprechender Dienstanweisung) sowie § 24 Abs. 2 GemHVO (neue Fassung) ist der Rat der Stadt unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes nicht nur geringfügig erhöhen werden.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der ”Dienstanweisung für die Durchführung des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)” und in den ”Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling” festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 29 GemHVO (alt) gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaß­nahme des Vermögenshaushaltes um mehr als 10 % sofern sie den Betrag von 25.000 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 50.000 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen.

 

Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei den beiden Straßenbaumaßnahmen Projekt “Telegrafenstraße” und Projekt “Kreuzung Bügeleisen” überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 29 GemHVO (alt) erfolgt, bevor mit der Bearbeitung des Projektes weiter fortgefahren wird.

 

Beschreibung der Maßnahme

 

Der Ausbau für den Bereich “Telegrafenstraße“ und “Kreuzung Bügeleisen“ wurde in der  Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 12.06.06 (RAT/0713/2006) beschlossen.

 

Im Winter 2006/2007 wurde vom planenden Ingenieurbüro im Rahmen der Ausführungsplanung eine entsprechende Kostenberechnung durchgeführt.

Diese Kosten ergaben gegenüber den Werten aus dem Haushaltsplan 2007 eine Kostensteigerung.

In Folge dessen erfolgte eine Mitteilung nach § 29 GemHVO (alt) im Rat der Stadt am 26.03.2007 (siehe RAT/0937/2007).

 

Hier wurde der Gesamtausgabebedarf (GAB) von 3.058.000 € mitgeteilt

der sich wie folgt aufteilt:

Auftrag I 09012608      Projekt “Telegrafenstr.“                       GAB 2.190.000 €

Auftrag I 09012610      Projekt “Kreuzung Bügeleisen“           GAB    868.000 €

 

Nachfolgend wurde die Ausschreibung für die genannten Projekte im April durchgeführt. Die Submission erfolgte hierfür am 16.05.07.

Nähere Erläuterungen zum Ausschreibungsverfahren und dessen Ergebnis sind der Vorlage im nicht-öffentlichen Teil der heutigen Sitzung des Rates zu entnehmen (RAT/1014/2007).

 

Unter Berücksichtigung der geprüften Ausschreibungsergebnisse ergeben sich für den Straßenausbau nunmehr Gesamtkosten in Höhe (Aufstellung für beide Maßnahmen) von:

 

Baukosten                   2.660.000 €

Natursteinpflaster           490.000 €

Bepflanzung                     45.000 €

Beleuchtung                     75.000 €

Planung, Vermessung   185.000 €

                                    ----------------

Gesamtsumme           3.455.000 €

 

Es ergibt sich somit ein neuer GAB von 3.455.000 €

der sich wie folgt aufteilt:

Auftrag I 09012608                  GAB 2.520.000 €

Auftrag I 09012610                  GAB    935.000 €

 

Die Kostensteigerung aus der durchgeführten Ausschreibung hat vermutlich unterschiedliche und vielschichtige Gründe. Eine nähere Beschreibung dieser Gründe wäre rein spekulativ.

 

Nachfolgend können einige Randbedingungen dargestellt werden.

 

Jahreszeitlich bedingt waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung diverse Baumaßnahmen

anderer Städte und Gemeinden auf dem Markt.

Zum anderen ist für die Baumaßnahme Telegrafenstraße / Bügeleisen aufgrund der Größenordnung und Besonderheit (viele unterschiedliche Bauphasen / einschl. ÖPNV Berücksichtigung) nur ein begrenztes Firmenklientel vorhanden, dass in der Lage ist, die geforderten Bauleistungen durchzuführen.

Diese Gesamtsituation wird dazu geführt haben, dass bei dieser anspruchsvolle Maßnahme nur eine geringe Anzahl von Anbietern vorhanden ist.

Gleichzeitig scheint es dazu zu führen, dass die Bieter ihre Leistungen (einschl. der kalkulatorischen Risikofaktoren /u.a. Bauzeitunterbrechungen) nicht mit durchschnittlichen Marktpreisen anbieten.

Das vorliegende Ausschreibungsergebnis spiegelt die derzeitige Marktsituation wieder.

 

Weitere Erläuterungen hierzu können in der nicht-öffentlichen Sitzung genannt werden.

 

Die angesetzten Mittel der genannten Aufträge sind gemäß der Kostenaufstellung nicht ausreichend. 

Wenn die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden und die Vergabe im Rat der Stadt durchgeführt wird, kann der Baubeginn daraufhin für Juli/August 2007 eingeplant werden.

 

Projektstand gemäß Bauinvestitionscontrolling:

                                              

Projektstufe

Gesamtausgaben in €

Mehrausgaben in €

 

Bisher

Neu

 

 

IV

3.058.000,--

3.455.000,--

 

397.000,--

                                   

Gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling beträgt die Kostensicherheit der Stufe V +/- 10 %.

Die Mehrausgaben führen zu einer Abweichung von 12,99 %.

 

Städtebauförderung

 

Der Antrag auf Städtebauförderung wurde im Herbst 2006 gestellt.

Damit die Maßnahme so früh wie möglich begonnen werden kann, wurde bereits im Herbst 2006 auch der Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt.

Die Landesregierung hat inzwischen kurzfristig die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn gegeben.

Der Antrag selber wird zur Zeit erstellt. Es ist beabsichtigt im Juni 2007 diesen der  Bezirksregierung vorzulegen.

 

Belastung der Stadt

 

Gemäß der jetzigen Kostenberechnung betragen die Gesamtbaukosten 3.455.000 €.

 

Die Netto-Gesamtbelastung errechnet sich aus den Gesamtbaukosten abzüglich der Anliegerbeiträge und den Fördergeldern.

 

Die Anlieger werden für die Straßenbaumaßnahme nach § 8 KAG (Kommunales Abgabengesetz / Hauptgeschäftsstraße ) veranlagt, dieses bedeutet, das 60 % (Gehwege, Parkstreifen) bzw. 40 % (Fahrbahn, Beleuchtung) der beitragsfähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind. Bei einem durchschnittlichen Beitragsansatz von 50 % ergeben  sich somit zusätzliche Anliegerbeiträge von rd. 200.000 €.

 

Die Förderung im Rahmen der Städtebauförderung beträgt, gemäß den jetzigen geplanten Ausbauflächen 971.000 €, bei einem Fördersatz von 75 €/m² (wobei Parkplätze nicht gefördert werden).

 

Die Förderung des Landes erhöht sich aufgrund des jetzigen Ausschreibungsergebnisses nicht. 

 

 

Deckung der Mehrausgaben

 

Von den Mehrausgaben in Höhe von 397.000 € werden 114.000 € in 2007 fällig (davon bei dem Auftrag I 09012608 Projekt „Telegrafenstraße“ 80.000 € und bei dem Auftrag

I 09012610 Projekt “Kreuzung Bügeleisen“ 34.000€).

Die Bereitstellung dieser Mittel erfolgt durch Einsparungen bei den Aufträgen I 12113007 „Restausbau Pantholz“ mit 75.000 € und I 12115003 „Weg Mozartstraße /Adolf-Flöring-Straße“ mit 39.000 €.

 

Die restlichen Mehrausgaben in Höhe von 283.000 € werden in 2008 fällig. Hierzu ist eine Deckung über eine eingeplante VE (Verpflichtungsermächtigung) in 2007 erforderlich. Die zusätzlichen VE von 283.000 € können im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit bei den Aufträgen I 09012608 Projekt „Telegrafenstraße“ mit 151.000 € und I 09012610 Projekt „Kreuzung Bügeleisen“ mit 132.000 € bereitgestellt werden. Diese erfolgt durch Einsparungen der VE bei den Aufträgen I 12111010 „Ausbau Neuenhaus 53-67“ mit 20.000 €, I 12111011 „Ausbau OD Tente Investitionszuweisung und Beleuchtung“ mit 75.000 € und

I 12113004 „Ausbau OD Stumpf Investitionszuweisung und Beleuchtung“ mit 188.000 €. Diese Maßnahmen verschieben sich in der Planung und in der Ausführung nach 2008 und werden im nächsten Haushalt neu veranschlagt.

 

 

Stellungnahme der Kämmerei

 

Die Sitzungsvorlage kann ich nicht in der vorgelegten Form mitzeichnen.

Zunächst wird auch auf die Stellungnahme zur Vorlage RAT/0937/2007 verwiesen.

 

“Seitens des Kämmerers bzw. der Kämmerei wurde wiederholt bei Kostensteigerungen zu anderen Maßnahmen darauf hingewiesen, dass die Gesamtbelastung  aus allen Innenstadtmaßnahmen abzüglich der Einzahlungen (Einnahmen) – Fördermittel des Landes, KAG-Anliegerbeiträge - sich in einem finanzierbaren Umfange bewegen muss.

Um dies verfolgen zu können und auch transparent zu machen, hat die Kämmerei in den letzten Jahren in den Erläuterungsheften zu den Haushalten in Zusammenarbeit mit dem Baudezernat Aufstellungen aufgenommen, aus denen die Gesamtauszahlungen (Ausgaben) und die gesamten Fördermittel und Anliegerbeiträge hervorgehen. Gleichzeitig wird die Entwicklung der Nettobelastung gegenüber dem Vorjahr dargestellt (siehe Seite 90 des Erläuterungsheftes zum Haushalt 2007).  

Jede Kostensteigerung führt letztlich in der Nettobelastung zu einer erhöhten langfristigen Kreditaufnahme, die wiederum mit dem Schuldendienst den städtischen Haushalt belastet.

Die Zinsen sind Aufwand. Sie belasten das Ergebnis des Gesamtergebnisplanes. Außerdem lösen sie, ebenso wie die Tilgung, einen erhöhten Auszahlungsbedarf aus und belasten hier die Liquidität der Stadt. 

Es ist nicht nur die Aufgabe von Stadtkämmerer und Kämmerei, die Entwicklung der Verschuldung und der daraus resultierenden Belastungen für den Haushalt sorgfältig zu verfolgen und so gering  wie möglich zu halten. Auch der Landrat als Kommunale Aufsichtsbehörde und die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen beobachten die Entwicklung genau und kommen hier ggf. zu entsprechenden Feststellungen bzw. Verfügungen.

 

Als Stadtkämmerer kann ich nur dem angeführten, erhöhten Gesamtausgabebedarf unter dem Vorbehalt zustimmen, dass die Nettomehrbelastung an anderen Positionen im investiven Bereich des Haushaltes innerhalb des Baudezernates und hier insbesondere im Bereich der Innenstadtmaßnahmen  bzw. anderer Straßenbaumaßnahmen eingespart wird. Dabei kann von mir  eine evtl. vorgesehene Kompensierung durch das Verschiebungen von Straßenbaumaßnahmen nur dann akzeptiert werden, wenn es sich um längerfristige Zurückstellungen handelt.

Hierauf werde ich bei der Aufstellung des Haushaltes 2008 mein Augenmerk richten und dies für die Mittelanmeldungen für den von mir zu verantwortenden Entwurf des Haushaltes entsprechend einfordern.“

 

Nun erhöht sich der Gesamtausgabebedarf nach der Anzeige

der Überschreitung von                                                          422.000,00 €

im Rat der Stadt am 26.03.2007

um weitere                                                                              397.000,00 €

 

Hiervon werden durch Anliegerbeiträge geschätzt ca.           200.000,00 €

gedeckt, ungedeckte Mehrauszahlungen                               197.000,00 €

 

Ich schlage vor, auf die ursprünglich nicht vorgesehenen Maßnahmen

 

- im Bereich der Grünanlagen Bügeleisen

  (Nettoauszahlungen 47.600,00 €)

 

- im Bereich der Karl-Leverkus-Straße

  (Nettoauszahlung 25.000,00 €),

 

die in den Mehrauszahlungen gem. Vorlage im Rat am 26.03.2007

in 422.000,00 € enthalten waren, nicht auszuführen.

 

Hierdurch würden eingespart brutto rd.:                                   86.500,00 €

 

Dann verbleibende Mehrkosten                                              110.500,00 €

 

Meines Erachtens sind diese durch geeignete

Maßnahmen zumindest unter                                                 100.000,00 €

zu reduzieren.

 

Der dann verbleibende Betrag sollte bei der Haushaltsplanaufstellung für 2008 im Sinne der o. a. Stellungnahme zur Ratsvorlage RAT/0937/2007 bei anderen für die Zukunft vorgesehenen Maßnahmen eingespart werden.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

Siehe Sachverhalt

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift