Vorlage - RAT/1013/2007  

 
 
Betreff: Neubau Bauteil A der Pestalozzischule / Vergabe der Beton- und Entwässerungsarbeiten
Hier: Vergabe durch eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO Nordrhein-Westfalen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
11.06.2007 
18. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Sachstand zur Vergabe der Beton- und Entwässerungsarbeiten für den Neubau des Bauteil A der Pestalozzischule zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister, zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf gemäß § 60 (2) GO NW die Arbeiten zur Erstellung der Beton- und Entwässerungsarbeiten zusammen mit einem dem Haupt- und Finanzausschuss angehörenden Ratsmitglied im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung zu vergeben.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Arbeiten zur Erstellung der Beton- und Entwässerungsarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Submission hat am 30.05.2007 stattgefunden. Zurzeit werden die eingegangenen Angebote geprüft und gewertet. Der Baubeginn ist für den 8. August 2007 geplant.

 

Aufgrund der Auftragssumme von mehr als 75.000 € ist das Verpflichtungsgeschäft im zuständigen Fachausschuss (hier: Haupt- und Finanzausschuss) zu beraten und zu entscheiden. Die letzte Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vor den Sommerferien war jedoch bereits für den 21. Mai terminiert, so dass eine Entscheidung in dieser Sitzung nicht herbeigeführt werden konnte. Da die nächste Sitzung des Fachausschusses frühestens am 10. September 2007 stattfindet würde sich der geplante Baubeginn um rd. 2 Monate verzögern, wenn eine Vergabe erst in dieser Sitzung erfolgen würde.

 

Wegen der bereits entstandenen erheblichen Verzögerungen wird vorgeschlagen, zur Beschleunigung der Maßnahmenerstellung die Vergabe der Beton- und Entwässerungsarbeiten im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung zu vergeben. Der Auftragswert wird mit rd. 1 Million Euro angenommen. Im vorliegenden Fall liegen die Voraussetzungen zur Anwendbarkeit des § 60 (2) GO NW vor, da eine weitere Verzögerung der Baumaßnahme der gegebenen Raumsituation und damit der erschwerten ordnungsgemäßen Umsetzung des pädagogischen Auftrags der Pestalozzischule widersprechen würde, darüber hinaus wären weitere Bauzeitverlängerungen mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

 

Durch die Vergabe mittels einer Dringlichkeitsentscheidung wird die Prüfung der Vergabevoraussetzungen nicht berührt. Auch in diesem Fall erfolgt eine umfassende Angebotsprüfung nach den Vorschriften der VOB durch die beauftragten Architekten, das Fachamt und das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wermelskirchen. Ein Vergabevorschlag für eine Dringlichkeitsentscheidung wird nur mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsamts formuliert.

 

Die Dringlichkeitsentscheidung ist demnach vom Bürgermeister und einem dem Haupt- und Finanzausschuss angehörenden Ratsmitglied zu treffen. Diese Entscheidung ist dem nächsten Haupt- und Finanzausschuss zur Genehmigung vorzulegen.